Die Geschichte des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ beginnt nicht erst mit dem Abtauchen des Trios Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe 1998. Das Gewaltpotenzial der Neonazi-Szene wurde verharmlost. Der Verfassungsschutz agierte mit seinen V-Leuten „rechts- und regellos“, sagt Martina Renner. Heiner Busch befragte die Landtagsabgeordnete der LINKEN und stellvertretende Vorsitzende des NSU-Untersuchungsausschusses.
Was ist der Auftrag des Untersuchungsausschusses?
Der Untersuchungsausschuss wurde im Januar 2012 auf gemeinsamen Antrag aller Fraktionen im Thüringer Landtag eingesetzt. Er soll mögliches Fehlverhalten der Sicherheits- und Justizbehörden des Landes im Zusammenhang mit Aktivitäten rechtsextremer Strukturen, insbesondere des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) und des „Thüringer Heimatschutzes“ (THS), unter die Lupe nehmen. Zum Auftrag des Ausschusses gehört auch die Rolle der zuständigen Ministerien einschließlich ihrer politischen Leitungen sowie der mit den Sicherheitsbehörden zusammenarbeitenden Personen, der so genannten menschlichen Quellen, der V-Leute also. Auch die Vorgeschichte im Blick – Der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss weiterlesen →
Ein Kooperationszentrum und ein gemeinsames Informationssystem für Polizei und Verfassungsschutz sollen „Pannen“ wie bei der Verfolgung der Zwickauer Zelle künftig ausschließen. Falsche Konsequenzen aus einer falschen Problemanalyse.
Wir erinnern uns: Kurz nach dem 11. September 2001 – der Staub über Manhattan hatte sich kaum gelegt – legte der seinerzeitige Bundesinnenminister Otto Schily gleich ein ganzes Bündel an Verschärfungen von Sicherheitsgesetzen vor. Mit den im Volksmund bald so genannten Otto-Katalogen sollten insbesondere der Kampf gegen islamistische „Schläfer“ aufgenommen und „Sicherheitslücken“ geschlossen werden. Mit Bits und Bytes gegen Rechts? Anti-Terror-Datei gegen Rechtsextremisten weiterlesen →
Ja, die bürgerrechtlichen Forderungen nach Abschaffung der deutschen Geheimdienste sind wirkungslos geblieben. Ja, Polizeien und „geheime Nachrichtendienste“ weisen heute mehr Ähnlichkeiten auf als vor 30 Jahren. Ja, das Trennungsgebot war eine westdeutsche Besonderheit. Aber diese Einsichten ändern nichts an dem Umstand, dass die Abschaffung der Geheimdienste weiterhin das Gebot der Stunde bleiben muss.
Vier Argumente sind für die Bilanz von Mark Holzberger und Albrecht Maurer zentral: 1. Die Abschaffungsforderung sei politisch wirkungslos geblieben. 2. Das Trennungsgebot sei eine deutsche Besonderheit, die weder der Politik der „vernetzten Sicherheit“ in der BRD noch der Realität in Europa gerecht werde. 3. Im bürgerrechtlichen Diskurs werde nicht ausreichend benannt, welche Aufgaben von wem wahrgenommen werden sollten, wenn die Geheimdienste abgeschafft würden. 4. Die neuen Gefahren erforderten geheime Ausforschungen. Wenn die Geheimdienste abgeschafft würden, würden die Polizeien diese Aufgabe wahrnehmen, wodurch die Gefahren erheblich stiegen. Im Folgenden wollen wir kurz diese Argumente aus unserer Sicht kommentieren. Geheimdienste abschaffen! Eine Replik auf Mark Holzberger und Albrecht Maurer weiterlesen →
Die Abschaffung der Geheimdienste oder mindestens die Verteidigung des Gebots der Trennung von Diensten und Polizei gehören zum ständigen politischen Repertoire der deutschen Linken und Bürgerrechtsorganisationen. Vor dem Hintergrund der Politik der „vernetzten Sicherheit“ in der BRD wie im Rahmen der EU drohen diese Forderungen zu bloßen Bekenntnissen zu verkommen.
„Der Verfassungsschutz hat durch seine vierzigjährige Tätigkeit nichts zum Schutz der Verfassung beigetragen. Er hat vielmehr durch seine systembedingten, unvermeidbaren Übergriffe und Skandale und durch die Erzeugung von demokratischer und freiheitlicher Unsicherheit die Verfassung geschädigt.“ So heißt es in einer Broschüre mit dem Titel „Weg mit dem Verfassungsschutz“, die die Humanistische Union 1990 vorlegte.[1] Die Forderung, die Trennung von Polizei und Geheimdiensten aufrecht zu erhalten bzw. wiederherzustellen oder die Geheimdienste gleich ganz abzuschaffen, wird seit langem von allen deutschen Bürgerrechtsorganisationen vertreten. Sie speiste sich aus den Erfahrungen mit den Berufsverboten der 70er und 80er Jahre und aus den vielen Skandalen, für die die Geheimdienste verantwortlich waren. Blick zurück nach vorn! – Für eine Neubelebung der Debatte um die Geheimdienste weiterlesen →
Die Ämter für Verfassungsschutz hatten maßgeblichen Anteil daran, dass das „Terror-Trio“, das sich selbst „Nationalsozialistischer Untergrund“ nannte, 1998 abtauchen konnte und bis zum November 2011 unentdeckt blieb. Für ihr Versagen werden sie nun mit dem Ausbau ihrer Macht belohnt.
Neun Gewerbetreibende türkischer bzw. griechischer Herkunft, die zwischen 2000 und 2006 regelrecht hingerichtet wurden; eine getötete Polizistin und ihr Kollege, der bei dem Anschlag in Heilbronn 2007 nur knapp mit dem Leben davon kam; zwei Bombenanschläge 2001 und 2004 in Köln mit vielen Verletzten; vierzehn Überfälle auf Banken und Sparkassen – das ist die Bilanz der Straftaten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“, die sich seit dem 4. November, seit dem Tod von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in ihrem Wohnmobil in Eisenach und seit dem von Beate Zschäpe gelegten Brand in der gemeinsamen Wohnung in Zwickau herauskristallisiert hat. Aktionismus statt Aufklärung – Der neue staatliche „Kampf gegen Rechts“ weiterlesen →
Die „freiheitliche demokratische Grundordnung“ (fdGO) wird wie eine Tabuformel benutzt, so als komme der Schutz dieser „unantastbaren Werte“ gegen ihre „Feinde“ noch vor den erst zu verwirklichenden Grundrechten und der Demokratie. Von diesem fetischisierten präventiven Staatsschutz kann sich auch das Bundesverfassungsgericht nicht lösen.
Der „freiheitlich-demokratische Staat“ gehe nicht von sich aus gegen Parteien mit einer ihm feindlichen Zielrichtung vor, er wehre „lediglich Angriffe auf seine Grundordnung ab“, schrieb das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) 1956 im KPD-Verbotsurteil. Schon die gesetzliche Konstruktion und präventive Ausrichtung schlösse einen Missbrauch des Parteienverbots „im Dienste eifernder Verfolgung unbequemer Oppositionsparteien aus.“[1]Die „fdGO“ als Fetisch – Verfassungsschutz und Verfassungsgericht weiterlesen →
Eine Studie des Berliner Verfassungsschutzes zeigt die Fokusverschiebung der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den „Extremismus“.
Der Berliner Innensenat ließ sich nicht lumpen, als er am 11. November 2009 die Verfassungsschutz-Broschüre „Linke Gewalt in Berlin (2003-2008)“ vorstellte.[1] Anders als sonst bei Neuveröffentlichungen üblich fand die Veranstaltung, ein Fachsymposium, nicht in den eigenen Räumen, sondern im Kinosaal des „Deutschen Historischen Museums Unter den Linden“ statt. Gäste waren PolizistInnen, VerfassungsschützerInnen, PolitikerInnen und behördentreue JournalistInnen. Vorangegangen war eine wochenlange Berichterstattung über eine angeblich ausufernde Gewalt von Links sowie eine Kampagne der Opposition, die im Feuerschein brennender Autos ein Thema erblickte, um gegen den Rot-Roten Senat punkten zu können.
Vorbild für die Studie über „linke Gewalt“ ist eine über „rechte Gewalt in Berlin“, deren zwei Teile 2005 und 2007 in der gleichen Reihe des Berliner Verfassungsschutzes erschienen sind. Die Fragestellung ist bei beiden identisch: Welches Ausmaß und welchen Charakter hat linke bzw. rechte Gewalt in der Hauptstadt? Welcher Zusammenhang besteht zwischen linker bzw. rechter Gewalt und Links- bzw. Rechtsextremismus? Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten weisen die Phänomenologie linker und rechter Gewalt auf? Lechts und Rinks – Der Verfassungsschutz und die „linke Gewalt in Berlin“ weiterlesen →
Ohne sie näher zu bestimmen, spricht das Grundgesetz von der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ (fdGO). Die politischen und gesellschaftlichen Wandlungen der letzten sechzig Jahre hat diese Formel unbeschadet überstanden: sie taugt mehr denn je dazu, politisch Unliebsames außerhalb „unserer“ Gesellschaft zu stellen.
Schon früh in den 50er Jahren wurden in der Bundesrepublik Deutschland die Spurweite des „Schutzes der verfassungsmäßigen Ordnung“ und die Art, wie diese Geleise gegen „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ zu befahren waren, festgelegt. Sie sind ins heute Vorbewusste abgesackt. Wer sie infrage stellt, steht schnell im Geruch der Verfassungsfeindlichkeit. Die Motivations- und Artikulationsbasis dieses Schutzes, die „wehrhafte“ („streitbare“, „abwehrbereite“) „Demokratie“ und ihre scheinbare Evidenz, immunisiert gegen alle Zweifel. Neue Gefahren für Grundrechte und Demokratie, wie sie gegenwärtig im Kontext von Globalisierung und Neuen Technologien heraufziehen, brauchen nicht zu kümmern. Sie werden allenfalls wie neuer Wein in alten Schläuchen, sprich im Sinne eines Verfassungsbestandsfixums, behandelt. Die immer neu zu stellende Frage nach den „konstitutiven Elementen einer Vergesellschaftung vom Typus ‚freiheitliche Demokratie‘“[1] wird angstvoll und zugleich aggressiv unterdrückt. „fdGO“: eine Formel für die Ewigkeit – Über die Konitinuität der staatsschützerischen Prämisse weiterlesen →
Es liegt in der Natur von Geheimdiensten, dass sie einer wirksamen öffentlichen Kontrolle weitgehend entzogen sind. Dass sich auf solch sumpfigem Boden eine eigenwillige Dienstauffassung entwickeln kann, bei der nur noch der scheinbare Erfolg zählt, liegt auf der Hand. Ebenso, dass in solcher Art Gestrüpp regelmäßig Affären und Skandale blühen.
Die nachfolgende Chronologie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einerseits sind es zu viele und andererseits kommen die Skandale und Affären der Geheimen in der Regel erst mit deutlicher Verspätung ans Licht. Die Themenpalette reicht dabei von Fällen der Spionage/Gegenspionage bis hin zu eklatanten Menschenrechtsverletzungen. Dass eine Angelegenheit sich zum Skandal auswächst, erklärt sich oft nur aus der jeweils aktuellen politischen Situation. Geheimdienstliche Sumpfblüten – Versuch einer Chronologie weiterlesen →
Das Konstrukt der „freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ bildet seit den Frühzeiten der BRD das ideologische und juristische Rüstzeug für verfassungsschützerische Umtriebe. Dass sich daran nichts Grundlegendes geändert hat, belegen exemplarisch zwei jüngere Oberverwaltungsgerichtsurteile.
Am 13. Febuar 2009 entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den damaligen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei im Bundestag, Bodo Ramelow nicht weiter „beobachten“ dürfe.[1] Das Amt hatte die Karriere des Politikers schon seit 1999 begleitet. 2003 war er in den Thüringer Landtag und 2005 schließlich in den Bundestag gewählt worden. Das BfV sammelte weiter Informationen über ihn – aus offen zugänglichen Quellen, wie man beteuerte. Die „fdGO“ als Waffe – Keine Freiheit den Feinden der Freiheit? weiterlesen →
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