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Die Vergeheimdienstlichung der EU: Informelle Gruppen rund um Europol

Die Europäische Union hat keine Kompetenz zur Koordination von Geheimdiensten. Dessen ungeachtet kooperieren ihre Organe auf verschiedene Weise mit entsprechenden Behörden aus den Mitgliedstaaten. In dieses undurchsichtige Netz ist auch die EU-Polizeiagentur eingebunden. Der neue Fokus auf „Gefährder“ trägt ebenfalls geheimdienstliche Züge.

Mit dem Vertrag von Lissabon über die Arbeitsweise der EU (AEUV) wurde auch die Rechtsetzung im Bereich Justiz und Inneres in das EU-Gesetzgebungsverfahren übertragen. Bis dahin war die Innen- und Justizpolitik ausschließlich Gegenstand der intergouvernementalen Zusammenarbeit („dritte Säule“) mittels einstimmiger Ratsbeschlüsse. Ausschließlich die EU-Kommission hat das Recht, legislative Initiativen und Maßnahmen im Bereich der grenzüberschreitenden Strafverfolgung zu initiieren. Darüber entscheiden anschließend der Rat der EU (also die Regierungen der Mitgliedstaaten) und das Parlament.

Ausdrücklich keine Kompetenz hat die EU für Geheimdienste. Gemäß Artikel 4 Absatz 2 AEUV bleibt die „nationale Sicherheit“, für welche die Dienste zuständig sind, allein den Mitgliedstaaten vorbehalten. Stets wird deshalb in EU-Dokumenten die Trennung zwischen „strafverfolgungsrelevanten“ und „nachrichtendienstlichen“ Tätigkeiten betont. Die Vergeheimdienstlichung der EU: Informelle Gruppen rund um Europol weiterlesen

Wie sich europäische Geheimdienste in „Gruppen“ und „Clubs“ organisieren

Für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit schließen sich Europas Geheimdienste oder die für sie zuständigen Ministerien in undurchsichtigen Formaten zusammen. Parlamentarisch sind diese Netzwerke schwer zu kontrollieren.

„Berner Club“ und CTG

Zu den wichtigsten Kooperationen gehört der „Berner Club“, an dem auch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit den Inlandsgeheimdiensten aller anderen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens und der Schweiz teilnimmt. Der „Berner Club“ wurde 1969 als jährliches Treffen der Direktoren westeuropäischer Inlandsgeheimdienste gegründet. 2001 hat die Vereinigung eine „Counter Terrorism Group“ (CTG) gegründet, in der sich die Mitglieder regelmäßig über Vorkommnisse austauschen und Maßnahmen beraten. Seit dem 1. Juli 2016 betreiben der „Berner Club“ und seine CTG eine „operative Plattform“ in Den Haag. Die Inlandsgeheimdienste führen dort eine gemeinsame Datei und ein Echtzeit-Informationssystem. Details dazu sind geheim, eine parlamentarische Kontrolle der Auslandstätigkeit des BfV in Den Haag deshalb kaum möglich. Die CTG soll sich mit polizeilichen Strukturen der EU oder einzelner Mitgliedstaaten vernetzen, Sondierungen laufen hierzu seit dem Frühjahr 2016 mit Europol. Wie sich europäische Geheimdienste in „Gruppen“ und „Clubs“ organisieren weiterlesen