Chronologie November 2020

zusammengestellt von Otto Diederichs

1. November: Rechtsradikalismus bei der Bundeswehr: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bundeswehr aktuell Hinweisen zu acht Fällen von Rechtsextremismus nachgeht, davon drei beim „Kommando Spezialkräfte“ (KSK). Durch weitere Presseberichte wird am 27. November bekannt, dass 26 Soldaten einer Panzerbrigade in einer Chatgruppe untereinander rechtes Propagandamaterial über Rassismus und Antisemitismus, Pornobilder und Behindertenwitze ausgetauscht haben. Zu ihnen gehören 16 Unteroffiziere und 10 Mannschaftsdienstgrade. Disziplinarische Ermittlungen wurden eingeleitet; drei Soldaten wurde die Ausübung des Dienstes verboten.

Ermittlungen gegen Dschihadist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der Generalbundesanwalt (GBA) in 2020 bereits rund 320 Verfahren gegen islamistische Terrorist*innen eingeleitet hat. Insgesamt geht der GBA von rund 620 Gefährder*innen aus. In drei Bundesländern durchsucht die Polizei am 6. November Wohnungen und Geschäftsräume von vier Personen, die Verbindungen zum islamistischen Attentäter in Wien (Österreich) gehabt haben sollen. Die Personen selbst gelten nicht als tatverdächtig.

2. November: Angriffe auf Polizist*innen: In Büdingen (Hessen) weigert sich ein mit dem Corona-Virus infizierter Mann, sich in Quarantäne zu begeben. Herbeigerufene Polizisten werden geschlagen, getreten und bespuckt; zwei Beamte werden leicht verletzt. Durch eine parlamentarische Anfrage der hessischen CDU-Landtagsfraktion wird am 4. November bekannt, dass in diesem Jahr bis Mitte September knapp 1.500 Verfahren wegen Widerstandes gegen Polizist*innen oder andere Beamt*innen eingeleitet wurden (2019: 2.033, 2018: 1.897). In Leipzig (Sachsen) werden in zwei Stadtteilen am 8. November Polizeiwachen mit Steinen und Flaschen angegriffen bzw. mit polizeifeindlichen Parolen besprüht. Verletzt wird niemand, die Täter*innen können unerkannt flüchten. Am 10. November ruft in Berlin ein Mann den Rettungsdienst wegen des Verdachts eines Herzinfarktes an. Als dieser eintrifft, greift der stark Betrunkene die Sanitäter*innen an; auch die alarmierte Polizei wird von ihm und seinem Vater attackiert. Im Verlauf des Einsatzes verletzt ein Beamter seinen Kollegen dabei zudem versehentlich mit Pfefferspray. In einem anderen Stadtbezirk greift ein Schüler seine Rektorin und alarmierte Polizisten an, bevor er überwältigt und in die Jugendpsychiatrie gebracht werden kann. In Kassel (Hessen) wollen am gleichen Tag Polizisten einen mutmaßlichen Drogendealer festnehmen. Der Mann wehrt sich so heftig, dass der Streifenwagen beschädigt wird und ein Beamter anschließend im Krankenhaus behandelt werden muss. In München beginnt am 12. November der Prozess gegen einen psychisch kranken Mann, der im Dezember 2019 auf einem Bahnhof einem Beamten unvermittelt ein Messer ins Genick gestoßen hatte. Der Beamte ist seither behindert. Am 17. November erteilt auf dem Hauptbahnhof Frankfurt/M. (Hessen) ein ziviler BPol-Beamter einem Mann, der andere Reisende anbettelt und bedrängt, einen Platzverweis. Als er sich ausweist, greift ihn der Mann mit einem Messer an; er wird festgenommen.

Kindesmissbrauch: Das Landgericht (LG) Wiesbaden (Hessen) verurteilt einen Mann wegen mehr als 50 Fällen von Kindesmissbrauch sowie wegen Besitz und Herstellung von kinderpornografischen Schriften zu 13 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Am 3. November beginnt vor dem LG Münster (NRW) der Prozess wegen Kindesmissbrauch gegen den ersten von vier Männern. Der Angeklagte ist geständig. In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Berlin durchsucht die Polizei am 4. November insgesamt 15 Wohnungen von 14 Verdächtigen wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie, darunter 11 Objekte in Berlin. Das LG Münster (NRW) verurteilt am 27. November einen Mann wegen schwerem sexuellem Missbrauch zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten sowie einem Schmerzensgeld für das Opfer von 10.000 EUR.

3. November: Rechtsradikale Polizist*innen: In einem Presseinterview erklärt Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik, dass in ihrer Behörde derzeit knapp 40 Disziplinarverfahren gegen mutmaßlich rechtsradikale Beamt*innen geführt werden; davon die Hälfte mit dem Ziel der Entlassung. Durch Presseberichte wird am 5. November bekannt, dass der neue hessische Landespolizeipräsident (LPD) bei seiner 100-Tage-Bilanz in Wiesbaden erklärt hat, dass es im Falle eines mutmaßlichen rechtsradikalen Netzwerkes in der hessischen Polizei zwar auch einige Verdachtsfälle gebe, bei anderen seien es jedoch eher „unentschuldbare Dummheiten“ im Umgang mit Sozialen Medien.  Am 6. November durchsucht die Polizei in Berlin die Wohnung eines Polizei-Auszubildenden unter dem Verdacht, einer rechtsradikalen Chatgruppe anzugehören. Der Mann wird vom Dienst suspendiert. Am gleichen Tag bestätigt das Innenministerium NRW Presseberichte, wonach bei Durchsuchungen von mehreren Polizisten, die im Verdacht stehen, einer rechtsradikalen Chatgruppe anzugehören, zahlreiche Musiktitel von rechtsextremen Bands sowie auch das nationalsozialistische Horst-Wessel-Lied gefunden wurden. Ebenfalls am 6. November teilt die Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) mit, dass sie vier Beamte wegen ihrer Betätigungen in einer rechten Chatgruppe vom Dienst suspendiert hat und ein Entlassungsverfahren eingeleitet wurde. Durch eine parlamentarische Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 9. November bekannt, dass die Ermittlungsverfahren gegen zwei Polizeischüler wegen „fremdenfeindlich(er) und antisemitisch(er)“ Äußerung eingestellt wurden, da es keinen hinreichenden Tatverdacht gebe. Sieben Verfahren sind noch nicht abgeschlossen, zwei weitere wurden der Staatsanwaltschaft (StA) übergeben. Am 10. November verurteilt ein Amtsgericht (AG) in Köln (NRW) einen Polizisten wegen Hass-Post im Internet zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe und einer Geldstrafe von 3.000 EUR an eine gemeinnützige Organisation. Zudem läuft bei der Polizei ein Disziplinarverfahren gegen ihn. In einem anderen Fall bereitet die Behörde eine Anklage vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf vor. Beim Innenministerium Sachsen-Anhalt geht am 16. November ein anonymer Brief ein, in dem auf neue Rechtsradikalismus- und Rassismusvorgänge in Chatgruppen von Polizist*innen hingewiesen wird; dem Brief sind WhatsApp-Fotos beigefügt. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird am 17. November bekannt, dass mögliche rechte Straftaten von Polizist*innen seit August 2019 von der Behörde erfasst werden. Seither wurden 20 Verfahren eingeleitet; zwei der Fälle sind bei Berliner Gerichten anhängig, in einem Fall wurde durch Strafbefehl eine Geldstrafe verhängt. Zwei Fälle werden von der StA in Hessen und Brandenburg geführt. In sieben Fällen ermittelt die Polizei intern, neun Verfahren wurden eingestellt. Im Innenausschuss des Landtages in Düsseldorf (NRW) erklärt Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) am 19. November, dass die Zahl der im Verdacht des Rechtsradikalismus stehenden Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden inzwischen bei 173 liegt, davon 155 Polizist*innen. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am selben Tag bekannt, dass die Bundespolizei (BPol) von 2015 bis Ende 2019 in insgesamt 28 Fällen wegen rechtsradikaler oder rassistischer Äußerungen gegen eigene Beamt*innen ermittelt hat. Beim Bundeskriminalamt (BKA) waren es 8 Fälle und beim Zoll 29. In seinem aktuellen Lagebericht führt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zudem für die Zeit von Januar 2017 bis März 2020 bei der BPol weitere 44 Fälle auf, beim BKA 9 und beim Zoll 4. Vor dem VG München (Bayern) klagt am 24. November ein ehemaliger Zeitsoldat auf Zulassung zur Polizeiausbildung. Der Mann war abgelehnt worden, weil er auf dem Rücken eine martialische Tätowierung in Frakturschrift und einem Eisernen Kreuz trägt. Durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass es in Bayern aktuell 31 Verdachtsfälle auf Rechtsradikalismus bei Polizist*innen und Verfassungsschutzmitarbeiter*innen gibt (Hessen: 59 / Berlin: 53 / NRW: 45). Bei den bayerischen Fällen geht es in fünf Fällen um eine Entlassung aus dem Dienst; in 24 Fällen wurden Disziplinarmaßnahmen eingeleitet und in 23 Fällen wurden daneben auch Strafverfahren eingeleitet. Am 24. November durchsucht die Polizei in NRW 17 Objekte von neun Polizeibeamten unter dem Verdacht von verfassungsfeindlichen und volksverhetzender WhatsApp-Chats. Auf die neue Spur waren die Ermittler bei der Auswertung von Beweisstücken anderer verdächtiger Beamten gekommen. 12 Beamte werden vorläufig vom Dienst suspendiert. Ebenfalls am 24. November zieht der frühere Zeitsoldat seine Klage vor dem VG München (Bayern) wegen Nichtzulassung zur Polizeiausbildung wegen Aussichtslosigkeit zurück. Am selben Tag legt ein Sonderermittler des Bundestages seinen Berichtsentwurf über Rechtsextremismus bei der Polizei vor. Er kommt zu dem Ergebnis, dass „in unterschiedlichen Sicherheitsbehörden“ trotz Sicherheitsüberprüfungen „einzelne Beschäftigte mit rechtsextremistischem – auch gewaltorientiertem – Gedankengut tätig sind“; zudem gebe es dort eine „besorgniserregende digitale Vernetzung. Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) teilt am 25. November mit, dass vier Mitarbeiter seines Innenministeriums in den Verdacht rechter Betätigungen geraten sind. Am 30. November teilt das Polizeipräsidium Göppingen (Baden-Württemberg) mit, dass sie bei der Auswertung eines sichergestellten Mobiltelefons, auf eine neue rechte Chatgruppe von Polizisten gestoßen ist. Gegen 17 Beamte wurden Disziplinarverfahren eingeleitet.

Körperverletzung im Amt: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das Landeskriminalamt (LKA) Berlin gegen einen Beamten, der Ende Oktober bei einer Demonstration einem Teilnehmer ins Gesicht getreten hatte, ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt eingeleitet hat. Nach einem Pressebericht Ende Oktober über Körperverletzungen an Festgenommen und weitere Delikte wird am 5. November bekannt, dass diese Vorwürfe der Polizeiführung in Thüringen bereits länger bekannt waren und es mit dem Beamten schon im August 2019 Gespräche gegeben hatte, in deren Folge er für einige Monate seine Dienstwaffe abgeben musste und unter Dienstaufsicht gestellt worden war. Durch Presseberichte wir am 11. November der Zwischenbericht einer Studie zu Körperverletzungen bekannt, Demnach werden Farbige bei Personenkontrollen mit 62 % am häufigsten mit Übergriffen konfrontiert (Migrant*innen: 42% / Andere: 31%). Polizist*innen nähmen diese Übergriffe jedoch vielfach selbst gar nicht wahr.

Polizeischüsse: In Aachen (NRW) schießt ein Polizeibeamter einem, mit mehreren Messern, bewaffneten Mann ins Bein, der sich weigert diese niederzulegen und stattdessen auf den Beamten zugeht. In Meckenheim (NRW) wird der Polizei am 22. November ein Randalierer gemeldet, der auch mit einer Pistole herum schieße. Als Kräfte eines Spezial-Einsatzkommandos (SEK) eintreffen, kommt es zu einem ersten Schusswechsel, wobei ein Beamter in die Hand getroffen wird. Anschließend flüchtet der Mann, wird jedoch gestellt. Nach einem erneuten Schusswechsel wird er tot aufgefunden. Der stark betrunkene Mann weist zwei Schussverletzungen und einen aufgesetzten Kopfschuss auf, mit dem sich selbst tötete, wie die Obduktion ergibt. Bei der Anti-Corona-Demonstration in Leipzig (Sachsen) gibt ein Polizeibeamter ebenfalls am 22. November einen Warnschuss ab, um gewalttätige Angriffe von linken Gegendemonstrant*innen auf einen Corona-Leugner zu stoppen.

Rechtsextremistischer Mordanschlag in Halle: Im Prozess um den Mordanschlag von Halle (Sachsen-Anhalt) erklärt der Gutachter den Angeklagten für voll schuldfähig. Zudem sei mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass er vergleichbare Taten wieder begehen würde.

Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU): Mit einer online-Petition fordern Angehörige der NSU-Mordopfer, Vereine und Einzelpersonen einen neuen Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags (aktueller Stand: 1.600 Unterzeichner).

Rechtsextremer Mordanschlag auf Lübcke: Im Prozess um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) im Juni 2019 vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/M. (Hessen) droht der Richter dem früheren Rechtsanwalt des Angeklagten mit Beugehaft wenn dieser nicht aussagewillig sei. Der Anwalt steht im Verdacht, das erste Geständnis des Angeklagten sowie weitere Zeugen beeinflusst zu haben; er sagt schließlich aus und setzt sich damit in Widerspruch zu anderen Aussagen. Als der Angeklagte am 5. November nach seiner Biografie befragt wird, reagiert er schließlich sehr emotional und bricht dann zusammen. Am 10. November sagt ein Beamter des LKA Hessen aus, dass bei einer Hausdurchsuchung des Angeklagten auf einem Laptop bereits Aufnahmen Lübckes aus dem Jahr 2017 gefunden worden waren. Am 12. November geht das OLG auch der Frage nach, ob der Angeklagte auch für einen Messerangriff auf einen Iraker im Jahr 2016, bei dem dieser schwer verletzt wurde, verantwortlich ist. Am gleichen Tag muss der Prozess wegen eines möglichen Corona-Infektionsfalles unterbrochen werden. Ein Gutachter erklärt den Angeklagten am 19. November für voll schuldfähig und die Voraussetzungen für eine Sicherheitsverwahrung wegen eines Hanges zur Begehung schwerer Straftaten als erfüllt an.

Antisemitismus: Durch Presseberichte wird bekannt, dass Hessen nach dem Anschlag auf die Synagoge in Halle (Sachsen-Anhalt) noch in diesem Jahr rund fünf Mio. EUR für die Sicherung von 400 jüdischen Objekten bereitstellt. Am 24. November gibt die Polizei in Essen (NRW) bekannt, dass sie den Mann festgenommen hat, der am 20. November eine Steinplatte in Fenster einer Synagoge geworfen hat. Er ist bereits wegen ähnlicher Attacken bekannt.

Hasskriminalität: Im Rahmen eines EU-weiten Aktionstages gegen Hass-Postings durchsucht die Polizei bundesweit mehr als 80 Wohnungen, darunter die von 49 Beschuldigten in Bayern.

Alternative für Deutschland (AfD): Nachdem die Immunität eines baden-württembergischen AfD-Abgeordneten aufgehoben wurde, ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Koblenz (Rheinland-Pfalz) gegen ihn wegen Aufruf zur Gewalt. Der Mann hatte bei einer Anti-Corona-Demonstration im September zum gewaltsamen Umsturz der Regierung aufgerufen. Bei seiner Rede auf einer Veranstaltung der AfD Niedersachsen und Sachsen-Anhalt am 9. November benutzt der sachsen-anhaltinische AfD-Landesvize einen Wahlspruch der nationalsozialistischen SA. Gegen ihn wird Anzeige erstattet. Der AfD-Bundestagskandidat erklärt, der „historische Hintergrund“ des Spruchs sei ihm „nicht bekannt“ gewesen; ein entsprechendes Video hatte er löschen lassen. Die Polizei in Magdeburg ermittelt. Am 12. November scheitert in Erfurt (Thüringen) im Landtag der rechtsextreme AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke bei der Wahl in den G-10-Ausschuss, der die Telefonüberwachung des Verfassungsschutzes kontrollieren soll. Auch zwei weitere AfD-Abgeordnete fallen bei der Wahl durch. Am 18. November wird bei einer Anti-Corona-Demonstration in Berlin ein AfD-Bundestagsabgeordneter vorläufig festgenommen weil er zur Befreiung von der Maskenpflicht ein mutmaßlich gefälschtes Attest vorgelegt hat und Widerstand geleistet hatte. Die Berliner Polizei ermittelt gegen ihn. Am gleichen Tag werden während der Debatte zum Corona-Infektionsschutzgesetz im Deutschen Bundestag mehrere Abgeordnete von Störer*innen beleidigt und bedrängt. Sie sollen mutmaßlich als Gäste von Fraktionären der AfD eingeschleust worden sein. Der Thüringer AfD-Landesparteitag bestätigt am 21. November den rechtsextremistischen Vorsitzenden Björn Höcke für weitere zwei Jahre im Amt. Gegen den Bundesparteitag der AfD in Kalkar (NRW) demonstrieren am 28. November mehrere 100 Menschen.

4. November: Dschihadist*innen-Prozesse: Vor dem Kammergericht (KG) Berlin beginnt der Prozess gegen eine Frau, die 2014 nach Syrien ausgereist und dort mit Kämpfern des „Islamischen Staates“ (IS) verheiratet war, wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Kriegsverbrechen und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Am 24. November führt das Gericht den Prozess fort und befragt eine Mitarbeiterin einer Beratungsstelle gegen Islamismus zum Weltbild von Dschihadistinnen.

Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass ein Polizist, der bei einer Anti-Corona-Demonstration in Augsburg (Bayern) und weiteren Demonstrationen als Redner aufgetreten war, vom Dienst suspendiert und ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 19. November bekannt, dass die BPol von 2015 bis Ende 2019 in insgesamt 1.384 Fällen wegen verschiedener Dienstvergehen gegen eigene Beamt*innen ermittelt hat. Beim BKA waren es 216 Fälle und beim Zoll 29.

Rechtsradikalimus: Auf dem Hauptbahnhof in München (Bayern) pöbelt ein stark betrunkener Mann in einem Zug und beleidigt und bedroht das Zugpersonal. Als alarmierte BPol-Beamt*innen ihn auf die Wache bringen, pöbelt er weiter und zeigt den Hitlergruß. Er wird dem Haftrichter vorgeführt. In Apolda (Thüringen) wird am 15. November ein Pfarrer, der eine Gruppe von etwa 20 Jugendlichen dabei filmt, wie sie auf dem Friedhof einen Kranz für Opfer des Krieges niederlegen, von diesen bedroht und angegriffen, bis er den Film herausgibt. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am gleichen Tag bekannt, dass 2017 im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein ehemaliges NPD-Mitglied beschäftigt war, dem nach einem anonymen Hinweis gekündigt wurde. Am 26. November beginnt vor dem LG München (Bayern) der Prozess gegen einen Video-Blogger und Holocaust-Leugner wegen Volksverhetzung und Hausfriedensbruch in der KZ-Gedenkstätte Dachau, das Gericht verurteilt ihn am 27. November zu einer Geldstrafe von 6.000 EUR.

Demonstrationen gegen Corona-Auflagen: Das VG München (Bayern) lehnt den Eilantrag eines Demonstrationsanmelders gegen mögliche Auflagen der Stadt, ab. Am 6. November entscheidet das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen (Sachsen), dass eine Anti-Corona-Demonstration entgegen der Vorgabe der Versammlungsbehörde doch in der Leipziger Innenstadt stattfinden darf (Az: 6 B 368/20 / 1 L 782/20). Insgesamt sind 27 Versammlungen und Kundgebungen angemeldet. Daraufhin versammeln sich am 7. November etwa 20.000 Corona-Leugner*innen in der Innenstadt; darunter auch Gruppen von Neo-Nazis und rechten Hooligans. Mehrere 100 Menschen protestieren gegen die Demonstration. Weil dabei massenhaft gegen die Hygiene-Auflagen verstoßen wird, löst die Polizei die Corona-Demonstration gegen Mittag auf. Tausende Demonstrant*innen widersetzen sich und marschieren auf den Innenstadtring. Die Polizei verzeichnet sieben Straftaten und 32 Ordnungswidrigkeiten. Nach der Demonstration versuchen mehrere unbekannte Personen in das Auto von vier Anti-Corona-Demonstrant*innen einzudringen und schlagen mit Steinen und Flaschen auf das Fahrzeug ein. Es entsteht erheblicher Sachschaden, verletzt wird niemand. Am Abend kommt es zu Ausschreitungen. Am 7. November bestätigt der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Ablehnung des VG Bayern von siebentägigen Kundgebungen von Corona-Leugner*innen in der Innenstadt von München endgültig. Dennoch demonstrieren am Abend etwa 200 Corona-Gegner*innen in der Münchner Innenstadt. Da die Masken- und Abstandspflicht weitgehend eingehalten wird, wird die Versammlung nicht aufgelöst. In Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) demonstrieren am 10. November rund 500 Menschen gegen die Corona-Auflagen; die Stadt hatte zwei Demonstrationen genehmigt. Die Stadt Groß-Zimmern (Hessen) verbietet am gleichen Tag einen von Corona-Leugnerinnen für den nächsten Tag als Demonstration angemeldeten Fackelumzug für Kinder: Das VG Darmstadt bestätigt das Verbot. Daraufhin melden die Veranstalter*innen kurzfristig eine Spontan-Demonstration an, an der sich am 11. November 17 Personen beteiligen. Durch Presseberichte wird am 13. November bekannt, dass die StA Berlin gegen eine ihrer StAinnen wegen Verstoß gegen die Beamtenpflichten ermittelt. Die Frau war als Teilnehmerin bei mehreren, zum Teil gewalttätigen, Anti-Corona-Demonstrationen und durch rechte Internet-Beiträge aufgefallen. Am 13. November lehnt das VG Regensburg (Bayern) einen Eilantrag der Anti-Corona-Bewegung gegen Hygiene-Auflagen bei der, für den nächsten Tag geplanten Demonstration ab. Dennoch demonstrieren am 14. November rund 1.000 Menschen; die Polizei fertigt mehrere Anzeigen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht. In Frankfurt/M. (Hessen) demonstrieren etwa 600 Menschen gegen die Corona-Auflagen; an einer Gegendemonstration beteiligen sich 300 Menschen und blockieren die Demonstrationsstrecke. Die Polizeisetzt Wasserwerfer gegen sie ein; auch bei der Auflösung der Anti-Corona-Demonstration kommt es zu einem Wasserwerfereinsatz. Vier Personen werden festgenommen und 288 Platzverweise ausgesprochen. In Bonn (NRW) demonstrieren trotz eines gerichtlichen Verbots rund 400 Menschen; der Veranstalter wird von der Polizei angezeigt. Zu weiteren Anti-Corona-Demonstrationen kommt es in Karlsruhe (Baden-Württemberg) mit rund 900 Teilnehmer*innen; etwa 130 Personen demonstrieren dagegen. Auch in Lörrach, Freiburg, Waldshut (sämtlich Baden-Württemberg), Aichach (Bayern) und Aurich (Niedersachsen) wird demonstriert. In Cottbus (Brandenburg) tragen an diesem Tag rund 25 schwarz gekleidete Personen einen Sarg durch die Stadt und stellen die Aktion ins Internet. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Brandenburg sieht in der Aktion und bei den beteiligten Personen starke Bezüge zu Rechtsextremisten und in die AfD-Fraktion. Am 15. November finden in Aachen und Düsseldorf (beide NRW) Anti-Corona-Demonstrationen statt. In Aachen beteiligen sich rund 200 Menschen; in Düsseldorf sind es mehrere 100. Etwa ein Drittel rechnet das LKA der rechten Szene zu. Im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses teilt Innensenator Andres Geisel (SPD) am 16. November mit, dass in Zusammenhang mit Anti-Corona-Demonstrationen in der Hauptstadt bisher 753 Strafverfahren und 40 Ordnungswidrigskeitsverfahren registriert wurden. Am 17. November lehnt das Bundesinnenministerium Demonstrationsanmeldungen für den nächsten Tag vor dem Bundestag und anderen Regierungsgebäuden ab. Dennoch versammeln sich am 18. November knapp 10.000 Personen auf mehreren Demonstrationen. Da Hygieneauflagen überwiegend nicht eingehalten und Auflösungsanordnungen ignoriert werden, setzt die Polizei schließlich Wasserwerfer ein und lässt über Stunden weitgehend nutzlos einen Sprühnebel auf die Demonstrant*innen niederregnen. An anderen Stellen kommt es zu Auseinandersetzungen; Polizeihunde und Reizgas werden eingesetzt. Unbekannte versuchen einen Mannschaftswagen der Polizei in Brand zu setzen. 365 Personen werden festgenommen, bei zweien wird Untersuchungshaft geprüft. 10 Polizist*innen werden verletzt, eine Beamtin muss ins Krankenhaus gebracht werden. Am 19. November wird durch Presseberichte bekannt, dass die StA Berlin bundesweit alle Anzeigen gegen einen der profiliertesten Corona-Verschwörungsideologen Attila Hildmann an sich gezogen hat. Seine Äußerungen gelten als antisemitisch und rechtsextrem. Am gleichen Tag entscheidet das VG Frankfurt/M. (Hessen), dass eine Verbotsverfügung für eine Anti-Corona-Demonstration am 19. November rechtswidrig ist (Az: 5 L 3106/20.F). Daraufhin findet eine Kundgebung mit etwa 500 Teilnehmer*innen statt. Ebenfalls am 19. November entscheidet das VG Düsseldorf (NRW), dass eine Demonstration am 22. November in Duisburg nicht stattfinden darf (Az: 24 L 2335/20). Am 20. November bestätigt das OVG Bautzen (Sachsen) die derzeit gültige sächsische Corona-Schutz-Verordnung und untersagt eine Demonstration mit anschließendem Fahrradkonvoi in Dresden (Az: 3 B 399/20). Für die zentrale Anti-Corona-Demonstration in Leipzig (Sachsen) am 21. November zieht der Initiator seine Anmeldung kurzfristig zurück, da sein Maskenbefreiungs-Attest nicht akzeptiert wird; Auf dem Kundgebungsplatz haben sich zu diesem Zeitpunkt bereits rund 500 Menschen versammelt. An anderer Stelle startet eine unangemeldete Demonstration, darunter auch zahlreiche Rechtsextremisten. Die Polizei kesselt die Demonstration nach kurzer Zeit ein und löst sie auf. Es kommt zu Steinwürfen und Körperverletzungen; zwei Personen werden festgenommen, 44 Platzverweise erteilt und 113 Anzeigen wegen Verstoß gegen die Maskenpflicht gefertigt. Währenddessen versammeln sich in der Innenstadt zwischen 1.000 und 2.000 Gegendemonstrant*innen. In Bochum (NRW) beteiligen sich rund 300 Teilnehmer*Innen an der Anti-Corona-Demonstration, an einer Gegendemonstration sind es ebenfalls etwa 300 Menschen; in Göppingen sind es etwa 800 Anti-Corona-Demonstrant*innen, in Pforzheim (beide Baden-Württemberg) rund 450 und in Hannover (Niedersachsen) mehr als 900, hier demonstrieren zudem circa 300 Personen dagegen. Weitere Corona-Demonstrationen gibt es in Kaiserslautern und Ramstein-Miesenbach (beide Rheinland-Pfalz). An einem „Schweigemarsch“ in Berlin beteiligen sich am 22. November rund 1.000 Personen. Entlang der Strecke versuchen immer wieder mehrere 100 Menschen die Demonstration zu blockieren; die Blockaden werden von der Polizei schnell aufgelöst. Vereinzelt kommt es zu vorläufigen Festnahmen. Trotz Ausgangsbeschränkungen demonstrieren am 25. November rund 400 Personen in Hildburghausen (Thüringen) gegen die Corona-Auflagen. Die Polizei löst die Versammlung mit Pfefferspray auf. Am 27. November ordnet das VG Gießen (Hessen) für eine Anti-Corona-Versammlung am nächsten Tag in Marburg eine allgemeine Maskenpflicht an (Az: 4 L 4042/20.GI). In Frankfurt/O. (Brandenburg) demonstrieren am 28. November etwa 1.500 Personen gegen die Corona-Beschränkungen; auch aus dem polnischen Slubice beteiligen sich mehrere hundert Menschen. Die Polizei stellt Masken zur Verfügung; es bleibt friedlich.

5. November: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Anschlag im Dezember 2018 sagt BKA-Präsident Holger Münch auf die Frage zur Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden, als Zeuge aus, dabei habe es seinerzeit verschiedene „Schwachstellen“ gegeben, die auch heute noch nicht alle beseitigt seien. Durch Presseberichte wird am 18. November bekannt, dass ein V-Mann des LfV Mecklenburg-Vorpommern das Amt im Februar 2017 darüber informierte, das der Attentäter Anis Amri Kontakte zu einer kriminellen Berliner Clan-Familie gehabt habe, die ihn logistisch unterstützt habe. Diese Informationen hatte das LfV jedoch nicht weitergegeben. Bei der Befragung des früheren Fachaufsehers der Terrorabteilung des Bundesnachrichtendiestes (BND) schloss dieser bei seiner Befragung im Bundestags-Untersuchungsausschuss am 19. November nicht aus, dass es einzelne Kontakte zwischen Dschihadist*innen und der Organisierten Kriminalität (OK) gegeben habe. Auf eine „strukturierte Zusammenarbeit“ habe es jedoch keine Hinweise gegeben. Die Vernehmung der LfV-Mitarbeiter aus Mecklenburg-Vorpommern findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Laut Informationen, die nach außen dringen, konnte der frühere LfV-Referatsleiter dabei nicht schlüssig erklären, warum er den Hinweis des V-Mannes seinerzeit nicht weitergegeben hatte. Erst Jahre später hatte ein anderer Mitarbeiter seiner Abteilung andere Vorgesetzte und den GBA darüber informiert. Bei seiner Befragung in der Sitzung des Untersuchungsausschusses des Bundestages am 26. November antwortet der Leiter des LfV Mecklenburg-Vorpommern als Zeuge auf viele Fragen nur ausweichend.

Linker Aktivismus: Das OLG Hamburg verurteilt zwei Männer und eine Frau wegen der Verabredung von Brandanschlägen zu Haftstrafen zwischen einem Jahr und 10 Monaten und einem Jahr und sieben Monaten. Am gleichen Tag verhaftet die Polizei in Leipzig (Sachsen) eine Studentin unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer linksextremistischen kriminellen Vereinigung. Sie soll im Oktober und Dezember 2019 an einem Überfall auf einen rechtsextremistischen Szenetreff in Eisenach (Thüringen) beteiligt gewesen sein. Zeitgleich werden die Wohnungen von zwei weiteren mutmaßlichen Mitgliedern der Gruppe durchsucht; sie soll 2019 gegründet worden sein und insgesamt 10 Mitglieder umfassen. Am 18. November nimmt die Polizei in Berlin zwei Personen fest, die den „Revolutionären Aktionszellen“ (RAZ) angehören und Brandanschläge verübt, sowie zahlreiche Drohschreiben verschickt haben sollen.

Straffällige Polizist*innen: In Hamburg werden drei Mitglieder einer Einbrechergruppe festgenommen, darunter ein BPol-Beamter. Es wird Haftbefehl erlassen. Durch Presseberichte wird am 24. November bekannt, dass bei einer Fahrzeugkontrolle ein Mitarbeiter des Zentralen Objektschutzes der Berliner Polizei festgenommen wurde, der als Fahrer eines so genannten Drogen-Taxis unterwegs war um ein kg Marihuana auszuliefern. Am 25. November wird ein Beamter der Verkehrsüberwachung in München (Bayern) vom Dienst suspendiert. Er steht im Verdacht, sich mit sichergestellten Drogen aus der Asservatenkammer versorgt zu haben.

Prozesse gegen Polizist*innen: Das OVG Berlin-Brandenburg (Brandenburg) entscheidet, dass die Entlassung eines Polizeischülers, der das Funkalphabet mit Nazi-Vokabeln buchstabiert hatte, rechtmäßig ist. Durch Presseberichte wird am 6. November bekannt, dass das OVG Lüneburg (Niedersachsen) entschieden hat, dass ein Polizeischüler, der Polizeibeamt*innen massiv beleidigt und mehrfach den Notruf betätigt hatte, wegen charakterlicher Mängel aus der Ausbildung entlassen werden kann. Ebenfalls durch Presseberichte wird am 19. November bekannt, dass die Polizei in München (Bayern) einen ihrer Beamt*innen trotz eines Strafbefehls des AG München wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen und eines laufenden Disziplinarverfahrens zum Polizeidirektor befördert hat. Der Mann hatte 2018 einen Wirt des Oktoberfestes vor einer bevorstehenden Razzia wegen des Verdachts des Steuerbetruges gewarnt. Am 20. November verurteilt ein AG in Würzburg (Bayern) einen Polizeibeamten wegen schweren Betruges und Drogenbesitz zu einer Haftstrafe von dreieinviertel Jahren (Az: 611 Js 18233/17). Er hatte seinem schwer krebskranken Vermieter vorgegaukelt ihm Medikamente zu besorgen und dabei 54.000 EUR veruntreut. Der Geschädigte hatte noch vor seinem Tod Klage eingereicht; der Beamte will in Berufung gehen. Am 22. November wird durch Presseberichte bekannt, dass gegen den Beamten, der einen Oktoberfest-Wirt vor einer Steuer-Razzia gewarnt hatte, erneut ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, zudem wird der Mann zum Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit versetzt.

Homophobe Handlungen: Die StA Köln (NRW) erlässt einen Strafbefehl über 2.800 EUR gegen einen Mann, der am Rande eines Wahlkampftermins Ende August Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) homophob beleidigt hatte. Am 13. November teilt die StA München (Bayern) mit, dass ein Mann ein homosexuelles Paar zunächst beleidigt und anschließend einen der beiden krankenhausreif geschlagen hatte. Zwei Zeugen hatten den Mann gestoppt und bis zu Eintreffen der Polizei festgehalten. In der Innenstadt von Frankfurt/M. (Hessen) wird am 14. November eine queere Person von acht bis 10 jungen Männern beleidigt, geschlagen und getreten. Am 21. November werden in Berlin zwei Männer von einer Gruppe Jugendlicher homophob beleidigt und mit Steinen beworfen.

6. November: Organisierte Kriminalität (OK): Aus dem OK-Lagebild 2019 des BKA geht hervor, dass das Amt in diesem Bereich im vergangenen Jahr insgesamt 579 Ermittlungsverfahren führte; ermittelt werden konnten 6.848 Tatverdächtige. Mit einem Großeinsatz durchsucht die Polizei am 17. November in Berlin 18 Objekte einer arabischen Clanfamilie. Der Einsatz steht in Zusammenhang mit einem Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden (Sachsen) und dem Diebstahl dortiger Kunstschätze vor einem Jahr. Drei Männer werden festgenommen und nach Dresden überstellt; nach zwei weiteren wird gefahndet.

Schleuserkriminalität: Wie aus dem OK-Lagebild 2019 des BKA weiter hervorgeht, wurden im Bereich Schleuserkriminalität allein in NRW 113 Verfahren geführt (Bayern 77 / Niedersachsen: 62 / Berlin: 56). Vor dem LG Landshut gesteht der Angeklagte gleich zu Prozessbeginn am 16. November die illegale Schleusung von 18 Personen; Das Gericht verurteilt ihn zu dreieinhalb Jahren Haft und der Einziehung des Schleusungsgewinn.

Rassistische Handlungen: In Berlin schlägt ein Mann einem anderen ins Gesicht und beleidigt ihn rassistisch. Er kann unerkannt flüchten. In einem Imbiss in Berlin beleidigt ein Betrunkener am 8. November die Mitarbeiter rassistisch und religionsfeindlich. Zudem zeigt er in Gegenwart der alarmierten Polizeibeamt*innen den Hitlergruß. Er wird in Gewahrsam genommen. Am gleichen Tag wird in einem Berliner Bus ein Mann von einem anderen rassistisch beleidigt. Polizist*innen stellen seine Identität fest. Am 11. November beleidigt in Berlin ein Ladendieb den Kaufhausdetektiv rassistisch als der ihn anspricht. Die Polizei stellt die Personalien des Mannes fest. Etwa um die gleiche Zeit beleidigt in einem anderen Stadtteil ein Mann einen Paketboten rassistisch, der seine Lieferung sortiert. Die herbeigerufene Polizei nimmt wechselseitige Anzeigen auf. In Hamburg beleidigt am 21. November eine Frau eine Muslimin, tritt und schlägt auf sie ein und versucht ihr das Kopftuch wegzureißen. Sie wird festgenommen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entscheidet am 24. November, dass einem Mann, der auf einer Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit Affenlauten beleidigt hatte, zurecht fristlos gekündigt wurde. Dagegen hatte der Mann geklagt. Das BVerfG befand, dass die Beleidigung mit Affenlauten „fundamental herabwürdigend“ sei und die Menschenwürde antastet (Az: 1 BvR 2727/19). Auf einem Berliner U-Bahnsteig beleidigt am 30. November eine Frau einen Polizisten rassistisch, als dieser auf fehlenden Mund-Nasen-Schutz aufmerksam macht. Gegen sie werden Ermittlungen eingeleitet.

7. November. Dschihadismus: Durch eine Pressumfrage bei den Justizministerien der Länder wird bekannt, dass bundesweit aktuell mindestens 131 Gefährder in Haft sind (2018: 136), die Mehrzahl in NRW (36) und Bayern (31). Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 15. November bekannt, dass im BAMF „im Phänomenbereich Islamismus und Islamistischer Terrorismus (…) ein konkreter Verdachtsfall“ auf Beschäftigung eines militanten Islamisten vorliege. Nähere Details werden nicht genannt. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion wird am 21. November bekannt, dass das BKA von 124 militanten Islamist*innen ausgeht, die sich auf freiem Fuß befinden. Davon gelten 97 als Gefährder*innen, 27 als „relevante Personen“ und 151 als Personen, bei denen ein „moderates Risiko“ besteht. Die Bundesregierung selbst nennt hingegen 240 Personen als Gefährder*innen, von denen 135 die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

Presseangriffe: Nach Angaben der Gewerkschaft Deutsche Journalist*innen-Union (DJU) kam es bei der Anti-Corona-Demonstration in Leipzig (Sachsen) zu mindestens 32 „körperlichen Angriffen und Behinderungen“ von Journalist*innen. Am 12. November greift in Berlin ein Mann den Kameramann eines Fernseh-Teams an und schlägt ihm ins Gesicht. Er wird zur Personalienfeststellung festgenommen. Bei der Anti-Corona-Demonstration am 21. November in Leipzig (Sachsen) wird ein Journalist angegriffen; die Polizei fertigt eine Anzeige gegen Unbekannt.

8. November: Angriffe auf Politiker*innen: Aus einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion geht hervor, dass es dritten Quartal 2020 insgesamt 22 Angriffe auf SPD-Parteibüros aus dem linken Spektrum gab (AfD: 23 / CDU: 12 / Grüne: 3 / Linke: 2). Schwerpunkt der Angriffe war Berlin. Durch Presseberichte wird am 11. November bekannt, dass die Polizei im Main-Kinzig-Kreis (Hessen) einen Mann festgenommen hat, der den Oberbürgermeister von Hanau über mehrere Tage per Facebook massiv bedroht hat; sein Smartphone wurde sichergestellt.

9. November: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Am Jahrestag der Reichspogromnacht kommt es in Dresden (Sachsen) zu einer, von der Stadt erlaubten Demonstration der ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung. Eine Gedenkfeier findet hingegen nicht statt.

„Reichsbürger“: In München (Bayern) stoppen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle eine Autofahrerin, die keine gültigen Papiere vorweisen kann und die mit einem Fahrverbot belegt ist. Die Frau, die zur „Reichsbürger“-Bewegung gehört, wehrt sich gegen ihre Festnahme; gegen sie wird Anzeige erstattet. Am 29. November treffen sich in Obing (Bayern) 11 „Reichsbürger“; ihr Treffen deklarieren sie gegenüber der Polizei als Gottesdienst.

Militärischer Abschirmdienst (MAD): Überraschend zieht die StA Köln (NRW) im Prozess gegen einen MAD-Mitarbeiter wegen Geheimnisverrat ihren Einspruch gegen dessen erstinstanzlichen Freispruch zurück. Der Mann, der einen rechtsradikalen Bundeswehrsoldaten vor einer bevorstehenden Durchsuchung gewarnt haben soll, bleibt damit freigesprochen. Am 24. November legt ein Sonderermittler des Bundestages seinen Berichtsentwurf über Rechtsextremismus bei der Bundeswehr vor. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der MAD „seine Aufgaben in der Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht in hinreichendem Maße“ wahrnimmt.

10. November: Polizeiliche Todesschüsse: In Tegernsee (Bayern) verletzt ein Mann bei einem Familienstreit seine Frau schwer mit einem Messer und nimmt sie als Geisel. Als er auch die alarmierten Polizisten mit dem Messer angreift, schießt ein Beamter und trifft den Mann tödlich. Auch die Frau stirbt an ihren Verletzungen. Am 12. November versuchen zwei Männer in Erligheim (Baden-Württemberg) einen Geldautomaten zu sprengen. Einer der Täter greift die eintreffenden Polizeibeamten mit einem Schraubenzieher an, während der andere flüchtet. Ein Beamter schießt auf ihn und trifft ihn tödlich; der zweite Täter kann in der Nähe unverletzt festgenommen werden.

Umweltdemonstrationen: In Hessen beginnt die Polizei damit, erste Vorbereitungen für den Weiterbau einer Autobahn die weitere Rodung des Waldes vorzubereiten. Rund 400 Barrikaden und rund 100 Baumhäuser müssen dafür geräumt werden. Vereinzelt werden die Beamt*innen mit Steinen und Pyrotechnik beworfen. Insgesamt hat die Polizei bei vorherigen Protestaktionen bereits 150 Strafanzeigen und über 300 Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt; in 600 Fällen wurde die Identität der Aktivist*innen festgestellt. Am 10. November beginnt die Polizei damit, erste Barrikaden und Baumhäuser abzureißen; dabei wird auch der Schlagstock eingesetzt. Die Räumungen werden am 11. November fortgesetzt; drei Aktivist*innen werden festgenommen. Am 12. November versuchen mehrere Aktivist*innen in den polizeilichen Sperrbereich einzudringen und beschießen die Polizeibeamt*innen dabei mit Feuerwerksraketen; mehrere Akrivist*innen werden festgenommen, gegen sie wird wegen Landfriedensbruch ermittelt. Zudem gerät ein Versorgungszelt in Brand. Das VG Gießen (Hessen) entscheidet am 13. November, dass ein Waldbesetzer keinen Anspruch darauf hat, dass die Polizei Baumfällarbeiten unterbindet, die in einem Umkreis von 90 Metern um den Mann vorgenommen werden (Az: 4 L 3837/20.GI). Am gleichen Tag demonstrieren vor dem Büro der Grünen in München (Bayern) Klima-Aktivist*nnen gegen die Rodung des Waldes in Hessen und hängen ein Banner in die Bäume. Die Polizei holt die Aktivist*innen wieder herunter. Als Polizist*innen am 14. November in ein Baumhaus-Camp eindringen, werden sie von den Waldbesetzer*innen mit Feuerwerkskörpern, Steinen und Fäkalien beworfen, 42 Aktivist*innen werden festgenommen. Zudem stürzt im Rahmen der Räumung eine Frau aus größerer Höhe zu Boden. Die genauen Umstände sind derzeit ungeklärt. Die StA Gießen (Hessen) leitet gegen einen Polizeibeamten, der ein Sicherungsseil gekappt hatte, ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht der fahrlässigen Körperverletzung ein. In der Nacht zum 18. November wird die Polizei mit Zwillen und Pyrotechnik angegriffen und setzt daraufhin erstmals Wasserwerfer ein. Am 19. November demonstrieren Umwelt-Aktivist*innen vor der Landeszentrale der Grünen in Berlin gegen die Waldrodungen in Hessen. Zwei von ihnen klettern auf das Vordach und hängen dort ein Transparent auf. Die Aktion bleibt friedlich. Auch in Wiesbaden (Hessen) protestieren am 20. November Aktivist*innen vor der Parteizentrale der Grünen. Fünf Personen seilen sich mit Bannern von zwei vor dem Haus stehenden Bäumen ab; kurzfristig kommt ein Wasserwerfer zum Einsatz. Etwa zur gleichen Zeit besetzen im Wald selbst rund 30 Personen ein Räumfahrzeug der Polizei. Diese gibt bekannt, dass inzwischen das dritte von 11 Baumhaus-Camps geräumt ist. Am Abend beteiligen sich in Frankfurt/M. zwischen 200 und 400 Personen an einem Protestzug. Am 21. November kommt es im Wald zu einem erneuten Zwischenfall, bei dem eine Frau aus vier bis sechs Metern Höhe abstürzt und sich schwer verletzt. Daraufhin werden die Polizist*innen mit Pyrotechnik und Zwillen beschossen. Das betreffende Waldstück wird bis zur Klärung des Vorfalls abgesperrt und darf vorerst nicht gerodet werden. Am 23. November stürzt ein Gestell aus Baumstämmen in Richtung von Polizeibeamt*innen, die jedoch rechtzeitig zur Seite springen können. Die Stämme fallen auf einen Bagger; der Fahrer bleibt unverletzt. Die Polizei geht von einem versuchten Tötungsdelikt aus; die StA leitet Ermittlungen ein. Am 27. November gibt die StA Gießen (Hessen) bekannt, dass eine Frau, die bei der Räumung ihres Baumhauses zwei Polizisten gegen den Kopf getreten haben soll, in Untersuchungshaft genommen wurde. Am gleichen Tag entrollen Klima-Aktivisten auf mehreren Autobahnen Transparente oder seilen sich sich von Brücken ab. Die Autobahnen müssen zeitweise gesperrt werden, mindestens vier Personen werden festgenommen.

Racial Profiling: Das VG Hamburg entscheidet, dass Identitätskontrollen ohne wirkliche Anhaltspunkte für eine Straftat rechtswidrig sind. Es gibt damit einem Togoer recht, der auf St. Pauli immer wieder als potentieller Drogendealer kontrolliert worden war (Az: 20 K 1515/17).

Gafferproblematik: In Kassel (Hessen) filmen zwei Männer einen Polizeieinsatz, bei dem sich ein Drogendealer heftig gegen seine Festnahme wehrt und dabei den Streifenwagen beschädigt. Ihre Handys werden beschlagnahmt.

11. November: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: Die Bundesanwaltschaft (BAW) erlässt gegen einen jungen Syrer, der in Dresden (Sachsen) Anfang Oktober aus „radikalislamistischer Gesinnung“ auf zwei Touristen eingestochen hatte, Haftbefehl wegen Mord, versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung. Die Berliner StA teilt mit, dass ein junger Syrer, der geäußert haben soll, er wolle ausreisen um sich dem IS anzuschließen, fest- und in Untersuchungshaft genommen wurde.

Drogenfahndung: In Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein durchsuchen Polizeibeamt*innen Wohnungen und Geschäftsräume einer mutmaßlichen Drogenbande; sie soll für eine tonnenweise Einfuhr von Kokain über den Hamburger Hafen verantwortlich sein. Mehrere Männer werden festgenommen. In mehreren Bundesländern durchsucht die Polizei am 17. November 20 Objekte unter dem Verdacht des internationalen Kokainhandels; neun Haftbefehle werden vollstreckt. Am gleichen Tag führt die Polizei in Köln im Rhein-Erft-Kreis (Beide NRW) eine Razzia gegen eine Gruppe durch, die diverse Drogen im Darknet verkauft haben soll. 10 Objekte werden durchsucht und ein Drogenlabor entdeckt sowie über eine Mio. EUR Bargeld sichergestellt. Vier Personen werden festgenommen. Am 18. November durchsucht die Polizei 25 Objekte im Raum Aachen (NRW) und hebt drei Canabis-Plantagen und ein umfangreiches Waffenlager aus. 11 Personen werden festgenommen.

Asyl: Auf dem Flughafen in Hannover (Niedersachsen) landet ein Flugzeug mit 117 Menschen aus griechischen Flüchtlingslagern. Am 19. November entscheidet der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass syrische Militärflüchtlinge Anspruch auf Asyl haben, da die „starke Vermutung“ besteht, dass ihnen in Syrien politische Verfolgung droht. Geklagt hatte ein Syrer, dessem Asylantrag nur zeitlich begrenzt stattgegeben worden war, vor dem VG Hannover (Niedersachsen), das den Fall dann an den EuGH weitergegeben hatte.

Fußball-Hooligans: Das OVG Bremen entscheidet, dass die Kosten für Polizeieinsätze bei einem so genannten Hochrisikospiel im Fußball von der Deutschen Fußball Liga (DFL) zu tragen sind (Az: 2 LC 294/19).

Demonstrationsrecht: Das OVG Münster (NRW) erklärt eine Allgemeinverfügung der Stadt Köln für rechtswidrig, wonach eine Versammlung mit mehr als 100 Teilnehmer*innen und ohne Mund-Nasen-Masken verboten ist. In Leipzig (Sachsen) gilt bei Demonstrationen und Kundgebungen aufgrund der Corona-Pandemie seit dem 13. November eine Teilnehmer*innen-Begrenzung von 1.000 Personen; im Einzelfall sollen Ausnahmen möglich sein. Hintergrund ist eine Anti-Corona-Demonstration vor einer Woche mit etwa 20.000 Teilnehmer*innen. Durch Presseberichte wird am 18. November bekannt, dass das VG Frankfurt/M. (Hessen) entschieden hat, dass das Frankfurter Ordnungsamt einen Motorrad-Ostermarsch nicht hätte verbieten dürfen (Az: 5 K 1124/20.F). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsextremismus: Die BAW erhebt Anklage gegen 12 Mitglieder einer mutmaßlich rechtsextremistischen Terrorgruppe „Gruppe S.“. Sie sollen Anschläge auf Politiker*innen, Asylsuchende und Migrant*innen geplant haben und waren bereits im Februar bei Razzien in sechs Bundesländern festgenommen worden. Am gleichen Tag bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil des OLG Dresden (Sachsen) gegen ein Mitglied der rechtsextremen „Oldschool Society“. Das OLG hatte den Mann im Herbst 2019 wegen Bildung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt. In Zeitz (Sachsen-Anhalt) marschiert in der Nacht des 14. November ein Mann in einer SS-Uniform mit Hakenkreuz und einer Axt durch die Stadt und bedroht Personen. Polizeibeamte beschlagnahmen Axt und Uniformjacke und leiten ein Strafverfahren ein. Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag wird am 15. November bekannt, dass beim BAMF ein inzwischen ausgeschiedener Mitarbeiter mit Verbindungen zu den rechtsextremen „Hammerskins“ gearbeitet hat. Vor dem LG Nürnberg beginnt am 19. November der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der rechtsextremen „Feuerkrieg Division“ wegen Planung eines Terroraktes. Dies bestreitet der Angeklagte, einen Waffenkauf räumt er ein. Am 24. November verurteilt das AG Einbeck (Niedersachsen) einen Rechtsextremisten wegen eines Böller-Angriffs auf eine Flüchtlingshelferin zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren; sein Mittäter erhält eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Am gleichen Tag durchsuchen Beamt*innen die Räumlichkeiten eines Bremer Feuerwehrmannes; er gilt als Hauptverdächtiger einer rechtsextremen Chatgruppe bei der Berufsfeuerwehr, die bis ins Jahr 2013 zurückreichen soll und in der rechtsextreme, rassistische und sexistische Texte und Bilder ausgetauscht wurden. Gegen mindestens einen anderen Feuerwehrmann wird wegen Volksverhetzung ermittelt; er ist bereits vom Dienst suspendiert. Auch in Thüringen wird gegen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ermittelt. Durch Presseberichte wird am 27. November bekannt, dass es seit Jahresbeginn in Orten rund um Bremen auf drei Restaurants, die von Zuwanderer*innen betrieben werden, Brandanschläge verübt wurden. In allen Fällen wurden Hakenkreuze auf die Wände geschmiert. Ebenfalls durch Pressenachfragen wird an diesem Tag bekannt, dass die Ermittlungen zu einem Brandanschlag auf ein von türkischen Familien bewohntes Haus 1990 in Kempten (Bayern) wieder aufgenommen wurden. Bei dem bisher unaufgeklärten Anschlag waren mehrere Personen schwer verletzt worden und ein fünfjähriger Junge gestorben. Durch Presseberichte wird am 30. November bekannt, dass bei einer Feier der Freiwilligen Feuerwehr in Berlin ein NPD-Plakat mit der Aufschrift „Heimreise statt Einreise“ aufgehängt war.

„Identitäre Bewegung“: Das VG Berlin weist einen Antrag der „Identitären Bewegung“ zurück. Die Bewegung, der rund 600 Anhänger*innen zugeordnet werden, hatte dagegen geklagt, vom BfV als „gesichert rechtsextremistisch“ genannt zu werden. Das VG hält dies für gerechtfertigt; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Justizskandale: Im Rechtsausschuss des Hessischen Landtages erklärt Landesjustizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU), im Falle eines hohen Justizbeamten, der seinen Sohn vor einer verdeckten Polizeiobservation wegen Verdacht auf Drogenhandel, gewarnt hatte, liege weder ein Justizskandal noch Strafvereitelung vor.

13. November: Waffenkauf bei Rechtsextremisten: Nach anfänglichen Ausflüchten gibt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU) zu, 2018 bei einem Waffenhändler aus der rechtsextremistischen Szene eine Kurzwaffe gekauft zu haben. Seinerzeit sei der Mann jedoch noch nicht als Mitglied der rechtsextremen Gruppierung „Nordkreuz“ bekannt gewesen. Selbst Polizeieinheiten hätten auf seinen Trainingsgeländen geübt. Am 17. November tritt Caffier als Innenminister zurück.

Verfassungsschutz: Das Bundesinnenministerium erklärt, die Verfassungsschutzämter würden die Anti-Corona-Maßnahmen-Bewegung „genauer in den Blick“ nehmen, da dort auch „Extremisten, Reichsbürger und Ähnliches in Erscheinung treten“ würden. Eine Beobachtung der gesamten Bewegung sei dies jedoch nicht. Durch Presseberichte wird am 16. November bekannt, dass das LfV Sachsen Daten über Landtags- und Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke gesammelt hat. Das LfV Brandenburg bestätigt, dass eigene V-Leute in der AfD aktiv sind. Dies wird am 27. November durch Presseberichte bekannt.

14. November. Pressefreiheit: Bei einer Anti-Corona-Maßnahmen-Demonstration in Frankfurt/M. (Hessen) werden zwei Pressefotografen mehrfach von Polizist*innen verbal und körperlich an der Arbeit gehindert. Durch Presseberichte wird am 16. November bekannt, dass bei einer Aktion von Klima-Aktivist*innen auf einem Regionalflughafen in Lübeck (Schleswig-Holstein) drei Journalist*innen von der Polizei trotz ihrer Presseausweise in Gewahrsam genommen worden waren.

16. November: Abschiebungen: Das VG Düsseldorf (NRW) entscheidet, dass die Ausländerbehörde von Duisburg nicht berechtigt ist, Morgens um 4.30 Uhr eine Wohnung zu durchsuchen, um jemanden zur Abschiebung aufzufinden (Az: 7 I 32/20). Durch Presseberichte wird am gleichen Tag bekannt, dass ein junger Afghane trotz guter Sprachkenntnisse und einem zugesagten Ausbildungsvertrag im Januar 2019 aus Bayern abgeschoben wurde, wieder zurückkehren kann.

Spionage: In Berlin wird ein Mann festgenommen, der seit 1999 beim Presse- und Informationsdienst beschäftigt war und zugleich für den ägyptischen Geheimdienst GIS arbeitete.

18. November: Angriffe auf Obdachlose: Vor dem LG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt der Prozess gegen drei Männer die eine obdachlose Frau im Mai in einem Abbruchhaus stundenlang vergewaltigt haben sollen.

19. November: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund (NSU): Vor dem LG Aachen (NRW) beginnt der Prozess gegen einen Rechtsanwalt, der im NSU-Mordprozess vor dem OLG München (Bayern) zwei Jahre lang ein fiktives Opfer vertreten hat. Am 30. November spricht das Gericht den Anwalt frei, da ein Vorsatz nicht nachweisbar sei und somit eine Betrugsabsicht nicht beweisbar ist.

Homophobe Beleidigungen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Köln (NRW) für den Mann, der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) homophob beleidigt hatte, einen Strafbefehl in Höhe von 2.800 EUR beantragt hat. Vor einem AG in Bremen beginnt am 20. November der Prozess gegen einen Pfarrer wegen Volksverhetzung; der auf einem Eheseminar 2019 Homosexuelle als „Genderdreck“ und „Homo-Lobby“ beleidigt hatte. Am 25. November verurteilt das AG ihn wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten, umgewandelt in eine Geldstrafe von 8.100 EUR (Az: 96 Ds 225 Js 26577/20).

Stasi-Unterlagen-Archiv: Der Bundestag beschließt, dass die bisherige Stasi-Unterlagen-Behörde im Sommer in das Bundesarchiv in Koblenz (Rheinland-Pfalz) überführt wird.

20. November: „NSU 2.0“-Drohschreiben: Nachdem die Drohschreiben an eine türkischstämmige Rechtsanwältin in Frankfurt/M. (Hessen) vom August 2018 seit mehr als zwei Jahren nicht aufgeklärt sind, setzt die Anwältin für Hinweise eine Belohnung von 5.000 EUR aus.

Videoüberwachung: Die Polizei in Köln (NRW) gibt bekannt, dass die öffentlichen Videoüberwachungskameras überarbeitet werden, so dass sich bei Demonstrationen jeder vergewissern kann, ob er gefilmt wird. Wenn die Kamera gestoppt ist, fährt ein Rollo mit dem Symbol einer durchgestrichenen Kamera über die Linse.

27. November: Rockerkriminalität: Nach Angaben des BKA sind in „polizeilich relevanten“ Rockergruppen rund 8.800 Personen organisiert.

Beitragsbild: Nach einer Kundgebung gegen das PKK-Verbot am 29. November in Leipzig werden die Teilnehmenden wegen Verstoß gegen Corona-Auflagen vor einer Decke des DDR-Ministeriums des Innern erkennungsdienstlich behandelt (Marco Santos).

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