Polizeiproblem 10/2026

Urteile gegen Polizist*innen:

2. Oktober: Das VG Berlin hat ein sechsmonatiges Aufenthaltsverbot gegen eine Aktivistin für rechtswidrig erklärt. Die Frau hatte mehrfach an Protestaktionen gegen Rheinmetall teilgenommen und war zuvor wegen verschiedener Aktionen mit Platzverweisen belegt worden. Das Gericht wertete das längerfristige Verbot als unzulässigen „Platzverweis auf Vorrat“, weil es die Teilnahme an künftigen Versammlungen beeinträchtigen könne. Konflikte zwischen Versammlungsfreiheit und der Verhütung von Straftaten müssten mit den speziellen Mitteln des Versammlungsrechts gelöst werden.

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