Dokumentation

(Auszug)

Betr.: Haushaltsentwurf 1991 – Kapitel 0610 (BKA)
hier: Realisierung der Personenschutzkonzeption des BKA

2. Personeller und materieller Bedarf für das Personenschutzkonzept

Der personelle und materielle Bedarf ist abhängig von der Zahl der Schutzpersonen. Gegenwärtig führt das BKA Schutzmaßnahmen für insgesamt 83 gefährdete Personen durch.

Auf der Grundlage der (…) Personenschutzkonzeption besteht hierfür folgender Gesamt-Personal- und Fahrzeugbedarf:

– Personal.                                                                         640 PersSchutz-Kräfte
(ohne Fahrer und Infrastrukturpersonal)

– sondergeschützte Kfz 119

– ungeschützte Kfz 89
(Aufklärungs- und Begleit-Kfz)

Dem vorstehenden Personal- und Kfz-Soll steht gegenwärtig beim BKA folgender Ist-Zustand gegenüber:

– Personal

* BKA-Beamte (einschl. Leitungspersonal
und Innere Organisation) 206

* BKA-Zeitangestellte (ehem. POS-Ange-
hörige; bis 31.12.1991) 44
* Länderbeamte 11

* BGS-Beamte 245

insgesamt: 506

– sondergeschützte Fahrzeuge

* BKA-eigene Kfz 86

* ehem. POS-Fahrzeuge
(Citroen) 13

* angemietete Kfz
(bis 30.06.1991) 21
_____
120

– ungeschützte Fahrzeuge 48
(Aufklärungs-Kfz und Begleit-Kfz)

2.3 Eine Umsetzung des unter Ziffer 1 beschriebenen Personenschutzkonzepts ist dem BKA mit der vorhandenen personellen und materiellen Ausstattung nicht mög-lich. Eine weitere Verschärfung der bereits gegenwärtig durch fehlende Kräfte und zahlreiche Überstunden geprägten unbefriedigenden Situation der Sicherungsgruppe wird eintreten, wenn die – mit Billigung des Haushaltsausschusses – angemieteten 21 sondergeschützten Fahrzeuge mit Ablauf des 30.06.1991 abgemietet werden müssen und die mit 44 Angehörigen der ehem. „Verwaltung POS“ abgeschlossenen Zeitarbeitsverträge am 31.12.1991 enden.

Damit das BKA die ihm gem.   9 BKA-Gesetz obliegenden Schutzaufgaben personell und materiell erfüllen kann, beinhaltet der Haushaltsentwurf 1991 zur Realisierung der o.b. Schutzkonzeption nachstehende Forderungen1:

– 150 Planstellen/Stellen

* 124 Planstellen für Personenschützkräfte
* 11 Planstellen/Stellen für Infrastrukturpersonal Personenschutzkonzept
* 15 MTB-Stellen für Fahrer

– 23 sondergeschützte Fahrzeuge

– 42 ungeschützte Fahrzeuge

a) Personal

Der Personenschutz muß als Aufgabe mit überwiegend kriminalpolizeilichen Anforderungen auch weiterhin in der Verantwortung des BKA bleiben. Die derzeit praktizierte Unterstützung der Sicherungsgruppe durch BGS-Beamte des mittleren Dienstes – gegenwärtig sind insgesamt 245 BGS-Beamte zur Wahrnehmung von Personenschutzaufgaben zum BKA abgeordnet – soll jedoch beibehalten und bei Bedarf (d.h. bei einer Erhöhung der Zahl an Schutzpersonen) ggf. weiter ausgebaut werden. Der Anteil an Kriminalbeamten (des gehobenen Dienstes) gegenüber den sonstigen Personenschutzkräften sollte wegen der starken kriminalpolizeilichen Komponente der Personenschutzaufgabe zur Sicherstellung einer adäquaten und effektiven Aufgabenerfüllung allerdings nicht unter 50% liegen.

Derzeit sind – einschließlich Leitungspersonal – 206 Kriminalbeamte im Personenschutz eingesetzt.
Mit den für den Haushalt 1991 geforderten 124 neuen Planstellen für Personen-schutzkräfte wäre der Gesamtbedarf von 640 Schutzkräften (…) stellenmäßig nur etwa zur Hälfte im BKA-Haushalt abgedeckt. Der verbleibende Kräftebedarf (310 Beamte) soll auch weiterhin mit BGS-Beamten gedeckt werden.

b) Sondergeschützte Fahrzeuge

Das BKA verfügt über insgesamt 86 einsatzfähige sondergeschützte Fahrzeuge und 13 weitere gepanzerte Kfz (Citroen), die von der ehemaligen „Verwaltung POS“  übernommen wurden (Schutzwert und Einsatztauglichkeit dieser Fahrzeuge bedürfen noch eingehender Untersuchungen). Um den Schutzpersonen und Personenschutzkommandos der Gefährdungsstufen 1 und 2 sondergeschützte Kfz zur Verfügung stellen zu können, hat das BKA darüber hinaus – mit Zustimmung des Haushaltsausschusses und bis zum 30.06.1991 begrenzt – weitere 21 gepanzerte Fahrzeuge (für 15 Schutzpersonen und 6 Begleitkommandos) angemietet.
Sollten im Haushalt 1991 weder Mittel für eine Beschaffung noch für eine weitere Anmietung (über den 30.06.1991 hinaus) der notwendigen Kfz bereitgestellt werden, müßte bei 15 Schutzpersonen das sondergeschützte Fahrzeug abgezogen werden. In diesem Fall wird mit erheblichem Widerstand der betroffenen Schutzpersonen zu rechnen sein.

c) Ungeschützte Fahrzeuge

Die Realisierung des Personenschutzkonzeptes (…) erfordert zur Wahrnehmung der Aufklärungsmaßnahmen und zur Durchführung des Personenschutzes für Schutzpersonen der Gefährdungsstufe 3 über den vorhandenen Bestand der Siche-rungsgruppe hinaus weitere (ungeschützte) Fahrzeuge. Beide Aufgaben können ohne die im Haushaltsentwurf 1991 geltend gemachten zusätzlichen Aufklärungs- und Begleit-Kfz nicht wahrgenommen werden.

Eine weitere Verminderung des BKA-Anteils und Verstärkung des BGS-Anteils in den Personenschutzkommandos ist aus fachlicher Sicht nicht möglich.

Andernfalls käme es zu einer nicht vertretbaren Schwächung des kriminalpolizeilich zu gewährleistenden Schutzauftrags.

Bonn, 2. Mai 1991
1 Berechnungsgrundlage nach dem Stand vom 31.01.1991 (Basis: 83 Schutzpersonen; davon Gefährdungsstufe 1: 14; Gefährdungsstufe 2: 36; Gefährdungsstufe 3: 33)