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Zeug*innen wie alle anderen?

Protokoll der Veranstaltung „Polizeibeamt*innen als Tatzeug*innen“ am 7. November im Kammergericht Berlin

Auf einer Podiumsdiskussion des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte Verein e.V. hat der Berliner Rechtsanwalt Lukas Theune zentrale Thesen seines abgeschlossenen Dissertationsprojekts vorgestellt. Die Arbeit trägt den Titel „Polizeibeamt*innen als Berufszeug*innen in Strafverfahren“ und basiert auf Interviews.

Theune sieht verschiedene Besonderheiten polizeilicher Zeug*innen im Gegensatz zu „zivilen“ Zeug*innen. Sie werden als „professionell“ verstanden, wodurch sich ein weniger strenger Umgang mit ihnen ergibt. Hierzu gehört, dass sie zunächst häufig nicht vernommen werden, stattdessen genügt dem Gericht ein schriftlicher Bericht. Erst zur Hauptverhandlung erfolgt eine Ladung der Polizist*innen. Erscheinen sie dort für eine Aussage, sind sie im Gegensatz zu den zivilen“ Zeug*innen besser vorbereitet: Sie verfügen über eine strafrechtliche Grundausbildung und sind außerdem im „Zeuge-Sein“ geschult. Mitunter profitieren sie auch von einer Ausbildung in Vernehmungslehre. Zeug*innen wie alle anderen? weiterlesen