von Heiner Busch
Das Ausländer- und Asylrecht war immer auch Sicherheitsrecht. Befeuert von abstrusen Bedrohungsszenarien hat die Regierungskoalition jedoch seit dem Herbst 2015 massive Verschärfungen durchgesetzt.
Es klingt wie die ethnisierte Version der „gefährlichen Klassen“, vor denen sich das Bürgertum im 19. Jahrhundert fürchtete. Am 19. August 2016, kurz vor den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin verabschiedeten die Innenminister aus den Reihen der CDU/CSU ihre Berliner Erklärung: „Gefahr terroristischer Anschläge“, „fundamentalistische Islamisten“, die „Silvesternacht in Köln“, „Wohnungseinbrüche“, „Parallelgesellschaften“, „Vollverschleierung“ – das waren nur einige der Horrorszenarien, die sie zu einem kruden Mix an Forderungen verwursteten, die vom Einsatz der Bundeswehr im Innern über den Ausbau der Videoüberwachung bis hin zum Burka-Verbot reichten.[1] Ein „Teil der nach Deutschland zugewanderten Menschen“ sei „nicht in unserer Gesellschaft angekommen“, heißt es in dem Pamphlet. „Er identifiziert sich nicht mit unserem Land, akzeptiert unsere Lebensweise nicht und lässt jeglichen Respekt für staatliche Institutionen vermissen“. Neu-alte Fremdenpolizei: Mit staatlicher Gewalt gegen Geflüchtete und MigrantInnen weiterlesen