zusammengestellt von Otto Diederichs
Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: In Jüterbog (Brandenburg) werfen Unbekannte zwei Brandsätze auf eine Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge. Verletzt wird niemand. Am gleichen Tag wird vor einer Moschee in Potsdam (Brandenburg) einen Schweinekopf abgelegt. Am 7. Oktober verurteilt das Landgericht (LG) Konstanz zwei Männer, die im Januar 2016 eine Handgranate auf das Gelände einer Asylunterkunft in Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) geworfen hatten, zu Haftstrafen von drei bzw. dreieinhalb Jahren Haft. Da die Granate seinerzeit nicht explodiert war, wurde niemand verletzt. An die Tür einer Berliner Unterkunft für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge wird am 18. Oktober ein gesprühtes Hakenkreuz entdeckt.
Seit Jahresbeginn wurden bundesweit insgesamt 797 Straftaten gegen Flüchtlingsunterkünfte verübt. Dies geht am 19. Oktober durch Presseberichte unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA) hervor; 740 davon werden eindeutig als „rechtsmotiviert“ eingestuft. Erneut wird am 21. Oktober auf die Berliner Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge ein Hakenkreuz gesprüht.
Rechtsradikale Angriffe auf Flüchtlinge: In Berlin beleidigen zwei Männer am 2. Oktober einen anderen fremdenfeindlich. Sie können festgenommen werden. Am Abend des gleichen Tages wird ebenfalls in Berlin ein Mann von einem Betrunkenen rassistisch beschimpft und mit einer Flasche geschlagen. Der Täter kann wenig später ebenfalls festgenommen werden; in der Gefangenensammelstelle zeigt er daraufhin den Hitlergruß.
Am 6. Oktober wird in Berlin ein minderjähriger Flüchtling auf offener Straße von einem Unbekannten fremdenfeindlich beleidigt und geschlagen. Ebenfalls am 6. Oktober bedrohen in Sebnitz (Sachsen) mehrere Jugendliche unter „Sieg Heil“-Rufen drei syrische Kinder mit einem Messer und schlagen sie. In Berlin wird am 12. Oktober ein Mann zunächst aus einem fahrenden Fahrzeug heraus rassistisch beleidigt und bespuckt; kurz darauf halten die drei Männer und schlagen den Mann zusammen. Die Täter können festgenommen werden. Ebenfalls in Berlin wird am 13. Oktober auf einem S-Bahnhof eine Polin ins Gesicht geschlagen; der Täter kann flüchten. Am 22. Oktober wird auf einen türkisch-islamischen Kulturverein in Wesel (NRW) ein Molotowcocktail geworfen. Das Feuer kann schnell gelöscht werden.
Am 15. Oktober wird in Luckenwalde (Brandenburg) ein Asylbewerber mit einem Messer angegriffen und durch eine Bauchverletzung lebensgefährlich verletzt. Der mutmaßliche Täter kann später festgenommen werden; es wird Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen. Vor dem LG Regensburg beginnt am 20. Oktober der Prozess wegen Volksverhetzung und versuchten Mordes gegen Mann, der im Februar in ein Flüchtlingsheim in Kelheim (Bayern) eingedrungen war und dort einen Asylbewerber mit einer Machete angegriffen hatte.
Rechtsradikale Parolen skandierend greifen am 25. Oktober in Dresden (Sachsen) zwei Männer vier Asylbewerber an und schlagen eine Frau zu Boden. Die übrigen können entkommen; die Täter bleiben unbekannt. Am 26. Oktober beleidigt und bespuckt in Berlin ein Betrunkener einen Nigerianer. Der Täter wird festgenommen.
Rechtsradikale Straftaten: In Merseburg (Sachsen-Anhalt) überfallen am 6. Oktober zwei mit Schlagstock und Schlagring bewaffnete Männer einen Afrikaner in dessen Wohnung. Der Mann, ein weiterer der ihm helfen wollte sowie dessen Kind werden verletzt. Die Täter können festgenommen werden. Auf dem Hauptbahnhof von Magdeburg (Sachsen-Anhalt) nehmen Polizeibeamte einen Neonazi fest, der einen anderen Mann mit einem Kopfstoß verletzt hatte. Daraufhin versuchen 11 Rechte die Wache zu stürmen und den Täter zu befreien. Sie können festgenommen werden.
Vor der KZ-Gedenkstelle Buchenwald spielt ein Mann am 11. Oktober aus seinem Fahrzeug heraus Wehrmachtsmusik und NS-Reden ab. In seinem Wagen findet die Polizei zudem mehrere Waffen. Bundesweit haben Neo-Nazis bis Anfang Oktober insgesamt 11 versuchte Tötungsdelikte begangen. Dies wird am 18. Oktober durch Presseberichte unter Berufung auf die Antwort des BMI auf eine Anfrage der Linksfraktion bekannt.
In Berlin wird am 28. Oktober auf eine Kindertagesstätte geschossen. Bei der Durchsuchung von gegenüberliegenden Burschenschafts-Räumlichkeiten werden mehrere Waffen sichergestellt und Ermittlungen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Das brandenburgische Justizministerium bestätigt am 5. Oktober, dass Akten über den V-Mann „Piatto“ von der Staatsanwaltschaft vernichtet wurden nachdem diese 2015 vom Bundestags-Untersuchungsausschuss zurück geschickt worden waren.
Am 6. Oktober wird bekannt, dass im Ministerium dennoch neue, bisher unbekannte Akten mit NSU-Bezug gefunden wurden. Als Begründung wird eine „fehlende Verknüpfung von Namen“ genannt. Am gleichen Tag teilt die Bundesanwaltschaft (BAW) in Karlsruhe mit, dass die Anzeige eines Nebenklage-Anwaltes zurückgewiesen wird und gegen zwei Staatsanwälte die Ende 2014 die Vernichtung des Notizbuches eines mutmaßlichen NSU-Helfers veranlasst hatten, nicht ermittelt werde. Es habe sich dabei lediglich um „eine Fahrlässigkeit“ gehandelt, „die nicht strafbar ist“, so die Begründung.
Durch Presseberichte wird am 13. Oktober bekannt, dass an den sterblichen Überresten eines 2001 verschwundenen neunjährigen Mädchens DNA-Spuren von Uwe Böhnhardt gefunden wurden. Die Skelettteile waren im Sommer dieses Jahres in einem Waldstück gefunden worden. Am 14. Oktober erklärt Thüringens Ministerpräsident daraufhin, dass auch der Mord an einem Neunjährigen aus dem Jahr 1993 neu untersucht werde. In diesem Fall hatte Böhnhardt damals zeitweise im Visier der Ermittler gestanden.
Der NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtages lädt am 14. Oktober zwei Verfassungsschützer vor, die über das dortige V-Mann-Wesen seit 1990 berichten sollen. Zudem verlangt der Ausschuss ein Vernichtungsverbot für Akten zum Rechtsextremismus.
Am 26. Oktober sagt im Münchner NSU-Prozess ein ehemaliger Berliner Wachpolizist aus. Er hatte bereits im Mai 2000 darauf hingewiesen, das Trio in der Nähe einer Synagoge gesehen zu haben; dem Hinweis war jedoch nicht nachgegangen worden. Im Prozess erkennt er Beate Zschäpe jedoch nicht wieder. Ihren Anwalt lässt Zschäpe erklären, sie habe damals zwar mit Mundlos und Böhnhardt einige Tage Urlaub in Berlin gemacht, sie seien jedoch nicht der Nähe jüdischer Einrichtungen gewesen. Zu Fragen des Vorsitzenden Richters zu einem Zusammenhang mit dem „Fall Peggy“ lässt sie schriftliche Angaben ankündigen. Durch Presseberichte wird am 27. Oktober bekannt, dass die DNA-Spur von Uwe Böhnhardt möglicherweise durch ein verunreinigtes Messgerät der Spurensicherung an den Tatort im „Fall Peggy“ gelangt sein könnte. In beiden Fällen war das gleiche Team tätig.
Ebenfalls am 27. Oktober wird das umfangreiche vorläufige Gutachten des Gerichtspsychiaters bekannt. Darin kommt er u.a. zu dem Ergebnis, Beate Zschäpe zeige „deutlich antisoziale Tendenzen“, ein „manipulatives Verhalten“ und einen Mangel an Empathie.
Der im April 2014 unter nicht vollständig geklärten Umständen verstorbene V-Mann „Corelli“, sollte nach Plänen des BfV heimlich und unter falschem Namen beerdigt werden. Dies sagt eine BfV-Abteilungsleiterin am 28. Oktober vor dem nordrhein-westfälischen Untersuchungsausschuss aus.
Gewalt beim Fußball: In Berlin kommt es im Vorfeld eines Fußballspiels zu mehreren Vorfällen: Als PassantInnen versuchen, eine von Polizisten begleitete Fangruppe zu fotografieren, wollen diese die Polizeikette durchbrechen und die Fotografierenden angreifen; die gesamte etwa 60-köpfige Gruppe wird in den Innenhof eines Polizeiabschnittes abgedrängt. Wenig später wird der Polizei eine Gruppe von rund 40 Fans gemeldet, die auf einem U-Bahnhof rechtsextreme Lieder singen; sie bleiben unerkannt. Wieder etwas später geraten zwei rivalisierende Gruppen aneinander; größere Auseinandersetzungen können verhindert werden, eine Person wird festgenommen.
Am 8. Oktober versammeln sich in Dortmund (NRW) rund 500 Hooligans zu einer Kundgebung sowie etwa 300 Personen zu zwei Gegendemonstrationen. 2.000 PolizistInnen sind im Einsatz; zwei bestehende Haftbefehle werden vollstreckt und mehrere Personen in Gewahrsam genommen. In einer Berliner Gaststätte zerstören am 16. Oktober rund 120 Hannoveraner Hooligans Einrichtungsgegenstände. Mit der angerückten Polizei kommt es anschließend zu Auseinandersetzungen. Von etwa 100 Personen können die Personalien festgestellt und Strafverfahren eingeleitet werden.
Im Vorfeld eines Champions-League-Spiels am 20.10. zünden im Münchner Stadtgebiet Hooligans des PSV Eindhoven zahlreiche Böller und Feuerwerkskörper; vereinzelt kommt es zu Schlägereien. 11 Personen aus den Niederlanden werden in polizeilichen Gewahrsam genommen. Am 26. Oktober fasst die Polizei in Baden-Württemberg drei wegen Mordverdachts gesuchte polnische Hooligans. Bei einem Streit mit einer anderen Gruppe war von ihnen ein Mann erschossen worden.
„Kölner Silvesternacht“: Ein als Sachverständiger vom Untersuchungsausschuss des Düsseldorfer Landtages eingesetzter Kriminalpsychologe kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die massenhaften Übergriffe während der Silvesterfeiern in Köln (NRW) vermutlich zu verhindern gewesen wären, wenn die Polizei an dem Abend früher eingegriffen hätte. Am 31. Oktober erklärt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vor dem Ausschuss, aus den ersten Meldungen habe das Bundesinnenministerium (BMI) seinerzeit die Brisanz der Ereignisse nicht annähernd erkennen können.
1. Oktober: Polizeischuss: In Berlin wird die Polizei zu einem Lotto-Laden gerufen, weil dort ein Mann mit einem Messer herumfuchtelt. Als er damit auf die Polizisten zugeht, schießt einer der Beamten und trifft ihn in den Oberschenkel.
2. Oktober: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Als der Dresdner Oberbürgermeister Vertreter islamischer Gemeinden aus Anlass des islamischen Neujahrsfestes zum Empfang im Rathaus begrüßen will, wird er von Pegida-Anhängern angepöbelt. Als die Polizei einen Mann wegführen will, kommt es zu Tumulten. Zur Einheitsfeier am 3. Oktober folgen bis zu 5.000 Teilnehmer dem Demonstrationsaufruf von Pegida. Dabei werden Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundespräsident Joachim Gauck und andere Repräsentanten von mehreren hundert Personen lautstark beschimpft. Mit einer Kundgebung vor mehreren tausend Unterstützern feiert Pegida am 16. Oktober in Dresden sein zweijähriges Bestehen. Am nächsten Tag demonstrieren ebenfalls Tausende gegen die islamfeindliche Bewegung.
3. Oktober: „Missglücktes“ Grußwort: Nach der Verlesung der Auflagen für die Pegida-Demonstration zum Einheitsfeiertag wünscht ein niedersächsischer Polizeiführer den Demonstranten einen „erfolgreichen Tag“. Er wird nach Beendigung des Einsatzes daraufhin in das Hannoraner Polizeipräsidium einbestellt. „Diese Äußerung war der gutgemeinte, aber missglückte Versuch einer Grußformel am Ende einer polizeilichen Durchsage. Nicht mehr und nicht weniger“, heißt dort anschließend. Am 20. Oktober gibt Dresdens Polizeipräsident bekannt, dass gegen den Beamten keine dienstrechtlichen Konsequenzen eingeleitet werden.
6. Oktober: Dschihadismus-Prozesse: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) verurteilt einen geständigen Syrien-Rückkehrer wegen Mitgliedschaft im „Islamischen Staat“ (IS) zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Am 20. Oktober beginnt vor dem OLG Celle der Prozess gegen eine 16-Jährige wegen des Angriffs auf einen Bundespolizisten. Das Mädchen hatte den Beamten im Februar auf dem Hauptbahnhof Hannover (Niedersachsen) unvermittelt ein Messer in den Hals gestoßen. Aufgrund ihres Alters findet der Prozess unter Ausschuss der Öffentlichkeit statt. In Berlin klagt die BAW am 27. Oktober einen 19-Jährigen Syrer wegen Mitgliedschaft im IS an. Der Mann soll an mehreren bewaffneten Einsätzen in Syrien beteiligt gewesen sein sowie in Berlin Anschlagsziele ausspioniert und auch seine Bereitschaft zur deren Ausübung signalisiert haben. Er war im März festgenommen worden.
Internationale Einbrecherbande festgenommen: Die Berliner Polizei nimmt am 6. Oktober fünf Personen einer aus Lateinamerika stammende Gruppe fest, die sich auf Einbrüche in Wohnungen von aus Asien stammenden Menschen spezialisiert hatte.
7. Oktober: Ausländer auf der Fahndungsliste: Das BKA gibt bekannt, das zum 1. September 2016 im Fahndungssystem INPOL insgesamt 284.158 untergetauchte Ausländer zur Festnahme ausgeschrieben sind, weil sie abgeschoben werden sollen. Dies sei eine Steigerung um 140 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Am 20. Oktober muss das BKA diese Zahl mit 121.759 auf über die Hälfte korrigieren.
Rockerkriminalität: In Wettenberg (Hessen) wird der Präsident der Gießener Rockergruppe „Hells Angels“ erschossen aufgefunden.
8. Oktober: Anschlag verhindert: Nach Hinweisen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) riegelt die Polizei ein Wohngebiet in Chemnitz (Sachsen) ab und stürmt die Wohnung eines 22-Jährigen Syrers wegen des Verdachtes der Vorbereitung einen Sprengstoffanschlages. Der Gesuchte, der mit dem IS in Verbindung stehen soll, ist jedoch nicht anwesend und kann zunächst entkommen; dafür werden mehrere 100 Gramm eines militärischen Sprengstoffs gefunden. Im Chemnitzer Stadtgebiet werden drei Bekannte als mutmaßliche Kontaktpersonen festgenommen. Zwei von ihnen werden rasch wieder freigelassen, gegen den dritten wird zunächst Haftbefehl erlassen. Am nächsten Tag kann der Gesuchte in Leipzig festgenommen werden nachdem er zunächst bei einem Landsmann untergekommen, dort von weiteren Personen überwältigt und dann die Polizei informiert wurde. Nach Verfassungsschutzinformationen soll er einen Anschlag auf einen Berliner Flughafen geplant haben. Am 12. Oktober erhängt sich der Mann in seiner Zelle. Am 18. Oktober wird der Wohnungsvermieter des mutmaßlichen Attentäters, ein 33-Jähriger Syrer, dem Bundesgerichtshof (BGH) zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt. Ihm wird Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen.
10. Oktober: Festnahme eines mutmaßlichen Dschihadisten: Die Bamberger Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen gegen einen syrischen Medizinstudenten aus Würzburg (Bayern) wegen möglicher Anschlagsvorbereitung. Obwohl weder Waffen noch Sprengstoffe gefunden werfen, wird gegen den Mann Haftbefehl wegen Störung des öffentlichen Friedens und Androhung von Straftaten erlassen.
13. Oktober: Razzia gegen Taschendiebe: In Berlin geht die Bundespolizei (BPol) mit einem Großaufgebot gegen eine Bande rumänischer Taschendiebe vor, denen rund 200 Taten mit einer Beute von insgesamt etwa 150.000 EUR nachgewiesen werden können; 17 Haftbefehle werden erlassen. Am Tag zuvor waren in Rumänien bereits acht Personen festgenommen worden.
14. Oktober: BND-NSA-Kooperation: Laut Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) ist die G-10-Kommission des Bundestages zur Kontrolle von Überwachungsaktionen der Geheimdienste nicht berechtigt, die sog. Selektorenliste, mit den Spähbegriffen die der amerikanische Geheimdienst NSA an den Bundesnachrichtendienst (BND) geliefert hatte, einzusehen (AZ: 2 BvE5/15).
15. Oktober: Tödlicher Pfefferspray-Einsatz: In Bielefeld wird die Polizei zu einem häuslichen Streit gerufen. Als die Beamten eintreffen, werden sie von dem unter Drogen stehenden Mann angegriffen und setzen daraufhin massiv Pfefferspray ein. Der Mann stirbt später im Krankenhaus; wieweit dabei ein Zusammenhang zwischen Kokain und Pfefferspray besteht, ist z.Zt. unklar.
17. Oktober: Polizeilicher Todesschuss: Im Zuge eines Einsatzes wegen eines Verkehrsunfalles werden Polizeibeamte in Moers (Nordrhein-Westfalen) auf einen Mann aufmerksam, der einen anderen mit einem Messer bedroht. Als er damit auch auf die Polizisten losgeht, schießen diese mehrfach auf ihn. Der Mann verstirbt im Krankenhaus.
Polizist niedergestochen: Bei dem Versuch eine Schlägerei zu beenden, wird in Berlin ein Zivilpolizist durch einen Messerstich schwer verletzt; der Täter wird festgenommen.
18. Oktober: Polizeilicher Todesschuss: In einem Versicherungsbüro in Hagen (NRW) greift ein Mann den Angestellten mit einer Machete an. Das Opfer entkommt schwer verletzt auf die Straße, verfolgt von dem Täter. Dort trifft der Mann auf die alarmierten Polizisten. Als er auf Aufforderungen, die Waffe fallen zu lassen nicht reagiert, schießen die Beamten. Der Mann stirbt noch vor Ort.
Antisemitische Beleidigungen: In Berlin wird ein Mann in der S-Bahn von Kontrolleuren antisemitisch beleidigt. Zu einem weiteren Vorfall kommt es am 19. Oktober ebenfalls in Berlin bei dem ein Mann in einem Schnellrestaurant mit den Worten „Ich bediene keine Juden“ beschimpft wird.
Zoll-Razzia: In Berlin gehen Zoll- und SteuerfahnderInnen in einer Großrazzia gegen eine Betrügerbande vor. Sie soll in den Jahren 2013-2015 Scheinrechnungen in Höhe von über 48 Mio. EUR ausgestellt haben. Ein Mann wird als mutmaßlicher Bandenchef verhaftet.
19. Oktober: Polizist erschossen: Im bayerischen Georgensgmünd wollen Polizeibeamte die illegalen Waffen eines Mannes beschlagnahmen, der sich der rechten „Reichsbürger“-Bewegung zuordnet. Dabei werden sie sofort von dem Mann beschossen. Ein Beamter des Sondereinsatzkommandos (SEK) wird dabei lebensgefährlich verletzt und stirbt am nächsten Tag im Krankenhaus; vier weitere Beamte werden ebenfalls verletzt. Der Täter wird leicht verletzt festgenommen. Am 24. Oktober wird in diesem Zusammenhang eine weitere Wohnung in Forchheim (Bayern) durchsucht; dabei wird in der Nähe eine Kiste mit Waffen und Munition gefunden gefunden, die sich dem Täter zuordnen lassen.
20. Oktober: „Reichsbürger“ bei der Polizei: Infolge dieses Todesschusses räumt das bayerische Innenministerium ein, dass mindestens vier „Reichsbürger“ – deren Anhänger den deutschen Staat nicht anerkennen – als Polizeibeamte tätig waren; zwei wurden bereits entlassen, gegen die anderen beiden laufen Disziplinarverfahren. In Sachsen-Anhalt gelten ebenfalls vier Beamte als „Reichsbürger“, in Nordrhein-Westfalen einer, in Berlin zwei und bei der Bundespolizei ebenfalls zwei. Ihnen drohen nun Disziplinarverfahren und Entlassung. Am 26. Oktober gibt die Polizei in München (Bayern) bekannt, dass ein Beamter wegen Mitgliedschaft bei den „Reichsbürgern“ vom Dienst suspendiert wurde. Laut Presserecherchen wurden bei der Polizei bis zum 30. Oktober bundesweit 15 Disziplinarverfahren gegen „Reichsbürger“ eingeleitet.
21. Oktober: Neues BND-Gesetz: Als Folge der BND-NSA-Lauschaffäre verabschiedet die Koalitionsmehrheit im Bundestag ein neues BND-Gesetz: U.a. wird darin ein externes „Unabhängiges Gremium“ aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt eingerichtet. Es soll von der Bundesregierung über brisante Aktionen informiert werden und über eine Zustimmung zu Spionage gegen EU-Einrichtungen entscheiden. Weiterhin wird Wirtschaftsspionage ausdrücklich verboten und die Zusammenarbeit mit der NSA nur unter bestimmten Auflagen erlaubt; zudem soll der BND einmal jährlich in öffentlicher Anhörung zu seiner Arbeit befragt werden können. Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigt umgehend eine Klage vor dem BVerfG an.
Körperverletzung im Amt: Das LG Mosbach (Baden-Württemberg) verurteilt zwei Polizisten wegen Körperverletzung im Amt zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe bzw. einer Geldstrafe von 9.000 EUR. Sie hatten bei einer Fahrzeugkontrolle im März 2014 einen Autofahrer nicht auf die Toilette gelassen und versucht ihm Handschellen anzulegen.
Neuer NATO-Geheimdienst: Der ehemalige BND-Vizepräsident Arndt Freytag von Loringhoven wird erster Chef eines neuen NATO-Geheimdienstes.
25. Oktober: Anti-Terror-Razzia: Zeitgleich durchsuchen in Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Bayern und Hamburg 13 Wohnungen und eine Gemeinschaftsunterkunft von 14 tschetschenischen Asylbewerbern wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Sie stehen im Verdacht der Terrorfinanzierung für den IS. Der Verdacht bestätigt sich nicht, festgenommen wird niemand.
Drogen- und Waffenrazzia: In mehreren Städten in Nordrhein-Westfalen und in Wien durchsuchen Polizeibeamte zeitgleich 27 Wohnungen und Gastronomiebetriebe wegen des Verdachtes des Drogen- und Waffenhandels. Zwei mutmaßliche Haupttäter werden festgenommen.
Razzia wegen Menschenhandel: Zeitgleich durchsuchen in Berlin und im bulgarischen Sofia insgesamt 10 Wohnungen und Geschäftsräume wegen des Verdachts der Zuhälterei, des Menschenhandels und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. In Berlin werden zwei „Hausdamen“ festgenommen und Haftbefehle beantragt. In Sofia wird ein Mann als mutmaßlicher Haupttäter festgenommen; gegen ihn besteht bereits ein Haftbefehl.
26. Oktober: Linke Hausprojekte durchsucht: In Berlin und Leipzig (Sachsen) durchsuchen Polizeibeamte die Wohnungen von 14 Personen wegen „mehrfachen schweren Landfriedensbruch“. Sie stehen im Verdacht am 05. Oktober in Berlin Sachbeschädigungen im Gesamtwert von rund 10.000 EUR begangen zu haben. Es werden Beweismittel sichergestellt und die Verdächtigen erkennungsdienstlich behandelt.
27. Oktober: Ermittlungen gegen mutmaßliche Dschihadistin: Die Staatsanwaltschaft (StA) Frankfurt/M. (Hessen) teilt mit, dass sie gegen die 17-Jährige Tochter eines Imams wegen des Verdachtes mutmaßlicher Kontakte zum IS und der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalt ermittelt.
Prozess-Schlappe für NPD: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) weist die Beschwerde der NPD gegen ein Urteil des BVerfG vom Februar 2013, wonach sie in Deutschland verfassungswidrig stigmatisiert werde, als unbegründet ab.
28. Oktober: Anklage gegen taz-Spitzel: Die Berliner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen früheren Redakteur der „tageszeitung“ (taz) Anklage wegen des Abfangens und Ausspähens von Daten in 14 Fällen in der Zeit von Januar 2014 bis Februar 2015.
30. Oktober: Messerattacke auf Polizisten: In Mülheim/Ruhr (NRW) randaliert eine als IS-Sympathisantin aktenkundige Frau in ihrer Wohnung und wirft Möbel aus dem Fenster. Als Polizeibeamte eintreffen greift sie diese mit einem Teppichmesser an. Sie wird mit Pfefferspray überwältigt und in eine psychiatrische Klinik gebracht.