In der „Terroristenabteilung“ Deradikalisierung in Haft – niederländische Versuche

von Willem de Haan

Damit sie andere Gefangene nicht beeinflussen, werden in den Niederlanden Terror­verdächtige oder wegen „terroristischer Straf­ta­ten“ Verurteilte seit 2006 in Sonderabteilungen der Haftanstal­ten „de Schie“ (Rotterdam) und Vught untergebracht. Rund 30 Men­schen sitzen derzeit dort ein. Deradikalisierung ist nicht das offi­zi­el­le Ziel der Haft; die Gefängnis-MitarbeiterInnen haben auch kaum Erfahrung damit. Der Autor war 2016 als erster Pres­se­ver­tre­ter einige Tage in der „Terroristenabteilung“ in Vught unterwegs.[1]

Im „Wohnzimmer“ der Unterabteilung „9F“ der „Terroristenabteilung“ der Haftanstalt Vught, sagt einer der einsitzenden „Terroristen“: „Wir haben radikale Gedanken und das ist nicht in Ordnung. Aber wir müssen als ungefährliche Menschen wieder nach draußen kommen können; das ist aber nicht vorgesehen.”

Anders als in Belgien, wo es schwere Anschläge gab und deshalb auch eine Vielzahl terrorverdächtigter und verurteilter Personen in Haft sitzt, sind die Niederlande – abgesehen vom Mord an dem Filmemacher Theo van Gogh im Jahr 2004 – bis jetzt von terroristischen Gewalttaten verschont gebelieben. In den Niederlanden gibt es auch nur eine relativ kleine Anzahl von Terrorverdächtigten und Verurteilten. Den derzeit Inhaftierten wird vorgeworfen, IS-Propagandamaterial verbreitet oder Aufrufe vorbereitet zu haben, ihre Ausreise nach Syrien oder in den Irak geplant oder Hass gesät zu haben. Auch der Mörder von Theo van Gogh, Mohammed B., sitzt in der „Terroristenabteilung“. Zudem erwarten die niederländischen Sicherheitsbehörden die Rückkehr einer Vielzahl von DschihadistInnen aus Syrien und dem Irak. Die Sicherheitsbehörden sprechen von rund 280 NiederländerInnen, die in den vergangenen Jahren nach Syrien oder in den Irak ausgereist sein sollen; überwiegend mit marokkanischem Migrationshintergrund. Gegen einen Teil von ihnen bereitet die Staatsanwaltschaft Anklagen vor: Sollten sie versuchen unterzutauchen, können sie direkt festgenommen und vor ein Gericht gebracht werden.

Deradikalisierung kein offizielles Ziel

Deradikalisierung ist in den Niederlanden kein Ziel der Inhaftierung. Die niederländische Politik fokussiert bis jetzt darauf, innerhalb der Gefängnisse zwischen „Rädelsführern“ und „Mitläufern“ zu trennen. Für das Personal der „Terroristenabteilung“ in Vught gehört Mohammed B., der Mörder von Theo van Gogh, zu den Ersteren. Er habe „einen hohen Status“ inne, erklärten mir die Angestellten der Haftanstalt Vught in den Tagen meiner Besuche. Denn er habe für seine Ideale eine Tat verübt und zahle dafür den höchsten Preis: nämlich lebenslänglich. Für einen Teil der Inhaftierten ist er damit ein Vorbild; andere hingegen scheinen – warum auch immer – gegenüber seinem radikalen Gedankengut Distanz zu halten und geraten dadurch unter Druck von B.s Bewunderern, die ihnen wiederum Feigheit oder gar Schlimmeres vorwerfen. Dies beginnt häufig dann, wenn eine Gruppe Inhaftierter kollektiv protestieren will gegen dieses oder jenes. Ein Justizangestellter: „Man klammert sich hier schnell aneinander, und dann entsteht ein großer Gruppenzwang: Man muss alles mitmachen; und wenn man etwa bei einem Hungerstreik nicht mitmacht, dann gilt man als Abtrünniger und muss eine Menge Ärger von den anderen über sich ergehen lassen.” Das sind die Gründe, warum die Anstaltsleitung in Vught mittlerweile verschiedene Abteilungen kreiert hat, in denen die „terroristischen“ Gefangenen in kleinen Gruppen, aber sehr wohl isoliert von den anderen, wohnen müssen. Das sei zwar relativ teuer, aber wirkungsvoll.

In Vught wird viel unternommen, um das „Gedankengut“ der Inhaftierten besprechbar zu machen. Aber die Vorhaben sind unterschiedlich: „Unser oberstes Ziel“, sagt Leiter Yola Wanders (59), „ist es, überhaupt ins Gespräch zu kommen mit dieser Gruppe. Wenn wir diesen Kontakt nicht herstellen können, kann nichts starten.” Darüber hinaus wird auf normale menschliche Umgangsformen viel Wert gelegt: Guten-Tag-Sagen, Anderen die Tür offen halten, Smalltalk im Innenhof führen. Bei Treffen wird das Benehmen der Gefangenen ausführlich besprochen. In Fällen, in denen „Bewegung“ festgestellt wird, gebe es mehr Möglichkeiten zu Gesprächen, als bei Personen, die sich in ihrer Radikalität „verschanzen“.

Denke, was Du willst

Aber wann wird Radikalität zum Problem? Bevor ich die „Terroristenabteilungen“ besuchte, habe ich erwartet, dass viele Inhaftierte hier extrem mit ihrem Glauben beschäftigt seien, aber das gilt beileibe nicht für alle. „Und sonst”, sagt Anstaltspsychiater Erik Masthof, mit dem ich darüber spreche: „Du kannst denken, was Du willst.” Es sei denn, sagt er, extreme Vorstellungen spiegeln sich in einem psychiatrischen Krankenbild wider und die Vorstellungen nehmen gefährliche oder gewalttätige Dimensionen an: „Dann muss man die Person auch behandeln.” Mastof, der auf eine langjährige Berufserfahrung zurückblicken kann, gibt ein Beispiel: „Wenn jemand auf einem Bahnhof mit einer Kalaschnikow herumtorkelt und ‚Allah Akbar‘ ruft, geht es wahrscheinlich um jemanden mit einer Psychose, die ich mit Medikamenten gut behandeln kann.”

Der Leiter der islamischen seelsorgerischen Betreuung, Imam Dr. Mohamed Ajoujou, überlässt die Initiative, über Radikalität zu sprechen, den Inhaftierten. „Die Arbeit des Imams innerhalb der Justizvollzugsanstalt besteht in erster Linie darin, seelsorgerisch tätig zu sein.” Ajoujou sagt aber auch: Wenn ein Gefangener zu mir sagt: ‚Ich bin ein Soldat Allahs‘, dann suche ich das Gespräch.“ Dabei sei er jedoch immer äußerst vorsichtig: „Dann frage ich: ‚Warum denkst Du das? Und was bedeutet das dann für Dich?‘“ Es habe keinen Sinn, dagegen hart oder offensiv vorzugehen, das mache Menschen argwöhnisch: „Sie wenden sich von Dir ab.“

Auffällig nüchtern ist der Ansatz der jungen Justizpsychologin Gabi Thijssen. Bei Neu-Inhaftierten stellt sie sich immer vor, erläutert ihre Funktion und erzählt, was sie anzubieten hat. Die meisten Inhaftierten beginnen das Gespräch sehr wohl, sagt sie, es gibt lediglich Einzelne, die sich weigern, ihr als Frau die Hand zu geben und mit ihr zu reden. Thijsen hat ein Gespür für Gruppenzwang: „Wenn ich den Eindruck habe, dass jemand vor anderen nicht seine eigene Meinung sagen darf und Angst vor den Rädelsführern hat, dann wäge ich das sehr wohl ab.“ Woraufhin ich frage: „Funktioniert das überhaupt? Und was halten sie davon?“

Leiter Yola Wanders ist froh, dass es seit einer Weile mehr Möglichkeiten gibt, um die Menschen zusammenzulegen, die einen positiven Effekt aufeinander haben – „damit wir Menschen, die ihre Radikalität anscheinend abwerfen wollen, fernhalten können von den Hardlinern.“ Dass die Bekämpfung der Radikalität oder das Deradikalisieren keine offizielle Zielsetzung der „Terroristenabteilungen“ ist, kommt nach Ansicht von Wanders auch daher, dass dafür ein klug abgestimmtes Konzept erforderlich sei, dessen Erarbeitungsprozess Jahre benötigt. Wanders’ Ambitionen sind bescheiden: „Wir versuchen, ein Samenkorn in ihre Köpfen zu pflanzen, und hoffen, dass es aufgeht, wenn jemand aus der Haft entlassen wird.“

Keine Klarheit

Die Frage, ob die Inhaftierung unter diesem strengen Regime (wenig Tagesprogramm, viele physische Kontrollen) nicht zu einer weiteren Radikalisierung führt, ist schwer zu beantworten. Die ExpertInnen, die sich mit dieser Frage beschäftigt haben, haben noch keine eindeutige Antwort. „Dafür sind die Fälle weltweit noch zu wenige”, sagt der Wissenschaftler Daan Weggemans von der Universität Leiden. Insgesamt herrsche in der Wissenschaft die Auffassung vor, dass ein strenges Regime und gemeinsame Inhaftierung nicht zur Deradikalisierung beitrage. Bereits die Bezeichnung „Terroristenabteilung“ führe dazu, den Inhaftierten ungewollt den Status eines gefährlichen Gefangenen aufzudrücken. Das strenge Regime erleben manche auch als eine „Prüfung“, durch die Allah „die Besten” auswählt.

So kann die Terroristenabteilung zwar einerseits auf den Ex-Gefangenen Jason W. als Vorbild verweisen. Er deradikalisierte sich während der Haft und führt mittlerweile ein normales, „bürgerliches Leben“. Andererseits gibt es den Fall des Saddik S., der nach seiner Haft in Vught nach Syrien ausreiste, wo er später ums Leben kam. Vor seinem Tod erklärte er noch, dass „Vught einen Soldaten“ aus ihm gemacht habe. Auch von anderen Gefangenen ist bekannt, dass sie nach ihrer Entlassung nach Syrien ausreisten.

Zusätzlich kompliziert wird der Versuch, die Entwicklung von Gefangenen zu bewerten, dadurch dass „was man sehen kann und was nicht“ sich gegebenenfalls unterscheidet. So habe eine aus Syrien zurückgekehrte Frau sich in Vught scheinbar deradikalisiert: Sie habe ihr Kopftuch abgelegt, esse Schweinefleisch und höre Popmusik. Dennoch traut ihr die Justiz nicht über den Weg. Man hält es auch für möglich, dass die Frau mit einem „Auftrag“ in die Niederlande zurückgekehrt sei und sich bewusst anders gebe, um die Justiz in die Irre zu führen. Und so lässt auch die eingangs zitierte Klage eines Gefangenen, dass in Vught nicht an seiner Radikalität gearbeitet werde und er „als ein ungefährlicher Mensch wieder nach draußen kommen müsse“, mehrere Erklärungen zu: Entweder meint er, was er sagt, oder er verschaukelt mich. Oder etwas dazwischen?

Die Frage, was die Deradikalisierung in der Haft bringt und wie sie zu bewerkstelligen sei, bleibt daher unklar. Dazu passen die bescheidenen Ambitionen von Direktor Wanders: „Wir versuchen, ein Samenkorn in ihren Köpfen zu pflanzen, und hoffen, dass das haften bleibt, wenn jemand aus der Haft entlassen wird“.

[1]    Die Sendungen v. 6.5. („De missie van Gordon“) und 13.5.2016 („Een test van Allah“) können unter www.vpro.nl/argos nachgehört werden.

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