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Kontrolle von Polizeihandeln: Schwierige Wege führen selten zum Ziel

von Anna Luczak

Im Rahmen der Konferenz „40 Jahre Bürgerrechte & Polizei/CILIP“ nahm Rechtsanwältin Anna Luczak Stellung zu den Möglichkeiten und Schwierigkeiten der justiziellen Kontrolle polizeilichen Handelns. Wir dokumentieren ihren Vortrag in überarbeiteter Form.

Wie steht es aktuell um die Kontrolle der Polizei? Mein Vorredner, Philipp Krüger, Sprecher der Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte von Amnesty International, hat zu Polizeigewalt referiert und dazu, wie eine Forderung an eine effektive Kontrolle hauptsächlich in Bezug auf strafrechtlich relevante Vorfälle lauten könnte. In meiner Praxis ist Polizeigewalt nur einer von vielen Fällen, in denen polizeiliches Handeln rechtswidrig ist oder rechtswidrig sein kann. Denn es gibt natürlich auch polizeiliches Handeln, das gegen das Gesetz verstößt und insofern rechtswidrig ist, das aber nicht strafrechtlich relevant ist und auch nicht mit Gewaltanwendung einhergeht. Ich will das am Beispiel des Umgangs der Polizei mit Versammlungen erläutern.

Dazu möchte ich zuerst auf das Brokdorf-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1985 verweisen. Das ist ein Urteil, auf das sich Anwältinnen oder Anwälte immer sehr gern beziehen, weil dort die Grundsätze der Versammlungsfreiheit hochgehalten werden. In dem Ur­teil heißt es, dass es zu den wichtigsten Grundrechten gehört, wenn sich Menschen zusammen finden und ihre Meinung äußern. Das gilt auch auf der Straße, und das wird in dem Urteil sehr poetisch ausgeführt: Kontrolle von Polizeihandeln: Schwierige Wege führen selten zum Ziel weiterlesen

Zwischen Imagepflege und Gewalt – Polizeistrategien gegen Demonstrationen

von Michael Sturm und Christoph Ellinghaus

Die Zeiten, da Bundesgrenzschutz und Bereitschaftspolizeien mit schweren Waffen in quasi-militärische Manöver zogen, sind längst vorbei. Polizeiliche Einsätze bei Demonstrationen folgen heute dem Prinzip der „deeskalativen Stärke“.

Spätestens die Erfahrungen mit den Demonstrationen der Studentenbewegung am Ende der 60er Jahre verdeutlichten der Polizei, dass ihre Feindbilder, Einsatztaktiken und Ausrüstungsstandards den Wirklichkeiten der Bundesrepublik nicht gerecht wurden. Sie sah sich nicht mit bewaffneten kommunistischen Umsturzversuchen konfrontiert, die seit den 50er Jahren den Bezugspunkt für Manöver von Bereitschaftspolizeien und Bundesgrenzschutz bildeten, sondern mit zivilen Protesten von Jugendlichen und Studierenden. Sie musste zur Kenntnis nehmen, dass die Öffentlichkeit zunehmend sensibler und kritischer auf ihre Maßnahmen reagierte. Zwischen Imagepflege und Gewalt – Polizeistrategien gegen Demonstrationen weiterlesen

Auflagen, Verbote, Schikanen – Demonstrationsfreiheit unter Polizeivorbehalt

von Wolfgang Kaleck

Der bis heute wegweisende Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.5.1985 liest sich vielversprechend.[1] Die Demonstrationsfreiheit sei ein „unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemein­wesens“. Was ist aus den Versprechungen geworden?

Gemäß dem Beschluss sind die staatlichen Behörden gehalten, „versammlungsfreundlich zu verfahren“. Demnach seien bei Verletzung der Anmeldepflicht Spontandemonstrationen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden, nicht schematisch zu verbieten oder aufzulösen. Verbote und Auflösungen sollen nur „zum Schutz gleichwertiger Rechts­güter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen“. Wenn einzelne Teilnehmer oder eine Minderheit unfriedlich werden, dürften nicht ganze Demonstrationen den Schutz der Versammlungsfreiheit verlieren. Auflagen, Verbote, Schikanen – Demonstrationsfreiheit unter Polizeivorbehalt weiterlesen