Chronologie September 2017

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. September: Rechtsradikale Straftaten: Das Landgericht (LG) Dresden (Sachsen) verurteilt drei Rechtsradikale wegen brutaler Angriffe auf Ausländer zu hohen Haftstrafen. Der Hauptangeklagte erhält 10 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Zeigen des Hitlergrußes. Ein Mitangeklagter wird zu knapp drei Jahren verurteilt; der Dritte zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe. Die Männer hatten auf einem Volksfest im Juni 2016 drei Bulgaren angegriffen und schwer verletzt. Am 2. September schmiert in Berlin ein Betrunkener ein Hakenkreuz auf den Gehweg vor einem Einkaufszentrum und bepöbelt Passanten fremdenfeindlich. Gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Am 17. September zeigt in Berlin ein Mann Polizeibeamten den Hitlergruß und bespuckt sie; er wird festgenommen. Das Amtsgericht (AG) München verurteilt am 18. September einen Mann, der auf einem U-Bahnhof „Sieg Heil“ gerufen hat, zu einem viertägigen Arrest. An einem Berliner Imbiss zeigt an diesem Tag ein Betrunkener den Hitlergruß. Er wird zur Personalienfeststellung kurzfristig festgenommen. Ein AG in Dresden (Sachsen) verurteilt am 25. September einen deutsch-türkischen Buchautor wegen Volksverhetzung während einer Pegida-Demonstration im Oktober 2015 zu einer Geldstrafe von 2.700 EUR. Auf einem Berliner S-Bahnhof wird am 26. September ein Mann, der einen Pöbler wegen dessen rechtsradikaler Parolen zur Rede stellt, von diesem zusammengeschlagen und muss ins Krankenhaus gebracht werden. Der Täter kann entkommen. Auf einem Kruzifix in einer Kirche in Köln (NRW) werden am 30. September aufgemalte Hakenkreuze entdeckt.

Fremdenfeindliche Handlungen: In einem Berliner S-Bahn-Zug wird ein Mann aus Guinea-Bissau fremdenfeindlich beleidigt und mit einem Messer bedroht. Der Täter kann festgenommen werden. Ebenfalls in Berlin wird am 8. September ein Nigerianer von einem Mann fremdenfeindlich beschimpft und bedroht sowie ein Syrer geschlagen und getreten. In diesem Fall können die Täter kurz darauf festgenommen werden. Am 16. September greift wiederum in Berlin ein Mann zwei syrische Kinder an und verletzt sie leicht; er kann unerkannt flüchten. In Töging (Bayern) hängt eine Ladenbesitzerin einen Aushang mit der Aufschrift „Wir wünschen keine Asylanten in unserem Ladenlokal“ an die Eingangstür. Gegen sie wird wegen Volksverhetzung ermittelt.

Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) in München (Bayern) setzt die Staatsanwaltschaft (StA) ihr Plädoyer fort und erklärt die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zum vollwertigen Mitglied des „terroristischen Triumvirats“ NSU. Den Mitangeklagten wird Beihilfe bei neun Morden vorgeworfen. Am 12. September beantragt die Bundesanwaltschaft (BAW) wegen Mittäterschaft bei 10 Morden für Beate Zschäpe eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung; für den Mitangeklagten Ralf Wohlleben fordert sie 12 Jahre, für Carsten S. eine dreijährige Jugendstrafe und für André E. ebenfalls eine 12-Jährige Haftstrafe. Er wird daraufhin am 13. September in Haft genommen. In der Folge stellen seine Verteidiger am nächsten Tag einen Befangenheitsantrag an das Gericht. Der Prozess wird unterbrochen.

Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Ein ehemaliger hoher Berliner Polizeiführer wird Mitarbeiter der FDP-Fraktion im Untersuchungsausschuss zum Weihnachtsmarkt-Attentat des Abgeordnetenhauses. Zuvor hatte er sich öffentlich gegen den Taser-Einsatz der Berliner Polizei ausgesprochen und daraufhin seinen Lehrauftrag an der Polizei-Hochschule verloren. Durch Presseberichte wird am 15. September ein interner Bericht der Berliner Polizei bekannt, wonach erst mehr als drei Stunden nach dem Anschlag von einem Terrorakt ausgegangen wurde und entsprechende bundesweite Fahndungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Für die Sitzung des Berliner Untersuchungsausschusses am 22. September sagt der frühere Innenstaatssekretär seine Aussage ab; der zweite Zeuge, ein Kriminalbeamter erscheint mit einer nur beschränkten Aussagegenehmigung. Ebenfalls am 22. September wird bekannt, dass die Berliner Polizei den späteren Attentäter Anis Amri durch eine übereilte kurzfristige Festnahme gewarnt hatte; dieser informierte daraufhin Mitglieder einer Dschihadistenzelle in Nordrhein-Westfalen. Am 25. September räumt Berlins Polizeipräsident im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erstmals Fehler und Schwächen nach dem Anschlag ein und bestätigt damit die vorherigen Presseberichte.

2. September: Bundeswehrsoldat unter Terrorverdacht: Der mutmaßliche Komplize des rechtsextremen Bundeswehrleutnants, der unter dem Verdacht steht, rechtsradikale Anschläge geplant zu haben, ist Mitglied der rechtspopulistischen Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD). Das wird unter Berufung auf polizeiliche Ermittlungen durch Presseberichte bekannt.

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Aus einem fahrenden Auto heraus werden aus einer Schreckschusswaffe mehrere Schüsse auf eine Berliner Flüchtlingsunterkunft abgegeben. Die Täter können flüchten. Am 24. September randaliert ein Mann vor einem Berliner Flüchtlingsheim, klebt antiislamische Aufkleber der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ und beschädigt die Eingangstür. Er entkommt unerkannt.

3. September: Ermittlungen gegen Polizeibeamte: In einer Berliner Polizeischule werden auf der Herrentoilette der Kantine rassistische Parolen entdeckt. Dies teilt die Polizei mit; da jedoch auch andere Personen dort Zugang hätten, sei es derzeit unklar ob die Schmierereien von Polizeischülern stammten. Durch Presseberichte wird am 30. September bekannt, dass die Polizei in Eutin (Schleswig-Holstein) gegen zwei Polizeibeamte ermittelt, die mehrere Auszubildende bedrängt und belästigt haben sollen.

Homophobe Angriffe: In einem Berliner Park greifen Unbekannte einen schwulen Mann an, beleidigen, knebeln und fesseln ihn an einen Baum. Ebenfalls in Berlin beleidigen am 5. September zwei Männer eine Transsexuelle und versuchen sie schlagen, was jedoch durch einen Passanten verhindert wird. Die Männer können flüchten. Wiederum in Berlin wird am 8. September eine Frau von zwei Männern verfolgt, verspottet und transphob beleidigt sowie ein Mann vor einem Club homophob beschimpft und geschlagen. Er muss mit Kopf- und Rumpfverletzungen ins Krankenhaus gebracht werden. Am 9. September wird wiederum in Berlin ein Mann von einer mehrköpfigen Gruppe schwulenfeindlich beleidigt und bespuckt. Zwei Tatverdächtige können kurz darauf festgenommen werden. Zudem randaliert ebenfalls in Berlin ein Mann in einem Haus und ruft dabei homophobe Parolen; gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt. Erneut werden in Berlin am 17. September zwei Männer von einem Dritten homophob beleidigt und mit Pfefferspray attackiert. Am 22. September wird in Berlin ein Mann von drei anderen homophob beleidigt, geschlagen und getreten. Er muss im Krankenhaus behandelt werden, die Täter sind flüchtig.

4. September: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Das bayerische Innenministerium verdächtigt die 2012 gegründete „Bayerische Schießsportgruppe München“ eine Bürgerwehr aufzubauen. Neben personellen Verflechtungen mit Pegida gibt es gegenwärtig jedoch keine belastbaren Anhaltspunkte. Am 13. September erklärt das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) eine Protestaktion des Oberbürgermeisters von Düsseldorf (NRW) gegen eine Kundgebung des Pegida-Ablegers „Dügida“ für unzulässig. Er hatte im Januar 2015 die Lichter öffentlicher Gebäude ausschalten lassen und zu einer Gegendemonstration aufgerufen. Nach mehreren Monaten Pause demonstrieren in Leipzig (Sachsen) am 21. September wieder rund 200 Anhänger des Ablegers „Legida“. Sie werden von etwa 3.000 GegendemonstrantInnen blockiert. In Dresden (Sachsen) versammeln sich am 25. September etwa 1.500 Pegida-AnhängerInnen und feiern das Wahlergebnis der rechtspopulistischen AfD bei der Bundestagswahl. Am 27. September liefern die spanischen Behörden den Gründer der Potsdamer „Pogida“ an die deutschen Behörden aus. Der Mann war im Februar zu einer einjährigen Haftstrafe wegen Körperverletzung verurteilt worden, jedoch vor Haftantritt geflohen.

Behinderung von Rettungskräften: In Frankfurt/M. (Hessen) behindern sogenannte Gaffer die Rettungskräfte massiv bei der Reanimation eines Mannes. Die Polizei muss sie mit einem Großaufgebot zurückdrängen. Auf der Autobahn bei Burgau (Bayern) kommt es am 5. September zu einem tödlichen Unfall. Ein LKW-Fahrer filmt die Szene und behindert die Rettungskräfte. Die Polizei beschlagnahmt sein Handy und erstattet Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung. In Heidenheim (Baden-Württemberg) filmt am 17. September ein Schaulustiger einen tödlichen Verkehrsunfall und behindert dabei auch die Rettungskräfte; gegen ihn wird ermittelt. Am 20. September stellt sich der Mann der Polizei. Auf einer Autobahn bei Mainz (Rheinland-Pfalz) behindern am 28. September Personen die Rettungskräfte nach einem tödlichen Unfall.

5. September: Rechtsradikalismus: Deutsche Ermittlungsbehörden hatten bereits seit Juni Hinweise auf eine rechtsradikale Gruppierung um einen Polizisten und einen Rechtsanwalt in Mecklenburg-Vorpommern, bevor Ende August Wohnräume und Büros der Verdächtigen durchsucht wurden. Dies wird unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion bekannt. In Berlin demonstrieren am 9. September rund 250 RechtspopulistInnen und RechtsextremistInnen unter dem Motto „Merkel muss weg“ durch das Regierungsviertel. Vor dem OLG Stuttgart (Baden-Württemberg) beginnt am 14. September der Prozess gegen fünf mutmaßliche Betreiber der 2016 verbotenen rechtsextremistischen Internet-Plattform „Altermedia“. Ihnen wird Volksverhetzung vorgeworfen.

Prozess gegen ehemaligen Undercover-Agenten: Im Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen den ehemaligen privaten Geheimagenten Werner Mauss vor einer Wirtschaftsstrafkammer in Bochum (NRW) fordert die StA eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.

Düsseldorfer Amoklauf: Vor dem LG Düsseldorf (NRW) beginnt der Prozess gegen einen Kosovaren, der im März auf dem Düsseldorfer Hauptbahnhof Menschen mit einer Axt angegriffen hatte. Dabei waren neun Menschen verletzt worden, vier von ihnen schwer.

Schleuserkriminalität: Bei Waidhaus (Bayern) nimmt die Polizei bei einer Verkehrskontrolle zwei Schleuser fest. Sie hatten in einem 30 Zentimeter hohen Hohlraum unter der Ladefläche eines Kleinlasters acht Geflüchtete aus dem Irak und der Türkei transportiert. Mit Schwerpunkt in Berlin durchsucht die Polizei am 12. September in drei Bundesländern Wohnungen und Geschäftsräume einer mutmaßlichen Schleuserbande. Ein Mann und vier Frauen werden festgenommen. Auf der Autobahn bei Müllrose (Brandenburg) stoppt die Bundespolizei (BPol) am 16. September einen Schleuser-LKW mit 51 Personen auf der Ladefläche, der Fahrer und ein weiterer Mann werden festgenommen.

Islamist beim Verfassungsschutz: Vor dem LG Düsseldorf (NRW) beginnt der Prozess gegen einen des Islamismus verdächtigen früheren Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV). Dem im November 2016 festgenommenen Mann wird Verrat von Dienstgeheimnissen vorgeworfen. Am 19. September verurteilt ihn das LG zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.

6. September: Islamismus: Bundesweit sitzen laut Presseberichten rund 300 Islamisten in Haft oder Untersuchungshaft.

Gewalt gegen Obdachlose: In Berlin wird ein Obdachloser beim Flaschensammeln von einer Gruppe Jugendlicher mit einem Messer attackiert und bestohlen. Die Täter können flüchten. Am 8. September wird in Berlin ein Obdachloser getötet. Der Täter ist unbekannt.

7. September: Rechtsradikale Polizisten: Bei einer antifaschistischen Demonstration in Wurzen (Sachsen) trägt ein eingesetzter Polizeibeamter einen Aufnäher mit einem der Raben Odins auf der Uniform. Das nicht verbotene Symbol ist in der rechten Szene beliebt; der Fall wird geprüft.

Sicherungsverwahrung: Ein psychiatrisches Gutachten, auf dessen Grundlage ein verurteilter Straftäter in Sicherungsverwahrung ist, kann auch mehrere Jahre alt sein. Entscheidend ist, ob es bedeutsame Veränderungen seit der letzten Untersuchung gegeben habe. Dies entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und weist damit die Beschwerde eines Mannes zurück, der Ende 1990er Jahre seiner Ex-Freundin in den Hals gestochen hatte.

Spionageprozess: Vor dem OLG Hamburg beginnt der Prozess gegen einen türkischen Mann, der im Auftrag des türkischen Geheimdienstes seit 2015 die kurdische Szene in Deutschland ausgeforscht hatte. Der Mann ist geständig, liefert dabei jedoch immer wieder neue Versionen.

G20-Gipfel: Beim Hamburger G20-Gipfel Anfang Juli waren mehr als 31.000 Sicherheitskräfte im Einsatz. Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der GRÜNEN-Bundestagsfraktion hervor. Im dritten G20-Prozess vor dem AG Hamburg wird der Angeklagte am 8. September zu einer knapp anderthalbjährigen Bewährungsstrafe sowie zur Zahlung von 500 EUR an die Witwen- und Waisenkasse der Polizei verurteilt. In einem dritten Verfahren wird der Angeklagte am 12. September zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Über eine Aussetzung zur Bewährung soll später entschieden werden. Im nächsten Prozess am 14. September wird ein 29-Jähriger wegen versuchter schwerer Körperverletzung und tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte ein Geständnis abgelegt. Am 18. September wird der nächste Angeklagte zu 16 Monaten Haft verurteilt. Auch gegen die Anmelder von zwei G20-Demonstrationen wird ermittelt. Am 21. September nimmt ein Sonderausschuss der Hamburger Bürgerschaft seine Arbeit zur Aufklärung des Polizeieinsatzes auf. Das Hamburger Verwaltungsgericht (VerwG) erklärt die Ingewahrsamnahme von zwei Jugendliche bei der Anfahrt zur G20-Demonstration für rechtswidrig. Die Innenbehörde hatte die Rechtswidrigkeit zuvor eingeräumt. (Az: 17 K 7105/17, 17 K 6865/17). Nach diesen Urteilen fordern die damals festgesetzte Gruppe der Jugendorganisation „Die Falken“ von der Stadt Hamburg nun Schadensersatz in Höhe von 15.000 EUR. Insgesamt führt die Hamburger Polizei in Zusammenhang mit den seinerzeitigen Ausschreitungen über 2.000 Ermittlungsverfahren gegen mögliche Beteiligte. Zudem führt die Polizei an diesem Tag in Hamburg und Schleswig-Holstein insgesamt 14 Hausdurchsuchungen bei mutmaßlichen Plünderern durch.

8. September: Antisemitische Straftaten: Im ersten Halbjahr wurden in Deutschland insgesamt 681 antisemitische und antiisraelische Delikte registriert (1. Halbjahr 2016: 654). In Berlin wird am 8. September ein Mann von einem Jugendlichen antisemitisch beleidigt; dieser wird nach der Personalienfeststellung an seine Eltern übergeben. Wiederum in Berlin randaliert am 9. September in einem Haus ein Mann und ruft dabei antisemitische Parolen; gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt.

Rockerkriminalität: Vor dem LG Leipzig (Sachsen) beginnt der Prozess gegen vier Mitglieder der „Hells Angels“ wegen gemeinschaftlichen Mordes. Sie sollen im Sommer 2016 ein Mitglied eines rivalisierenden Rockerclubs erschossen haben. Rund 460 Rocker demonstrieren am 9. September mit einem Motorradkorso in Berlin gegen das so genannte Kutten-Verbot; durch das im März verschärfte Vereinsgesetz ist es den „Hells Angels“ verboten, ihr Abzeichen öffentlich tragen. An der Demonstration nehmen Rocker verschiedener Gruppen teil. Am 17. September nimmt die Polizei in Berlin einen Rocker der „Hells Angels“ fest. Ihm wird vorgeworfen, mit Marihuana in der Größenordnung von 1,5 Tonnen gehandelt zu haben. Vor dem LG München (Bayern) beginnt an diesem Tag der Prozess gegen ein Ex-Mitglied der „Hells Angels“ wegen versuchten Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung. Er soll 2016 in zwei Fällen Betrunkene angegriffen und schwer verletzt haben.

9. September: „Reichsbürger“: Zwischen Oktober 2016 und Juni 2017 wurde mindestens 220 „Reichsbürgern“ die Waffenerlaubnis entzogen, den meisten davon in Bayern (138). In weiteren 176 Fällen wird ein Entzug geprüft. In Deutschland leben rund 12.000 „Reichsbürger“, dies geht aus einer Antwort der Innenministerien auf eine Presseanfrage hervor. In Berlin und Brandenburg werden am 13. September die Räume eines mutmaßlichen „Reichsbürgers“ durchsucht, der im Verdacht steht, Dekorationswaffen in echte Schusswaffen umgebaut zu haben. Entsprechendes Werkzeug und illegale Waffen werden sichergestellt; auch gegen drei weitere Männer wird ermittelt. Durch Presseberichte wird am 15. September bekannt, dass eine Supermarktkette in mindestens einer Berliner Filiale ein rechtsgerichtetes Magazin der „Reichsbürger“ zum Verkauf anbietet. Im Prozess gegen den „Reichsbürger“, der im Oktober 2016 in Georgensmünd (Bayern) einen Polizeibeamten erschossen hatte, belastet ein Zeuge den Angeklagten schwer. Er habe mit Vorsatz gehandelt und dies wenige Tage zuvor auch angekündigt. Am 22. September wird bekannt, dass lediglich fünf der den Sicherheitsbehörden bekannten „Reichsbürger“ als gefährlich eingestuft werden; alle haben keinen Waffenschein. Wie viele Waffen in der Szene vorhanden sind, ist unbekannt. In Bayern, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg durchsuchen Polizeibeamte am 28. September sieben Objekte von „Reichsbürgern“ und beschlagnahmen Datenträger und gefälschte Urkunden; Waffen werden nicht gefunden. In Hamburg beschlagnahmt die Polizei am gleichen Tag bei einem „Reichsbürger“ Waffen und Munition.

10. September: Dschihadismus: Unter Berufung auf vertrauliche Unterlagen deutscher Sicherheitsbehörden wird bekannt, dass nach rund 11.100 syrischen Pässen gefahndet wird, die die Terrormilz IS in den Wirren des syrischen Bürgerkrieges erbeutet hatte. Die Seriennummern seien bekannt und mehrere 1.000 bereits als Fälschungen erkannt worden.

Fußball-Hooligans: Bei einem Fußballspiel zwischen Hertha BSC und Werder Bremen zünden Bremer Hooligans kurz nach Spielbeginn Feuerwerkskörper. Anschließend kommt es zu Auseinandersetzungen mit Ordnern und PolizeibeamtInnen. 26 Personen werden festgenommen. Nach einem Europa-League-Spiel kommt es in der Kölner Innenstadt am 28. September zu einer Massenschlägerei der beiden Fangruppen; 70 Personen werden festgesetzt und in Gewahrsam genommen.

11. September: Schmerzensgeld nach Polizeigewalt: Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet, dass der Anspruch auf Entschädigung für „hoheitliche Eingriffe“ in körperliche Unversehrtheit auch einen Schmerzensgeldanspruch umfasst. Hintergrund ist die Klage eines Mannes, der im Oktober 2010 fälschlicherweise für einen Straftäter gehalten und bei der Festnahme verletzt worden war (Az: III ZR 71/17).

12. September: Abschiebungen: Vom Flughafen Düsseldorf (NRW) werden mehrere Afghanen nach Kabul abgeschoben. Dagegen demonstrieren 180 MenschenrechtsaktivistInnen; zu Zwischenfällen kommt es nicht. Am 19. September entscheidet das BVerwG, dass zwei im Frühjahr als Gefährder festgenommene Männer wegen Terrorgefahr in ihre Heimatländer Türkei und Tunesien abgeschoben werden können (1 VR 7.17, 1 VR 8.17). 2017 wurden bislang 36 als „Gefährder“ eingestufte Personen abgeschoben. Am 28. September verhängt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen einen Anwalt, der eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung eines Afghanen vorgetäuscht hatte, eine Missbrauchsgebühr von 2.600 EUR (Az: 2 BvQ 56/17).

13. September: Polizeischuss: In Stuttgart (Baden-Württemberg) wird die Polizei auf einen Randalierer aufmerksam gemacht, der Autos beschädigt. Als ein Beamter ihn anspricht, wird der angegriffen. Daraufhin schießt der Beamte und trifft ihn in die Hand und ins Bein.

Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In Bremen wird ein Tschetschene festgenommen, der im Verdacht steht, für eine syrische Miliz gekämpft zu haben. In Berlin sollen am 18. September auf Antrag der BAW zwei Iraker unter dem Verdacht der IS-Mitgliedschaft und der Beteiligung an Kriegsverbrechen festgenommen werden. Einer der Männer ist jedoch bereits wegen anderer Straftaten in Haft. In Büchen (Schleswig-Holstein) wird am gleichen Tag ein Syrer unter dem Verdacht der IS-Mitgliedschaft festgenommen. Am 22. September wird bekannt, dass auch der zweite Mann, der am 18. September in Berlin festgenommen werden sollte, bereits seit längerem in Untersuchungshaft sitzt.

14. September: Neue Bundesbehörde „ZITiS“: In München (Bayern) eröffnet Bundesinnenminister de Maiziére (CDU) die neue „Zentralstelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich“ (ZITiS). Sie soll für die Sicherheitsbehörden Software entwickeln um Festplatten auszuwerten, Zugang zu Smartphones zu bekommen und Nachrichten zu entschlüsseln. DatenschützerInnen melden Bedenken an.

15. September: Polizeischuss: In Steinheim a.d. Murr (Baden-Württemberg) schießt ein Mann auf einen Pizzaboten und verletzt ihn; bei der späteren Festnahme des Täters löst sich ein Schuss aus der Waffe eines Polizeibeamten und trifft den Mann lebensgefährlich ins Gesicht.

Angriffe auf Polizisten: Aus einem fahrenden Auto heraus werden in Duisburg (NRW) mehrere Schüsse auf einen Polizisten abgegeben. Der Beamte bleibt unverletzt, die Täter können wenig später festgenommen werden. In Berlin werden am 16. September Polizeibeamte bei einer Anzeigenaufnahme von einem Betrunkenen angepöbelt; auf einen Platzverweis reagiert dieser nicht, sondern wirft eine Flasche auf die Beamten. Gegen seine Festnahme leistet er heftigen Widerstand; dabei erleidet ein Beamter einen Beinbruch. Ein Hamburger AG verurteilt eine Politikerin der rechtspopulistischen „Alternative für Deutschland“ (AfD) nach einem Angriff auf einen Polizisten wegen verminderter Schuldfähigkeit zu einer Geldstrafe. Die betrunkene Frau hatte im April den Beamten so heftig getreten, dass er tagelang krankgeschrieben war. In Berlin greift am 30. September ein Mann Polizisten mit einem Messer an und verletzt vier von ihnen.

16. September: Polizeischuss: In Krefeld (NRW) wollen Polizisten einen wegen Drogendelikten bekannten Mann überprüfen. Daraufhin bringt er eine Frau in seine Gewalt und bedroht sie stundenlang mit einem Messer. Bei der Befreiungsaktion schießt ihm ein Beamter ins Bein.

Post- und Telefonüberwachung: Rund 1.500 PostmitarbeiterInnen suchen im Auftrag der Sicherheitsbehörden Briefe und Pakete an mutmaßliche Terroristen und Schwerkriminelle heraus und übergeben diese an die Polizei. Davon sind rund 450 Personen betroffen.

Demonstration für Asylrecht: In Berlin beteiligen sich rund 5.500 Menschen – darunter auch viele Geflüchtete – an einer Demonstration eines Bündnisses gegen ein schärferes Asylrecht.

22. September: Verfassungsschutz: JobCenter haben in den vergangenen zwei Jahren einen eventuellen Extremismusverdacht bei Arbeitslosen an den Verfassungsschutz weitergegeben. In vier Fällen handelte es sich dabei um Verdacht auf Islamismus, in je einem um Terror und Gefährdung sowie in drei Fällen um Mitgliedschaft in der „Reichsbürger“-Szene.

Unangemessene Besoldung: Das BVerwG in Leipzig (Sachsen) entscheidet, dass das Land Berlin seine BeamtInnen bis 2015 nicht amtsangemessen bezahlt hat. Geklagt hatten mehrere Richter, Polizisten und ein Feuerwehrmann. Die Angelegenheit wurde zur endgültigen Entscheidung dem BVerfG vorgelegt (Az: BVerwG 2 C 56 – 2 C 58.16, 2 C 4.17 – 2 C 8.17).

24. September: Alternative für Deutschland (AfD): Nach der Bundestagswahl kommt es in Berlin zu einer Spontan-Demonstration mit etwa 1.000 TeilnehmerInnen vor dem Gebäude in dem die rechtspopulistische AfD ihre Wahlparty feiert. Nachdem PolizeibeamtInnen AfD-Funktionäre zu einem Taxi gebracht hatten, fährt dieses mit hoher Geschwindigkeit los und fährt dabei ohne anzuhalten drei Personen an. Im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses bestätigt die Polizei den Vorgang am 25. September zwar nur teilweise; gegen den Taxifahrer werde aber wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt sowie gegen 10 Personen wegen Landfriedensbruch. In Elmshorn (Schleswig-Holstein) fahren am 25. September zwei Autos vor einer Flüchtlingsunterkunft vor, aus denen heraus AfD-Fahnen geschwenkt werden; die Bewohner werden zudem beleidigt und mit „Abfackeln“ bedroht. Die Täter können unerkannt flüchten.

25. September: Ermittlungen gegen mutmaßliche Dschihadisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die BAW gegen einen Rechtsanwalt wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ermittelt. Der Mann gilt als bekanntester Anwalt der islamistischen Szene und vertritt seit Jahren Angeklagte in Terrorverfahren.

26. September: Prozesse gegen mutmaßliche Dschihadisten: Vor dem OLG Celle (Niedersachsen) beginnt der Prozess gegen den Prediger „Abu Walaa“. Er gilt der BAW als zentrale Führungsfigur des IS in Deutschland. Mitangeklagt sind vier weitere Männer die Freiwillige für den Kampf des IS rekrutiert haben sollen. Alle fünf waren im November 2016 festgenommen worden. Vor dem OLG Stuttgart (Baden-Württemberg) beginnt der Prozess gegen vier Syrer denen vorgeworfen wird, Mitglieder der Terrormiliz Dschabat al-Nusra gewesen zu sein und mindestens 36 syrische Regierungsmitglieder ermordet zu haben.

27. September: Illegale Straßenrennen: Die StA Mönchengladbach (NRW) erhebt Mordanklage gegen einen Autofahrer, der bei einem illegalen Straßenrennen im Juni einen Fußgänger tödlich überfahren hatte. Den gegen zweiten Teilnehmer wird Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht erhoben.

29. September: Militärischer Abschirmdienst (MAD): Der Geheimdienst der Bundeswehr prüft aktuell 391 rechtsextreme Verdachtsfälle in der Truppe. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linksfraktion hervor.

Beitragsbild: Werbematerial der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich. (Matthias Monroy)

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