Schlagwort-Archive: TKÜV

Überwachung des Mobilfunkverkehrs – Das Handy als „Allroundmittel“ zur Ausforschung

von Björn Gercke

Letztes Jahr nutzten in Deutschland bereits rund 50 Millionen Menschen ein Mobilfunkgerät. Den wenigsten dürfte bewusst sein, dass sie den Ermittlungsbehörden damit Möglichkeiten der Überwachung eröffnen, die weit über das klassische Abhören hinausgehen. Die Rechtsprechung nimmt diese Unterschiede kaum zur Kenntnis. Sie hat die neuen Formen der Überwachung weitgehend abgesegnet.

Hinsichtlich der Anzahl der jährlichen Telefonüberwachungen (TÜ) nimmt die Bundesrepublik Deutschland unter den westlichen Staaten seit Jahren einen unrühmlichen Spitzenplatz ein. So haben Böttger/Pfeiffer für den Zeitraum von 1987 bis 1992 aufgezeigt, dass das Risiko, in Deutschland abgehört zu werden, rund dreizehnmal höher war als in den USA, obwohl diese zum gleichen Zeitraum eine erheblich höhere Kriminalitätsrate hatten.[1]

Im Gegensatz zu früheren Erklärungen räumen die Ermittlungsbehörden seit 1995 ein, dass auch die digitalen Funknetze abhörbar sind.[2] Entsprechend der gestiegenen Bedeutung der mobilen Kommunikation kommt der Überwachung von Mobilfunkanschlüssen mittlerweile die tragende Rolle im Rahmen der TÜ zu. Sowohl der Gesetzgeber als auch – fast einhellig – Rechtsprechung und Lehre subsumieren die akustische Überwachung des Mobilfunkverkehrs unproblematisch unter die Ermächtigungsgrundlage des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), der ursprünglich für den herkömmlichen Festnetzverkehr konzipiert wurde. Der Mobilfunkverkehr, so lautet das simple Argument, weise „lediglich technische Besonderheiten“ auf.[3] Überwachung des Mobilfunkverkehrs – Das Handy als „Allroundmittel“ zur Ausforschung weiterlesen