Archiv der Kategorie: CILIP 058

(3/1997) Polizeiliche Bekämpfung von Umweltkriminalität

Chinesenverfolgung im Nationalsozialismus: Ein weiteres Kapitel verdrängter Geschichte

von Dagmar Yü-Dembski

Die Mehrzahl der wissenschaftlichen Untersuchungen deutscher und chinesischer Historiker konzentriert sich bei der Aufarbeitung der Geschichte der deutsch-chinesischen Beziehungen auf die Darstellung militärisch-politischer Konflikte und Phasen politisch-wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Das Erkenntnisinteresse ist zudem überwiegend organisationsgeschichtlich orientiert und personenbezogen. Der innenpolitische Umgang mit der chinesischen Minderheit, insbesondere während des Nationalsozialismus ist hingegen wenig erschlossen. Das Quellenmaterial, sofern vorhanden, ist auf verschiedene Archive verteilt und muß mühsam zusammengetragen werden. Dann allerdings läßt sich im Umgang mit den verschiedenen sozialen Gruppen chinesischer Staatsangehöriger durchaus eine Kontinuität erkennen, die bei allen Unterschieden z.T. erstaunliche Parallelen zum heutigen Umgang mit der vietnamesischen Minderheit in Deutschland zeigt. Chinesenverfolgung im Nationalsozialismus: Ein weiteres Kapitel verdrängter Geschichte weiterlesen

Summaries

Thematic focus: Environmental Crime

Editorial Comment
by Otto Diederichs

During the heyday of the debate on police enforcement of law in conjunction with crimes against the environment, CILIP published its first special issue in 1985 on the „environmental protection police“. More than 10 years later it appears only right to look back and attempt to trace developments over the past twelve years and to take a close look at what has happened in the meantime in terms of legal, organisational and police structural developments. The search for qualified experts proved even difficult. It would appear that crimes against the environment have mutated to little more than lists within the crime statistics. Hardly anybody appears to devote major attention to the question of the relevance of police units devoted to the protection of the environment which were so heatedly debated in the Eighties. Summaries weiterlesen

Die polizeiliche Bekämpfung von Umweltkriminalität: Ermittlungen mit begrenztem Nutzen

von Otto Diederichs

Daß die Bekämpfung von Umweltkriminalität eine polizeiliche Aufgabe ist, wird heute von kaum jemandem noch angezweifelt. Die Polizei selbst beschäftigt sich seit rund 15 Jahren mit der Verfolgung von Umweltdelikten. Zunächst waren es allerdings nahezu ausschließlich die Beamten der Wasserschutzpolizei (WSP), die sich – traditionell – mit Fragen der Gewässerverunreinigung beschäftigten. 1972 wurde an der Wasserschutzpolizeischule in Hamburg dann der erste Lehrgang für Umwelt- und Gefahrgutspezialisten durchgeführt, und 1975 hielt die Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup ihr erstes umweltschutzbezogenes Seminar ‚Maßnahmen der Polizei zur Aufrechterhaltung des Gewässerschutzes, der Abfallbeseitigung und des Naturschutzes‘ ab.

Der Ausgangspunkt für die Befassung mit Gewässerverschmutzungen gründet bei der Wasserschutzpolizei indes nicht in einem frühen umweltschützerischen Bewußtsein, sondern ist in erster Linie die Folge von Schiffsunfällen. Auf dem Rhein z.B., der größten und wichtigsten deutschen Wasserstraße, kam es im Jahre 1964 zu insgesamt 1.115 Havarien, bei denen häufig auch größere Mengen von Treibstoffen freigesetzt wurden. Die polizeiliche Bekämpfung von Umweltkriminalität: Ermittlungen mit begrenztem Nutzen weiterlesen

Das „Referat Umweltdelikte“ beim Landeskriminalamt Berlin: Technisch gut gerüstet, aber nur geringe Aufklärungsquoten

von Martina Kant

Bereits 1984 hatte Berlin die Bearbeitung von Umweltstraftaten und -ordnungswidrigkeiten in einer Inspektion im ‚Referat Um­welt- und Gewerbedelikte‘ der Direktion ‚Spezialaufgaben der Verbrechensbekämpfung‘ konzentriert, während in anderen Bun­desländern noch die örtlichen Kriminal- und Schutzpolizeien zu­ständig waren. Als schließlich 1994 das Berliner Landeskrimi­nalamt neugeschaffen wurde, entschied man sich, ein eigenes ‚Referat Umweltdelikte‘ (LKA 32) einzurichten.

Ausschlaggebend dafür, so der Referatsleiter der Umweltkripo, Polizeidi­rektor (PD) Hans-Jörg Richter, seien vor allem die steigenden Fallzahlen gewesen, die in einer Inspektion nicht mehr zu bewältigen gewesen seien. In der Tat sind laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) in Berlin die erfaßten Umweltdelikte von 1985 bis 1994 um das Viereinhalbfache angestiegen, bis 1996 sogar um fast das Sechsfache, d.h. auf rund 3.000 Delikte im Jahr. Das „Referat Umweltdelikte“ beim Landeskriminalamt Berlin: Technisch gut gerüstet, aber nur geringe Aufklärungsquoten weiterlesen

Grüne Vorstellung zur Umweltkriminalität: Die Crux liegt im Verwaltungshandeln

von Wolfgang Wieland

Der Problemkreis Umweltkriminalität hat offenkundig keine Kon­junktur. Weder die Bundesregierung, noch Bundesinnenminister Manfred Kanthers sog. ‚Sicherheitsnetz‘, ebensowenig die seit dem gerade beendeten Hamburger Wahlkampf im Wettstreit um den ‚law and order-Pokal‘ befindlichen Parteien finden das Thema bei all ihrer Begeisterung über den früheren New Yorker Polizeiprä­sidenten Bill Bratton, bei all ihrer Sorge um Jugendbanden, Ausländerkriminalität und extremistischer Gewalt irgendwie er­wähnenswert. Da ist es schon tröstlich, daß Bündnis 90/Die Grü­nen in ihren ‚Zehn Eckpunkten für ein alternatives Sicherheits­konzept‘ den fünften Eckpunkt der Umwelt gewidmet haben: „Umweltstrafrecht: Vollzugsdefizite beseitigen und Zivilrecht nut­zen“.

Zu Recht wird in den Eckpunkten zunächst darauf hingewiesen, daß das Umweltstrafrecht vielfach nur symbolischen Zwecken dient. Der größte Teil der Umweltzerstörung geschieht legal. Der blaue Planet stirbt denn auch nicht an den verbotenen Grenzwertüberschreitungen von Emissionen, son­dern an den Emissionen an sich. Der Umweltgipfel von Rio befaßte sich am Rande zwar auch mit kriminellen Aktivitäten, vor allem aber mit dem legalen Wahnsinn des weltweiten CO2-Ausstosses, mit der Notwendigkeit der Ener­giewende. Grüne Vorstellung zur Umweltkriminalität: Die Crux liegt im Verwaltungshandeln weiterlesen

Alternatives Sicherheitskonzept für Städte und Gemeinden: Gemeinsam Sicherheit herstellen

von Renate Künast

Eine Vielzahl von Vorfällen und Phänomenen in ihrem Wohn- und Lebensumfeld wird von Bürgerinnen und Bürgern als Unsicher­heitsfaktor empfunden. Dazu gehören neben kriminellen Handlun­gen auch unerwünschte Ansprachen und Belästigungen, Rück­sichtslosigkeiten, Lärm, Überforderung im Straßenverkehr, Zei­chen von Zerstörung und Verfall. Es muß zu den vorrangigen In­teressen der Städte gehören, mehr an tatsächlicher Sicherheit her­zustellen und subjektive Unsicherheitsgefühle der BürgerInnen ab­zubauen.

Vielerorts wird heutigentags propagiert, mit Aktionen für eine „Saubere Stadt“ (d.h. gegen Graffiti, Wagenburgen, Obdachlose und Betteln) werde das Problem Kriminalität tatsächlich beseitigt. Doch selbst bei einer Steigerung des Sicherheitsgefühles in einzel­nen Stadtbereichen oder in den Innenstädten, ist Nebeneffekt die Verlagerung von Kriminalität oder des devianten Verhaltens. In den USA haben sich infolge der zunehmenden Kriminalisierung die Gefangenenzahlen verdoppelt. Eine Aktion „Saubere Stadt“ kann schon deshalb kein befriedigendes Konzept sein. Alternatives Sicherheitskonzept für Städte und Gemeinden: Gemeinsam Sicherheit herstellen weiterlesen

Die Grenzen des strafrechtlichen Umweltschutzes: Vom Schein einer verstärkten Rechtssicherheit

Von Wolf-Dieter Narr

Umweltgefährdungen haben nicht abgenommen. Im Gegenteil. Die in den 70er Jahren gewachsene öffentliche Aufmerksamkeit aber glücklicherweise ebenso wenig. Niemand kann es sich offen sicht­bar erlauben, Umweltprobleme – von der Luftverschmutzung über das Waldsterben bis hin zur Abfallbeseitigung – ausdrücklich zu mißachten. Auch hier gilt jedoch: Zwischen dem besorgten Reden über ‚die Umwelt‘ und den Forderungen, was alles geschehen müsse, daß diese lebensfördernd erhalten bzw. wiederhergestellt werde, und den entsprechenden Taten klafft ein riesiger Spalt. Und nicht nur dies. Nach wie vor, auf manchen Gebieten mehr denn je, wird ‚die Umwelt‘ bewußt und gewollt oder fahrlässig und unachtsam gestört und zerstört.

Die menschlichen Lebensbedingungen werden gegenwärtig und vor allem für zukünftige Generationen verschlechtert. Dem ‚Prinzip der Verantwortung‘ wird lokal, national und international zuwidergehandelt. Das Geschäft auf Kosten der Umwelt blüht. Etwa im Bereich schwer zu beseitigender Abfälle werden dem Geschäft beträchtliche, von den Wegen allen vernünftigen Um­weltschutzes hart abweichende Chancen eröffnet. Die Grenzen des strafrechtlichen Umweltschutzes: Vom Schein einer verstärkten Rechtssicherheit weiterlesen