Schlagwort-Archive: Rechtshilfe

Von der Ausnahme zur Normalität – Polizei unterwegs im Ausland

von Heiner Busch

In den vergangenen Jahrzehnten haben sich die Formen des internationalen und grenzüberschreitenden Einsatzes von Polizei rapide vermehrt – eine unvollständige Übersicht.

Anfang November 2010 erklärte die schwedische Oberstaatsanwaltschaft, dass sie eine Voruntersuchung gegen die US-Botschaft in Stockholm eingeleitet habe.[1] Der Grund: Über einen Zeitraum von zehn Jahren hinweg hat eine mit der „Aufdeckung verdächtiger Aktivitäten“ rund um die Botschaft beauftragte „Surveillance Detection Unit“ schwedische StaatsbürgerInnen ausspioniert. Dies habe man weltweit getan, lautet die wenig beruhigende Antwort der US-Botschaft. Auslöser für die Aktivitäten seien die Anschläge auf die amerikanischen Vertretungen in Kenia und Tansania im Jahre 1998 gewesen. In Schweden wie auch in Norwegen habe man mit den örtlichen Staatsschutzdiensten zusammengearbeitet. Diese bestreiten zwar die Kooperation, sehr glaubwürdig ist das Dementi jedoch nicht. Von der Ausnahme zur Normalität – Polizei unterwegs im Ausland weiterlesen

Strafverteidigung im europäischen Rechtsraum – Kritik der Situation – Perspektiven für die Strafverteidigung

von Wolfgang Bendler

Bei der Entwicklung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa sind die Rechte der Verteidigung und der Beschuldigten eine quantité négligeable geblieben – ein Zustand, mit dem sich die StrafverteidigerInnen nicht arrangieren dürfen.

„Am … teilte Europol, Zollamtmann D., hiesiger Dienststelle telefonisch mit, dass am Londoner Flughafen Gatwick bei einer Zollkontrolle des Flugs Nr. … zwei Gepäckstücke mit mehreren Kilo Kokain festgestellt wurden. Die Koffer konnten den Personen namens … zugeordnet werden, die einen Weiterflug nach München gebucht hatten“, so heißt es in einem Ermittlungsbericht der deutschen Kriminalpolizei. Später – so ist demselben Bericht zu entnehmen – teilte Europol in einem weiteren Telefonat mit, dass die Personen abgeflogen waren. Sie wurden bei ihrer Ankunft in München festgenommen.

Mit diesen knappen Erwähnungen hat es in der Akte sein Bewenden. Europol tritt wieder in die Anonymität zurück, ohne dass nachvollziehbar wäre, wie das Amt an die Information gelangt ist, ob eine Zusammenarbeit mit der Polizei in Deutschland, anderen EU-Mitgliedstaaten oder gar Drittstaaten stattgefunden hat, ob die Ausführung der Tat auf einer polizeilich oder staatlich zu verantwortenden Tatprovokation beruht oder ob es sich um eine „kontrollierte Lieferung“ handelte. Strafverteidigung im europäischen Rechtsraum – Kritik der Situation – Perspektiven für die Strafverteidigung weiterlesen