EU-Vernetzung von Polizeiakten

Die Europäische Union prüft die grenzüberschreitende Vernetzung von Polizeiakten. Damit könnten Ermittlungsbehörden in anderen Mitgliedstaaten abfragen, ob bei einer Polizeidienststelle Informationen über Verdächtige oder Beschuldigte vorhanden sind. Bislang ist im Rahmen des europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS) nur der Austausch über rechtskräftige Verurteilungen möglich.

Seit vielen Jahren fordern einige Regierungen auch die Einführung eines europäischen Polizeiregisterinformationssystems (European Police Records Information System, EPRIS). Dabei würden die Ermittler*innen nach dem „Treffer/Kein-Treffer-Verfahren“ vorgehen: Abfragende Behörden können nicht direkt auf Daten in einem anderen Land zugreifen, jedoch nachfragen, ob Erkenntnisse zu bestimmten Personen vorhanden sind. Um die Daten zu bekommen, müssen sie ihre Anfrage begründen.

In einer Machbarkeitsstudie wurde bereits der „grundsätzliche polizeifachliche Bedarf“ einer solchen Vernetzung festgestellt. Zur möglichen Umsetzung von EPRIS hat die Europäische Kommission im April 2018 das Projekt „Automation of Data Exchange Processes“ (ADEP) gestartet.[1] ADEP wird von Frankreich geleitet, neben Behörden aus Finnland, Irland und Spanien sind das BKA und Europol daran beteiligt.[2] In einem Pilotprojekt testet das BKA im Rahmen von ADEP „die Vernetzung dezentraler Datenbestände“. Dabei wird auch das Europol Information System (EIS) abgefragt. Vorerst werden keine echten Polizeiakten ausgetauscht, sondern pseudonymisierte Testdaten. Gegen Ende der Pilotphase sollen aber Tests durchgeführt werden, „die so weit wie möglich den Bedingungen eines potenziellen Echtbetriebes entsprechen“.[3]

Über EPRIS könnte auch der seit langem umstrittene Austausch von Daten zu „reisenden Gewalttätern“ eingeführt werden. Eine solche europaweite „Störerdatei“ fordern die verantwortlichen Innenministerien regelmäßig nach größeren Gipfelprotesten. Zuletzt hatten deutsche Politiker*innen nach dem G20-Gipfel eine europäische Datenbank zu „brutalen Krawalltouristen“ ins Spiel gebracht. Frühere Anläufe scheiterten jedoch, weil es an einer europaweit gemeinsamen Definition für „Störer“ fehlt.[4]

[1] Ratsdok. 15259/17 v. 12.12.2017
[2] BT-Drs. 19/7310 v. 24.1.2019
[3] BT-Drs. 19/484 v. 19.1.2018
[4] www.cilip.de/2017/07/11/datenbank-zu-europaeischen-extremisten-wie-soll-der-seit-2001-verfolgte-plan-funktionieren

Beitragsbild: Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Alina Grubnyak

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert