Polizeilicher Schußwaffeneinsatz 1989

Im letzten Jahr kamen mindestens 10 Menschen als Folge polizeilichen Schußwaffeneinsatzes ums Leben, mindestens 3 Polizisten wurden 1989 von Straftätern getötet. Die IMK ist wieder dazu übergegangen, der Öffentlichkeit ihre Statistik des polizeilichen Schußwaffeneinsatzes vorzuenthalten.

Nach 7 Fällen tödlichen polizeilichen Schußwaffeneinsatzes im Jahre 1987 und 9 Fällen im Jahre 1988 stieg die Zahl der Fälle im letzten Jahr auf zehn – unter den Opfern ein 13jähriges türkisches Kind (vgl. CILIP 34, S.11 ff.) und ein 17jähriger jugendlicher Autodieb. Der Anteil der Fälle, in denen die Opfer über Schußwaffen verfügten, mit ihnen schossen oder zumindest drohten, war – gemessen an früheren Jahren 1989 mit 50 % der tödlich ausgehenden Ereignisse überdurchschnittlich hoch. Zudem wurden in zwei weiteren, tödlich endenden Situationen zwei Polizisten durch Stichwaffen getötet, 5 Polizisten verletzt.

In unserer Dokumentation nicht aufgeführt ist der Mord an einem Polizisten in der Nacht zum Ostermontag letzten Jahres in Fürstenfeldbruck. Ein zur Blutprobe auf ein Polizeirevier geführter 36jähriger Mann zog hier einen Revolver, tötete einen Beamten mit einem Kopf- und Bauchschuß, verletzte einen weiteren Polizisten durch einen Schuß in den Unterarm und flüchtete. Tage später wurde der Täter festgenommen und ist inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Unverständlich bleibt, daß die IMK erneut dazu übergangen ist, ihre jährliche Statistik zum polizeilichen Schußwaffeneinsatz der Öffentlichkeit vorzuenthalten. Erst die Anfrage eines Bundestagsabgeordneten der „Grünen“ bei der IMK-Geschäftsstelle führte dazu, daß einige unvollständige Zahlen für das Jahr 1988 herausgerückt wurden. Demnach hat die IMK für dieses Jahr 8 Fälle tödlichen polizeilichen Schußwaffeneinsatzes erfaßt, während unsere Dokumentation (CILIP 33, S.93 f.) 9 Fälle belegt.

Ein vor vier Monaten gemachter Versuch, mit der IMK-Geschäftsstelle diese Differenz zu klären, ist bisher an deren Unwillen oder Unfähigkeit ge-scheitert.
Ohne gesetzgeberische Konsequenzen blieb bisher die Ankündigung des Bundesinnneministers im Sommer letzten Jahres, für den Bereich der Bundespolizeien (BKA, BGS, Zoll) im Gesetz über den unmittelbaren Zwang des Bundes (UZWG-B) den vorsätzlich tötenden Schuß aufzunehmen. Diese Überlegungen waren eines der beherrschenden Themen des politischen Sommertheaters ’89.