von Lisa Riedner
Mit einem neuen Gesetz möchte die Bundesregierung verbieten, „Arbeitskraft als Tagelöhner im öffentlichen Raum aus einer Gruppe heraus in einer Weise anzubieten, die geeignet ist, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung zu ermöglichen“.[1] Das Verbot der „Tagelöhnerbörsen“ soll mit Platzverweisen und Bußgeldern durchgesetzt werden.
Auch darüber hinaus soll das „Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ die Kompetenzen des Zolls stark erweitern und außerdem das Recht auf Kindergeld für EU-Bürger*innen einschränken. Kontrolle am ‚Tagelöhnermarkt‘ – Rassismus und die Versicherheitlichung des Sozialen weiterlesen