Chronologie Juni 2017

zusammengestellt von Otto Diederichs

2. Juni: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Mitarbeiter des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) in einer Observationsakte falsche Angaben zur Überwachung des späteren Attentäters Anis Amri gemacht hatte. In seinem Abschlussbericht wirft das Parlamentarische Kontrollgremium (PKgr) des Bundestages den Berliner Behörden am 6. Juni schwere Versäumnisse vor. Am 19. Juni erklärt der Berliner Sonderermittler zum Fall Anis Amri im Innenausschuss, es sei ein neues Dokument aufgetaucht, das den Eindruck der Aktenmanipulation verfestige. Laut Presseberichten vom 30. Juni soll der Attentäter Anis Amri Ende Oktober 2016 via Internet seinen Treueeid auf den IS geschworen und daraufhin einen Monat später eine Anleitung für Märtyrertaten erhalten haben.

Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Der mutmaßliche NSU-Helfer André E. legt gegen ein Urteil des Amtsgerichtes (AG) Zwickau (Thüringen) wegen Körperverletzung und Bedrohung Berufung ein. Nachdem mehrere Anwälte von Angehörigen der NSU-Opfer einen Ablehnungsantrag gegen den von den Anwälten der Hauptangeklagten Beate Zschäpe beauftragten psychiatrischen Gutachter gestellt hatten, erklärt dieser am 7. Juni in einem Schreiben an das Gericht, er selbst halte sich „nicht für befangen“. Vor einem Nürnberger (Bayern) Zivilgericht erheben Angehörige von Opferfamilien des NSU laut Presseberichten Klage auf Schadensersatz. Am 20. Juni schließt sich im Münchner NSU-Prozess die Bundesanwaltschaft (BAW) dem Ablehnungsantrag gegen den Wahl-Sachverständigen von Beate Zschäpe an. Sein Gutachten sei nicht unvoreingenommen sondern „ergebnisorientiert und interessengeleitet“. Am 22. Juni beschließt der 2. NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages seinen Abschlussbericht, indem erneut schwere Versäumnisse der Sicherheitsbehörden festgestellt werden. Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages streitet Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am 26. Juni ab, als damaliger Innenminister die Arbeit des Ausschusses durch Zurückhaltung von Verfassungsschutzzeugen behindert zu haben. Nach fünf Jahren stellt der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Arbeit ein. In seinem Bericht, der am 29. Juni übergeben wird, wirft er den Ermittlungsbehörden zahlreiche Fehler vor.

Alternative für Deutschland (AfD): In Berlin wird der Schatzmeister der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ wegen des Verdachtes der gefährlichen Körperverletzung festgenommen. Er soll bei einer fehlgeschlagenen Besetzungsaktion des Bundesjustizministeriums am 19. Mai beinahe einen Zivilpolizisten übergefahren haben. Am 2. Juni wird bekannt, dass der Verfassungsschutz die Gruppe „Patriotische Plattform“ innerhalb der AfD wegen „rechtsextremer Positionen“ ins Visier genommen hat.

Fußball-Hooligans: Nach einem Relegationsspiel der 3. Fußball-Liga kommst es in Jena (Thüringen) zu Krawallen, als Hooligans den Platz stürmen. 23 Menschen werden verletzt, sechs von ihnen müssen ins Krankenhaus. In der Nacht ziehen etwa 400 Personen mit Pyrotechnik durch die Stadt. Unter Berufung auf eine entsprechende Liste der Brandenburger Polizei werden am 11. Juni Zahlen zu den Hooligans einzelner Fußballvereine der Region bekannt. Danach liegt der FC Energie Cottbus mit rund 220 gewaltbereiten Fußballfans an der Spitze. Es folgen der FC Dynamo Dresden und Rot Weiß-Erfurt (beide Thüringen) mit jeweils 21; der Ludwigsfelder FC (Brandenburg) mit 18; 1.FC Lok Leipzig (Thüringen) mit 13 und Hertha BSC Berlin mit 12. Unabhängig von einander führt die niedersächsische Polizei am 14. Juni Großrazzien gegen Hooligan-Fans der Vereine Hannover 96 und Braunschweig durch. Rund 100 Wohnungen werden durchsucht, zu Festnahmen kommt es nicht. Hintergrund ist eine Auseinandersetzung am 15. April.

Kinderpornografie: Die europäische Polizeiagentur Europol stellt Beweisstücke aus Kinderporno-Videos ins Internet und bittet damit die Bevölkerung in Europa um Hinweise.

Sammelabschiebung: Nach einem schweren Bombenanschlag in Kabul setzt die Bundesregierung die Sammelabschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern zunächst aus. Abgeschoben werden sollen aber weiterhin StraftäterInnen und so genannte terroristische Gefährder.

2. Juni: Terrorwarnung bei Rockkonzert: Aufgrund „konkreter Hinweise“ auf eine „mögliche terroristische Gefährdung“ lässt die Polizei am Nürburgring (Rheinland-Pfalz) das Konzert „Rock am Ring“ abbrechen. Die Durchsuchung des Geländes ergibt jedoch keine Gefährdungslage. Im Laufe der weiteren Ermittlungen werden drei Personen festgenommen, die die Polizei der hessischen Salafistenszene zuordnet, doch auch sie müssen wieder entlassen werden, das Festival wird fortgesetzt. Auslöser des Polizeieinsatzes war eine Verkehrskontrolle bei der zwei Männer auffielen, die uneingeschränkten Zugang zum Festivalgelände hatten, jedoch namentlich nicht erfasst waren. Hintergrund war nach Aussagen des Präsidenten des LKA ein Schreibfehler der Namen in den Personallisten des Veranstalters. Am 29. Juni stellt die Staatsanwaltschaft (StA) Koblenz (Rheinland-Pfalz) die Ermittlungen gegen die Männer ein.

3. Juni: Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Durch Presseberichte wird bekannt, dass eine marokkanische Dolmetscherin, die bei der Anhörung des Bundeswehrsoldaten Franco A., der sich damals als christlich-jüdischer Syrer ausgegeben hatte, dabei war, Zweifel an seiner Aussage hatte. Sie hatte jedoch nicht gewagt, etwas zu sagen um nicht antisemitisch zu erscheinen.

Anschlag auf Fußballmannschaft: Bei der erneuten Durchsuchung eines Waldstücks in der Nähe des Anschlagsortes auf den Mannschaftsbus des Vereins BVB Dortmund am 11. April findet die Polizei eine größere Brandstelle, an der der Attentäter benutzte Gegenstände verbrannt hatte.

Rechtsradikalismus: In Karlsruhe (Baden-Württemberg) treffen sich rund 300 AnhängerInnen der neonazistischen Partei „Die Rechte“ zum „Tag der deutschen Zukunft“. Mehrere 1.000 GegendemonstrantInnen stellen sich ihnen entgegen. Es kommt zu vereinzelten Auseinandersetzungen. In Berlin kam es 2015 zu insgesamt 132 rechtsextremistischen Gewalttaten (2014: 96). Dies wird am 7. Juni aus der Antwort des Senats auf eine parlamentarische Anfrage bekannt. Mit großer Mehrheit beschließt der Bundestag am 22. Juni eine Grundgesetzänderung, wonach Parteien die „zielgerichtet die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland bekämpfen“ künftig von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Dies betrifft aktuell vor allem die NPD. Unter Leitung des LKA Thüringen und Beteiligung der GSG 9 und Sondereinsatzkommandos (SEK) verschiedener Bundesländer führt die Polizei am 23. Juni im Raum Erfurt (Thüringen) und in Göttingen (Niedersachsen) eine Großrazzia gegen Rechtsextremisten wegen des Verdachtes der Bildung einer kriminellen Vereinigung durch. Insgesamt 13 Personen stehen im Verdacht, als Mitglieder der „Europäischen Aktion“, Wehrsportübungen durchgeführt zu haben. Durch Presseberichte wird am 22. Juni bekannt, dass die Bundeswehr bereits im Mai zwei Soldaten wegen rechtsradikaler Umtriebe entlassen hat. In Bayern sind derzeit insgesamt 85 Haftbefehle gegen Rechtsradikale wegen politisch motivierter Gewalt noch nicht vollstreckt. Dies geht aus einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

Polizeilicher Todesschuss: Im Gefolge eines Streites in einer Asylunterkunft in Arnschwang (Bayern) verletzt ein afghanischer Flüchtling ein russisches Kind durch Messerstiche tödlich und fügt auch der Mutter erhebliche Verletzungen zu. Herbeigerufene Polizisten schießen daraufhin achtmal auf den Mann; er stirbt noch vor Ort. Bei dem Täter handelt es sich um einen vorbestraften und mit einer elektronischen Fußfessel ausgestatteten Gewalttäter

6. Juni: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In Coesfeld (NRW ) wird ein junger Syrer unter dem Verdacht, ab 2012 als aktives Mitglied der terroristischen Vereinigung „Jabhat al-Nusra“ gekämpft zu haben, festgenommen. Ebenfalls in Ostwestfalen (der genaue Ort wird nicht mitgeteilt) nimmt die Polizei am 7. Juni einen jungen Syrer fest, der als Kontaktperson zu möglichen Attentätern des IS gilt. Es wird Untersuchungshaft angeordnet. Im Rahmen einer europaweiten Aktion gegen mutmaßliche Dschihadisten wird am 28. Juni in Dortmund (NRW) ein Spanier festgenommen, gegen den in Spanien wegen Unterstützung des IS ermittelt wird. Am 30. Juni gibt die Polizei in Düsseldorf (NRW) bekannt, dass sie ein Fahrzeug mit „polizeibekannten Gefährdern“, dass sich der Mannschaftspräsentation der Tour de France genähert habe, gestoppt und die Insassen kurzfristig festgenommen habe. Ein Anschlagsverdacht habe sich jedoch nicht bestätigt. In Bayern sind derzeit insgesamt 31 Haftbefehle wegen Straftaten in Zusammenhang mit islamistischem Terrorismus noch nicht vollstreckt. Dies geht aus einer Antwort des bayerischen Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage hervor.

Polizeischuss: In Köln (NRW) erteilt ein Zivilbeamter mehreren Männern, die er der Drogenszene zuordnet, einen Platzverweis, dem diese zunächst nachkommen. Als er anschließend einen Drogenbeutel findet, kommt die Gruppe zurück und bedrängt ihn. Daraufhin gibt der Polizist einen Warnschuss ab.

Anschlag auf Polizeiwache: In Weilheim (Bayern) verüben Unbekannte einen Brandanschlag auf eine Polizeiwache. Die Beamten können das Feuer löschen.

7. Juni: Polizeischuss: In Herne (NRW) randaliert ein stark betrunkener Mann in einer Spielhalle und droht mit einem Messer. Als er auch herbeigerufene Polizisten bedroht und sich weigert, die Waffe abzulegen, schießt ein Beamter und verletzt ihn schwer.

„Identitäre Bewegung“: Die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ (IB) hat damit begonnen, Hilfsorganisationen, die Geflüchtete aus dem Mittelmeer retten, zu stören. Bereits im Mai hatte die IB im sizilianischen Catania ein Schiff einer als „kriminelle Schlepper“ titulierten Rettungsorganisation zeitweise am Auslaufen gehindert. Am 12. Juni beleidigen, bedrohen und attackieren fünf z.T. bewaffnete Mitglieder der IB in Halle (Sachsen-Anhalt) andere Studierende in der Mensa. Durch Presseberichte wird am 14. Juni bekannt, dass der Bezahldienst „PayPal“ ein Spendenkonto der IB mit aktuell 63.000 EUR eingefroren hat, womit dem ein Schiff gekauft werden sollte um Flüchtlingsrettungen im Mittelmeer zu behindern. Unter dem Motto „Zukunft Europa – bewegen und verändern“ versuchen am 17. Juni knapp 600 Anhänger der IB durch Berlin zu ziehen. Etwa 1.400 Menschen bilden Sitzblockaden, die von der Polizei aufgelöst werden; es kommt zu mehreren Festnahmen. Die IB löst ihre Demonstration schließlich selbst auf. Durch Presseberichte wird am 22. Juni bekannt, dass der Militärische Abschirmdienst (MAD) gegen vier Studenten der Bundeswehr-Universität München (Bayern) wegen des Verdachts auf Rechtsextremismus ermittelt; sie sollen Verbindungen zur IB haben.

Fremdenfeindliche Handlungen: In einem Berliner Geschäft wird ein Mann bewusst angerempelt und anschließend rassistisch beleidigt. In Wurzen (Sachsen) folgen etwa 60 Menschen einem Facebook-Aufruf und protestieren gegen das dortige Flüchtlingsheim. Zwei Personen werden festgenommen. An einer Kirche in Haßfurt (Bayern) wird am 12. Juni eine dem IS nachempfundene Flagge entdeckt. Die Kirche war im März bekannt geworden, weil sie mehreren Geflüchteten Kirchenasyl gewährte. Am 17. Juni wird in einem Berliner Supermarkt eine Frau von einer anderen fremdenfeindlich beleidigt. Die Polizei nimmt die Personalien der Täterin auf. Am 30. Juni beleidigt auf einem Berliner Spielplatz eine Frau vier Kinder als „Scheiß Ausländer“.

8. Juni: Dschihadisten-Prozesse: Das Landgericht (LG) Hannover (Niedersachsen) verurteilt einen 18-Jährigen wegen versuchten Mordes in sieben Fällen zu einer Jugendhaftstrafe von acht Jahren. Er hatte gestanden, im Februar 2016 aus islamistischen Motiven zwei Molotow-Cocktails in ein Einkaufscenter in Hannover geworfen zu haben um möglichst viele Menschen zu töten. Seine 16-Jährige Schwester war bereits im Januar wegen eines Messerangriffs auf einen Bundespolizisten zu sechs Jahren verurteilt worden. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg beginnt der Prozess gegen drei mutmaßliche IS-Kämpfer, die mit gefälschten Papieren als Asylbewerber eingereist und im September 2016 als „Schläferzelle“ festgenommen worden waren. Am 28. Juni verurteilt das Kammergericht (KG) Berlin einen ehemaligen Imam wegen Unterstützung des IS zu einer Haftstrafe von knapp fünf Jahren.

Gerichtsurteil zu Hausbesetzungen: Das Verwaltungsgericht (VG) Mainz (Rheinland-Pfalz) entscheidet, dass HausbesetzerInnen eine polizeiliche Räumung teilweise bezahlen müssen. Gegen entsprechende Gebührenbescheide hatten zwei Frauen geklagt, die sich im Herbst 2012 an einer Hausbesetzung beteiligt hatten. Das noch nicht rechtskräftige Urteil gilt als Musterverfahren für rund 50 weitere anhängige Verfahren.

Internetkriminalität: Nach monatelangen verdeckten Ermittlungen nimmt die Polizei in Karlsruhe (Baden-Württemberg) den mutmasslichen Betreiber einer Darknet-Plattform fest, über die Waffen, Falschgeld und andere Falsifikate verkauft wurden. In 14 Bundesländern führt die Polizei am 20. Juni Razzien gegen Hasskriminalität im Internet durch. Überwiegend geht es dabei um rechtsmotivierte Volksverhetzung; in einem Fall ist ein mutmaßlicher „Reichsbürger“ betroffen und in zwei weiteren Fällen Personen aus dem linken Spektrum.

9. Juni: Gewalt gegen Obdachlose: Eine Berliner Jugendstrafkammer hebt die Haftbefehle von fünf Angeklagten wegen versuchten Mordes auf; lediglich der Hauptangeklagte verbleibt weiter in Untersuchungshaft. Die jungen Männer hatten in der Weihnachtsnacht 2016 versucht, in einem U-Bahnhof einen Obdachlosen anzuzünden. Ebenfalls in Berlin tritt und prügelt in den frühen Morgenstunden des 10. Juni ein Mann auf zwei Obdachlose ein und skandiert dabei rassistische Parolen. Er kann kurze Zeit später festgenommen werden. Am 13. Juni wird der Hauptangeklagte der Gruppe, die versucht hatte in einem Berliner U-Bahnhof einen Obdachlosen anzuzünden, wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zweidreiviertel Jahren verurteilt. Seine Mitangeklagten erhalten wegen Beihilfe oder unterlassener Hilfeleistung Bewährungsstrafen oder Jugendarrest. Das LG Köln (NRW) verurteilt ein zum Tatzeitpunkt obdachloses Pärchen wegen Totschlag zu je siebeneinhalb Jahren Haft. Sie hatten im November 2016 im Streit einen anderen Obdachlosen mit Tritten so schwer verletzt, dass er starb und ihn daraufhin angezündet. In Berlin geraten am 20. Juni ein unbekannter Mann und der Verkäufer einer Obdachlosenzeitung in Streit. Als sich der Zeitungsverkäufer entfernt, zündet der Mann dessen Schlafsack und andere Habseligkeiten an und flüchtet.

Homophobe Angriffe: Auf einem Berliner U-Bahnhof bespuckt und beleidigt ein Jugendlicher einen Mann in Frauenkleidern homophob. Er wird kurzfristig festgenommen. In der Antwort auf eine Senatsanfrage heisst es am 11. Juni, dass es in Berlin im Jahr 2016 zu insgesamt 355 bekannt gewordenen Beleidigungen und Bedrohungen von homosexuellen, lesbischen uns transsexuellen Flüchtlingen kam (2015: 162; 2014:14). Es wird zudem von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Im Rahmen einer bundesweiten Razzia durchsucht die Polizei am 20. Juni in München (Bayern) die Wohnung eines Mannes, der Schwule im Internet dazu aufgefordert hatte, sich umzubringen. Am 25. Juni greift in einem Berliner Park ein Mann ein lesbisches Pärchen an; eine der Frauen wird geschlagen und getreten, die andere bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Der Täter wird festgenommen. Wiederum in Berlin verweigert am 28. Juni ein Taxifahrer einem Transsexuellen die Beförderung. In dem daraus erwachsenden Streit würgt er ihn.

„Horrorclowns“: Das AG Recklinghausen (NRW) verurteilt eine Frau und einen Mann wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einen halbjährigen Bewährungsstrafe bzw. einer Geldstrafe von 1.000 EUR. Das Paar war im Oktober als „Horrorclowns“ kostümiert auf den Straßen herumgesprungen.

11. Juni: Kriminelle Polizisten: In eine nächtliche Messerstecherei in Wiesbaden (Hessen) mit einem Toten und zwei Verletzten ist auch ein Student der Hessischen Hochschule für Polizei verwickelt. Sein genaue Tatbeteiligung ist noch unklar. Der Mann war zuvor jedoch bereits wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung aufgefallen, wie die StA am 14. Juni mitteilt.

12. Juni: Antisemitische Straftaten: Laut Innenminister Peter Beuth (CDU) wurden in Hessen im Jahr 2016 insgesamt 60 antisemitische Straftaten gezählt (2015: 72, 2014: 117). Überwiegend seien sie dem rechtsextremen Milieu zuzuordnen.

Dschihadismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Arbeitsagentur Wolfsburg (Niedersachsen) über längere Zeit Leistungen an ein Ehepaar gezahlt hatte, nachdem dieses mit seinen Kindern nach Syrien ausgereist war um sich dem IS anzuschließen. Entsprechende Informationen des LKA waren von der Stadtverwaltung nicht an die Arbeitsagentur weitergeleitet worden.

13. Juni: Polizistin angeschossen: Auf einem S-Bahnhof in München (Bayern) kommt es nach einer Körperverletzung zu einem Schusswechsel mit der Polizei, nachdem der Täter zunächst versucht hatte, die Beamten vor eine einfahrende Bahn zu schubsen. Bei der Rangelei entreißt er einem Beamten die Dienstwaffe und schießt auf dessen Kollegin. Die Polizistin wird am Kopf getroffen und lebensgefährlich verletzt. Auch zwei unbeteiligte Passanten und der Täter erleiden Schussverletzungen.

Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Nachdem die StA Potsdam (Brandenburg) ihre Berufung zurück gezogen hat, wird das Urteil zu einem Jahr Haft gegen den Organisator des dortigen Pegida-Ablegers „Pogida“ wegen Körperverletzung rechtskräftig.

Horst Mahler ausgeliefert: Die ungarische Polizei übergibt den früheren Rechtsanwalt der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) und späteren Holocaust-Leugner Horst Mahler an Deutschland. Er hatte sich einer dreieinhalbjährigen Reststrafe wegen Volksverhetzung durch Flucht nach Ungarn entzogen und war dort im Mai festgenommen worden.

14. Juni: IMK-Beschlüsse: Die Innenministerkonferenz (IMK) beschließt, zur Terrorismusabwehr künftig auch Onlinedurchsuchungen bei WhatsApp und anderen Messengerdiensten zuzulassen. Zudem sollen zur Identitätsfeststellungen auch Fingerabdrücke bei sechs- bis 14-Jährigen Asylbewerbern rechtens werden und ein neues Musterpolizeigesetz geschaffen werden.

Illegale Datenerhebung: Acht Betroffene erheben vor dem VG Göttingen (Niedersachsen) Klage gegen die Staatsschutzabteilung der Göttinger Polizei. Sie soll bis mindestens 2015 unzulässiger Weise Fotos angefertigt und Informationen von mutmaßlichen Angehörigen der linke Szene gesammelt haben.

16. Juni: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: In Berlin werden bei einer im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft die Scheiben eingeworfen. Unbekannte legen am 23. Juni einen Brand in einer Flüchtlingsunterkunft in Lemgo (Niedersachsen), der schnell gelöscht werden kann. Drei zunächst in der Nähe Festgenommene werden wieder freigelassen, da sich ein Tatverdacht nicht erhärtet. Seit Jahresbeginn kam es bundesweit zu insgesamt 137 Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte; davon hatten 128 einen eindeutig rechtsradikalen Hintergrund. Dies geht am 30. Juni unter Bezug auf BKA-Zahlen aus Presseberichten hervor.

17. Juni: Muslimische Demonstrationen gegen Terror: Rund 2.000 – 3.000 TeilnehmerInnen beteiligen sich in Köln (NRW) an einem muslimischen Friedensmarsch gegen Terrorismus. Der deutsch-türkische Islamverband Ditib hatte seine Teilnahme verweigert. Rund 80 Personen gehen am 23. Juni in Berlin zu einem zweiten muslimischen Friedensmarsch auf die Straße.

18. Juni: Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: In Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) wird ein syrischer Asylbewerber von zwei Männern angegriffen und mit einem Messer im Gesicht verletzt. Die Täter können flüchten.

19. Juni: BND-NSA-Kooperation: Die Opposition aus GRÜNEN und LINKEN im Bundestags-Untersuchungsausschuss zur durch Edward Snowden bekannten gewordenen Spionageaffäre werfen der Bundesregierung vor, 2013 mit Blick auf die anstehenden Bundestagswahlen, bewusst gelogen und die Affäre klein geredet zu haben. Am 21. Juni weigert sich die Ausschussmehrheit aus CDU und SPD, das Minderheitenvotum von GRÜNEN und LINKE in den Abschlussbericht aufzunehmen. Durch Presseberichte wird am 22. Juni bekannt, dass auch der Bundesnachrichtendienst (BND) in den Jahren 1998 bis 2006 mit knapp 4.000 Suchbegriffen politische, militärische und wirtschaftliche Ziele in den USA ausspioniert hatte. Am 28. Juni legen Ausschussmehrheit und Opposition dem Bundestag ihre Berichte vor.

Polizeilicher Todesschuss: Infolge eines Familienstreites erschießt ein Polizeibeamter seinen Bruder und sich selbst auf einem Campingplatz bei Heidelberg (Baden-Württemberg) mit seiner Dienstwaffe.

20. Juni: G20-Gipfel: Die Hamburger Polizei gibt die Einrichtung einer Gefangenensammelstelle für den anstehenden G20-Gipfel auf dem Gelände eines früheren Lebensmittelgroßmarktes mit 70 Sammel- und 50 Einzelzellen sowie Containerräumen für Erkennungsdienstliche Maßnahmen und für Rechtsanwälte, bekannt. Am 21. Juni hebt das VG Hamburg ein Versammlungsverbot der Stadt auf und gestattet den GipfelgegnerInnen, im Stadtpark ein Protestcamp für rund 10.000 Teilnehmer zu errichten. Die Polizei kündigt eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) an, der am 23. Juni stattgegeben und damit das Camp verboten wird. Die G20-GegnerInnen erklären am 24. Juni, umgehend Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) einzulegen. Am 26. Juni entlässt die Hamburger Polizeiführung drei Berliner Polizeihundertschaften vorzeitig und „mit sofortiger Wirkung“ aus dem Einsatz. Die BeamtInnen, die als Unterstützungskräfte für den G20-Gipfel abgeordnet waren, hatten in ihrer Unterkunft ein exzessives Saufgelage und öffentlichem Sex abgehalten. Am 27. Juni erklärt das Hamburger VG eine geplante Demonstration und Dauerkundgebung für verboten. In einem Eilentscheid hebt das BVerfG das Camp-Verbot am 28. Juni teilweise auf (Az: 1 BvR 1387/17); gleichwohl erklärt die Stadt Hamburg, am Verbot festzuhalten. Am 29. Juni durchsucht die Polizei mehrere Wohnungen mutmaßlicher G20-Gegner.

22.
Juni: Rockerkriminalität: Im Prozess wegen einer Schießerei in der Innenstadt von Frankfurt/M. (Hessen) im Mai 2016 beruft sich ein Hells Angels-Mitglied als Zeuge auf massive Erinnerungslücken. Bei einer Großrazzia in Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei fünf Mitglieder der „Osmanen Germania BC“ fest. Sie sollen ausstiegswillige Mitglieder erpresst, beraubt und brutal zusammengeschlagen haben.

Vorratsdatenspeicherung: Das OVG Münster (NRW) erklärt die geplante Vorratsdatenspeicherung für nicht vereinbar mit den europäischen Datenschutzrichtlinien (Az: 13 B 238/17). Am 28. Juni setzt die Bundesnetzagentur die Maßnahme daraufhin vorerst aus.

24. Juni: Ermittlungen gegen Polizeibeamten: Auf einer Geburtstagsfeier in Krefeld (NRW) randaliert ein Polizeibeamter und stößt eine Frau so heftig nieder, dass sie das Bewusstsein verliert. Anschließend  versucht er, einen anderen Mann mit einem Messer anzugreifen. Als herbei gerufene Polizisten ihn festnehmen, beleidigt und bedroht er diese.

25. Juni: Streit mit der Polizei: Bei der Aufnahme eines Deliktes wegen Falschparkens werden Beamte in Duisburg angeblich Aussage massiv behindert. Rund 250 andere Personen solidarisieren sich mit dem Verkehrssünder. Später wird jedoch ein Video öffentlich, das eine andere Version erzählt. Es zeigt die Polizei bei schweren Misshandlungen des Betroffenen.

26. Juni: Ermittlungen gegen Flüchtlingsretter: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bundespolizei (BPol) in Dresden (Sachsen) gegen einen gemeinnützigen Verein, der ein Schiff kaufen will um Flüchtlinge im Mittelmeer aus Seenot zu retten, wegen „Versuchs der illegalen Einschleusung von Ausländern“ ermittelt.

27. Juni: Telefonüberwachung: Die Berliner Justizverwaltung legt ihren Jahresbericht zur Telefonüberwachung (TÜ) vor. Demnach wurden 2016 insgesamt 1.0061.666 Telefongespräche abgehört, rund 300.000 weniger als 2015.

Neuerliche weltweite Cyberattacke: Zum zweiten Mal innerhalb von sechs Wochen kommt es zu einer Hacker-Attacke auf Wirtschaftskonzerne. Betroffen in Deutschland ist u.a. der Metro-Konzern in Düsseldorf (NRW).

Schleuserkriminalität: Vor dem LG Traunstein (Bayern) beginnt der Prozess gegen drei mutmaßliche Schleuser, denen der Tod von mindestens 13 Menschen im Mittelmeer zur Last gelegt wird. Einer der Angeklagten legt ein Teilgeständnis ab.

Übergriff durch Private Sicherheitskräfte: Bei einer Fahrscheinkontrolle in einer S-Bahn in München (Bayern) zerren private Sicherheitskräfte einen mutmaßlichen Schwarzfahrer mit brutaler Gewalt aus der Bahn, da er sich uneinsichtig und aggressiv verhalten habe; Zeugen bestreiten dies. Die Bahn übergibt den Fall an die Polizei.

28. Juni: Castor-Transport gestoppt: Auf dem Neckar bei Bad Wimpfen (Baden-Württemberg) gelingt es AktivistInnen der Umweltschutz-Organisation „Robin Wood“, den ersten Atommüll-Transport auf dem Wasserweg kurzfristig zu stoppen.

Beitragsbild: Die G20-Gefangenensammelstelle Neuland in Hamburg. (Bild: Polizei Hamburg).

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