Laut dem Bundesinnenministerium dürfen die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt, der Verfassungsschutz, Zollbehörden, der Bundesnachrichtendienst und der Militärische Abschirmdienst sogenannte Tarnpapiere ausstellen. Allerdings verfüge die Bundesregierung über keinen Überblick zur Gesamtzahl der MitarbeiterInnen von Polizeien und Geheimdiensten mit doppelten Identitäten. Auch zu den Bundesländern habe das Ministerium keine Zahlen. Landesbehörden dürfen Ausweisdokumente mit Tarnidentitäten in eigener Verantwortung ausstellen und müssen dies nicht gegenüber der Bundesregierung anzeigen. Spitzel mit doppelter Staatsbürgerschaft weiterlesen