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Terrorismusprävention – Ausufernde Befugnisse und ihre Resultate

von Stefan Waterkamp und Mark Eidam

Ein ins Vorfeld verlagertes Strafrecht sowie ausgedehnte Befugnisse von Polizei und Geheimdiensten bestimmen das Recht der Terrorismusprävention. Ihre Ergebnisse sind wenige Verurteilungen aber auch schlichte Gewalt gegen Einzelne.

Ein Video, das anlässlich einer Entführung im Irak offensichtlich für die deutsche und österreichische Öffentlichkeit erstellt wurde, heizt die Alarmstimmung an. Politik und Sicherheitskreise verweisen auf eine „erhöhte, abstrakte Terrorgefahr“, von konkreten Plänen wisse man aber nichts. Das ist beruhigend, denn schließlich müssten die Behörden inzwischen alles wissen können, was islamistische Terrorkrieger in Deutschland aushecken. In der Folge der Attentate vom 11. September 2001 wurden die Befugnisse von Polizei, Justiz und Geheimdiensten zur Abwehr der terroristischen Gefahr exzessiv ausgeweitet.[1] Frühzeitige Information über mögliche Planungen der Terroristen ist nach Ansicht von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zentral, um Anschläge zu verhindern. Und die Vernetzung von Informationen sei das wichtigste Mittel, um die Effizienz der Terrorismusbekämpfung zu steigern.[2] Terrorismusprävention – Ausufernde Befugnisse und ihre Resultate weiterlesen