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Strafverteidigung im europäischen Rechtsraum – Kritik der Situation – Perspektiven für die Strafverteidigung

von Wolfgang Bendler

Bei der Entwicklung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa sind die Rechte der Verteidigung und der Beschuldigten eine quantité négligeable geblieben – ein Zustand, mit dem sich die StrafverteidigerInnen nicht arrangieren dürfen.

„Am … teilte Europol, Zollamtmann D., hiesiger Dienststelle telefonisch mit, dass am Londoner Flughafen Gatwick bei einer Zollkontrolle des Flugs Nr. … zwei Gepäckstücke mit mehreren Kilo Kokain festgestellt wurden. Die Koffer konnten den Personen namens … zugeordnet werden, die einen Weiterflug nach München gebucht hatten“, so heißt es in einem Ermittlungsbericht der deutschen Kriminalpolizei. Später – so ist demselben Bericht zu entnehmen – teilte Europol in einem weiteren Telefonat mit, dass die Personen abgeflogen waren. Sie wurden bei ihrer Ankunft in München festgenommen.

Mit diesen knappen Erwähnungen hat es in der Akte sein Bewenden. Europol tritt wieder in die Anonymität zurück, ohne dass nachvollziehbar wäre, wie das Amt an die Information gelangt ist, ob eine Zusammenarbeit mit der Polizei in Deutschland, anderen EU-Mitgliedstaaten oder gar Drittstaaten stattgefunden hat, ob die Ausführung der Tat auf einer polizeilich oder staatlich zu verantwortenden Tatprovokation beruht oder ob es sich um eine „kontrollierte Lieferung“ handelte. Strafverteidigung im europäischen Rechtsraum – Kritik der Situation – Perspektiven für die Strafverteidigung weiterlesen

EU-Grundrechtecharta nach Nizza – Bericht über ein internationales Kolloquium

von Wolfgang Kaleck

Am 29. und 30. Juni 2001 haben sich Anwältinnen und Anwälte aus acht west- und südeuropäischen Anwaltsvereinigungen, die in dem Dachverband Europäische Demokratische Anwälte (EDA) zusammengeschlossen sind, im Preußischen Landtag in Berlin versammelt, um auf einem Kolloquium über die am 7.12.2000 feierlich proklamierte Europäische Grundrechtecharta zu diskutieren.

Den Grundsatzvortrag hielt der Politologe, Bürgerrechtler und Demokratieforscher Prof. Wolf-Dieter Narr von der Freien Universität in Berlin. Unter dem Titel „Grundrechtecharta: Auf dem Weg zu einer Verfassung Europas?“ betonte er, dass er nach 1945 ein begeisterter Europäer war, für den Europa den „endgültigen Abschied vom Kriegsblut triefenden Nationalstaat“ und „von den unsäglichen nationalstaatlich herrschaftlich bornierten Konflikten“ bedeutete. Er begreife Europa nach wie vor als unabgegoltene Chance jenseits aller nationalistischen Bornierungen. Die EU-Grundrechtecharta sei jedoch ein Versuch, Grundrechte ohne demokratisches Verfahren zu suchen. Die mangelnde Rechtsgeltung der Charta sei problematisch. Die Formulierungen der einzelnen Grundrechte seien kritikwürdig. EU-Grundrechtecharta nach Nizza – Bericht über ein internationales Kolloquium weiterlesen