Wissen über rassistische Polizeigewalt – Es ist nicht passiert, solange niemand darüber spricht

von Johanna Mohrfeldt und Schoreh Golian für die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP)

Wie Albrecht Funk schon vor 26 Jahren feststellte, entzieht sich auch heute noch die „Wirklichkeit der Interaktionen zwischen Polizeibeamten und ‚Ausländern’ … weitgehend einer öffentlichen oder statistischen Erfassung“.[1] Es fehlt nach wie vor an polizeilichen Statistiken, Daten und bundesweiten Studien sowie einem breit gefächerten, zivilgesellschaftlichen Interesse, die Erfahrungen von People of Color mit der Polizei nachzuvollziehen.

Bisweilen hat es den Anschein, dass die „Wirklichkeit der Interaktionen“ deshalb nicht näher untersucht wird, weil Missstände gar nicht erst sichtbar werden sollen. Und gleichzeitig auch, da polizeilicher oder generell institutioneller Rassismus in Deutschland geleugnet und somit nicht weiter problematisiert werden. Dennoch können People of Color in Deutschland von teilweise alltäglichen problematischen Begegnungen und Auseinandersetzungen mit der Polizei berichten.

Daher bleibt als scheinbar einzige Möglichkeit, das Problem sichtbar zu machen und ihm entgegenzutreten, den Erfahrungen von People of Color über ihre Interaktionen mit der Polizei, aber vor allem über die Diskriminierungen, den Rassismus und die Gewalt, die sie durch die Polizei erleben, Gehör und Geltung zu verschaffen sowie die Berichte von Betroffenen und Zeug*innen zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Erfahrungsberichte sind damit nicht nur als (fast einzige) Quellen zu verstehen, die Aufschluss über die Realität rassistischer Polizeipraxen bieten können, sondern auch als Gegenerzählungen und Gegendarstellungen zum langjährigen, wirkmächtigen und populären Diskurs zur „Normalität eines von Diskriminierung und offenem Rassismus freien Polizeivollzugs“.[2]

Perspektive der Betroffenen rassistischer Polizeigewalt

Die Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt (KOP) hat sich 2002 vor diesem Hintergrund in Berlin gegründet. Das Ziel von KOP ist es, Betroffene rassistischer Polizeigewalt solidarisch zu unterstützen. Dabei vermittelt KOP den Kontakt zu Fachberatungsstellen und Anwält*innen, begleitet Gerichtsverfahren, organisiert Kundgebungen, Demonstrationen und Veranstaltungen, sammelt Geld für einen Rechtshilfefonds und publiziert zum Thema. Das Herzstück der Kampagne ist die „Chronik rassistischer Polizeigewalt in Berlin“, in der sämtliche Berichte aus Perspektive der Betroffenen anonymisiert dokumentiert und veröffentlicht werden.[3] Diese Perspektive wird in den gängigen Narrationen über die Polizei und ihr Handeln meist ausgeklammert, doch kann nur sie rassistische und kriminalisierende Praktiken der Berliner Polizei in ihren Mustern und Systematiken offenlegen.

„Das Problem rassistischer Polizeigewalt kann gegenwärtig ausschließlich aus der Perspektive derjenigen beschrieben werden, die durch die Praxis betroffen sind. Diejenigen, deren alltägliche Praktiken in Prozesse rassistischer Kriminalisierung münden, verweigern sich der Auseinandersetzung.“[4]

Dass innerhalb der durch Rassismus geprägten und strukturierten Gesellschaft unterschiedliche Wissensbestände bei unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen existieren, ist Folge und Symptom rassistischer Diskriminierung und rassistischer Privilegierung: Rassistisch Privilegierten fällt es meist nicht auf, dass sie nicht von der Polizei kontrolliert werden. Die Abwesenheit erniedrigenden Verhaltens ist privilegierten Menschen in der Regel nicht bewusst.

Umgekehrt haben rassistisch Kriminalisierte nicht nur persönliche Erfahrungswerte, sondern aufgrund dessen und anhand von Erzählungen anderer Menschen aus den Communities und Nachbarschaften auch eine klare Vorstellung davon, was für ein Verhalten sie von der Polizei zu erwarten haben, wenn sie ihr begegnen. Viele rassistisch kriminalisierte Menschen meiden deshalb zum Beispiel bestimmte Orte, um der polizeilichen Schikane durch demütigende Personenkontrollen und der ihnen inhärenten Eskalation nicht zum Opfer zu fallen. Es handelt sich hierbei um Wissensbestände, die als „migrantisches Wissen“[5] teilweise über Dekaden existieren, aber deren Glaubwürdigkeit durch die Deutungshoheit rassistisch Privilegierter überschrieben wird. Dabei sind marginalisierte Communities von People of Color seit jeher nicht nur „Opfer“ rassistischer Umstände, sondern wissen diese auch systematisch zu analysieren und einzuordnen – in ein institutionalisiertes System rassistischer Unterdrückung, Demütigung und Strafe.

Wissen über die Polizei

Das Wissen, das KOP zum Themenkomplex Rassismus und Polizei in Berlin hat, gründet auf Erfahrungen und Erzählungen von Betroffenen und Zeug*innen rassistischer Polizeigewalt sowie jüngst auch von wenigen Polizist*innen, die über Routinen und Praxen ihrer Dienststellen berichten. Die über 200 Berichte der direkt Betroffenen, welche die Kampagne seit dem Jahr 2000 in ihrer Chronik dokumentiert hat, machen jedoch die Basis der Rassismusanalyse von KOP aus. Die Berichte erzählen von Herabwürdigung, Diskriminierung, Beleidigung, Bedrohung, Körperverletzung und Tötung durch Berliner Polizeibeamt*innen – in Privatwohnungen, in der Öffentlichkeit, in Polizeifahrzeugen, auf Polizeiwachen und in Gewahrsamszellen.

Die Chronik stellt bisweilen die einzige in Deutschland existierende Dokumentation rassistischer Polizeihandlungen dar und ist damit ein Archiv vertuschter und verleugneter Ungerechtigkeit. KOP versteht die Berichte, Videos und Audioaufnahmen als Beweise, die es ermöglichen, die Polizei konkret zu konfrontieren und sie verantwortlich zu machen. Ohne diese Dokumentation wäre es unmöglich, institutionellen Rassismus in der Berliner Polizei anzuprangern. Und ohne die Perspektive derjenigen, die mit der Polizei konfrontiert sind, wäre es unmöglich, ein vollständiges Bild über rassistische Mechanismen und Effekte innerhalb der Polizeiarbeit zu zeichnen.

Richtigstellungen: Systematik rassistischer Kriminalisierung

Die Erfahrungen von Betroffenen und Zeug*innen zeigen, dass Zusammenhänge in polizeilichen Erzählungen über Vorfälle und Tathergänge verdreht werden, Rassismus als Problem gar nicht wahrgenommen wird und Polizist*innen sich selbst als Opfer stilisieren. Dies liegt daran, dass sie in sämtlichen Interaktionen die Definitionsmacht über die Situationen haben und diese vehement verteidigen. Meist wissen die Betroffenen darüber und versuchen gar nicht erst, sich gegen die Anschuldigungen, die Kriminalisierung, die Demütigungen oder die Falschdarstellungen zu wehren. Tun sie dies doch, wird es meist als Widerstand gedeutet und führt den Berichten zufolge dazu, dass sie selbst als Täter*innen (verbaler und körperlicher Angriffe) dargestellt werden und letztlich gegen sie ermittelt wird. Oft spricht daher aus den Darstellungen ein hohes Maß an Fassungslosigkeit und Wut.

Auch nach den Vorfällen bleibt die polizeiliche Definitionsmacht weiter bestehen: Davon zeugen zum einen die Polizeimeldungen, zum anderen die Inhalte der Ermittlungsakten, welche an die Staatsanwaltschaften übergeben werden und so die polizeiliche Darstellung als vermeintlich „objektiven Ermittlungsstand“ ungefiltert in die Gerichtsverfahren einbringen. Die Berichte und Erfahrungen von Betroffenen und Zeug*innen rassistischer Polizeigewalt konterkarieren die Situationsbeschreibungen der Polizei oft stark und widersprechen den polizeilichen Darstellungsweisen zum Teil systematisch. KOP spricht in diesem Zusammenhang von „polizeilichen Mythen“, aus denen sich rassistische Funktionsweisen und Kalküle in der Polizeiarbeit ableiten lassen. Vier Beispiele zeigen dies exemplarisch:

  • „Anlass- und verdachtsunabhängige Kontrollen an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten treffen alle sich an diesen Orten aufhaltenden Personen.“ Nach übereinstimmenden Berichten von Betroffenen und Zeug*innen treffen die Kontrollen hauptsächlich Schwarze Menschen, People of Color und arme Menschen.
  • „Dem Gewalteinsatz von Polizist*innen geht immer eine Widerstandshandlung oder Körperverletzung des polizeilichen Gegenübers voraus.“ Gerade in jüngster Vergangenheit erreichen KOP vermehrt Videoaufnahmen und Zeug*innenberichte, die ein gegenteiliges und völlig unverhältnismäßiges Agieren von Polizist*innen in Berlin zeigen.
  • „Razzien in Berliner Parks tragen zur Bekämpfung der Drogenkriminalität bei.“ Als der damalige Innensenator Frank Henkel die „Null-Toleranz-Strategie“ gegen Drogenkriminalität ausrief, hellte eine Parlamentarische Anfrage der Berliner Piraten-Fraktion den extrem hohen Mitteleinsatz der Berliner Polizei auf: Während die Beamt*innen zwischen dem 1. April 2015 und dem 23. März 2016 mit insgesamt 54.403 Stunden und 29 Minuten im und um den Görlitzer Park im Einsatz waren, wurde die Drogenkriminalität im Park dadurch nicht gesenkt.[6] Die Polizeieinsätze richten sich nach Berichten zahlreicher Betroffener und Zeug*innen immer wieder gegen unschuldige Schwarze Menschen und Menschen of Color, die im Rahmen der Razzien rassistisch kriminalisiert und zu Zielen polizeilicher Maßnahmen werden. Da somit eindeutig unzulässiges Racial Profiling stattfindet, sind die Verhältnismäßigkeit sowie die Verfassungskonformität der Einsätze stark in Frage zu stellen.
  • „Manchmal müssen Polizist*innen das polizeiliche Gegenüber aus Notwehr töten, um ihr eigenes Leben zu schützen.“ Durch die Meldungen von Angehörigen und die darauf folgende Arbeit von Strafverteidiger*innen entstanden in mehreren Fällen erhebliche Zweifel an den Notwehrbehauptungen einzelner Beamt*innen. Konkret betrifft dies für Berlin Slieman Hamade, der 2010 in Schöneberg nach einem Schlagstock- und Pfefferspray-Einsatz der Polizei starb, sowie Hussam Fadhil Hussein (auch bekannt als Hussam Fadl), der 2016 in Tempelhof von Polizist*innen erschossen wurde.

Unabhängige Beschwerdestellen und Dokumentation

Internationale, regionale und nationale Menschenrechtsorganisationen haben die Bundesregierung wiederholt aufgefordert, institutionelle Praktiken der Strafverfolgungsbehörden und deren Effekte auf ihr Diskriminierungspotenzial hin zu überprüfen, eine belastbare Datenlage zur Arbeit der Polizei vorzulegen und unabhängige Polizei-Beschwerde­stellen einzurichten. KOP schließt sich in Anbetracht ihrer Arbeit, die eng mit der Dokumentation rassistischer Polizeipraxen verbunden ist, diesen Forderungen an.

1. Unabhängige Beschwerdestellen: Die wenigen existierenden Polizeibeschwerdestellen[7] können vor allem durch ihre institutionelle Bindung sowie ihre fehlende Wirkung bislang nicht als effektive Kontrollinstanzen anerkannt werden. Erschwerend wirkt, dass der rassistische „Normalzustand“ das kritische Benennen rassistischer Vorfälle in der Polizeiarbeit im Vorhinein erstickt. So glauben viele Betroffene nicht daran, dass es etwas ändern würde, wenn sie über ihre Erlebnisse berichten oder gar Anzeige erstatten. Ihre diskriminierenden Erfahrungen mit der Polizei halten People of Color in der Regel davon ab, der Polizei das Vertrauen zu schenken, angemessen gegen ihre Kolleg*innen zu ermitteln. Tatsächlich sind diese Vorbehalte auch berechtigt – nur in den seltensten Fällen kommen Anzeigen gegen Polizist*innen vor Gericht[8] und die Verurteilungsquote ist verschwindend gering.[9]

2. Unabhängige Kontrollorgane: Bislang gibt es in Deutschland keine effektive und zufriedenstellende Kontrolle von Polizeiarbeit für diejenigen, die rassistische Kriminalisierung erleben. Das Problem liegt nicht nur bei der Polizei selbst, sondern auch bei Staatsanwaltschaften und Gerichten, die in der Kritik stehen, bei Anzeigen wegen „Körperverletzung im Amt“, „Nötigung“ oder „Mord“ zu Gunsten der Polizei zu handeln. Eine aufklärungsinteressierte Ermittlungsarbeit gegen Polizeikolleg*in­nen wird in den Strafverfahren meist konsequent ignoriert.

Rechtsanwältin Beate Böhler vertrat die Nebenklage einer Schwester von Dennis Jockel, der 2008 von Berliner Polizisten in Brandenburg mit acht Schüssen getötet wurde. Sie beschreibt die „strukturellen Probleme bei der Strafverfolgung von Polizeibeamt*innen“:

„Beweismittel am Tatort werden ‚übersehen‘ und nicht gesichert. Unbeteiligte Zeug*innen werden nicht namhaft gemacht, weggeschickt, ja sogar kriminalisiert. Das Opfer wird kriminalisiert. Häufig wird das Opfer wegen Widerstandes angezeigt, um Körperverletzungen im Amt zu legitimieren. Die beteiligten Polizist*innen haben auf der Dienststelle Zeit und Gelegenheit sich in Ruhe abzusprechen und ihre Aussagen und Berichte abzugleichen.“[10]

Einschätzungen wie diese zeugen von einer Misere, die in Deutschland seit Jahrzehnten existiert und ebenso lang kritisiert wird. Nämlich, dass weder Polizei noch Staatsanwaltschaft oder Gericht vertrauensvolle oder verlässliche Institutionen sind, wenn es um die Aufklärung polizeilichen Fehlverhaltens geht.

3. Unabhängige Datensammlungen: Erschwerend für die Aufklärung rassistischer und gewaltvoller Polizeihandlungen ist zudem, dass es in Deutschland weder die Polizei noch andere Regierungsinstitutionen auf Bundes- oder Landesebene Daten sammeln, die in irgendeiner Weise rassistische Diskriminierung in Polizeiarbeit aufgreifen oder analysieren – obwohl solch eine Datensammlung schon lange gefordert wird. Hinzu kommt, dass Beschwerden über grundrechtseinschränkende Eingriffe, die rassistisch begründet sind, ebenfalls statistisch nicht erfasst werden.[11]

Auch in Berlin gibt es keine Datenlage beispielsweise zu anlass- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen und -durchsu­chungen an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten. Racial Profiling, das an solchen Orten häufig vorkommt, kann daher nur über die Erfahrungsberichte von Betroffenen oder Aussagen von Zeug*in­nen erfasst werden. Die Polizei sammelt keine Daten darüber, wie viele Menschen aus welchem Grund und mit welchen Folgen kontrolliert werden. Damit entzieht sie sich konsequent einer Auseinandersetzung mit dem Vorwurf des Racial Profiling und den damit verbundenen Grundrechtsverletzungen. Ebenfalls gibt es keine Daten zu Platzverweisen und zu deren Gründen.[12] Lediglich Gewahrsamnahmen und Strafanzeigen werden er­fasst, jedoch nicht deren Ergebnisse. Auch die Staatsanwaltschaft führt keine Statistik darüber, wie viele der Festnahmen zu Anklagen und wie viele Anklagen zu Verurteilungen führten.[13]

Die fehlende öffentliche Statistik verschleiert somit die Effektivität und Verhältnismäßigkeit der polizeilichen Befugnisse bei der „vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung“. Dies lässt große Zweifel daran, ob Kriminalitätsbekämpfung überhaupt das Ziel dieser Kontrollen ist.

Fazit

Da die Polizei sich bislang weigert, ihre Arbeit in den genannten Bereichen zu reformieren, und auch Staatsanwaltschaften und Gerichte institutionell rassistischen Vorgängen keinerlei Interesse und Aufmerksamkeit widmen, ist es umso wichtiger, dass es künftig kompetente unabhängige Beschwerde- und Kontrollstellen gibt. Für die Dokumentation wurde deutlich, wie notwendig und unabdingbar eine institutionsunabhängige, selbstorganisierte Archivierung der alltäglichen Wirklichkeit von People of Color im Kontakt mit der Polizei ist. Die Dokumentation von KOP ist das derzeit Mögliche und Nötigste, kann jedoch bei weitem kein vollständiges Bild über die Erfahrungen mit rassistischen Polizeieinsätzen zeichnen – weder über Quantität der Vorfälle noch über die Bandbreite und Intensität der Gewalterfahrungen. Die aktive Solidarität mit den Betroffenen und eine konsequent antirassistische Haltung von KOP haben aber dazu geführt, dass die Berichte sich seit Gründung der Kampagne vervielfacht haben und ihre Inhalte über die Jahre immer mehr Gehör und Verbreitung durch Journalist*innen, Politiker*innen, Sozialarbeiter*innen und Studierende gefunden haben. So hat sich auch in Berlin langsam der Glauben an die Rechtschaffenheit und Neutralität der Polizei geändert.

[1]    Funk, A.: Rassismus: Kein Thema für die deutsche Polizei? Gedanken zu einem Tabu, Bürgerrechte & Polizei/CILIP 44 (1/1993), S. 36
[2]    ebd.
[3]    vgl. www.kop-berlin.de/chronik
[4]    Friedrich, S.; Mohrfeld, J.; Schultes, H.: Alltäglicher Ausnahmezustand. Institutioneller Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden, in: KOP (Hg.): Alltäglicher Ausnahmezustand. Institutioneller Rassismus in deutschen Strafverfolgungsbehörden. Münster 2016, S. 19
[5]    vgl. Güleç, A.; Hielscher, L.: Zwischen Hegemonialität und Multiplität des Erinnerns. Suchbewegungen einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung mit dem NSU, in: Zimmermann, J.; Wamper, R.; Friedrich, S. (Hg.): Der NSU in bester Gesellschaft. Zwischen Neonazismus, Rassismus und Staat. Münster 2015
[6]    Berliner Morgenpost v. 21.4.2016: www.morgenpost.de/berlin/article207449419/Was-der-Null-Toleranz-Kurs-im-Goerlitzer-Park-gebracht-hat.html
[7]    vgl. Töpfer, E.: Unabhängige Beschwerdestellen. Stand der Dinge, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 116 (Juli 2018), S. 72-81
[8]    Bei Körperverletzung im Amt kommen lediglich ca. 3 Prozent der Verfahren gegen Po­li­zist*in­nen zur Anklage; vgl. Singelnstein, T.: Körperverletzung im Amt durch Polizisten und die Erledigungspraxis der Staatsanwaltschaften – aus empirischer und strafprozessualer Sicht, in: Neue Kriminalpolitik 2014, H. 1, S. 21
[9]    vgl. Singelnstein, T.: Polizisten vor Gericht. Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 95 (1/2010), S. 55-62
[10] www.kop-berlin.de/beitrag/strukturelle-probleme-bei-der-strafverfolgung-von-polizeibeamt-innen
[11] vgl. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten H. Taş: Rassismus bei der Polizei – nur ein US-Problem? Abgeordnetenhaus (AGH) Berlin Drs. 17/18986 v. 29.8.2016; Kleine Anfrage der Abgeordneten C. Bayram: Kein racial profiling in Berlin? AGH Berlin Drs 17/11566 v. 13.3.2013
[12] vgl. Kleine Anfrage Nr.15/440 v. 13.6.2002 der Abgeordneten M. Seelig über: Gefährliche Orte in Berlin, Landespressedienst 138/2002
[13]   vgl. Schriftliche Anfrage des Abgeordneten B. Eggert: Drogenumschlagplatz Görlitzer Bahnhof. AGH Berlin Drs. 17/14424 v. 25.8.2014

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