Jahr für Jahr heißt es stereotyp in den Presseerklärungen der IMK zum polizeilichen Schußwaffeneinsatz, daß die Statistik den „umsichtigen und zurückhaltenden Schußwaffengebrauch durch Polizeibeamte“ belege. Dies geht allerdings nur um den Preis, nicht Stellung zu nehmen zu den Einzelfällen und Situationen, in denen es zum tödlichen Schußwaffeneinsatz kam, die wir in unserer tabellarischen Falldokumentation erfaßt haben. Da wir für 1985 nur 7 der insgesamt 10 Fälle tödlichen polizeilichen Schußwaffeneinsatzes erfassen konnten, bitten wir erneut unsere Leser/innen, uns entsprechende Pressemeldungen insbesondere aus der Lokalpresse zuzuschicken.
Aufmerksam zu machen ist auch auf Besonderheiten der IMK-Statistik, die weiterhin nicht komplett zur Verfügung gestellt wird, sondern nur in Form interpretierender Einzeldaten aus der Gesamtstatistik im Rahmen einer Pressemitteilung. Die IMK-Statistik hat für 1984 einen Fall weniger erfaßt als wir, mit der Begründung, daß im konkreten Fall (Köln am 01.07.1984) der tödliche Schuß bei einer Kontrolle unbeabsichtigt gefallen sei. Auch für das Jahr 1979 mußten wir gegenüber der IMK-Statistik und unserer eigenen Dokumentation einen Fall nachtragen. Am 08. Februar 1980 starb in Berlin R. Schmidt an den Folgen einer Schußverletzung, die er in Zusammenhang mit einem Überfall auf einen Geld-Transport am 18.12.1979 erlitten hatte. Es scheint, daß jene Fälle, in denen zwischen polizeilichem Schußwaffeneinsatz und der Todesfolge eine langere Zeitspanne liegt, von der IMK nicht erfaßt werden. Polizeilicher Schußwaffeneinsatz 1985 weiterlesen →