Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1991

von Otto Diederichs

Die CILIP-Statistik der tödlich verlaufenen polizeilichen Schußwaffeneinsätze des letzten Jahres war noch in alte und neue Bundesländer aufgeteilt. Diesmal liegt nun auch hier die erste gesamtdeutsche Übersicht vor: danach starben 1991 insgesamt neun Menschen an den Folgen polizeilichen Schußwaffeneinsatzes.

Nicht in die Auswertung aufgenommen, allerdings erwähnenswert, ist ein Vorfall vom September 1991. Zwar handelt es sich auch hierbei um einen Polizeieinsatz, der Todesschütze war jedoch ein in den Einsatz einbezogener Privatdetektiv. Nach den wenigen bekannten Informationen hatte dieser die Polizei von einem Kaufhauseinbruch informiert. Beim Eintreffen konnte die Polizei einen tatverdächtigen Mann festnehmen. Anschließend begaben sich ein Beamter und der Detektiv in das Kaufhaus, um nach weiteren Einbrechern zu suchen. Laut Polizeimitteilung gab der Detektiv im Verlauf dieser Suche den tödlichen Schuß auf einen zweiten Einbrecher ab. Warum sich der Detektiv bewaffnet am Tatort aufgehalten hatte und an der Durchsuchung des Kaufhauses beteiligt worden war, wurde nicht mitgeteilt.1

Nachtrag zur Statistik 1990

Die von der Innenministerkonferenz (IMK) herausgegebene ‚Statistik über den Schußwaffengebrauch der deutschen Polizei für das Jahr 1990‘ bestätigt unsere eigene Auswertung2. Darüber hinaus weist sie weitere interessante Zahlen auf: Insgesamt wurden 1990 in den alten Bundesländern 2.014 Polizeischüsse abgegeben (die Zahlen für die ehemalige DDR fehlen); in 59 Fällen wurde dabei auf Personen geschossen. Neben den tödlichen Schüssen wurden in weiteren 36 Fällen Menschen verletzt.

Interessant auch diese Zahlen: Nach IMK-Kriterien wurde unzulässiger Schußwaffengebrauch gegen Personen fünfmal registriert, in einem Fall war dabei eine Person verletzt worden.

1 FAZ v. 9.12.91
2 vgl. Bürgerrechte & Polizei/CILIP 38, 1/1991, S. 71