Archiv der Kategorie: CILIP 024

(2/1986) Brokdorf-Demo, CS-Gaseinsatz; Todesschüsse 1985; ME Polizeigesetz – 3/86; PDV 100

24 (2/1986) Atomkraft? Nein Danke

CILIP_024

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Editorial 2
Wackersdorf, Brokdorf und die Gewaltfalle
Erfahrungebericht von der Brokdorf-Demonstration
Rückblende zu Kleve

Hans-Günther Meyer-Thompson
Vier Monate nach dem erstmaligen CS-Einsatz
Demokratiepostulat u.polizeiliche Wirklichkeits- und Aufgabenwahrung – Die Polizeidienstvorschrift

Philipp Schaumann
Datenschutz – Datensicherheit
Berufsrisiko? Polizeiübergriffe auf Polizeibeamte

Otto Diederichs
Die AGA – Sonderfahnder gegen Ausländer
Albert Klütsch
Polizeilicher Schußwaffengebrauch 1985
Polizei: Dein Freund und Helfer – waffenlos
Edda Weßlau
Die rechtsstaatlichen Tugenden der SPD – zur Novellierung der Polizeigesetze in Hamburg und Hessen und zum IMK-Musterentwurf, Fass. 3/86
Vorentwurf zur Änderung des Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder, 12.3.1986
Die Konsequenzen Bonner „Wenden“ auf die Personalstärke des BGS
Aus der Rechtsprechung
Die PDV für Wasserwerfer (PDV 122)
Literatur
Chronologie der Ereignisse
Europarats-Entschließung z. Verbot v. Plastikgeschossen
Summary

Polizeilicher Schußwaffeneinsatz 1985

Jahr für Jahr heißt es stereotyp in den Presseerklärungen der IMK zum polizeilichen Schußwaffeneinsatz, daß die Statistik den „umsichtigen und zurückhaltenden Schußwaffengebrauch durch Polizeibeamte“ belege. Dies geht allerdings nur um den Preis, nicht Stellung zu nehmen zu den Einzelfällen und Situationen, in denen es zum tödlichen Schußwaffeneinsatz kam, die wir in unserer tabellarischen Falldokumentation erfaßt haben. Da wir für 1985 nur 7 der insgesamt 10 Fälle tödlichen polizeilichen Schußwaffeneinsatzes erfassen konnten, bitten wir erneut unsere Leser/innen, uns entsprechende Pressemeldungen insbesondere aus der Lokalpresse zuzuschicken.

Aufmerksam zu machen ist auch auf Besonderheiten der IMK-Statistik, die weiterhin nicht komplett zur Verfügung gestellt wird, sondern nur in Form interpretierender Einzeldaten aus der Gesamtstatistik im Rahmen einer Pressemitteilung. Die IMK-Statistik hat für 1984 einen Fall weniger erfaßt als wir, mit der Begründung, daß im konkreten Fall (Köln am 01.07.1984) der tödliche Schuß bei einer Kontrolle unbeabsichtigt gefallen sei. Auch für das Jahr 1979 mußten wir gegenüber der IMK-Statistik und unserer eigenen Dokumentation einen Fall nachtragen. Am 08. Februar 1980 starb in Berlin R. Schmidt an den Folgen einer Schußverletzung, die er in Zusammenhang mit einem Überfall auf einen Geld-Transport am 18.12.1979 erlitten hatte. Es scheint, daß jene Fälle, in denen zwischen polizeilichem Schußwaffeneinsatz und der Todesfolge eine langere Zeitspanne liegt, von der IMK nicht erfaßt werden. Polizeilicher Schußwaffeneinsatz 1985 weiterlesen