Polizeiliche Todesschüsse 2015: Überwiegend psychisch Erkrankte betroffen

von Otto Diederichs

Für 2015 verzeichnet die von der Deutschen Hochschule für Polizei (DHPol) erstellte Schusswaffengebrauchsstatistik insgesamt zehn Fälle mit tödlichem Ausgang, drei mehr als im Vorjahr.[1]

Statt wie üblich im Mai oder Juni ist die von der DHPol im Auftrag der Innenministerkonferenz erstellte Statistik dieses Mal erst Mitte September erschienen. Grund dafür sei erneut, wie man uns Ende Juni mitteilte, der „schleppende Eingang“ der Zahlen, die die einzelnen Länderinnenministerien eigentlich im ersten Quartal anzuliefern hätten. Das zeugt nicht gerade von einem gesteigerten Interesse, bei diesen unter Umständen tödlich endenden Einsätzen des staatlichen Gewaltmonopols für die nötige Transparenz zu sorgen, zumal es sich bei der Statistik nur um eine grobe Zählung handelt, aus der die Umstände des Schusswaffengebrauchs nicht hervorgehen.

Insgesamt zeigt die Statistik einen steigenden Trend beim Einsatz der Schusswaffe. Lag die Gesamtzahl der abgegebenen Polizeischüsse für 2014 bei knapp 10.300, so stieg sie 2015 auf rund 12.000. Rein rechnerisch machten PolizeibeamtInnen damit bundesweit rund 33-mal pro Tag von der Schusswaffe Gebrauch. Die allermeisten dieser Schüsse werden jedoch zum Töten gefährlicher, kranker oder verletzter Tiere abgegeben (2015: 11.884; 2014: 10.157).

Aus bürgerrechtlicher Sicht von besonderer Bedeutung sind die Schüsse auf Personen und die auf Sachen, bei denen es sich häufig um Schüsse auf Fahrzeuge und damit indirekt auf deren InsassInnen handelt. Für 2015 verzeichnet die DHPol 41 Fälle von Schusswaffeneinsätzen gegen Personen (2014: 46). Dabei gab es zehn Tote (2014: 7) und 22 Verletzte, davon eine unbeteiligte Person (2014: 31 Verletzte). In 17 Fällen (2014: 68) gaben PolizistInnen Schüsse auf Sachen ab. Dabei wurde in diesem Jahr niemand verletzt.

Drei Fälle von Schusswaffengebrauch klassifizierten die Innenministerien als rechtlich unzulässig (2014: 7). Davon richteten sich zwei gegen Sachen (2014: 2) und einer gegen Personen (2014: 5).

Aus der gestiegenen Zahl der tödlichen Polizeischüsse lässt sich also nicht unbedingt ein Trend ablesen. Festzuhalten bleibt jedoch, dass 2015 neun der 10 Opfer tödlicher Polizeischüsse entweder psychisch erkrankt waren oder sich in einem akuten psychischen Ausnahmezustand befanden.[2] Das ergibt sich jedoch nicht aus der Statistik der DHPol respektive der Innenministerkonferenz, sondern aus unserer Zählung, die sich auf Pressemeldungen stützt.

[1]    Die Statistik ist am 21. September bei der Redaktion eingegangen. Daten für 2014 siehe Diederichs, O.: Polizeiliche Todesschüsse 2014, in Bürgerrechte & Polizei/CILIP 109, Januar 2016, S. 70-73
[2]    Hier handelt es sich in der Tat um einen Trend, vgl. mit weiteren Nachweisen Diederichs, O.: Polizeiliche Todesschüsse 2013, in: Bürgerrechte & Polizei/CILIP 106, Oktober 2014, S. 74-79

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