von Norbert Pütter
Bereits seit Jahren angekündigt, legte das Bundesjustizministerium im November 2006 einen Gesetzentwurf vor, der die Bestimmungen der Strafprozessordnung (StPO) über verdeckte Ermittlungsmethoden reformieren soll.[1] Indem der Entwurf versucht, ein rechtsstaatlich einwandfreies Fundament für geheime Polizeiarbeit zu liefern, wird er zu deren Ausweitung beitragen.
Nach eigenem Bekunden ist die Novelle aus drei Gründen erforderlich: Erstens verlangten technischer Fortschritt und praktische Schwierigkeiten der Strafverfolgung nach neuen und übersichtlicheren Regelungen für verdeckte Ermittlungsmethoden. Zweitens müsse der Gesetzgeber Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus der jüngeren Vergangenheit Rechnung tragen – namentlich den Urteilen zum Großen Lauschangriff, zur Erhebung von Verkehrsdaten der Telekommunikation (TK) sowie den in verschiedenen Entscheidungen formulierten Maßstäben für Rechts- und Datenschutz bei verdeckten Ermittlungen. Drittens ergäben sich die Änderungen aus den Vorgaben der Cybercrime-Konvention des Europarats, die demnächst ratifiziert werde, sowie aus der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von TK-Verkehrsdaten. Verdeckte Methoden im Strafprozess – Zum Entwurf der aktuellen StPO-Novellierung weiterlesen