Schlagwort-Archive: FdGO

Geldregen für die Feinde der Freiheit? Zur Debatte um die „Desiderus-Erasmus-Stiftung“

von Matthias Jakubowski und Clara Bünger

7,85 Millionen Euro beantragte die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) Ende 2021 beim Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für das Jahr 2022. Es droht erstmals die finanzielle Förderung einer dem extrem rechten Parteienspektrum nahestehenden Stiftung aus staatlichen Mitteln. Eine Herausforderung, die nicht Hand in Hand mit dem Verfassungsschutz zu lösen ist.

Dass dieser Tag kommen würde, hatte sich spätestens mit der offiziellen Anerkennung der 2015 gegründeten Desiderius-Erasmus-Stiftung als parteinahe Stiftung am 30. Juni 2018 durch den Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) abgezeichnet. Seitdem versuchte die Stiftung regelmäßig an finanzielle staatliche Förderungen zu gelangen. Da dies erfolglos blieb, startet die DES nun einen neuen Versuch.[1] Für den Fall, dass der Antrag beim Haushaltsausschuss erfolgreich ist und die AfD in den kommenden Jahren ihr Wahlergebnis auf dem bisherigen Niveau stabilisiert, könnte das eines Tages eine Förderung von bis zu 70 Millionen Euro jährlich aus dem Bundeshaushalt bedeuten. Geldregen für die Feinde der Freiheit? Zur Debatte um die „Desiderus-Erasmus-Stiftung“ weiterlesen

Demokratieförderung VS-geprüft: Wenn der Geheimdienst über Fördergelder mitbestimmt

von Tom Jennissen

In den letzten Jahren ist die staatliche Unterstützung von Organisationen im Bereich der Demokratieförderung immer wieder in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Rechte und konservative Politi­ker­Innen erheben immer wieder Zweifel an deren Zuverlässigkeit und vermehrt schaltet sich der Verfassungsschutz ein.

Ausgerechnet im Bereich der Demokratieförderung und des zivilgesellschaftlichen Engagements ist eine Wiederkehr der geheimdienstlichen Überprüfungen zu beobachten, die fatal an die Berufsverbotspraxis der 1970er und 1980er Jahre erinnert. In deutschen Innenministerien scheint die Furcht um sich zu greifen, dass sich Radikale unter dem Deckmantel zivilgesellschaftlichen Engagements ausbreiten und dabei auch noch staatlich unterstützen lassen könnten. So sind es insbesondere Träger von Projekten in der Präventionsarbeit in den Bereichen Islamistischer Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus, denen ein besonderes Misstrauen entgegengebracht wird und die sich verstärkt im Fokus geheimdienstlicher Überprüfung finden.[1]

Die Vorstellung, dass über die finanzielle Förderung zivilgesellschaftlicher AkteurInnen insgeheim linksradikale antifaschistische Gruppen gezielt aufgebaut und unterstützt werden, ist ein beliebtes Narrativ (neu-)rechter IdeologInnen, wie etwa die jüngste Kampagne der AfD in Sachsen-Anhalt gegen den „Miteinander e.V.“ zeigt. Aber auch konservativen PolitikerInnen sind die geförderten Institutionen oftmals ein ausgewiesenes Feindbild und die Tatsache, dass öffentliche Gelder an Vereine gehen, die sich ausdrücklich dem Kampf gegen Rechts verschrieben haben, ein Graus. Demokratieförderung VS-geprüft: Wenn der Geheimdienst über Fördergelder mitbestimmt weiterlesen

Die AfD auf dem Prüfstand des Verfassungsschutzes

Ab dem nächsten Jahr dürfte die AfD ein Beobachtungsobjekt des Inlandsgeheimdienstes sein. Sollen wir uns nun darüber freuen?

13 der 16 Landesämter haben dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) schon Materialsammlungen zur AfD übersandt. Teils seien das Konvolute von mehreren hundert Seiten, berichtet der „Spiegel“ in seiner neusten Ausgabe. Bis Ende des Jahres soll das Prüfverfahren abgeschlossen sein und sich herausgestellt haben, ob die AfD als Partei oder gegebenenfalls auch nur Teile von ihr als eine „Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ (fdGO) oder kurz: als „verfassungsfeindlich“ bzw. „extremistisch“ anzusehen ist.

Der politische Druck hat offensichtlich gewirkt: Nach dem Schulterschluss des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke mit Lutz Bachmann von Pegida und diversen hitlergrüßenden und Migranten jagenden Nazis an ihrem „Schweigemarsch“ vom 1. September hatten vor allem PolitikerInnen von Grünen und SPD eine „Beobachtung“ durch den Inlandsgeheimdienst gefordert. Die AfD sei „ein Fall für den Verfassungsschutz“, so die Grünen-Ko-Vorsitzende Annalena Baerbock. Die AfD auf dem Prüfstand des Verfassungsschutzes weiterlesen

Trotz allem: gegen das NPD-Verbot. Wer das Parteiverbot bestellt, kauft die fdGO mit ein

von Heiner Busch

Die Innenministerkonferenz hat am 5. Dezember 2012 empfohlen, einen neuen Anlauf für ein NPD-Verbotsverfahren zu nehmen. Ein Akt symbolischer Politik, der dem angeschlagenen Verfassungsschutz, der dafür eine Materialsammlung erstellt hat, mehr Legitimität beschert.

Außen billige, papp-süße Schokolade, innen hohl – das sind die Nikoläuse, die man Kindern in der Nacht zum 6. Dezember in die Stiefel steckt. Das Geschenk, das die Innenministerkonferenz (IMK) auf ihrer Dezembersitzung der bundesdeutschen Öffentlichkeit gemacht hat, ist von ähnlicher Qualität. Das neue NPD-Verbotsverfahren, das der Bundesrat inzwischen beschlossen hat, täuscht einen entschlossenen Kampf gegen den Rechtsextremismus vor, schmeckt aber vor allem nach der alten „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Weder die Neonazi-Szene noch der bis weit in die Mitte der Gesellschaft und – notabene – in die staatliche Migrationspolitik reichende Rassismus werden dadurch erledigt. Trotz allem: gegen das NPD-Verbot. Wer das Parteiverbot bestellt, kauft die fdGO mit ein weiterlesen

Die „fdGO“ als Fetisch – Verfassungsschutz und Verfassungsgericht

Die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ (fdGO) wird wie eine Tabuformel benutzt, so als komme der Schutz dieser „unantastbaren Werte“ gegen ihre „Feinde“ noch vor den erst zu verwirklichenden Grundrechten und der Demokratie. Von diesem fetischisierten präventiven Staatsschutz kann sich auch das Bundesverfassungsgericht nicht lösen.

Der „freiheitlich-demokratische Staat“ gehe nicht von sich aus gegen Parteien mit einer ihm feindlichen Zielrichtung vor, er wehre „lediglich Angriffe auf seine Grundordnung ab“, schrieb das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1956 im KPD-Verbotsurteil. Schon die gesetzliche Konstruktion und präventive Ausrichtung schlösse einen Missbrauch des Parteienverbots „im Dienste eifernder Verfolgung unbequemer Oppositionsparteien aus.“[1] Die „fdGO“ als Fetisch – Verfassungsschutz und Verfassungsgericht weiterlesen

„fdGO“: eine Formel für die Ewigkeit – Über die Konitinuität der staatsschützerischen Prämisse

Ohne sie näher zu bestimmen, spricht das Grundgesetz von der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (fdGO). Die politischen und gesellschaftlichen Wandlungen der letzten sechzig Jahre hat diese Formel unbeschadet überstanden: sie taugt mehr denn je dazu, politisch Unliebsames außerhalb „un­serer“ Gesellschaft zu stellen.

Schon früh in den 50er Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland die Spurweite des „Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung“ und die Art, wie diese Geleise gegen „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ zu befahren waren, festgelegt. Sie sind ins heute Vorbewusste abgesackt. Wer sie infrage stellt, steht schnell im Geruch der Verfassungsfeindlichkeit. Die Motivations- und Artikulationsbasis dieses Schutzes, die „wehrhafte“ („streitbare“, „abwehrbereite“) „Demokratie“ und ihre scheinbare Evidenz, immunisiert gegen alle Zweifel. Neue Gefahren für Grundrechte und Demokratie, wie sie gegenwärtig im Kontext von Globalisierung und Neuen Technologien heraufziehen, brauchen nicht zu kümmern. Sie werden allenfalls wie neuer Wein in alten Schläuchen, sprich im Sinne eines Verfassungsbestandsfixums, behandelt. Die immer neu zu stellende Frage nach den „konstitutiven Elementen einer Vergesellschaftung vom Typus ‚freiheitliche Demokratie‘“[1] wird angstvoll und zugleich aggressiv unterdrückt. „fdGO“: eine Formel für die Ewigkeit – Über die Konitinuität der staatsschützerischen Prämisse weiterlesen

Die „fdGO“ als Waffe – Keine Freiheit den Feinden der Freiheit?

Das Konstrukt der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bildet seit den Frühzeiten der BRD das ideologische und juristische Rüstzeug für verfassungsschützerische Umtriebe. Dass sich daran nichts Grundlegendes geändert hat, belegen exemplarisch zwei jüngere Oberverwaltungsgerichtsurteile.

Am 13. Febuar 2009 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den damaligen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Bundestag, Bodo Ramelow nicht weiter „beobachten“ dürfe.[1] Das Amt hatte die Karriere des Politikers schon seit 1999 begleitet. 2003 war er in den Thüringer Landtag und 2005 schließlich in den Bundestag gewählt worden. Das BfV sammelte weiter Informationen über ihn – aus offen zugänglichen Quellen, wie man beteuerte. Die „fdGO“ als Waffe – Keine Freiheit den Feinden der Freiheit? weiterlesen

Wissen unter dem Schlapphut – Der Beitrag des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbotsantrag

von Heiner Busch

Sowohl in der öffentlich zugänglichen Begründung des Verbotsantrags als auch in den nach wie vor als Verschlusssache behandelten Materialien präsentiert sich der Verfassungsschutz vor allem als Zeitungsausschnittdienst, der die ideologischen Irrungen und Wirrungen der NPD en detail nachvollzieht. Selbst die „Behördenzeugnisse“, die die geheimen Aktivitäten des Geheimdienstes abdecken, beziehen sich meist auf Äußerungen und nicht auf Handlungen der Partei.

Wer wie er Abhörprotokolle gelesen hätte, könne an der aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Haltung der NPD keine Zweifel mehr haben, aber auch das offen gelegte Material sei als Beweis ausreichend. So erklärte der bayerische Innenminister Günter Beckstein am 15. November 2000 vor dem Innenausschuss des Bundestages, wo er als Urheber der NPD-Verbotsforderung auftrat.[1] Wissen unter dem Schlapphut – Der Beitrag des Verfassungsschutzes zum NPD-Verbotsantrag weiterlesen