von Tom Jennissen
In den letzten Jahren ist die staatliche Unterstützung von Organisationen im Bereich der Demokratieförderung immer wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Rechte und konservative PolitikerInnen erheben immer wieder Zweifel an deren Zuverlässigkeit und vermehrt schaltet sich der Verfassungsschutz ein.
Ausgerechnet im Bereich der Demokratieförderung und des zivilgesellschaftlichen Engagements ist eine Wiederkehr der geheimdienstlichen Überprüfungen zu beobachten, die fatal an die Berufsverbotspraxis der 1970er und 1980er Jahre erinnert. In deutschen Innenministerien scheint die Furcht um sich zu greifen, dass sich Radikale unter dem Deckmantel zivilgesellschaftlichen Engagements ausbreiten und dabei auch noch staatlich unterstützen lassen könnten. So sind es insbesondere Träger von Projekten in der Präventionsarbeit in den Bereichen Islamistischer Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus, denen ein besonderes Misstrauen entgegengebracht wird und die sich verstärkt im Fokus geheimdienstlicher Überprüfung finden.[1]
Die Vorstellung, dass über die finanzielle Förderung zivilgesellschaftlicher AkteurInnen insgeheim linksradikale antifaschistische Gruppen gezielt aufgebaut und unterstützt werden, ist ein beliebtes Narrativ (neu-)rechter IdeologInnen, wie etwa die jüngste Kampagne der AfD in Sachsen-Anhalt gegen den „Miteinander e.V.“ zeigt. Aber auch konservativen PolitikerInnen sind die geförderten Institutionen oftmals ein ausgewiesenes Feindbild und die Tatsache, dass öffentliche Gelder an Vereine gehen, die sich ausdrücklich dem Kampf gegen Rechts verschrieben haben, ein Graus. Demokratieförderung VS-geprüft: Wenn der Geheimdienst über Fördergelder mitbestimmt weiterlesen