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EU-Grundrechtecharta nach Nizza – Bericht über ein internationales Kolloquium

von Wolfgang Kaleck

Am 29. und 30. Juni 2001 haben sich Anwältinnen und Anwälte aus acht west- und südeuropäischen Anwaltsvereinigungen, die in dem Dachverband Europäische Demokratische Anwälte (EDA) zusammengeschlossen sind, im Preußischen Landtag in Berlin versammelt, um auf einem Kolloquium über die am 7.12.2000 feierlich proklamierte Europäische Grundrechtecharta zu diskutieren.

Den Grundsatzvortrag hielt der Politologe, Bürgerrechtler und Demokratieforscher Prof. Wolf-Dieter Narr von der Freien Universität in Berlin. Unter dem Titel „Grundrechtecharta: Auf dem Weg zu einer Verfassung Europas?“ betonte er, dass er nach 1945 ein begeisterter Europäer war, für den Europa den „endgültigen Abschied vom Kriegsblut triefenden Nationalstaat“ und „von den unsäglichen nationalstaatlich herrschaftlich bornierten Konflikten“ bedeutete. Er begreife Europa nach wie vor als unabgegoltene Chance jenseits aller nationalistischen Bornierungen. Die EU-Grundrechtecharta sei jedoch ein Versuch, Grundrechte ohne demokratisches Verfahren zu suchen. Die mangelnde Rechtsgeltung der Charta sei problematisch. Die Formulierungen der einzelnen Grundrechte seien kritikwürdig. EU-Grundrechtecharta nach Nizza – Bericht über ein internationales Kolloquium weiterlesen