Chronologie November 2016

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. November: Kriminelle Polizei: Vor dem Landgericht (LG) Dresden (Sachsen) beginnt der zweite Prozess gegen einen ehemaligen Polizeibeamten, der im November 2013 einen anderen Mann, den er auf einem „Kannibalen“-Forum im Internet kennengelernt hatte, getötet und zerstückelt hatte. In einem ersten Prozess im April 2015 war er zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden; das Urteil war jedoch vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben und zurück verwiesen worden.

Am 10. November durchsuchen Polizeikräfte die Diensträume des Dezernates „Organisierte Kriminalität“ im Landeskriminalamt (LKA) München (Bayern). Sechs LKA-Beamte stehen im Verdacht der Strafvereitelung, Urkundenfälschung, Betrug und weiterer Straftaten. Sie sollen Straftaten eines früheren V-Mannes bewusst gedeckt haben. Gegen sie wird bereits seit 2014 ermittelt, der V-Mann-Führer wurde zwischenzeitlich vom Dienst suspendiert.

„Reichsbürger“: In Handewitt (Schleswig-Holstein) beschlagnahmt die Polizei bei einem Ehepaar, das sich den rechtsgerichteten „Reichsbürgern“ die den deutschen Staat nicht anerkennen zuordnet, mehrere Schusswaffen. Dem Paar war zuvor die behördliche Waffenerlaubnis wegen mutmaßlicher Unzuverlässigkeit entzogen worden. In Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) setzt sich am gleichen Tag ein sogenannter „Reichsbürger“ bei einer Verkehrskontrolle mit Reizgas gegen die Polizeibeamten zu Wehr und flüchtet. Er wird zur Fahndung ausgeschrieben.

In Lorchhausen (Hessen) werden bei einem „Reichsbürger“ zudem mehrere Waffen gefunden und beschlagnahmt. Der Mann wird vorübergehend festgenommen. Durch Presseberichte wird am 4. November bekannt, dass der Hamburger Verfassungsschutz rund 50 Personen in der Hansestadt als rechtsextremistische „Reichsbürger“ einstuft und unter Beobachtung gestellt hat. In Solingen (NRW) durchsucht die Polizei am 9. November die Wohnungen von zwei „Reichsbürgern“ und beschlagnahmt mehrere Schusswaffen und über 20.000 Schuss Munition.

Am 10. November verurteilt das Amtsgericht (AG) Winsen (Niedersachsen) einen „Reichsbürger“ zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Der Mann hatte heimlich aufgenommene Gespräche von Justizmitarbeitern auf YouTube veröffentlicht. Da er das Gericht nicht anerkennt und den Richter verunglimpft, verhängt dieser zusätzlich noch ein Ordnungsgeld von 600 EUR. Ein Bediensteter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim (Bayern) ist unter dem Verdacht mit den „Reichsbürgern“ zumindest zu sympathisieren seit dem Spätsommer vom Dienst suspendiert und darf die JVA nicht mehr betreten. Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) sowie der Generalbundesanwalt (GBA) ermitteln.

Ein Berliner AG verurteilt am 14. November einen mutmaßlichen „Reichsbürger“ wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 600 EUR. Der Mann hatte Ende 2015 zwei Demonstrationen nicht angemeldet. In Itzehoe (Schleswig-Holstein) greift am 17. November ein erklärter „Reichsbürger“, der bei einer Verkehrskontrolle betrunken und ohne Führerschein kontrolliert wird, den Beamten und den Polizeiarzt an. Ebenfalls am 17. November greift in Sögel (Niedersachsen) ein „Reichsbürger“ sechs Polizisten, die einen Haftbefehl vollstrecken wollen, mit Pfefferspray an. Am 22. November teilt Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit, dass die „Reichsbürger“-Bewegung ab sofort als „Sammelbeobachtungsobjekt“ von den Verfassungsschutzämtern behandelt werde.

Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Aufgrund des Hinweises eines US-amerikanischen Geheimdienstes nimmt die Polizei am 2. November in Berlin einen 27-Jährigen Tunesier, der im Oktober 2015 mit falscher Identität als syrischer Kriegsflüchtling eingereist war, unter dem Verdacht fest, Mitglied einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu sein. Er soll einen kurz bevorstehenden Messerangriff geplant haben. Die Bundesanwaltschaft (BAW) übernimmt die weiteren Ermittlungen, einen Haftbefehl wegen Terrorverdacht lehnt der BGH am 3. November jedoch mangels Beweisen ab. Daraufhin erlässt ein Amtsrichter Haftbefehl wegen Urkundenfälschung. Am 8. November lässt die BAW in Niedersachsen und NRW fünf Männer festnehmen, die als zentrale Akteure der islamistischen Szene in Deutschland gelten. Drei von Ihnen werden in Untersuchungshaft genommen.

Auf Veranlassung der BAW werden am 22. November drei Deutsch-Syrer aus Berlin, Bayern und Niedersachsen unter dem Vorwurf der Unterstützung der syrischen Miliz „Ahrar a-Scham“ festgenommen. Sie sollen Geld, Ausrüstung und Fahrzeuge nach Syrien geschickt haben. Am 24. November teilt die StA Stuttgart (Baden-Württemberg) mit, dass bereits vor einigen Tagen ein syrischer Flüchtling bei der Ausreise nach Dänemark festgenommen wurde. Der Mann soll sich Material zum Bau von Waffen oder Sprengstoff verschafft haben. Nähere Angaben werden nicht gemacht.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlinge: In der Innenstadt von Bautzen (Sachsen) werden zwei Flüchtlinge von einer Gruppe Rechtsradikaler verfolgt und mit Steinen beworfen. Vier Tatverdächtige können festgenommen werden. Im Laufe der Nacht kommt es zu verschiedenen weiteren Bedrohungen von Asylbewerbern. In Brandenburg wurden in den ersten neun Monaten insgesamt 228 Angriffe auf Flüchtlinge und Unterkünfte registriert (2015: 141). Dies geht am 23. November aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor.

Am 24. November verurteilt das LG Regensburg einen Mann, der im Februar in Kelheim (Bayern) Flüchtlinge mit einer Machete angegriffen hatte, wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten. In einer Berliner U-Bahn beschimpft am 24. November ein 19-Jähriger einen Mann als „Nigger“ und bespuckt ihn. Er wird vorläufig festgenommen. Ebenfalls in Berlin beobachtet eine junge Rollstuhlfahrerin am gleichen Tag wie ein Mann einen dunkelhäutigen Knaben schlägt und beschimpft. Als sie den Mann daraufhin anspricht, beschimpft er auch sie, gibt ihr eine Ohrfeige und fügt ihr leichte Schnittverletzungen zu bevor er flüchtet. Am gleichen Tag beschimpfen ebenfalls in Berlin vier Männer einen dunkelhäutigen Jugendlichen, zeigen den Hitlergruß und verprügeln ihn. Sie können unerkannt entkommen.

Vor einem Berliner Asylbewerberheim beobachtet eine Passantin am 27. November wie zwei Sicherheitsleute einen Afghanen zusammenschlagen und -treten und ruft die Polizei. Der Mann muss mit einem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus gebracht werden, gegen die Wachleute wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Rockerkriminalität: Vor einem Berliner Kriminalgericht wird der Prozess gegen 10 Mitglieder und Sympathisanten der „Hells Angels“ fortgesetzt. Sie sollen im Januar 2014 den Präsidenten eines rivalisierenden Rockerclubs mit acht Schüssen regelrecht hingerichtet haben. Mit mehr als 1.000 Polizeibeamten beginnt am Morgen des 9. November in sechs Bundesländern gleichzeitig eine Razzia gegen die Rockergruppe „Osmanen Germania“ auf der Suche nach Waffen, Drogen und anderen Beweismitteln. Sieben Personen werden festgenommen, drei von ihnen wird versuchter Mord vorgeworfen.

Vor dem LG Ellwangen beginnt am 22. November der Mordprozess gegen ein führendes Mitglied des Rockerclubs „Black Jackets“, der im April in Heidenheim (Baden-Württemberg) zwei Rocker der „United Tribuns“ niedergeschossen haben soll. Einer der Männer war kurze Zeit später verstorben. Mit sofortiger Wirkung verbietet das Bundesinnenministerium (BMI) am 23. November den Rockerclub „Hells Angels MC Bonn“; Das Klubhaus wird versiegelt und das Vermögen eingezogen.

Razzia gegen „Organisierte Kriminalität“: Zeitgleich gehen in Sachsen, Thüringen und Rheinland-Pfalz Spezialeinheiten der Länderpolizeien gemeinsam mit der GSG 9 gegen tschetschenische Asylbewerber vor, die im Verdacht stehen eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben. Den 16 Verdächtigen werden u.a. räuberische Erpressungen, Bedrohungen, Freiheitsberaubungen und Körperverletzungen vorgeworfen.

3. November: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: In Berlin werden zwei Männer von einem Wachmann überrascht, als sie den Zaun einer im Bau befindlichen Flüchtlingsunterkunft überklettern wollen. Daraufhin bedrohen sie den Mann und beschimpfen ihn fremdenfeindlich bevor sie unerkannt fliehen können. Am 4. November beschimpft in Heidenau (Sachsen) eine Gruppe von etwa 30 Personen drei junge afghanische Flüchtlinge fremdenfeindlich und greift sie an. Zwei Tatverdächtige können festgenommen werden.

Laut Zählung des Bundeskriminalamtes (BKA) kam es in den ersten 10 Monaten zu insgesamt 832 Angriffen auf Flüchtlingsheime (2015: 637); davon 63 Brandstiftungen und vier Sprengstoffexplosionen. Dies wird wird am 06. November bekannt. Vor dem LG Münster (Niedersachsen) beginnt am 11. November der Prozess gegen zwei Männer die im April und Juni 2015 Brandanschläge auf eine im Bau befindliche Flüchtlingsunterkunft in Münster verübt hatten. Das AG Pirna verurteilt am 15. November zwei Männer, die sich im August 2015 an einer gewaltsamen Aktion gegen ein Flüchtlingsheim in Heidenau (Sachsen) beteiligt hatten, wegen schweren Landfriedensbruch, versuchter gefährlicher Körperverletzung und weiterer Straftaten zu Haftstrafen von 20 und 26 Monaten. Ein dritter erhält eine 14-monatige Bewährungsstrafe. In der Nacht zum 17. November brennt in Pfedelbach (Baden-Württemberg) der Dachstuhl einer geplanten Flüchtlingsunterkunft ab. Die Polizei geht von Brandstiftung aus.

Am 23. November nimmt die Polizei einen Jugendlichen fest, der im Verdacht steht, Anfang Oktober zwei Brandsätze auf ein Heim für minderjährige Flüchtlinge in Jüterbog (Brandenburg) geworfen zu haben. In einer unbewohnten Notunterkunft für Asylbewerber in Baesweiler (NRW) bricht in der Nacht zum 24. November ein Feuer aus. Die Polizei geht von Brandstiftung aus. Vor dem LG Potsdam beginnt am 24. November der Prozess gegen sechs Männer aus einem Kreis um einen NPD-Stadtverordneten in Nauen (Brandenburg) wegen schwerer Brandstiftung, der Gründung einer kriminellen Vereinigung und weiterer Straftaten. Sie sollen im August 2015 ein dortiges Flüchtlingsheim niedergebrannt haben. Zwei der Angeklagten legen ein Geständnis ab und erklären, die Anweisungen hierzu habe der NPD-Mann gegeben.

Am 28. November verurteilt das AG Bautzen (Sachsen) zwei Männer, die im Februar die Löscharbeiten nach dem Brandanschlag auf das dort geplante Flüchtlingsheim mit abfälligen Bemerkungen beobachtet, die Arbeiten behindert und mit Polizeibeamten „gerangelt“ hatten, zu Haftstrafen von zweieinhalb und drei Jahren. In das Urteil flossen mehrere frühere Delikte mit ein. Das LG Münster (Niedersachsen) verurteilt am 30. November zwei Männer, die zwei Brandanschläge auf eine Flüchtlingsunterkunft verübt hatten zu Haftstrafen von knapp drei und fünf Jahren.

Verfahren wegen Angriff auf Polizisten eingestellt: Ein Berliner Gericht stellt das Verfahren gegen eine Flüchtlingsaktivistin wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamtinnen gegen die Auflage von 60 Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung ein. Die Aussagen der Beamtinnen, die Frau habe sie gebissen und getreten, waren nicht uneingeschränkt nachvollziehbar.

4. November: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: DNA-Spuren, die an Kinderspielzeug, das im Keller und im ausgebrannten Wohnmobil der Terroristen des Nationalsozialisten Untergrund (NSU) gefunden wurden, sollen mit der Datenbank zu vermissten Kindern abgeglichen werden. Dies gibt das BKA bekannt. Im Münchner NSU-Prozess erklärt die BAW am 8. November, die Ermittlungsakten im „Mordfall Peggy“ in dem DNA-Spuren von Uwe Böhnhardt aufgetaucht waren, nicht in den Prozess einzuführen.

Durch Presseberichte wird am 10. November bekannt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Köln (NRW) entschieden hat, keine Ermittlungen gegen den Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) einzuleiten, der nach der Entdeckung des NSU-Trios 20 November Akten mit Bezug zu der Gruppe schreddern ließ.

Vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Potsdamer Landtages erklärt Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg am 18. November er „schließe nicht aus“, dass das dortige LfV in einen Brandanschlag auf den Jüdischen Friedhof in Potsdam im Jahr 2001 verwickelt gewesen sei. Dies sei die „finsterste Zeit der Behörde“ gewesen. Die Täter wurden nie gefasst.

Am 23. November teilt die StA Köln mit, dass gegen den BfV-Mitarbeiter, der im November 20 November die NSU-Akten schreddern ließ, nun doch wegen Urkundenunterdrückung und Verwahrungsbruch ermittelt werde. Entgegen vorheriger Ankündigung sei die Verjährungsfrist doch nicht verstrichen. Am 30. November wird der Wachmann, der Beate Zschäpe im Frühjahr 2000 in der Nähe einer Berliner Synagoge gesehen haben will, erneut im Prozess befragt.

„Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters aus Protest gegen eine Demonstration des Düsseldorfer Ablegers der rechtsgerichteten Pegida-Bewegung „Dügida“ im Januar 2015 an öffentlichen und privaten Gebäuden das Licht auszuschalten, war rechtswidrig. Er habe gegen das Sachlichkeitsgebot verstoßen. Dies urteilt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster; Revision ist zugelassen (Az. 15 A 2293/15). Rund 550 Pegida-Anhänger, der rechtspopulistischen AfD-Partei und Rechtsextremisten versammeln sich am 5. November in Berlin zu einer „Merkel muss weg“-Demonstration; ihnen stellen sich etwa 800 Gegendemonstranten entgegen. Es kommt zu kleineren Rangeleien und 43 vorübergehenden Festnahmen.

Die Stadt Dresden erlässt eine Verfügung, wonach Pegida-Chef Lutz Bachmann und sein Vize fünf Jahre lang in Dresden keine Demonstration mehr anmelden oder leiten dürfen. Diese Verfügung verliest Bachmann am 7. November auf einer Kundgebung. Durch Presseberichte wird am 29. November bekannt, dass die StA Leipzig (Sachsen) ein Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Frontfrau Tatjana Festerling wegen „Anwerben für einen fremden Militärdienst“ eingestellt hat. Festerling hatte bei einer Kundgebung in Leipzig im Juli Männer dazu aufgerufen ans Schwarze Meer zu reisen, um dort die „Invasoren“ abzuwehren. Am 30. November wird bekannt, dass das Urteil wegen Volksverhetzung gegen den Pegida-Gründer Lutz Bachmann zu einer Geldstrafe von 9.600 EUR rechtskräftig geworden ist. Bachmann hatte auf Facebook herabwürdigende Beleidigungen gegen Flüchtlinge verbreitet.

Rechtsradikale Straftaten: In Essen (NRW) werfen zwei Männer Brandsätze in ein türkisches Café. Sie können festgenommen werden. Bei den Löscharbeiten verletzt sich ein Café-Gast. Auf dem Gelände der polnischen Botschaft in Berlin wird am 6. November ein nicht gezündeter Kanister mit einer brennbaren Flüssigkeit und einem „angesengten Stofffetzen gefunden. Vor dem AG Ebersberg beginnt am 7. November der Prozess gegen einen Mann, der zwischen November 2015 und März 2016 dem aus dem Kongo stammenden Pfarrer von Zorneding (Bayern) mehrfach Morddrohungen angekündigt hatte, der daraufhin zurückgetreten war. Noch am gleichen Tag wird der Täter zu einer 10-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

In Zwickau (Thüringen) wird am 8. November ein Mahnmal für die NSU-Opfer wenige Stunden nach Erichtung beschmiert und zerstört. Anlässlich des Jahrestages der Reichsprogromnacht am 9. November 1938 stellt eine Neonazi-Gruppe unter dem Slogan „Juden unter uns“ eine Karte mit etwa 70 jüdischen Einrichtungen in Berlin ins Internet.

Durch Presseberichte wird am 13. November bekannt, dass das BKA in diesem Jahr bereits 212 rechte Angriffe auf Politiker und 127 auf Flüchtlingshelfer gezählt hat. In Magdeburg (Sachsen-Anhalt) wird in der Nacht zum 14. November ein Sonnenstudio mit einem Hakenkreuz besprüht und angezündet; 33 Hausbewohner müssen ihre Wohnungen verlassen, verletzt wird niemand. Am 17. November wird ein Ladenbesitzer im bayerischen Selb wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.800 EUR verurteilt und erhält eine Verwarnung. Der Mann hatte in seinem Schaufenster ein Schild mit der Aufschrift „Asylanten müssen draußen bleiben“ aufgestellt.

Flüchtlinge in der Kriminalstatistik: Laut dem Jahresbericht der Bundespolizei (BPol) stieg die Zahl der Straftaten gegen das Aufenthalts, Asylverfahrens- und Freizügigkeitsgesetz 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 31,6 % auf insgesamt 171.477 Verstöße. 865.374 Migranten wurden bei unerlaubter Einreise festgestellt, die Zahl der Abschiebungen stieg auf 22.369 (2014: 13.851).

Flüchtlings-Camp geräumt: Die Polizei in München (Bayern) räumt ein Protestcamp von Flüchtlingen auf dem Sendlinger-Tor-Platz. Größere Zwischenfälle gibt es nicht).

Ermittlungen gegen Facebook: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Münchner StA gegen mehrere Manager des Facebook-Konzerns ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Beihilfe zur Volksverhetzung eingeleitet hat. Ausgelöst hat das Verfahren die Strafanzeige eines Würzburger Rechtsanwaltes.

5. November: Militärischer Abschirmdienst: Laut eigener Darstellung hat der Militärische Abschirmdienst (MAD) unter den Bundeswehrsoldaten bislang 20 Islamisten enttarnt und geht weiteren 60 Verdachtsfällen nach.

6. November: Fußball-Hooligans: Während eines Bezirksligaspiels in Jülich (NRW) stürmen etwa 30 mit Baseballschlägern und Eisenstangen bewaffnete Männer das Spielfeld und prügeln auf Spieler und Zuschauer ein; neun Personen werden verletzt. Die Täter können zunächst unerkannt entkommen. Auf dem Bahnhof Naumburg (Sachsen-Anhalt) werden der sächsische Landesvorsitzende der GRÜNEN und drei Begleiter von mehreren Hooligans angegriffen. Am 23. November November gibt die StA Aachen bekannt, dass zwei der Schläger von Jülich identifiziert und festgenommen wurden.

„Reichsbürger“ bei der Polizei: Die Polizei in Leipzig (Sachsen) ermittelt gegen drei Beamte wegen des Verdachtes Kontakte zu den „Reichsbürgern“ zu unterhalten. Am 23. November durchsucht die Polizei die Wohnungen von zwei Kollegen, die im Verdacht stehen, die „Reichsbürgern“ nahe zu stehen und Kontakte zu dem Mann gepflegt zu haben der im Oktober einen Polizeibeamten erschossen hatte; sie werden mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert.

Ebenfalls am 23. November wird bekannt, dass in Nordrhein-Westfalen unterdessen ein fünfter Beamter unter dem Verdacht steht, den „Reichsbürgern“ zumindest nahezustehen. Am 26. November gibt die bayerische Polizei bekannt, dass gegen eine Beamtin ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde. In Sachsen-Anhalt meldet das Innenministerium vier Disziplinarfälle.

7. November: Rechtsextreme Terrorgruppe „Freital“: Der GBA erhebt gegen sieben Männer und eine Frau Anklage wegen Gründung einer rechtsterroristischen Vereinigung. Sie sollen im sächsischen Freital mehrfach Asylsuchende und Andersdenkende angegriffen haben. Durch Presseberichte wird am 29. November bekannt, dass einer der Beschuldigten bereits im Dezember 2015 darauf hingewiesen hatte, die Gruppe habe von einem Angehörigen der sächsischen Bereitschaftspolizei interne Ermittlungsinformationen erhalten. Dem Hinweis war jedoch nicht weiter nachgegangen worden.

8. November: Dschihadisten-Prozesse: Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. (Hessen) verurteilt einen 30-Jährigen als Mitglied der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien an Kämpfen und der Leichenschändung gegnerischer Kämpfer zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Der Mann war im September 2013 ausgereist und im Februar 2014 in der Türkei festgenommen worden. Unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der syrischen Miliz „Ahrar al-Scham“ erhebt die BAW am 18. November Anklage gegen zwei Syrer vor dem Oberlandesgericht München (Bayern).

Am 21. November verurteilt das OLG Stuttgart (Baden-Württemberg) einen Syrien-Rückkehrer zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Der Mann hatte zuvor eingeräumt, 2015 für einige Monate Mitglied des IS gewesen zu sein bevor er sich lossagte und floh.

Rechtsradikalismus: Das Thüringer LKA durchsucht die Wohnungen von vier Personen wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot. Sie stehen im Verdacht mit der Gruppierung „Blood & Honour Südthüringen“ eine Ersatzorganisation für die im September 2000 verbotene Vereinigung „Blood & Honour“ gegründet zu haben.

9. November: Rechtsradikale und fremdenfeindliche Demonstrationen: Am Jahrestag der Progromnacht von 1938 marschieren in Jena (Thüringen) etwa 60 Rechtsradikale auf. Mehr als 1.500 Menschen demonstrieren dagegen; es kommt zu Auseinandersetzungen mit der Polizei.

„Scharia-Polizei“: Vor dem LG Wuppertal (NRW) beginnt der Prozess gegen sieben Männer, die im September 2014 mit der Aufschrift „Scharia-Polizei“ auf Warnwesten durch Wuppertal patrouilliert waren, wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot. Am 21. November spricht das Gericht die Angeklagten frei.

Schleuserkriminalität: Bei einer Großrazzia in sieben Bundesländern nimmt die Polizei sechs mutmaßliche Schleuser fest. Sie sollen für den Tod von mindestens 26 Flüchtlingen verantwortlich sein, die im Mittelmeer ertranken. Zeitgleich nimmt auch die österreichische Polizei sieben Verdächtige fest. Am 28. November beginnt vor dem LG München (Bayern) der Prozess gegen drei Männer und eine Frau wegen des gewerbsmäßigen Schleusens und erpresserischen Menschenraubs. Im Rahmen einer bundesweiten Razzia nimmt die Polizei am 29. November in einem Berliner Asylheim einen Mann als Hauptverdächtigen einer Bande fest, die insgesamt 348 Flüchtlinge nach Deutschland geschleust haben soll.

10. November: Bundesnachrichtendienst: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das sog. Vertrauensgremium des Haushaltsausschusses auf Antrag des Kanzleramtes dem Bundesnachrichtendienst (BND) die Anschaffung eines eigenen Spionage-Satelliten genehmigt hat.

Interpol: Der stellvertretende chinesische Minister für Öffentliche Sicherheit, Meng Hongwei, wird zum neuen Präsidenten von Interpol gewählt.

Datenschützer-Kritik an Rauschgiftdatei: Nach einer Prüfung der bundesweiten Rauschgiftdatei monieren die Datenschützer von Bund Ländern deren Speicherpraxis. Etliche der dort erfassten rund 680.000 Personendatensätze beträfen Bagatellfälle oder zu Unrecht erfasste Personen.

15. November: Salafismus: Das Bundesinnenministerium verbietet den salafistischen Verein „Die wahre Religion“ wegen der Befürwortung des „bewaffneten Dschihad“ und der Rekrutierung dschihadistischer Islamisten. In 10 Bundesländern werden daraufhin mehr als 200 Moscheen, Wohnungen, Büros und Lagerhallen von Vereinsmitgliedern durchsucht. Am 24. November entscheidet das Verwaltungsgericht (VG) Hannover, dass ein Mann, der im Sicherheitsbereich des Frankfurter Flughafens gearbeitet hatte zurecht entlassen wurde nachdem das LfV Niedersachsen auf eine mögliche salafistische Radikalisierung hingewiesen hatte.

BND-NSA-Kooperation: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) veröffentlicht seinen Beschluss vom Oktober, wonach der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages keinen Anspruch auf die Herausgabe der US-amerikanischen Selektorenliste hat. Geklagt hatten die Linksfraktion, Die Grünen und zwei Mitglieder des Ausschusses. Am 21. November entscheidet der BGH, dass die Bundesregierung eine sichere Befragung von Edward Snowden vor dem Untersuchungsausschuss ermöglichen muss, wenn dieser ihn als Zeugen lädt. Die USA haben seine Auslieferung beantragt. Mit den Stimmen der Mehrheit von CDU und SPD verschiebt der Untersuchungsausschuss am 24. November die Entscheidung über eine Zeugenladung Snowdens.

21. November: „Stuttgart 21“: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Land Baden-Württemberg mehreren Opfern des rechtswidrigen Polizeieinsatzes gegen den Bau des Bahnhofprojektes „Stuttgart 21“ im September 2012 mehrstellige Schmerzensgeldsummen angeboten hat. Sie waren durch einen Wasserwerfereinsatz schwer verletzt worden.

22. November: Homophobe Angriffe: Unter Berufung auf Polizeiangaben teilt der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Berlin mit, dass von Januar bis Oktober in Berlin und Brandenburg 113 Übergriffe auf Schwule, Lesben und Transsexuelle gezählt wurden (2015: 107). Die Angaben gelten als unvollständig, da viele Taten nicht angezeigt würden.

25. November: Polizeischüsse: Vor einem Münchner LG beginnt der Prozess gegen eine psychisch kranke Frau, die im März mehrere Personen mit einer Soft-Air-Pistole bedroht hatte. Bei ihrer Festnahme hatte ein Polizeibeamter nach einem Warnschuss einen gezielten Schuss auf ihre Beine abgegeben, die Frau jedoch nicht getroffen.

26. November: Polizeilicher Todesschuss: In Hamburg bedroht ein Mann einen Nachbarn mit Messern. Als er auch die herbeigerufenen Polizisten angreift und der Einsatz von Pfefferspray erfolglos bleibt, werden mehrere Schüsse auf ihn abgegeben. Er kommt lebensgefährlich verletzt ins Krankenhaus und verstirbt dort nach einer Notoperation.

29. November: Islamist beim Verfassungsschutz: Das BfV gibt bekannt, dass es unter seinen Mitarbeitern einen mutmaßlichen Islamisten enttarnt habe. Der Mann war bei der Beobachtung der salafistisch-islamistischen Szene eingesetzt und hatte sich im Internat-Chat unter falschem Namen unwissentlich gegenüber einem anderen BfV-Mitarbeiter entsprechend geäußert. Nach seiner Festnahme legte er gegenüber der StA ein Teilgeständnis ab.

Europol: Die europäische Polizeibehörde (Europol) sperrt etwa 4.500 Websites über die Produktfälschungen vertrieben wurden. Vorausgegangen war eine internationale Aktion gegen Markenpiraterie unter der Leitung von Europol.

30. November: Ermittlungen gegen mutmaßliche Dschihadisten: In Nordrhein-Westfalen durchsucht die Polizei die Wohnungen von vier Syrern. Sie stehen in Verdacht, einen Landsmann der einen Sprengstoffanschlag geplant und Anfang Oktober in Chemnitz zunächst seiner Festnahme entkommen war, mit Geld unterstützt zu haben.

„Freie Kameradschaft Dresden“: Unter dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung durchsucht die Polizei 19 Wohnungen von Mitgliedern der „Freien Kameradschaft Dresden“. Die Gruppe steht im Verdacht der versuchten Brandstiftung auf Asylunterkünfte, der Beteiligung an einer Sprengstoffexplosion und weiterer Straftaten. Gegen sechs Personen wird Haftbefehl erlassen.

Beitragsbild: Transparent auf der Demonstration „Freiheit statt Angst“ im Jahr 2014. Foto: CC-BY-SA 2.0 mw238

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