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Beschlagnahme von Forschungsdaten: Zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

von Helmut Pollähne

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines rechtspsychologischen Kriminologen der Universität Erlangen-Nürnberg zwar als unzulässig verworfen, ihm in der Sache jedoch letztlich Recht gegeben.  Er hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass die Münchener Strafverfolgungsbehörden vertrauliche Daten aus einem Forschungsprojekt beschlagnahmt hatten.

Bedrohungen der Wissenschafts- und Forschungsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) sind vielfältiger Natur: Da wird unabhängige Polizeiforschung behindert,[1] dort nimmt die Privatwirtschaft zunehmend Einfluss,[2] andernorts drohen Haftungsrisiken[3] – daneben die anhaltenden Auseinandersetzungen um die vermeintliche „cancel culture“.[4] Dass Forschungsdaten staatlichem Zugriff ausgesetzt sind, ist jedoch – soweit ersichtlich – neu, ein in der bundesdeutschen Wissenschafts- und Kriminalgeschichte einmaliger Vorgang: Im Zuge von Ermittlungen gegen einen Inhaftierten wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlangten die bayrischen Strafverfolger Kenntnis von jenem DFG-geförderten Forschungsprojekt „Islamistische Radikalisierung im Justizvollzug – Radikalisierungspotentiale und -prozesse“. Beschlagnahme von Forschungsdaten: Zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts weiterlesen