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Nach Art des Musterentwurfs – das Polizeiaufgabengesetz der DDR

Nicht erst seit dem endgültigen Beitritt der DDR zur BRD begann die Angleichung des Polizeirechts an die Gegebenheiten der Bundesrepublik. Noch unter der Regierung de Maiziére verabschiedete die Volkskammer ein Polizeiaufgabengesetz (PAG), das in wesentlichen Teilen dem „Musterentwurf für ein einheitliches Polizeigesetz des Bundes und der Länder“ (MEPolG) folgt und auch die darin enthaltenen Vorfeldbefugnisse sowie die um die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“ erweiterte Aufgabendefinition ent-hält. Das PAG gilt in den neuen Ländern bis zur Verabschiedung eigener Polizeigesetze weiter. Nach Art des Musterentwurfs – das Polizeiaufgabengesetz der DDR weiterlesen