Archiv der Kategorie: CILIP 030

(2/1988) Europäisierung der Polizei; SPUDOK-Prozesse; Berlins EbLT; Polizeigeschichtliche Literatur

Summary

This issue does not focus on a central theme. It deals with different aspects of present day policing in W-Germany.

Editorial
The editorial discusses the relationship between politics and police in the light of a forthcoming event: The annual meeting of the International Monetary Fund (IMF) which is scheduled to take place in Berlin this fall. The attemps by several organizations and third-world-groups in Germany to inform about the dangerous role of the IMF in the world economic system will climax in September, when about 10.000 bankers and officials will meet in the city. Official sources already voice their concern about „the most difficult task of the Berlin police since the end of the Second World War“. The Berlin police force with its 12.000 members will be enlarged by another 2.500 men from the Federal Republic. Summary weiterlesen

Zum BGH-Urteil über Sitzblockaden vom Mai 1988

Kurzhinweise auf weitere Urteile:

Anmerkung der Redaktion:
Angesichts dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verzichten wir darauf, zahlreiche weitere Blockade-Entscheidungen wiederzugeben. Wir verweisen unsere Leser auf den ausführlichen Aufsatz von Helmut Kramer, „62: 20. Zum Stand der Blockaderechtsprechung“ in: Kritische Justiz, 2/88, S. 201 (Stand: April 1988). Zum BGH-Urteil über Sitzblockaden vom Mai 1988 weiterlesen

SPUDOK-Prozesse: Erster Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg

Vor der 7. Strafkammer des VG Oldenburg fanden am 1.6.1988 zwei zusammengelegte Datenschutzprozesse ein unerwartet schnelles Ende. Gleich zu Beginn stellte das Gericht klar, daß dem Auskunftsbegehren des Klägers gegenüber dem LKA und der Bezirksregierung Weser-Ems stattzugeben sei. Von daher sollten die verklagten Polizeibehörden lieber sofort einem Vergleich zustimmen, in dem sie den Auskunftsanspruch des 24jährigen Studenten Jens A. anerkennen. Nach kurzem Hin und Her stimmten die Vertreter beider Polizeibehörden zu. Doch der Vertreter des LKA behielt sich eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen vor, die dann auch genutzt wurde. So wird die von der Berichterstatterin am Gericht dargelegte Meinung, daß SPUDOK inzwischen als eindeutig verfassungswidrig anzusehen sei, jetzt wohl auch ausführlich im schriftlichen Urteil begründet werden. Leider lag das Urteil bis Redaktionsschluß noch nicht vor. SPUDOK-Prozesse: Erster Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg weiterlesen