Alle Beiträge von Stephanie Schmidt

Affektive Atmosphären: Zum Policing von Emotionen in Menschenmengen

Die Einschätzung von Stimmung und Atmosphären spielt im polizeilichen Umgang mit Menschenmengen eine zentrale Rolle. Die Polizei geht davon aus, dass bestimmte Stimmungen affektive Dynamiken begünstigen, die zu gewalttätigen Auseinandersetzungen führen. Sie nutzt daher bestimmte Techniken, um Stimmungen und affektive Atmosphären zu schaffen, zu verwalten oder zu verändern. Anhand von Beispielen aus einer ethnografischen Forschung widmet sich der Text diesen atmosphärischen Techniken und dem Policing von Emotionen in Menschenmengen.[1]

Leichtes Nieseln, strömender Regen, strahlende Sonne, glühende Hitze, starker Wind oder nur ein lauer Windstoß – aus Sicht von Polizist*innen sind Witterungsbedingungen Kontextfaktoren, die ihre Arbeit erleichtern oder erschweren. Und das nicht nur, weil z. B. das Tragen von und das taktische Bewegen in Einsatzkleidung und kompletter Schutzausstattung den Bereitschaftspolizist*innen bei 30 Grad durchaus lästiger ist als an einem lauen Herbsttag. Wetterbedingungen werden auch als Faktoren verstanden, die einen Einfluss auf die Stimmung von z. B. Fußballfans oder Demonstrierenden haben und damit auf die affektiven Dynamiken im Einsatz wirken können. Sie bilden daher einen, wenn auch zumeist informellen, Aspekt in der polizeilichen Einschätzung eines Einsatzes. So blickte z. B. der Leiter einer Hundertschaft, in Vorbereitung auf den unmittelbar bevorstehenden Einsatz zu einem Fußballspiel, zum regnerischen Himmel empor und befand Regen schließlich als eine grundsätzlich sehr gute Situation, „weil dann die Leute tendenziell keinen Ärger machen.“ Affektive Atmosphären: Zum Policing von Emotionen in Menschenmengen weiterlesen

Einsatzmittel Smartphone: Nutzung von Mobiltelefonen im polizeilichen Arbeitsalltag

Die Ausstattung der deutschen Polizeien mit Smartphones ist Teil des Projekts „Polizei 2020“ und soll den Arbeitsalltag der Beamt*innen erleichtern. Als soziales Objekt legt das Smartphone aber Kommunikations- und Handlungspraktiken nahe, die abseits dienstlicher Aufgaben liegen.

Unter dem Projekt „Polizei 2020“ wollen die Innenminister*innen von Bund und Ländern nicht nur das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlichen, sondern auch explizit (digitale) Technik zum Ausbau des Informationsmanagements in der Polizei entwickeln und/oder erweitern. Konkret sieht das Programm vor, die Polizei mit PCs, Tablets und Smartphones auszustatten. Einsatzmittel Smartphone: Nutzung von Mobiltelefonen im polizeilichen Arbeitsalltag weiterlesen

Zeug*innen wie alle anderen?

Protokoll der Veranstaltung „Polizeibeamt*innen als Tatzeug*innen“ am 7. November im Kammergericht Berlin

Auf einer Podiumsdiskussion des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte Verein e.V. hat der Berliner Rechtsanwalt Lukas Theune zentrale Thesen seines abgeschlossenen Dissertationsprojekts vorgestellt. Die Arbeit trägt den Titel „Polizeibeamt*innen als Berufszeug*innen in Strafverfahren“ und basiert auf Interviews.

Theune sieht verschiedene Besonderheiten polizeilicher Zeug*innen im Gegensatz zu „zivilen“ Zeug*innen. Sie werden als „professionell“ verstanden, wodurch sich ein weniger strenger Umgang mit ihnen ergibt. Hierzu gehört, dass sie zunächst häufig nicht vernommen werden, stattdessen genügt dem Gericht ein schriftlicher Bericht. Erst zur Hauptverhandlung erfolgt eine Ladung der Polizist*innen. Erscheinen sie dort für eine Aussage, sind sie im Gegensatz zu den zivilen“ Zeug*innen besser vorbereitet: Sie verfügen über eine strafrechtliche Grundausbildung und sind außerdem im „Zeuge-Sein“ geschult. Mitunter profitieren sie auch von einer Ausbildung in Vernehmungslehre. Zeug*innen wie alle anderen? weiterlesen