Archiv der Kategorie: CILIP 058

(3/1997) Polizeiliche Bekämpfung von Umweltkriminalität

Vorrechte und Immunitäten für Europol – Dokumentation des Zusatzprotokolls zur Europol-Konvention

von Otto Diederichs

Normalerweise erscheint die von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zusammengestellte Bilanz polizeilicher Todesschüsse jeweils in der ersten Ausgabe des Folgejahres, während die offizielle Statistik der Innenministerkonferenz (IMK) meist erst im Sommer oder Herbst bekannt gegeben wird. Daß die CILIP-Statistik in diesem Jahr verspätet erscheinen muß, hat indes seinen Grund: Zum ersten Male wies sie für 1995 gravierende Unterschiede zur IMK-Statistik auf, die nicht durch notwendige abweichende Erfassungskriterien zu erklären waren.

Die Nachrecherche ergab, daß das wichtigste Kontrollinstrument, die Presse, nicht mehr ausreichend funktioniert. Vielfach blieben Meldungen in den Lokalteilen der Zeitungen hängen und waren damit einer überregionalen Auswertung entzogen. Der umgekehrte Fall, daß Todesschüsse, die gar nicht stattgefunden haben, gemeldet, jedoch nicht wieder korrigiert werden, ist zwar seltener, hat aber ebenfalls stattgefunden: (1) In der Chronologie in Heft 55 (2/96) hatte CILIP gemeldet, am 6. August 1996 sei es in Bremen zu einem tödlichen Schuß auf einen Jugendlichen gekommen. (2) Das Bremer Polizeipräsidium belegte daraufhin gegenüber der Redaktion, daß es sich lediglich um einen Schuß in den Boden gehandelt hat, bei dem niemand verletzt wurde. (3) Vorrechte und Immunitäten für Europol – Dokumentation des Zusatzprotokolls zur Europol-Konvention weiterlesen

Europäische Innere Sicherheit – Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle?

von Heiner Busch

Seit Mitte der 70er Jahre wurde die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa quantitativ und qualitativ erheblich ausgedehnt. Betrieben von den nationalen Sicherheitsexekutiven, zeichnete sich die Europäisierung der Inneren Sicherheit von Anfang an durch ihr demokratisches Defizit aus. Die Themen und Gegenstände der Kooperation waren die gleichen, die auch im Staatsinnern zentral waren. Vor allem durch die Terrorismusbekämpfung wurde die Kooperation maßgeblich ausgebaut. Dabei wurden neue Institutionen geschaffen und Verträge geschlossen, die nur zum Teil auf die ‚Europäische Gemeinschaft‘ (EG) bezogen sind.

Bis zum Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages über die Europäische Union (EUV) gab es keine rechtliche Grundlage für eine Zusammenarbeit auf justiz- und innenpolitischem Gebiet im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft. Dennoch begannen die EG-Mitgliedstaaten ihre Kooperation auf diesem Sektor bereits in den 70er Jahren. 1976 trafen sich die für die Polizei zuständigen Innen- bzw. Justizminister der Mitgliedstaaten erstmals im Rahmen von TREVI (terrorism, radicalism, extremism, violence international). Obwohl das Gremium auf die EG-Staaten begrenzt war bzw. parallel zur Erweiterung der EG wuchs, blieb TREVI bis zu seinem formalen Ende im Jahre 1993 außerhalb der formellen Strukturen der Gemeinschaft. Weder die EG-Kommission noch das Europäische Parlament wurden beteiligt oder in zureichendem Maße informiert. Europäische Innere Sicherheit – Möglichkeiten parlamentarischer Kontrolle? weiterlesen

Die Interessen der Opfer – Opferschutz und „Täter-Opfer-Ausgleich“

von Otto Diederichs

Traditionell gilt dem Täter die staatliche Aufmerksamkeit: Strafe und Strafandrohung sollen normkonformem Verhalten den nötigen Nachdruck verleihen; der Staat verspricht Schutz, indem er Stärke gegenüber Rechtsbrechern demonstriert. Hinter dem staatlichen Strafanspruch treten die Interessen der unmittelbaren Opfer meist in den Hintergrund.

Um die Position von Gewaltopfern zu verbessern, wurde vor rund 20 Jahren das ‚Opferentschädigungsgesetz‘ (OEG) geschaffen (zuletzt geändert im Juli 1993). Um die Stellung von Verbrechensopfern im Strafverfahren zu stärken, trat im Dezember 1986 das ‚Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren‘ (sog. Opferschutzgesetz) in Kraft. Während im Strafverfahren auf diese Weise zumindest das Instrument der Nebenklage breiter genutzt wird, ist das OEG immer noch weithin unbekannt. (1) An diesem Umstand hat allem Anschein nach selbst die traurige Debatte um die Ausdehnung des OEG auf ausländische Gewaltopfer in der Folge der rechtsradikalen Anschläge von Mölln und Solingen nichts geändert. Nach wie vor läßt der gesellschaftliche Umgang mit Kriminalitätsopfern im allgemeinen zu wünschen übrig. Die Interessen der Opfer – Opferschutz und „Täter-Opfer-Ausgleich“ weiterlesen

Reform der Sicherheitsbehörden: Polizei – Geheimdienste – Private Sicherheitsdienste

Von Otto Diederichs

Der Anspruch der Polizeireform der 70er Jahre bestand darin, daß die Polizei sich nicht mehr im Sinne eines ‚Wenn-dann‘-Musters darauf beschränken sollte, auf konkrete Gefahren und Straftaten zu reagieren. Vielmehr sollte sie Gefahren und Straftaten möglichst selbst und umfassend entdecken (also das Dunkelfeld aufhellen) und – mehr noch – dies nicht erst zum Zeitpunkt der unmittelbaren Gefahren oder Straftaten, sondern bereits im Zeitraum davor. Die Polizei sollte sich, dem wohl einflußreichsten Verfechter des Strukturwandels Horst Herold zufolge, (1) von ihrer Rolle als ‚Objekt bloßer Vollstreckung‘ emanzipieren. Von der Hoffnung auf die umfassende Gestaltbarkeit von Sicherheit durch die Polizei haben die meisten Sicherheitsexperten heute Abschied genommen. Geblieben ist jedoch der Glaube an eine Polizei, die allein kraft überlegenen Wissens, Technik und Professionalität zu einer vorbeugenden Verbrechensbekämpfung in der Lage sein und deshalb auch die Kompetenz besitzen soll, weitgehend selbsttätig zu agieren. (2)

Geblieben sind insoweit auch die Leitgedanken des seinerzeitigen Umbaus der Polizei. Die PolizistInnen vor Ort sind in diesem Konzept nur noch die Lieferanten von Detailinformationen, die anschließend zentral zusammengeführt und von EDV-Spezialisten ausgewertet werden, um auf dieser Grundlage übergreifende Einsatzplanungen zu entwickeln und Entscheidungen zu fällen, die von den BeamtInnen vor Ort dann wiederum auszuführen wären. Diesem Modell entsprach die Auflösung der traditionell kleinräumigen Revierstrukturen mit ihrer relativen Autonomie gegenüber übergeordneten Ebenen; der Ausbau zentraler Führungsgremien und die innere Spezialisierung der Polizei. Hinzu kam der Ausbau von Informationssystemen. Durch verstärkte Präsenz von PolizistInnen auf der Straße potentielle Straftäter abzuschrecken, sie auf frischer Tat zu ertappen, an Kriminalitätsschwerpunkten bereits vor ihnen eingetroffen zu sein, dies war das Versprechen. Reform der Sicherheitsbehörden: Polizei – Geheimdienste – Private Sicherheitsdienste weiterlesen

Umdenken in der Gesetzgebung: Polizei-, Strafprozeß- und Strafrecht

von Norbert Pütter

Die Veränderungen im Recht der Inneren Sicherheit seit der ersten Häfte der 70er Jahre speisten sich zumeist aus einer Mischung von polizeilichen Allmachtsphantasien und bürokratischer Phantasielosigkeit. Sie wiesen und weisen Polizei und Strafverfolgung einen Ort im gesellschaftlich-staatlichen Gefüge zu, der die Eigenarten der Apparate Innerer Sicherheit maßlos über- und die Gefahren für die demokratische Verfassung gefährlich unterschätzt. In einem demokratischen Verfassungsstaat hat die Polizei keinen ‚gesellschaftssanitären‘ Auftrag und das Strafrecht ist nicht dazu da, irgendetwas – und sei es ein Verbrechen – zu ‚bekämpfen‘. (1) Ihre Aufgabe besteht in der Sicherung zentraler Schutzgüter, durch die Androhung und Verhängung von Strafen, sofern diese verletzt werden.

Das Recht der Inneren Sicherheit ist bezogen auf die Handlungen von Personen. Der Störer im Polizeirecht, der Straftäter (Verdächtiger, Beschuldigter etc.) in der Strafprozeßordnung (StPO). Diese individualistische Ausrichtung ist kennzeichnend für unseren Rechtskreis; sie geht von verantwortlich handelnden Individuen aus, die belangt werden können, wenn sie eine Gefahr verursachen oder eine kriminalisierte Handlung begehen. Dieses Modell versagt jedoch vor den modernen Großgefahren. Es wird weder dem gerecht, was kollektive Akteure (Gruppen oder Unternehmen z.B.) tun, noch kann es auf solche Phänomene angemessen reagieren, die sich nicht auf das Verhalten einzelner zurückführen lassen. Wo dies doch geschieht, indem z.B. abstrakte Gefährdungsdelikte als Straftatbestände eingeführt werden oder indem die Strafbarkeitsschwellen gesenkt werden, werden gesamtgesellschaftliche Ursachenkomplexe zu Abweichungen schuldhaft handelnder Individuen verniedlicht. Eine solche Strategie muß scheitern. Umdenken in der Gesetzgebung: Polizei-, Strafprozeß- und Strafrecht weiterlesen

Summaries

Thematic focus: Environmental Crime

Editorial Comment
by Otto Diederichs

During the heyday of the debate on police enforcement of law in conjunction with crimes against the environment, CILIP published its first special issue in 1985 on the „environmental protection police“. More than 10 years later it appears only right to look back and attempt to trace developments over the past twelve years and to take a close look at what has happened in the meantime in terms of legal, organisational and police structural developments. The search for qualified experts proved even difficult. It would appear that crimes against the environment have mutated to little more than lists within the crime statistics. Hardly anybody appears to devote major attention to the question of the relevance of police units devoted to the protection of the environment which were so heatedly debated in the Eighties. Summaries weiterlesen