von Dinu Gautier und Heiner Busch
Das schweizerische Justizministerium und sein Überwachungsdienst wollen den ganzen Internet-Verkehr verdächtiger Personen abzapfen und nicht nur ihre E-Mails.
Anfang Juni 2009 erhielten die rund 650 beim Bundesamt für Kommunikation registrierten Internetprovider Post vom Dienst „Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“ (ÜPF). Man lud sie ein, zur neuen „IP-Richtlinie“ sowie den zugehörigen „organisatorischen und administrativen Anforderungen“ Stellung zu nehmen.
Von der „Echtzeit-Überwachung der kompletten Kommunikation des Breitband-Internetanschlusses“ war in den Dokumenten die Rede.[1] Konkret sollten die Provider nun das gesamte Surfverhalten einer NutzerIn an den Dienst umleiten, sofern gegen die Person ein entsprechendes Strafverfahren eröffnet worden ist, die zuständige Staatsanwaltschaft die Überwachung angeordnet und das Zwangsmassnahmengericht eines Kantons oder die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts das Ganze genehmigt hat. Der Staat sollte also Diskussionen in Chats oder Einträge in Foren mitlesen, bei Gesprächen über Dienste wie Skype mithören oder zusehen können, sobald die Person eine Webcam aktiviert. Internet-Überwachung à la suisse – Zwischenbilanz eines Rechtssetzungsprozesses weiterlesen