zusammengestellt von Otto Diederichs
Januar 2016
1. Januar: Deutscher Chef bei INTCEN: Der bisherige BND-Agent Gerhard Conrad wird neuer Koordinator des „Intelligence Analysis and Situation Centre“ (INTCEN) bei der EU in Brüssel. INTCENT mit seinen 70 Mitarbeitern soll die Erkenntnisse der einzelnen EU-Geheimdienste zusammenführen und den Europäischen Auswärtigen Dienst beraten.
2. Januar: Rockerkriminalität: In Hamburg wird ein Rocker der Gruppe „Mongols“ durch Messerstiche schwer verletzt aufgefunden und ins Krankenhaus gebracht. Ebenfalls in Hamburg werden am 4. Januar zwei Rocker, die unter dem Verdacht festgenommen worden waren, am 28. Dezember ein Mitglied der „Mongols“ angegriffen und durch Schüsse schwer verletzt zu haben, wieder freigelassen. Nach weiteren fünf Personen wird noch gefahndet. Am 8. Januar verurteilt das Landgericht (LG) Kiel einen „Hells Angel“ zu viereinhalb Jahren Haft. Er hatte vor sieben Jahren den Überfall auf einen Mann einer verfeindeten Gang in Auftrag gegeben, bei dem dieser angeschossen und schwer verletzt wurde. Am 12. Januar werden in Hamburg drei Rocker unter dem Verdacht festgenommen, Anfang Januar ein „Mongols“-Mitglied durch Messerstiche schwer verletzt zu haben. Im Prozess gegen einen Rocker der „Bandidos“ und ehemaligen V-Mann des Landeskriminalamts (LKA) Bayern verdichten sich am 2. Februar die Hinweise, dass der Mann 2011 von seinem V-Mann-Führer vor Ermittlungen wegen Drogenhandels gewarnt wurde. In sieben Bundesländern sowie in Österreich durchsuchen am 23. Februar Polizeibeamte zeitgleich die Wohnungen von Mitgliedern der „Hells Angels“. Dabei werden u.a. größere Drogenmengen gefunden; gegen einen Rocker wird zudem ein Haftbefehl vollstreckt. Am 10. März verbietet das rheinland-pfälzische Innenministerium den Ableger der „Hells Angels“ in Neuwied. Nach Durchsuchungen in mehreren nordrhein-westfälischen Städten nimmt die Kölner Polizei am 16. März neun „Hells Angels“ fest. Sie sollen an mehreren Schießereien beteiligt gewesen sein, bei denen es drei Verletzte und einen Toten gegeben hat. Aus Mangel an Beweisen spricht das LG Berlin am 21. März drei „Hells Angels“, die im September 2013 einen Türsteher erschossen haben sollen, vom Vorwurf des Mordes frei. Am 23. März verurteilt das LG Schweinfurt (Bayern) einen Rocker aus NRW wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe. Er hatte aus Rache einen anderen Rocker arbeitsunfähig geprügelt und ihm ein Fingerglied abgeschnitten. Im baden-württembergischen Heidenheim kommt es am 7. April zu einer Schießerei zwischen zwei rivalisierenden Rockergruppen, bei der zwei Männer lebensgefährlich verletzt werden. Drei Personen werden festgenommen. Am 13. April durchsuchen Polizei, Zoll und Steuerfahndung mit rund 900 BeamtInnen eines der größten Berliner Bordelle. Sechs Personen, darunter vier Frauen werden verhaftet und Vermögenswerte in Höhe von 6,4 Mio. Euro beschlagnahmt. Das Bordell soll u.a. von Rockern der „Hells Angels“ mit Frauen beliefert worden sein. Am 18. April spricht das LG Bayreuth sechs Rocker vom Vorwurf der Körperverletzung und des versuchten Mordes frei, da ihnen die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Sie sollten im Herbst 2010 den Chef einer rivalisierenden Gruppe überfallen und schwer verletzt haben. Durch Presseberichte wird am 19. April bekannt, dass der Rockerclub „Hells Angels MC Bonn“ gegen das im März erlassene Vereinsverbot Klage eingereicht hat. Am 5. Mai kommt es in der Innenstadt von Frankfurt/M. zu einer Schießerei bei der zwei Rocker lebensgefährlich verletzt werden; am 12. Mai wird ein Tatverdächtiger in Rumänien festgenommen. In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern führt die Polizei am 24. Mai eine Razzia gegen zehn Personen durch, die im Verdacht stehen, die 2013 verbotenen „Hells Angels MC Oder City“ weiterbetrieben zu haben. Im Hamburger Rocker-Milieu werden am 16. Juni ein Ex-Mitglied der „Mongols“ und zwei weitere Personen durch Schüsse z.T. schwer verletzt; der Verdächtige ist flüchtig. Um eine mutmaßliche Massenschlägerei zu verhindern verweist die Polizei in Frankfurt/M. am 21. Juni insgesamt 50 Rocker aus der Stadt. Bei einem Streit zwischen verfeindeten Rockergruppen schießen am 25. Juni in Leipzig „Hells Angels“ auf Mitglieder der „United Tribunes“. Ein Mann wird getötet, drei verletzt. 15 Männer werden festgenommen, ein Verdächtiger wird dem Haftrichter vorgeführt und am 28. Juni ein zweiter Verdächtiger festgenommen.
Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: In den frühen Morgenstunden des 4. Januar werden auf eine Flüchtlingsunterkunft im hessischen Dreieich mehrere scharfe Schüsse abgefeuert. Ein schlafender Bewohner wird dabei leicht verletzt. In der Nacht zum 9. Januar wird in Ascheberg (NRW) vor einem Flüchtlingsheim ein Brandsatz gezündet; in Schmitten (Hessen) wird eine Unterkunft mit Farbkugeln beschossen. Am 13. Januar erhebt die Staatsanwaltschaft (StA) Hannover Anklage gegen zwei Männer und eine Frau, die Ende August 2015 einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingswohnung im niedersächsischen Salzhemmendorf verübt hatten; die Angeklagten sind geständig. Am 14. Januar gibt das BKA bekannt, dass laut seiner Zählung 2015 insgesamt 924 Angriffe auf Asylbewerberunterkünfte verübt wurden; davon 76 vollendete und 11 versuchte Brandstiftungen. In Marl (NRW) wird am 21. Januar eine geplante Flüchtlingsunterkunft angezündet; bereits am Vortag war das Haus mit Nazi-Parolen beschmiert worden. In Barsinghausen (Niedersachsen) wird am 23. Januar ein Anschlag auf eine im Bau befindliche Asylunterkunft verübt. Bei den Löscharbeiten entdeckt die Feuerwehr mehrere geöffnete Gasflaschen. In Bismark (Sachsen-Anhalt) werden am gleichen Tag in einem noch unbewohnten Flüchtlingsheim etliche Wasserhähne aufgedreht; es entsteht erheblicher Sachschaden. In Grimma (Sachsen) werden am 29. Januar Steine auf eine Unterkunft geworfen. Am 30. Januar kommt es gleich in zwei sächsischen Städten zu Anschlägen: In Chemnitz werden Steine auf ein Asylheim geworfen; in Leipzig wird in einer Unterkunft eine brennbare Flüssigkeit ausgeschüttet, die jedoch von selbst erlischt; auf ein anderes Leipziger Heim wird ein selbstgebauter Sprengkörper geworfen, der jedoch nicht zündet. Am 5. Februar erhebt die StA Dresden Anklage gegen zwei Männer, die im Juni und August 2015 in Meißen geplante Flüchtlingsheime angezündet, bzw. geflutet hatten. In Kaufbeuren (Baden-Württemberg) wird am 7. Februar der Dachstuhl einer geplanten Flüchtlingsunterkunft angezündet und brennt komplett aus. Am 10. Februar beginnt vor dem Landgericht (LG) Hannover der Prozess gegen die drei Täter von Salzhemmendorf. Sie erklären zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen zu sein; fremdenfeindliche Motive bestreiten sie. Die meisten Attacken fanden 2015 in Nordrhein-Westfalen statt (219), gefolgt von Sachsen (109); dies wird am 12. Februar bekannt. Die StA Hagen erlässt am 16. Februar Haftbefehl wegen versuchten Mordes in sieben Fällen gegen zwei Männer, die im Oktober 2015 ein bewohntes Flüchtlingsheim in Altena (NRW) angezündet hatten. Vor dem Rostocker LG legen zwei Angeklagte, denen vorgeworfen wird im Oktober 2014 einen Brandanschlag auf ein Flüchtlingsheim in Groß Lüsewitz (Mecklenburg-Vorpommern) verübt zu haben, am 17. Februar ein Geständnis ab. Eine ebenfalls am 17. Februar bekannt gewordene vertrauliche Lageübersicht des BKA beziffert die Zahl der Angriffe auf Unterkünfte für das Jahr 2015 auf 1.027 Taten. Am 18. Februar blockieren in Clausnitz (Sachsen) rund 100 Personen die Zufahrt zu einer neuen Asylunterkunft und verhindert so grölend die Ankunft eines Flüchtlingsbusses für circa zweieinhalb Stunden. Der Leiter der Unterkunft ist Mitglied der Alternative für Deutschland (AfD) und kannte als einer von wenigen die Ankunftszeit des Busses. Im sächsischen Nauen brennt in der Nacht zum 21. Februar der Dachstuhl eines vorbereiteten Asylheimes komplett aus, da die Löscharbeiten massiv durch Asylgegner behindert werden, die dabei zum Teil ihrer „unverhohlenen Freude“ Ausdruck verleihen. Am 22. Februar gibt ein Sprecher des Bundesinnenministeriums (BMI) bekannt, dass seit Anfang des Jahres bereits 118 Straftaten gegen Asylheime begangen wurden, darunter 17 Brandanschläge. Nach BMI-Zählung wurden 2015 insgesamt 924 Straftaten gegen Unterkünfte begangen (2014: 199); davon 87 versuchte oder vollendete Brandstiftungen. Zum wiederholten Male wird am 27. Februar die Asylunterkunft in Gräfenhainichen angegriffen und diesmal scharf beschossen; verletzt wird niemand. Bereits zum vierten Mal wird am 28. Februar eine geplante Flüchtlingsunterkunft in Kirchhundem (NRW) angegriffen und angezündet. Am 1. März nimmt die Polizei in Nauen (Brandenburg) den örtlichen Kreistagsabgeordneten der NPD und einen zweiten Mann unter dem Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung fest; nach weiteren Personen wird gefahndet. Sie werden für mehrere Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte verantwortlich gemacht. Am 21. März nimmt die Polizei einen weiteren aktiven Neo-Nazi fest, er gibt seine Beteiligung an der Brandstiftung im August 2015 zu. Es wird Haftbefehl erlassen. Auf ein Mehrfamilienhaus in Schleswig, in dem auch eine syrische Flüchtlingsfamilie lebt, wird am 3. März ein Brandanschlag verübt, der jedoch von den BewohnerInnen gelöscht werden kann. Vor einem Flüchtlingsheim in Eisenach (Thüringen) wird am 3. März eine, mit einem Hakenkreuz markierte Rohrbombe gezündet; verletzt wird niemand. Ebenfalls am 3. März greift in Töging (Bayern) eine mit Steinen und Knüppeln bewaffnete Gruppe von acht Jugendlichen eine Unterkunft für minderjährige Flüchtlinge an und fordert sie zum Kampf. Gegen die Angreifer wird wegen Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung ermittelt. In der Nacht zum 5. März werfen drei Jugendliche Molotowcocktails auf ein im Bau befindliches Flüchtlingsheim in Milbertshofen (Bayern), die jedoch nicht explodieren; die drei können festgenommen werden. Am 7. März verurteilt das LG Rostock zwei Männer, die im Oktober 2015 Brandsätze auf eine Asylunterkunft in Groß-Lüsewitz (Mecklenburg-Vorpommern) geworfen hatten, wegen versuchter schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes zu je fünf Jahren Haft. In München kann am 11. März ein Brandanschlag auf eine fast bezugsfertige Unterkunft verhindert werden. Das LG Hannover verurteilt am 17. März zwei Männer und eine Frau, die im August 2015 Brandsätze in Flüchtlingsheim in Salzhemmendorf (Niedersachsen) geworfen hatten, wegen versuchter schwerer Brandstiftung und versuchten Mordes zu Haftstrafen zwischen viereinhalb und acht Jahren. Im Hamburger Nobelstadtteil Blankenese behindern AnwohnerInnen mit Rechtsmitteln, Blockaden und Sabotageaktionen massiv den Bau einer Unterkunft. Am 19. April nimmt die Polizei einen Tatverdächtigen fest, der im Januar auf das Asylheim im hessischen Dreieich geschossen hatte. Auf ein Flüchtlingsheim in Chemnitz wird am 19. April ein Brandanschlag verübt. Das Feuer kann schnell gelöscht werden, verletzt wird niemand. In der Nacht zum 24. April pöbelt in Berlin eine Gruppe Jugendlicher vor einer Unterkunft und wirft eine Fensterscheibe ein. Am 26. April beginnt vor dem LG Dresden der Prozess gegen die Brandstifter von Meißen; beide Männer legen Teilgeständnisse ab. Vor dem Amtsgericht (AG) Frankfurt/M. beginnt der Prozess gegen einen Mann der mit einer Gaspistole mehrfach auf eine Asylunterkunft in Hofheim geschossen hatte. Um Mitternacht des 6. Mai marschieren vor der Unterkunft in Löcknitz (Mecklenburg-Vorpommern) acht Personen in Ku-Klux-Klan-Umhängen und mit Fackeln auf. Der Staatsschutz ermittelt. Im Jahr 2015 gab es bundesweit insgesamt 1.047 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte (130 Sachbeschädigungen, 38 Brandstiftungen, 23 Körperverletzungen, 2 Mordversuche, 1 versuchter Totschlag, 1 Sprengstoffexplosion). Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums vom 9. Mai auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Am 17. Mai wird ein zweiter Tatverdächtiger für die Schüsse auf das Asylheim in Dreieich festgenommen. Auf eine Flüchtlingsunterkunft in Zwickau (Sachsen) wird am 22. Mai ein Brandanschlag verübt; ein Bewohner wird leicht verletzt. Am 31. Mai beginnt in Hagen der Prozess gegen einen Feuerwehrmann, der im Oktober 2015 den Dachstuhl einer Flüchtlingsunterkunft in Altena angezündet hatte; der Mann ist geständig. Ebenfalls am 31. Mai verurteilt das LG Zwickau (Sachsen) drei Männer, die im November 2015 ein Asylheim in Crimmitschau mit Brandsätzen attackiert hatten, zu mehrjährigen Haftstrafen. Am 7. Juni erlässt das AG Freiberg Strafbefehle gegen vier Beteiligte an der Blockade der Asylunterkunft Clausnitz Strafbefehle wegen Nötigung und Beleidigung. Im niedersächsischen Lingen schießt am 13. Juni ein Mann aus seiner Wohnung heraus mit einem Luftgewehr auf ein Flüchtlingsheim. Ein Kind und ein Jugendlicher werden leicht verletzt. Das LG Gera verurteilt am 20. Juni einen Mann, der im Dezember 2015 einen Brandanschlag auf ein Asylheim im thüringischen Altenburg verübt hatte, zu dreieinhalb Jahren Haft. Laut BKA-Erklärung vom 20. Juni kam es seit Jahresbeginn in Deutschland zu insgesamt 51 Brandanschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte.
Rechtsradikale Angriffe auf Flüchtlinge: In Lohfelden bei Kassel sticht ein Radfahrer am 6. Januar im Vorbeifahren einen Asylbewerber nieder. Der Mann muss notoperiert werden. Am 10. Januar greift in Köln eine Gruppe von etwa 20 Personen sechs Pakistaner an und verletzt zwei von ihnen so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen; wenig später wird ein Syrer von fünf Personen angegriffen und leicht verletzt. In Jena (Thüringen) werden am 14. Januar zwei Asylbewerber vor ihrer Unterkunft angegriffen und im Gesicht verletzt. In einem Berliner Supermarkt beleidigt ein Mann zwei Kenianerinnen und bedroht sie mit einer Gaspistole. Die Polizei kann ihn festnehmen. Ebenfalls in Berlin werden am 16. Januar zwei Männer aus Kamerun rassistisch beleidigt und angegriffen; sie werden leichtverletzt. Die Polizei kann drei Tatverdächtige festnehmen. Am 17. Januar greift ein Mann im sächsischen Altenberg zwei Afghanen an und verletzt sie leicht; anschließend flüchtet er mit einem Hitlergruß. In zweiter Instanz verurteilt das LG Erfurt am 21. Januar einen 25-Jährigen zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Er hatte im Juli 2012 aus einer Gruppe in Nazi-T-Shirts heraus und unter rechtsradikalen Parolen mehrere Personen zum Teil schwer verletzt. In Zeithain (Sachsen) greifen am 25. Januar mehrere mit Baseballschlägern und einem Samurai-Schwert Bewaffnete Asylbewerber in einem Imbiss an; einer der Männer wird verletzt. In einer am 17. Februar bekannt gewordenen vertraulichen Lageübersicht des BKA wird die Zahl der Angriffe auf Asylbewerber im Jahr 2015 mit drei versuchten Mord- und Totschlagsdelikten und 48 gefährlichen Körperverletzungen angegeben. Am 19. Februar beginnt vor dem AG Arnsberg der Prozess gegen fünf Männer wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte. Sie sollen vor einem Jahr drei Asylbewerber angegriffen und einen von ihnen in die Bewusstlosigkeit geprügelt haben. Laut einer Presseerklärung vom 29. Februar hat die sächsische Opferberatung für Betroffnene rechtsmotivierter und rassistischer Gewalt 2015 insgesamt 477 Angriffe in dem Bundesland registriert. Davon seien 285 rassistisch motiviert gewesen. 74 wurden auf Asylunterkünfteoder im Umfeld davon verübt. In der schleswig-holsteinischen Gemeinde Timmendorfer Strand greift ein Betrunkener am 15. März einen Libanesen, den er für einen Flüchtling hält, mit einem Messer an und verletzt ihn leicht am Hals. Unabhängig voneinander kommt es in Berlin am 19. März zu zwei fremdenfeindlichen Übergriffen: Auf einem U-Bahnhof sprüht ein Mann einem Palästinenser Pfefferspray ins Gesicht und tritt auf ihn ein; an einer Straßenbahnhaltestelle wird ein jugendlicher Syrer angespuckt und beschimpft, anschließend gießt ihm der Angreifer unter Zeigen des Hitlergrußes Alkohol über den Kopf. Am 23. März bedroht in Berlin ein Mann drei Flüchtlinge mit einer Schusswaffe; er kann unerkannt entkommen. In Hessen kam es 2015 zu insgesamt 67 Übergriffen auf Flüchtlinge und Flüchtlingsheime (2014: 7), davon wurden 42 als rechtsmotiviert eingestuft. Diese Zahlen gibt das hessische Innenministerium am 4. Mai bekannt. Am 6. Mai verurteilt das AG Dippoldswalde (Sachsen) einen Mann, der in Nazi-Outfit im Januar zwei Afghanen angegriffen und verletzt hatte, zu einer Haftstrafe von einem Jahr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 21. Mai schlagen im sächsischen Arnsdorf drei Mitglieder einer Bürgerwehr einen psychisch kranken Iraker wegen des Verdachts des Ladendiebstahls und fesseln ihn an einen Baum. Unter „Sieg-Heil“-Rufen greift am 22. Mai in Berlin ein betrunkener Rechtsradikaler einen Mann aus Guinea an, der Angreifer kann festgenommen werden. In Frankfurt/O. (Brandenburg) greifen am 23. Mai mehrere Männer vier Asylbewerber an, dabei werden sie von Passanten angefeuert. Die Täter können festgenommen werden. Am 1. Juni gerät in Berlin ein Bauarbeiter mit einem Wohnheimbewohner in Streit und greift ihn mit einem Beil an. Der Mann kann festgenommen werden. Ein Jugendschöffengericht in Jena (Thüringen) verurteilt am 9. Juni drei junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung zu längeren Jugendstrafen; sie hatten im Juni 2015 indische Studenten brutal überfallen. Am 10. Juni verurteilt ebenfalls ein Jugendschöffengericht in Heinsberg (NRW) vier junge Männer nach einem Überfall auf Flüchtlinge wegen gefährlicher Körperverletzung und Zeigens verfassungsfeindlicher Symbole zu Haftstrafen; sie werden jedoch vorerst ausgesetzt. In Berlin werfen am 14. Juni Unbekannte „harte Gegenstände“ auf eine „Begegnungsstätte für Geflüchtete und Anwohner“.
7. Januar: Sicherungsverwahrung gebilligt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verwirft die Beschwerde eines Sexualstraftäters und billigt damit die nachträgliche Sicherungsverwahrung für psychisch kranke Gewalttäter in Altfällen. Er bestätigt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von 2013 (Beschwerde-Nr.: 23279/149).
Rechtsradikale Polizisten: Die Staatsanwaltschaft Hannover gibt bekannt, dass die Vorwürfe gegen einen Beamten der Bundespolizei (BPol), der 2014 am Hauptbahnhof in Hannover zwei Flüchtlinge misshandelt haben soll, „sehr schwer nachzuweisen“ seien. Gegen zwei seiner Kollegen werde jedoch weiter ermittelt. Sie sollen zudem fremdenfeindliche Kommentare im Internet verbreitet haben. Am 14. Januar bestätigt das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg die Suspendierung eines bayerischen Polizeischülers, der seinen Kollegen Hitler-Bilder aufs Handy geschickt hatte. Durch Presseberichte wird am 23. Januar bekannt, dass die Lübecker StA gegen einen Hamburger Polizeibeamten ermittelt, in dessen Wohnung ein umfangreiches Waffenlager und Nazi-Devotionalien gefunden wurden; der Mann wird in den Innendienst versetzt. Bei einer AfD-Demonstration in Jena (Thüringen) am 9. März wird hinter der Windschutzscheibe eines eingesetzten Polizeifahrzeugs eine aktuelle Ausgabe des rechten Wochenmagazins „Compact“ entdeckt. Zwei Beamte werden am nächsten Tag versetzt, gegen sie werden Disziplinarverfahren eingeleitet. Nach rund einem Jahr stellt die StA Hannover am 5. April das Ermittlungsverfahren gegen einen BPol-Beamten ein, der einen Flüchtling misshandelt und gedemütigt haben soll und davon Handy-Fotos an Kollegen verschickt hatte, die ihn daraufhin anzeigten. Der Beamte habe sich laut StA lediglich brüsten wollen. Die Ermittlungen wegen Besitz von Kinderpornografie und Verstößen gegen das Waffenrecht dauern an. Gegen drei Beamte der Berliner Polizei wird wegen „rechts motivierter Handlungen“ disziplinarisch ermittelt. Dies geht aus der Antwort des Senates auf eine Anfrage der Linksfraktion vom 17. Juni hervor.
8. Januar: Rechtsradikale Straftaten: Bis einschließlich November 2015 zählte die Polizei insgesamt 12.650 rechtsmotivierte Straftaten, darunter 846 Gewaltdelikte. 637 Menschen wurden dabei verletzt. 6.615 Tatverdächtige konnten ermittelt werden, festgenommen wurden jedoch nur 183. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor. Wie die Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen mitteilt, wurden bis Mitte September 2015 mehr als 450 Haftbefehle gegen 372 rechte Straftäter nicht vollstreckt oder konnten nicht vollstreckt werden, weil die Personen untergetaucht sind. Dies wird am 10. Januar bekannt. Am 20. Januar gibt die sächsische Polizei bekannt, dass sie 2015 in insgesamt 242 rechtsradikal motivierten Straftaten Ermittlungsverfahren geführt habe; ein Drittel mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Angriffe auf Asylunterkünfte sei von 27 auf 66 gestiegen. Durch Presseberichte unter Berufung auf Sicherheitsbehörden wird die Gesamtzahl rechtsextremistischer Straftaten für 2015 am 25. Januar auf bundesweit 12.650 beziffert; eine neuerliche Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergibt am 11. Februar eine Zahl von 13.846. Im ersten Vierteljahr kam es in Brandenburg zu 18 rassistisch motivierten Angriffen auf Menschen. Dies teilt das dortige Innenministerium am 30. Mai auf eine Anfrage der Linksfraktion mit. Am 31. Mai wird in einem Berliner Einkaufscenter eine verschleierte Frau von einem Unbekannten fremdenfeindlich beschimpft. Unter fremdenfeindlichen Rufen schießt ein Mann am 13. Juni in Stuttgart mit einer Schreckschusswaffe aus einem Auto heraus auf einen dunkelhäutigen Passanten.
Sexuelle Übergriffe in Köln: Nach den Ausschreitungen in der Silvesternacht hat die Polizei zwei Verdächtige festgenommen; muss sie aber noch am gleichen Tag wieder frei lassen, da sich der Verdacht nicht erhärtet. Insgesamt gebe es derzeit 31 Tatverdächtige, teilt die Polizei 8. Januar mit. 18 von ihnen seien Asylbewerber. Die Zahl der Anzeigen stieg unterdessen auf 200. Gleichzeitig wird bekannt, dass der Kölner Polizei in der Sylvesternacht aus anderen Städten Unterstützung angeboten wurde, der Kölner Polizeipräsident diese jedoch abgelehnt habe. Wolfgang Albers wird daraufhin abgelöst und in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Auf einer Sondersitzung des nordrhein-westfälischen Landtags am 11. Januar wirft Innenminister Ralf Jäger (SPD) der Kölner Polizei vor, keine Verstärkung angefordert zu haben und die Öffentlichkeit zudem unvollständig und mangelhaft informiert zu haben. Alle 19 Verdächtigen gegen die bislang ermittelt werde, hätten einen Migrationshintergrund. Am 13. Januar teilt die StA Aachen mit, dass gegen den Kölner Polizeipräsidenten und weitere Beamte mehrere Strafanzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung erstattet wurden. Am 20. Januar tritt Jürgen Mathies sein Amt als neuer Kölner Polizeipräsident an. Am nächsten Tag wird bekannt, dass nunmehr gegen 30 Tatverdächtige ermittelt werde, acht sitzen in Untersuchungshaft. Die StA Köln teilt am 22. Januar mit, das britische Scotland Yard würde die Kölner Polizei dabei unterstützen, Video- und Handy-Aufnahmen der Silvesternacht auszuwerten, zwei Spezialisten seien bereits dabei. Unter Berufung auf einen vertraulichen BKA-Bericht melden Medien am 23. Januar, ähnliche Vorfälle wie in Köln habe es in insgesamt 12 Bundesländern gegeben – wenngleich in geringerem Ausmaß. Am 27. Januar beschließt der Düsseldorfer Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der politische Verantwortlichkeiten und die allgemeine Sicherheitslage in NRW prüfen soll. Am gleichen Tag gibt die StA bekannt, dass gegen zwei Beschuldigte erste Anklagen wegen Diebstahls erhoben wurden. Am 15. Februar beziffert die Kölner StA die Zahl der Verdächtigen mit 73, 15 säßen bereits in Untersuchungshaft, nur einem von ihnen wird ein Sexualdelikt vorgeworfen. In Zusammenhang mit den Übergriffen ermittelt die Kölner Polizei auch intern wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen; dies wird am 22. Februar bekannt. Vor dem Kölner AG beginnt am 24. Februar der Prozess gegen drei Männer, wegen Diebstahlsdelikten; sie werden noch am gleichen Tag zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt. Am 7. März nimmt der Untersuchungsausschuss die Arbeit auf. Zeitgleich wird bekannt, dass zu den Vorfällen inzwischen rund 1.100 Anzeigen vorliegen, davon 471 wegen Sexualstraftaten. Durch Presseberichte wird am 17. März bekannt, dass in der Silvesternacht statt der zunächst angegebenen 140 nur 80 BeamtInnen im Einsatz waren; insgesamt wird unterdessen gegen 120 Beschuldigte ermittelt. Am 18. März sagt der seinerzeitige polizeiliche Einsatzleiter vor dem Untersuchungsausschuss aus, die Polizei sei von den Silvesterereignissen völlig überrumpelt worden. Am 24. März beginnt vor dem Kölner AG ein Prozess wegen sexueller Nötigung und Raub. Durch Presseberichte wird am 6. April ein Bericht des NRW-Innenministeriums an den Düsseldorfer Landtag bekannt. Danach wurden von der Polizei bis Ende März 1.527 Straftaten mit 1.218 weiblichen Geschädigten erfasst; bei rund der Hälfte der angezeigten Delikte handele es sich um Sexualstraftaten. Am 14. April verurteilt das AG Köln einen 21-Jährigen wegen Diebstahls zur einer einjährigen Haftstrafe ohne Bewährung. Vor dem Düsseldorfer Untersuchungsausschuss sagen am 26. April Führungsbeamte der Polizei aus, sie hätten von den Ereignissen der Silvesternacht entweder nichts gewusst oder zu wenig Personal zu Verfügung gehabt. Am 2. Mai erklärt ein Kriminalbeamter vor dem Ausschuss, er habe in der Silvesternacht einen Anruf aus der Landesleitstelle erhalten, eine Vergewaltigungsanzeige zu stornieren; dies sei ein Wunsch des Innenministeriums. Innenminister Ralf Jäger (SPD) bestreitet bei seiner Befragung am 9. Mai diese Darstellung. Am 9. Mai findet vor dem AG Köln das erste Strafverfahren wegen eines an Sylvester in Köln begangenen Sexualdelikts statt: Der algerische Angeklagte wird freigesprochen, weil die Geschädigte ihn nicht wieder erkannte.
Dschihadisten-Prozesse: In Berlin beginnt am 8. Januar der Prozess gegen zwei Männer, denen vorgeworfen wird, von Juni 2013 bis November 2014 den Kampf der islamistischen „Junud al-Scham“ in Syrien finanziell unterstützt und vier tschetschenische Kämpfer angeworben zu haben. Am 20. Januar beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf der Prozess gegen den ehemaligen Dschihadisten Nils. D. Er ist geständig und gilt als erster deutscher IS-Kämpfer, der umfangreich gegen die Terrormiliz ausgesagt hat. Vor dem LG Frankfurt/M. beginnt am 21. Januar der Prozess gegen einen 36-Jährigen Mann, der im März 2015 unter falschem Namen Wasserstoffperoxyd, das auch zum Bombenbau genutzt werden kann, gekauft hatte. Bei einer Hausdurchsuchung hatte die Polizei neben Schusswaffen auch eine zündfähige Rohrbombe gefunden. Der Mann soll einen Anschlag auf ein Frankfurter Radrennen geplant haben. Laut Presseberichten vom 21. Januar hat die Bundesanwaltschaft 2015 in insgesamt 136 Verfahren gegen 199 als Dschihadisten beschuldigte ermittelt (2014: 42 Verfahren mit 80 Beschuldigten). Am 10. Februar erhebt die Bundesanwaltschaft vor dem OLG Düsseldorf Anklage gegen drei Männer wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat (§ 89a StGB). Sie sollen sich 2013 in Syrien der Junud al-Scham angeschlossen haben. Ende 2013 waren sie zurückgekommen und im Oktober 2015 festgenommen worden. Am 2. März beginnt vor dem OLG Düsseldorf der Prozess gegen einen Syrien-Rückkehrer wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. Der Mann war bei seiner Rückkehr im Januar 2015 in der Türkei festgenommen worden. Am 4. März verurteilt das OLG Düsseldorf einen weiteren 25-Jährigen Mann wegen IS-Mitgliedschaft zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren. Am 24. März erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen 25-jährigen, der im Herbst 2013 in Syrien zunächst eine Kampfausbildung bei Junud al-Scham absolviert, sich dann aber dem IS angeschlossen haben und bereits im Dezember desselben Jahres nach Deutschland zurück gekehrt sein soll. Vor dem Berliner Kammergericht (KG) beginnt am 7. April der Prozess gegen einen Imam der Ende 2014 in einem Video zur Unterstützung des IS aufgerufen und Gräueltaten gerechtfertigt haben soll. Am 8. April erhebt die Bundesanwaltschaft Anklage wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung gegen den deutschen „Islamprediger“ Sven L., der seit Dezember 2015 in U-Haft sitzt. Er soll Kämpfer für die in Syrien agierende und mit dem IS zusammen arbeitende „Jaish al-muhajirin wa-l-ansar“ vermittelt haben. Am 13. April klagt die Bundesanwaltschaft einen 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen wegen IS-Mitgliedschaft an. Er war im Dezember 2014 nach Syrien gereist, soll dort u.a. an der Herstellung von Zündvorrichtungen für Sprengfallen des IS gearbeitet haben und kehrte ein Jahr später zurück. Am 25. April erhebt die BAW vor dem OLG Hamburg Anklage gegen einen 27-Jährigen Deutschen, der sich im April 2015 in Syrien dem IS angeschlossen und eine Kampfausbildung durchlaufen hatte; zudem war er in Propagandavideos aufgetreten. Bei seiner Rückkehr im Sommer 2015 war er festgenommen worden. Vor dem OLG Frankfurt/M. beginnt am 3. Mai der Prozess gegen einen Deutsch-Iraner wegen Kriegsverbrechen auf Seiten des IS; er war im Frühjahr 2014 in Syrien mit abgeschlagenen Köpfen in Videos aufgetreten und im Oktober 2015 bei seiner Rückkehr festgenommen worden. Am 9. Mai verurteilt das OLG Frankfurt/M. einen 29-Jährigen wegen Mitgliedschaft in der syrischen Al-Nusra-Front in den Jahren 2913/2014 zu einen fünfjährigen Haftstrafe. Das LG München verurteilt am 19. Mai einen 27-Jährigen wegen versuchter Ausreise in ein Terrorcamp zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Mann war im Oktober 2015 bei einer Ausreisekontrolle am Münchner Flughafen festgenommen worden. Am 31. Mai erhebt die BAW Anklage gegen einen 30-Jährigen Deutschen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das humanitäre Völkerrecht. Der Mann soll im Herbst 2013 nach Syrien ausgereist sein, sich dort an Kämpfen des IS beteiligt und gegnerische Gefangene verstümmelt haben. Er war bei seiner Rückkehr im Februar 2014 festgenommen worden. Vor dem Berliner KG beginnt am 13. Juni der Prozess gegen 27-Jährigen Deutsch-Türken. Ihm wird vorgeworfen als Mitglied der „Deutschen Taliban Mujahedin“ (DTM) im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet Anschläge auf NATO- und ISAF-Streitkräfte geplant zu haben. Das Berliner KG verurteilt am 14. Juni einen Imam wegen Propaganda für den IS nach dessen Geständnis zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Vor dem OLG Hamburg legt am 22. Juni ein 27-Jähriger, dem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen wird, ein Geständnis ab. Der Mann war im Frühjahr 2015 nach Syrien ausgereist und bei seiner Rückkehr im Juli 2015 festgenommen worden.
BND-NSA-Kooperation: Durch Presseberichte wird bekannt, das der BND die vor einem Jahr beendete gemeinsame Internet-Überwachung mit der amerikanischen NSA in Bad Aibling (Bayern) wieder aufgenommen hat. Die Enthüllungsplattform WikiLeaks veröffentlicht am 23. Februar neue Details, wonach die NSA Bundeskanzlerin Merkel und andere Staatschefs weit umfangreicher abgehört hat, als bisher bekannt war. Am 17. März sagt vor dem NSA-Untersuchungsausschuss Frank-Walter Steinmeier (SPD) zu seiner seinerzeitigen Position als Chef des Bundeskanzleramtes aus. Unter seiner Führung waren 2002 die deutsch-amerikanischen Abhör-Abkommen geschlossen worden. Von unzulässiger Spionage durch problematische Suchbegriffe habe er nichts gewusst. Bei seiner Vernehmung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss spekuliert BfV-Präsident Hans-Georg Maaßen am 9. Juni darüber, Edward Snowden könne möglicherweise ein russischer Agent sein, der einen Keil in die europäisch-amerikanische Kooperation treiben sollte. Belege kann er nicht vorlegen, was auch vom BMI bestätigt wird.
Rechtsradikale und fremdenfeindliche Demonstrationen: Die Kölner Silvestervorfälle nimmt Pegida NRW zum Anlass für eine bundesweite Protestdemo am 9. Januar. Unter den rund 1.700 DemonstrantInnen befinden sich mehrere hundert Hooligans, die den Hitlergruß zeigen und sofort die Polizei angreifen. Diese löst die Demo nach etwa 300 Metern gewaltsam auf. Eine Gegendemonstranten mit circa 1.300 Teilnehmern endet friedlich. An der deutsch-östereichischen Grenze bei Freilassing demonstrieren am 9. Januar rund 400 RechtsextremistInnen gegen die Flüchtlingspolitik. In Leipzig versammeln sich am 12. Januar knapp 2.000 Legida-AnhängerInnen, während zwischen 2.300 und 2.800 GegendemonstrantInnen auf dem Innenstadtring eine Lichterkette bilden. Zeitgleich randalieren in einem anderen Stadtteil etwa 250 vermummte rechtsradikale Hooligans. Auch in Potsdam versammeln sich rund 100 Pegida-AnhängerInnen; ihr geplanter „Abendspaziergang“ wird von mehreren hundert Menschen blockiert. In München geht eine Pegida-Versammlung mit etwa 400 TeilnehmerInnen im Pfeifkonzert von rund 600 GegendemonstrantInnen unter. Am 18. Januar versammeln sich erneut etwa 3.500 Pegida-Leute in Dresden. Ein Aufzug des brandenburgischen Pegida-Ablegers in Potsdam mit rund 200 TeilnehmerInnen wird am 20. Januar von über 1.000 GegnerInnen blockiert und schließlich von der Polizei aufgelöst. Es kommt zu kleineren Rangeleien. Am 22. Januar versammeln sich wiederum in Potsdam rund 150 TeilnehmerInnen (Gegendemo: 300). In Dresden stehen am 25. Januar rund 4.000 Pegida-Anhänger etwa 350 ). Erneut ziehen am 27. Januar etwa 150 Pegida-AnhängerInnen durch Potsdam; bei einer AfD-Kundgebung mit rund 600 TeilnehmerInnen in Magdeburg wird zur gleichen Zeit ein Kamerateam angegriffen (Gegendemo: 150). Am 30. Januar demonstrieren im hessischen Büdingen rund 100 Neonazis gegen die Asylpolitik; ihnen stehen etwa 1.000 GegendemonstrantInnen gegenüber. Bei einer fremdenfeindlichen Demonstration mit etwa 90 Personen (Gegendemo: rund 150) am 3. Februar in Berlin kommt es von beiden Seiten zu vereinzelten Attacken auf die Polizei. Die Demonstration wird daraufhin vorzeitig beendet. An einer Pegida-Demonstration am gleichen Tag nehmen etwa 150 Personen teil (Gegendemo: 400).
An einem von Pegida ausgerufenen „internationalen Aktionstag“ beteiligen sich in Dresden statt der erwarteten 15.000 nur 8.000 Personen (Gegendemo: 2.500). In anderen europäischen Ländern nehmen jeweils nur wenige hundert teil. Erneut treffen sich am 10. Februar rund 100 Pegida-Anhänger zu einem „Abendspaziergang“ in Potsdam (Gegendemos: 600). Ein weiterer „Abendspaziergang“ in Potsdam am 17. Februar mit rund 80 TeilnehmerInnen muss nach wenigen Metern abgebrochen werden, da etwa 600 GegendemonstrantInnen die Straße blockieren. Bei einem Protestmarsch des Pegida-Ablegers in Mecklenburg-Vorpommern am 22. Februar in Grevesmühlen wird ein Fotograf angegriffen und durch Schläge ins Gesicht leicht verletzt (Gegendemo: 120). In Geretsried (Bayern) demonstrieren am 12. März rund 150 AfD-AnhängerInnen gegen die Flüchtlingspolitik; ihnen stehen etwa 1.100 GegendemonstrantInnen gegenüber. An einer ähnlichen Demonstration in Berlin beteiligen sich etwa 3.000 Menschen (Gegendemo: rund 1.000). An einer erneuten Demonstration des Berliner Pegida-Ablegers beteiligen sich am 14. März rund 80 Personen (Gegendemo: etwa 300). In Berlin stoppen am 02. April etwa 400 GegendemonstrantInnen eine rechtsextremistische Demo mit rund 200 TeilnehmerInnen. Am 20. April führen rund 200 rechtsextreme AnhängerInnen des thüringischen Pegida-Ablegers in Jena zum Jahrestag des Hitler-Geburtstages einen Gedenkmarsch durch. Ihnen stellen sich etwa 3.000 GegendemonstrantInnen entgegen. Es kommt zu heftigen Auseinandersetzungen. An einer rechten Demonstration in Berlin beteiligen sich am 7. Mai etwa 1.800 Personen; verschiedene Gegendemonstrationen bringen es auf insgesamt rund 7.500 TeilnehmerInnen. Es kommt zu einzelnen kleineren Rangeleien mit der Polizei, 42 Personen werden festgenommen. Erneut kommt es am 9. Mai zu einer Demonstration gegen Flüchtlingsheime. Erstmals spricht dabei auch eine CDU-Abgeordnete, die zuvor bereits auf facebook dafür geworben hatte. Unter den rund 300 TeilnehmerInnen befindet sich auch mehrere NPD-Mitglieder. An einer fremdenfeindlichen Demonstration in Dresden nehmen am 16. Mai etwa 2.800 Leute aus dem AfD- und Pegida-Umfeld teil (Gegendemo: rund 250). An einer AfD-Demonstration gegen den geplanten Bau einer Moschee in Erfurt nehmen am 18. Mai etwa 700 Personen teil (Gegendemo: rund 200). In Göttingen kommt es am 21. Mai im Vorfeld einer rechten Demonstration zu Auseinandersetzungen zwischen rund 500 GegendemonstrantInnen und der Polizei. Erneut tritt am 23. Mai bei einer Demonstration gegen den Bau eines Asylheimes in Berlin eine CDU-Politikerin auf. In Dortmund kommt es am 4. Juni beim Aufmarsch von rund 900 RechtsextremistInnen und etwa 2.500 linken GegendemonstrantInnen zu Auseinandersetzungen mit der Polizei. Eine weitere Protestdemo mit der gleichen Anzahl von TeilnehmerInnen bleibt friedlich. Zu einer Kundgebung gegen „Asylmissbrauch“ am gleichen Tag in Bad Segeberg (Schleswig-Holstein) erscheint nur der Anmelder (Gegendemo: 50). Vor der Bremer Universität kommt es am Abend des 18. Juni zu einem rechtsextremen Aufmarsch mit Sturmhauben und Fackeln. Die Polizei nimmt 44 Personen vorläufig fest.
11. Januar: Fremdenfeindliche Angriffe: In Dresden greifen sechs Männer zwei israelische Studenten an und beschimpfen sie fremdenfeindlich. Die Studenten können unverletzt fliehen. In Berlin werden am 29. März und 30. März eine Marokkanerin und ihr Kind bedroht und angegriffen sowie ein Türke mit einem Fahrradschloss ins Gesicht geschlagen.
12. Januar: Übergriffe auf Flüchtlingshelfer: In vier brandenburgischen Städten durchsucht die Polizei insgesamt 12 Wohnungen und Häuser von bekannten Rechtsradikalen. Sie stehen im Verdacht, im September 2015 Autos von Flüchtlingsunterstützern angezündet zu haben. Festgenommen wird niemand. In Mattstedt (Thüringen) wird eine Scheibe am Wohnhaus des Ortsbürgermeisters eingeschlagen und Pyrotechnik in den Raum geworfen. Der Mann engagiert sich ehrenamtlich für Flüchtlinge. Am 4. Mai werden im sächsischen Borna die Scheiben eines Flüchtlingsprojektes eingeschlagen und Buttersäure in die Räume gegossen.
13. Januar: Prozess gegen Neo-Nazi-Gruppierung: Durch Presseberichte wird bekannt, das die Bundesanwaltschaft vor dem OLG München Anklage gegen vier Mitglieder der rechtsradikalen Gruppe „Oldschool Society“ (OSS) erhoben hat. Ihnen wird vorgeworfen, eine terroristische Vereinigung gegründet und Anschläge auf Salafisten-Prediger, Moscheen und Flüchtlingsunterkünfte geplant zu haben. Seit dem Frühjahr 2014 wurde gegen die Gruppierung ermittelt. Am 27. April beginnt der Prozess.
NSU-Prozess: Am 13. Januar beantwortet der Mitangeklagte Ralf Wohlleben erste Fragen des Gerichts. Kontakte zum NSU-Trio räumt er ein, den Vorwurf, die Mordwaffe beschafft zu haben, aber bestreitet er und vieles will er sich nicht mehr erinnern können. Am 21. Januar verliest ein Anwalt Zschäpes deren Antwort auf die Fragen des Gerichts. Darin beschreibt sie das Verhältnis innerhalb des NSU-Kern-Trios. Danach wurde sie von Planungen ausgeschlossen, da man ihr nicht getraut habe. Sie habe allenfalls zufällig etwas erfahren. Erstmals sagen am 17. Februar Zeugen zu den Raubüberfällen des NSU aus, darunter ein Mann der bei einem Banküberfall im Oktober 2006 auf eine Zwickauer Sparkasse einen Bauchschuss nur knapp überlebte. Ein als Zeuge geladener brandenburgischer Verfassungsschützer sagt am 02. März – widerwillig – aus, er habe 1998 von seinem V-Mann „Piatto“ die Informationen erhalten, dass sich das untergetauchte Trio vermutlich in Sachsen aufhalte und sich Waffen beschaffen wolle. Der Spur war jedoch nie nachgegangen worden. Am 9. März wird ein neues Gutachten des Bundeskriminalamts (BKA) in den Prozess eingebracht. Demnach haben Auswertungen eines Bekennervideos zum Nagelbombenanschlag vom Juni 2004 in Köln ergeben, dass die zugrundeliegenden TV-Mitschnitte individuell erstellt wurden. Hierzu käme aufgrund der Zeitabläufe nach derzeitigen Erkenntnissen nur Beate Zschäpe selbst in Frage. Am 7. Juni wird erneut der frühere Verfassungsschutz-V-Mann Tino Brandt zur Waffenbeschaffung des NSU vernommen. Zwar will er „nicht ausschließen“ Gelder weitergegeben zu haben, dennoch bleibt seine Aussage vage. Am 16. Juni sagt ein früherer V-Mann-Führer des brandenburgischen Verfassungsschutzes aus, sein damaliger Informant „Piatto“ habe ihm berichtet, dass ein Neonazi „Rohrbomben testet und zur Explosion bringen wollte“. Was aus dieser Information geworden sei, wisse er nicht.
NSU-Untersuchungsausschüsse: Der NSU-Ausschuss des baden-württembergischen Landtages legt am 15. Januar seinen Abschlussbericht vor. Er deckt eine Reihe von Ermittlungsfehlern der Sicherheitsbehörden auf. Die Hintergründe des Mordes an der Polizistin Michèle Kiesewetter konnten nicht indes nicht geklärt werden. Einstimmig setzt auch der brandenburgische Landtag am 29. April einen eigenen Untersuchungsausschuss ein. Am 11. Mai informiert das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den Bundestags-Untersuchungsausschuss darüber, dass ein weiteres Handy des früheren V-Mannes „Corelli“ aufgetaucht ist und dem BKA zur Auswertung übergeben wurde. Das Handy sei zwar bereits im Sommer 2015 in einem Panzerschrank gefunden worden, habe aber jetzt zugeordnet werden können. Am 31. Mai wird bekannt, dass für das Handy auch bisher unbekannte Sim-Karten aufgetaucht sind. Durch Presseberichte wird am 21. Juni bekannt, dass die StA Paderborn den Tod des früheren V-Mannes „Corelli“ im April 2014 neu untersucht. Hintergrund ist ein neues Gutachten, wonach ein diabetischer Schock auch künstlich erzeugt werden könnte.
Verfassungsschutz-Urteil: Das BfV muss keine Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang es JournalistInnen oder ParlamentarierInnen überwacht. Das hat das VG Köln auf eine Auskunftsklage des Berliner Tagesspiegel von 2013 entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az: 5 K 5906/14).
16. Januar: Razzien gegen „nordafrikanische Banden“: Als eine Reaktion auf die Kölner Übergriffe in der Silvesternacht führt die Düsseldorfer Polizei eine Razzia am Hauptbahnhof durch. Fast 300 Personen nordafrikanischer Herkunft werden überprüft; 40 unter dem Vorwurf der Hehlerei oder des illegalen Aufenthaltes festgenommen. Am nächsten Tag müssen sie freigelassen werden. Am 3. Februar führt die Kölner Polizei eine Razzia in Gaststätten durch; ein Kokaindealer wird festgenommen, zwei Männer kurzfristig wegen illegalen Aufenthaltes.
19. Januar: Ex-RAF-Mitglieder wieder aufgetaucht: Die Bundesanwaltschaft gibt bekannt, dass nach einem missglückten Überfall auf einen Geldtransporter in Groß Mackenstedt bei Bremen im Juni 2015 in einem Fahrzeug DNA-Spuren von drei früheren Mitglieder der „Rote Armee Fraktion“ (RAF) gefunden wurden. Dabei handele es sich um die seit 1998 untergetauchten Ernst-Volker Staub (61), Daniela Klette (57) und Burkhard Garweg (47). Auch bei einem ähnlichen Überfall im Dezember 2015 in Wolfsburg seien solche Spuren gefunden worden. Am 7. Juni teilt das LKA Niedersachsen mit, Ermittlungen hätten ergeben, das Trio seit für mindestens acht Raubüberfälle seit 2011 verantwortlich.
20. Januar: Schleuserkriminalität: In Deutschland und in der Türkei führen die Polizeien in einer gemeinsamen Aktion Razzien gegen mutmaßliche Schleuser durch. Sie sollen über 1.700 Menschen in schrottreifen Schiffen über das Mittelmeer geschmuggelt haben. In Deutschland werden fünf, in der Türkei zehn Personen festgenommen. Am 8. März durchsucht die Berliner Polizei Bordelle, Wohnungen und Geschäftsräume von Personen, die im Verdacht stehen, chinesische Frauen in Bordelle zu verschleppen; eine hauptverdächtige Frau wird festgenommen. Das LG Dresden verurteilt am 14. März einen geständigen Schleuser zu einer viereinhalbjährigen Haftstrafe. Am 14. Juni beginnt vor dem LG Frankfurt/O. der Prozess gegen einen Syrer wegen „unerlaubter Einschleusung von Ausländern mit Todesfolge“ sowie gefährlicher Körperverletzung.
Hacker-Angriff auf Bundestag: Generalbundesanwalt Peter Frank gibt bekannt, dass seine Behörde aufgrund der Cyberattacke auf das Datennetz des Bundestages im Sommer 2015 bereits seit Mitte Januar ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit führt. Vermutet werde Russland als Urheber.
21. Januar: Gerichtsurteil zu „Pro NRW“: Im Rechtsstreit der islamfeindlichen Partei „Pro NRW“ mit dem BMI urteilt das VG Berlin, dass diese zu Recht im Verfassungsschutzbericht 2012 aufgeführt wurde, da sie ein „aggressives Feindbild Islam“ propagiere. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
22. Januar: Polizeischuss: Bei der Durchsuchung einer Cannabis-Plantage in Solingen (NRW) fährt vor dem Haus plötzlich ein Auto zielgerichtet auf Polizisten zu. Ein Beamter schießt daraufhin auf das Fahrzeug. Der Fahrer wird zwar nicht getroffen, kann aber wenig später festgenommen werden.
25. Januar: Salafismus: Laut dem Berliner Verfassungsschutz ist die Stadt im bundesweiten Vergleich ein salafistischer „Hotspot“. Danach leben in Berlin 680 „vermutete“ Salafisten, von denen 360 als gewaltbereit gelten. Am 11. Februar verurteilt das AG Köln den prominenten Salafistenprediger Ibrahim Abou Nagie wegen gewerbsmäßigen Betruges zu einer 13-monatigen Haftstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Mann hatte von 2010 bis 2012 unberechtigte Sozialleistungen in Höhe von 53.000 Euro erschlichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Am 26. April durchsuchen Beamte aus mehreren Bundesländern Wohnungen und Geschäftsräume von mutmaßlichen Salafisten und beschlagnahmen Handys und Computer. Zu Festnahmen kommt es nicht.
27. Januar: Razzia gegen rechte Internet-Plattform: Zeitgleich durchsucht die Polizei in vier Bundesländern Räumlichkeiten der Betreiber der rechtsextremistischen Internet-Plattform „Altermedia“. Zwei Administratoren werden festgenommen. Gegen „Altermedia“ ermittelt die Bundesanwaltschaft wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.
28. Januar: „Sammelidentitätskontrollen“: In Dortmund (NRW) durchsucht die Polizei eine Erstaufnahme für Flüchtlinge. 46 Männer werden zur Identitätsfeststellung mit auf das Präsidium genommen. Zudem wird wegen Drogenhandels und Diebstahls ermittelt. Einen ähnlichen Einsatz führt die Polizei in Ellwangen (Baden-Württemberg) durch. Dort werden rund 60 Männer erkennungsdienstlich überprüft.
Neue Berliner Datenschutzbeauftragte: Die vormalige Abteilungsleiterin „Plenum und Ältestenrat“ im Berliner Abgeordnetenhaus, Maja Smoltczyk, wird zur neuen Datenschutzbeauftragten gewählt.
29. Januar: Handgranatenanschlag: In Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) kommt es am 29. Januar zum bislang schwersten Anschlag in Zusammenhang mit Flüchtlingsheimen als eine scharfe Handgranate auf das Gelände einer mit 170 Personen belegten Unterkunft geworfen wird. Sie explodiert jedoch nicht und wird von der Polizei gezielt gesprengt. Am 9. Februar werden vier Männer verhaftet. Als Hintergrund der Tat gilt ein Konflikt zwischen Sicherheitsunternehmen.
30. Januar: Geheimdienste und Flüchtlinge: BND und BfV haben zwischen 2000-2013 versucht, mindestens 850 Asylsuchende als Informanten zu werben. Dies geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksraktion hervor.
31. Januar: Brandanschlag auf Moschee: Im saarländischen Neunkirchen werden zwei Molotow-Cocktails auf eine Moschee geworfen. Die Flammen erlöschen von selbst ohne Schäden anzurichten.
Februar 2016
1. Februar: Anschlagsversuch auf Bahnstrecke: In einem Kabelschaft auf der Bahnstrecke Berlin-Hannover wird ein Brandsatz gefunden. Darauf aufmerksam geworden war die Polizei durch eine Selbstbezichtigung auf einer linken Website.
2. Februar: Ermittlungen gegen mutmaßliche Dschihadisten: In Darmstadt (Hessen) nimmt die Polizei kurzfristig einen syrischen Studenten fest, der im Internet für den IS geworben hatte. Die StA leitet ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz ein. In einer gemeinsamen Aktion durchsuchen PolizistInnen am 4. Februar in Berlin, NRW und Niedersachsen Wohnungen und Betriebe von mehreren Personen, die im Verdacht stehen, „möglicherweise an der Planung von Gewalttaten in Deutschland“ beteiligt zu sein und Kontakte zum IS zu unterhalten. Zwei Männer und eine Frau werden festgenommen; zudem werden Spuren zum Pariser Anschlagsversuch vom 7. Januar geprüft. In Sankt Johann (Rheinland-Pfalz) durchsucht die Polizei am 7. Februar die Wohnungen von zwei Männern, die im Verdacht stehen, hochrangige IS-Mitglieder zu sein. Durch Hinweise des BfV wurden in Österreich bereits im Dezember 2015 zwei mutmaßliche dischadistische Attentäter festgenommen, die dort als Flüchtlinge eingereist waren. Dies wird am 14. Februar bekannt. In Zusammenhang mit dem Verbot eines „Islamischen Fördervereins“ durch den Innensenator durchsucht die Polizei in Bremen am 16. Februar zahlreiche Wohnungen der Salafistenszene. Am 23. Februar wird bekannt, dass die Bundesanwaltschaft in mehr als 135 Verfahren mit rund 250 beschuldigten Dschihadisten ermittelt; in den Bundesländern seien es noch einmal doppelt so viele. In Berlin nimmt die Polizei am 3. März einen Mann fest, der im Verdacht steht, vor zwei Jahren in Freiburg einen geistig labilen Deutschen, der im Mai 2015 im Irak einen Selbstmordanschlag mit mindestens 12 Toten begangen hatte, für den IS angeworben zu haben. Am 8. März nimmt die Kölner Polizei einen 25-Jährigen fest, der im Herbst 2013 nach Syrien ausgereist war und sich dort dem IS angeschlossen haben soll; er war im Dezember 2013 wieder zurück gekehrt. Auf dem Frankfurter Flughafen nimmt die Polizei am 18. März bei dessen Rückkehr einen 22-Jährigen Deutschen fest. Er soll im Winter 2013 nach Syrien ausgereist sein und sich dort dem IS angeschlossen haben, an Kampfhandlungen beteiligt gewesen und in Propagandavideos aufgetreten sein. Am 22. März nimmt die brandenburgische Polizei einen syrischen Asylbewerber fest, gegen den die Bundesanwaltschaft am nächsten Tag Haftbefehl wegen des dringenden Verdachtes der IS-Mitgliedschaft erlässt. Auf dem Bahnhof in Gießen nimmt die Polizei am 23. März einen Marokkaner mit einer Schussverletzung und einen gefälschten Ausweis fest; am nächsten Tag wird in Düsseldorf ebenfalls ein Mann festgenommen. Beide sollen in Verbindung mit dem Attentat in Brüssel vom 18. März stehen. Am 26. März gibt die Bundesanwaltschaft bekannt, dass sich der Verdacht nicht erhärtet hat. In Ulm (Baden-Württemberg) nimmt die Polizei drei mutmaßliche IS-Unterstützer fest, denen Terrorfinanzierung vorgeworfen wird. In Bamberg (Bayern) werden am 19. April und 21. April zwei Syrer unter dem Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Beteiligung an Kämpfen in Syrien, festgenommen.
3. Februar: Autonomes Kulturzentrum geräumt: In Flensburg (Schleswig-Holstein) räumt die Polizei mit einem Großaufgebot ein seit zwei Jahren von Besetzern als autonomes Kulturzentrum genutztes Haus.
Anklage gegen PKK-Mitglied: Die Bundesanwaltschaft erhebt vor dem OLG Hamburg Anklage gegen einen 58-jährigen türkischen Staatsangehörigen wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“. Er sei seit 2002 als hauptamtlicher Kader der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) tätig gewesen sein. Gestützt auf einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof und mit dem gleichen Vorwurf lässt die Bundesanwaltschaft am 16. Februar einen weiteren PKK-Kader festnehmen.
10. Februar: Durchsuchung nach Nazi-Postings: Die Berliner Polizei durchsucht die Wohnung eines Mannes, der unter einem Pseudonym Nazi-Symbole ins Internet eingestellt hatte. Dabei werden auch Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt.
12. Februar: Polizeischuss: Bei dem Versuch, eine Hamburger Kiezgröße festzunehmen, schießt in Lutheran (Mecklenburg-Vorpommern) ein Beamter eines Hamburger Mobilen Einsatzkommandos (MEK) auf den vermeintlich Gesuchten und trifft diesen Mann in den Kopf. Er verliert ein Auge.
14. Februar: Ermittlungen gegen Verfassungsschützer: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die BAW Ermittlungen gegen Beamte des BfV eingeleitet hat. Sie stehen im Verdacht, im Jahr 2010 einem V-Mann Geld für Al-Qaida und die Gruppe „Deutsche Taliban Mudschaheddin“ übergeben zu haben, um dadurch Zugang zur Islamisten-Szene zu erhalten.
17. Februar: Kriminalitätsbericht zu Zuwanderern: Das BKA legt die Zahlen über Straftaten von Zuwanderern vor. Demnach wurden 2015 insgesamt 208.344 Taten registriert; in der Mehrzahl Bagatelldelikte.
20. Februar: Bombenanleitungen in Briefkästen: Im brandenburgischen Nauen werden Anleitungen zum Bau von Molotowcocktails und Rohrbomben in Briefkästen gefunden. Auf den Begleitschreiben wird zum „absoluten Widerstand gegen die Invasion der Ausländer“ aufgefordert, um „unsere Familien zu schützen“. Sie werden einer Gruppe um einen örtlichen NPD-Politiker zugeschrieben, der am 1. März festgenommen wird. Die nachfolgenden Ermittlungen erhärten den Verdacht, dass dieser auch für einen Brandanschlag mitverantwortlich ist. Am 18. März wird der Haftbefehl daraufhin erweitert.
21. Februar: Bundestrojaner: Das BMI gibt den vom BKA entwickelten Bundestrojaner für den Einsatz bei Straftaten gegen den Bestand des Staates und Gefahr für Leib und Leben frei.
23. Februar: Unfall mit Schussabgabe: Bei der Präsentation einer neuen Dienstwaffe löst sich bei der Polizei in Bremerhaven ein Schuss und trifft einen Journalisten in den Oberschenkel.
24. Februar: BND-Spionageaffäre: In einem Bericht an die G10-Kommission des Bundestages erklärt die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff die Abhörpraxis des BND in wesentlichen Teilen für „nicht verfassungskonform“. Durch Presseberichte wird am 27. Februar bekannt, dass der BND von 2009 an auch die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton und 2013 den US-Außenminister John Kerry abgehört hat.
26. Februar: Bundespolizist niedergestochen: Bei einer Personenkontrolle in Hannover sticht eine 15-jährige Schülerin einen BPol-Beamten unvermittelt mit einem Küchenmesser in den Hals. Er wird schwer verletzt, schwebt aber nicht in Lebensgefahr. Polizeiliche Ermittlungen ergeben einen mutmaßlichen IS-Kontakt; das Mädchen kommt in Untersuchungshaft. Durch Presseberichte wird am 8. März bekannt, dass das LfV Niedersachsen über solche Kontakte informiert war, diese Information aber nicht weitergab. Am 15. März übernimmt die Bundesanwaltschaft die weiteren Ermittlungen; am 17. Juni wird bekannt, dass sie ihre Tat zuvor Freunden per Internet angekündigt hatte.
März 2016
1. März: NPD-Verbotsverfahren: Vor dem Bundesverfassungsgericht (BverfG) beginnt die Verhandlung um den Verbotsantrag gegen die NPD. Ein erster Antrag war 2003 an zu vielen V-Leuten in der NPD-Führungsspitze gescheitert.
2. März: Polizeilicher Todesschuss: Bei der Verfolgung einer Einbrecherbande schießt ein MEK-Beamter auf den Fluchtwagen und trifft den Fahrer tödlich.
Polizeischuss: Auf der Flucht rammt ein Autodieb in Frankfurt/Oder ein Polizeifahrzeug und fährt auf einen Beamten zu. Dieser schießt daraufhin, verletzt wird niemand.
5. März: Polizeischuss: Von Anwohnern wird die Polizei in Bremen zu Handgreiflichkeiten im Nachbarhaus gerufen. Dort waren Partygäste mit ungebetenen Besuchern in Streit geraten. Als die Beamten an der Tür klingeln, werden sie für zurückgekehrte Störenfriede gehalten; die Tür daraufhin knapp geöffnet und mit einer Gaspistole in den Flur geschossen. Ein Beamter schießt daraufhin mehrfach durch die geschlossene Tür und trifft eine dahinter stehende 17-Jährige mit drei Schüssen in den Oberkörper; sie kann durch eine Notoperation gerettet werden.
6. März: Fußball-Hooligans: Vor dem Hamburger Fußballstadion kesselt die Polizei rund 80 Anhänger des Berliner Vereins Hertha BSC ein. Bei der Durchsuchung werden Stich- und Schlagwaffen gefunden. Danach werden die Hooligans unter Polizeibegleitung zurück nach Berlin gebracht. Am 18. März versuchen auf einem Münchner S-Bahnhof Fußball-Hooligans einen Zug mit Anhängern eines rivalisierenden Vereins zu stürmen, während diese ihrerseits versuchen ihre Gegner zu erreichen. Es kommt zu einem Polizeieinsatz. Nach dem Spiel von Dynamo Dresden gegen Hansa Rostock prügeln am 19. März in einem Zug Anhänger beider Vereine aufeinander ein. Der Zug muss gestoppt werden. Am Abend des 22. April greifen etwa 30-50 Fans des FC Hansa Rostock in Würzburg zunächst eine Gruppe von Punks und wenig später Clubbesucher an. Mindestens neun Personen werden verletzt, ein Fan wird festgenommen.
129b-Verfahren gegen türkische Linke: Die Schweiz liefert einen 52-jährigen Türken, der seit 2010 als Flüchtling anerkannt ist, an Deutschland aus. Am 31. März erhebt die Bundesanwaltschaft auch gegen ihn Anklage wegen Mitgliedschaft in einer „ausländischen terroristischen Vereinigung“. Er soll Mitglied des Europa-Komitees der in der Türkei verbotenen TKP/ML sein. Am 17. Juni beginnt vor dem OLG München das Hauptverfahren gegen insgesamt zehn Angeklagte.
11. März: Polizeilicher Warnschuss: In einer Berliner S-Bahn kommt es zu einem sexuellen Übergriff auf eine Frau durch einen Jugendlichen. Als der Zugführer eingreift, wird auch er attackiert und verletzt. Danach flieht der 16-Jährige über die Gleise und kann erst durch einen Warnschuss der Polizei gestoppt werden.
12. März: Fremdenfeindliche Handlungen: Vor einer Moschee in Gelsenkirchen (NRW) werden Schweinefüße, -knochen und -ohren abgelegt.
16. März: Neonazi-Gruppierung verboten: Bundesinnenminister Thomas de Maizière verbietet die „Weiße Wölfe Terrorcrew“ (WWT). In zehn Bundesländern werden Razzien durchgeführt.
Geldwäscher festgenommen: Bei bundesweiten Durchsuchungen nimmt die Polizei fünf mit Haftbefehl gesuchte Männer fest, die im Verdacht stehen, rund fünf Mio. Euro aus Drogengeschäften gewaschen zu haben.
18. März: Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Durch Presseberichte wird bekannt, dass Polizeibeamte bei einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft in Warburg (NRW) am 9. März gegenüber Bewohnern verbal und körperlich ausfällig wurden. Das Polizeipräsidium leitet gegen drei Beamte Disziplinarermittlungen ein; die StA prüft strafrechtliche Schritte.
23. März: Strafanzeigen gegen Polizisten: Gegen Berliner PolizeibeamtInnen wurden 2015 insgesamt 1.257 Strafanzeigen erstattet, darunter 327 wegen Körperverletzung im Amt. 197 Im gleichen Zeitraum wurden 197 Disziplinarverfahren eingeleitet (davon 17 wegen Körperverletzung im Amt). Dies geht aus einer Anfrage der PIRATEN-Fraktion des Abgeordnetenhauses hervor.
30. März: Love-Parade-Katastrophe: Das LG Duisburg lehnt die Prozesseröffnung gegen Mitarbeiter der Stadt und den Veranstalter der Love-Parade im Sommer 2010 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ab, da es das Gutachten eines Panikforschers als mangelhaft beurteilt. Bei der Parade war es zu einem gefährlichen Gedränge mit 21 Toten und rund 650 zum Teil schwer verletzten Personen gekommen. Die StA legt sofortige Beschwerde beim OLG ein.
April 2016
1. April: „Bürgerwehr“ unter Terrorverdacht: Die Bundesanwaltschaft zieht das Ermittlungsverfahren gegen die rechtsextreme Gruppierung „Bürgerwehr FTL/360“ im sächsischen Freital wegen des Verdachtes der Bildung einer terroristischen Vereinigung an sich. Ermittelt wird gegen fünf Personen von denen drei bereits in Untersuchungshaft sitzen. Am 19. April nimmt die Eliteeinheit GSG 9 weitere sechs Personen fest. Der Gruppe werden u.a. mehrere Anschläge auf Asylunterkünfte und ein linkes Wohnprojekt, gefährliche Körperverletzung und Mordversuch vorgeworfen.
5. April: Körperverletzung im Amt: In Chemnitz (Sachsen) wird einem Tunesier bei seiner Festnahme ein Bein mehrfach gebrochen, zudem wird er fremdenfeindlich beleidigt. Die Polizeidirektion ermittelt wegen Körperverletzung. Vor dem AG Herford (NRW) beginnt der Prozess gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung im Amt. Der Mann hatte bei einer Verkehrskontrolle im Jahr 2014 einen Autofahrer geschlagen und verletzt; das Verfahren gegen seinen Kollegen wurde gegen eine Auflage von 4.000 Euro eingestellt.
6. April: Kriminelle Polizisten: Der Bundesgerichtshof hebt ein Urteil des LG Dresden auf, dass einen früheren Kriminalbeamten wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt hatte. Der Beamte hatte einen anderen Mann, den er in einem Kannibalen-Forum kennengelernt hatte, im Jahr 2013 getötet, zerstückelt und vergraben. Der Prozess muss neu aufgerollt werden. Am 20. April werden in Schwerin ein Beamter des LKA Mecklenburg-Vorpommern und ein weiterer Polizist unter Korruptionsverdacht festgenommen. Sie stehen im Verdacht, geheime Dienstinformationen an eine Unternehmensberaterin verkauft zu haben. Auch die Frau wird verhaftet. Durch Presseberichte wird am 20. Mai bekannt, das die StA Neuruppin gegen einen Beamten der brandenburgischen Polizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Bestechlichkeit eingeleitet hat. Der Mann ist für die Ausrüstung von Polizeihubschraubern zuständig; gegen ihn wird zudem ein Disziplinarverfahren eingeleitet und er wird vom Dienst suspendiert. Am 2. Juni beginnt der Prozess gegen einen Kommissarsanwärter der Gelsenkirchener Polizei. Er soll mit einem nachgemachten Hausschlüssel mehrfach Unterwäsche einer ehemaligen Freundin und Kollegin gestohlen haben; er wurde zwischenzeitlich bereits aus der Polizei entlassen. Das LG Hannover verurteilt am 17. Juni einen Polizeibeamten wegen versuchter besonders schwerer Nötigung zu einer zweieinhalbjährigen Bewährungsstrafe und der Entschädigungszahlung von 4.800 Euro. Der Beamte, der zwischenzeitlich bereits entlassen wurde, hatte im Juni 2014 versucht, eine Prostituierte mit vorgehaltener Dienstwaffe zu Fessel-Sex zu zwingen. Ebenfalls am 17. Juni wird im marokkanischen Tanger ein untergetauchter Freiburger Kriminalbeamter festgenommen. Dort war der Mann, dem Bestechlichkeit, Hehlerei und Strafvereitelung im Amt vorgeworfen wird, nach einer dreimonatigen Zielfahndung aufgespürt worden.
16. April: Anschlag auf Sikh-Tempel: Während einer Hochzeit wird auf einen Sikh-Tempel in Essen ein Bombenanschlag verübt. Drei Menschen werden verletzt, einer schwer. In den Folgetagen werden drei Jugendliche festgenommen, die der salafistischen Szene zugeordnet werden. Sie sind zum Teil geständig; zwei 16-Jährige werden in Untersuchungshaft genommen. Am 26. April teilt das nordrhein-westfälische Innenministerium mit, die Beiden seien bereits als IS-Sympathisanten auffällig geworden. Am 7. Juni wird ein vierter Jugendlicher festgenommen. Er soll die Täter unterstützt und ihre Tat im Internet verherrlicht haben.
20. April: BKA-Gesetz teilweise verfassunngswidrig: Das BVerfG erklärt die Befugnisse zur heimlichen Überwachung, die das BKA durch die Gesetzesänderung von Ende 2008 erhalten hat, für teilweise verfassungswidrig. Das umfangreiche Urteil zwingt auch die Länder zur Nachbesserung ihrer Polizeigesetze. (Az.: 1 BvR 966/09; 1 BvR 1140/09)
Polizeischüsse: Mitten in München eskaliert ein Streit, bei dem ein Mann den neuen Partner seiner Ex-Frau niederschießt. Es kommt zu Feuergefecht mit herbeigeeilten Polizisten, bei dem der Mann in den Oberschenkel getroffen wird; ein weiterer Schuss trifft das Opfer. Insgesamt geben die Beamten 15 Schüsse ab.
23. April: Polizeischüsse: Auf einer Polizeiwache in Offenbach (Hessen) greift ein Mann nach seiner Festnahme einen Polizisten an. Dieser gibt daraufhin drei Schüsse auf ihn ab und verletzt ihn an den Beinen und der Hand.
30. April: Randale vor AfD-Parteitag: In Stuttgart versuchen rund 900 Linke den Programm-Parteitag der AfD zu blockieren. Es kommt zu Auseinandersetzungen mit der Polizei; mehrere hundert Personen werden vorläufig festgenommen.
Mai 2016
1.-Mai-Demonstrationen: In Berlin kommt es nach einer Demonstration von rund 15.000 Linken zu vereinzelten Auseinandersetzungen mit der Polizei; 42 Personen werden festgenommen. In Hamburg löst die Polizei eine Kundgebung der „Revolutionären Linken“ nach mehreren Attacken auf BeamtInnen auf. In Plauen (Sachsen) kommt es bei einem rechtsradikalen Aufmarsch mit bis zu 1.000 TeilnehmerInnen zu Auseinandersetzungen mit etwa ebenso vielen GegendemonstrantInnen. In Zwickau (Sachsen) wird eine DGB-Kundgebung mit Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) von einer Gruppe Rechter mit Sprechchören und Plakaten gestört.
2. Mai: Drogen-Webshop ausgehoben: In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nimmt die Polizei fünf Männer fest, die Drogen über das Internet verkauft haben. Etliche Kilo Amphetamine, Heroin, Kokain und Ecstasy werden beschlagnahmt.
3. Mai: „Scharia-Polizei“: Das OLG Düsseldorf lässt die Klage wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot gegen acht Beschuldigte zu, die im September 2014 als „Scharia Police“ durch die Wuppertaler Innenstadt gezogen waren, Kundgebungen abgehalten und Jugendliche auf Alkoholkonsum kontrolliert hatten.
4. Mai: Polizeilicher Todesschuss: In Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) werden zwei Streifenpolizisten unvermittelt von einem obdachlosen Mann mit dem Messer angegriffen. Einer von ihnen wird schwer verletzt. Sein Kollege schießt daraufhin mehrfach auf den Mann; er verstirbt im Krankenhaus.
Polizeischüsse: In Schleswig-Holstein beschädigt und zerstört ein Bauer bei einer Amokfahrt mit seinem Traktor insgesamt zehn Fahrzeuge, darunter fünf Polizeiwagen. Er wird durch Schüsse in die Reifen gestoppt.
6. Mai: Polizeilicher Todesschuss: In Brachbach (NRW) wird die Polizei von einem Nachbarn zu einem randalierenden Mann gerufen. Als die Beamten bei der Wohnung eintreffen, bedroht der Mann sie mit Messern. Als Beruhigungsversuche und der Einsatz von Pfefferspray misslingen, schießt ein Beamter. Das Opfer stirbt noch im Rettungswagen. Gegen den Schützen wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.
9. Mai: Polizeibeamter verurteilt: Das AG Saarbrücken verurteilt einen Polizeibeamten wegen Verfolgung Unschuldiger, Bedrohung und Körperverletzungsdelikten zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe.
12. Mai: Bundesnachrichtendienst: Durch Presseberichte wird bekannt, dass der BND in Absprache mit dem Bundeskanzleramt eine private Unternehmensberatungsfirma damit beauftragt hat, für seine Abteilung „Technische Aufklärung“ (TA) effiziente Kontrollmechanismen zu entwickeln. TA ist für Abhörmaßnahmen und Cyber-Abwehr zuständig und in zahlreiche Skandale verwickelt.
19. Mai: Polizeischuss: In München wird die Polizei informiert, dass ein Mann in der Innenstadt mit einer Schere um sich steche. Als die Beamten eintreffen, greift er sie an. Als Warnschüsse ihn nicht stoppen, werden gezielte Schüsse auf ihn abgegeben, von denen ihn mehrere in den Oberschenkel und in den Oberkörper treffen.
29. Mai: Polizeilicher Todesschuss: Im baden-württembergischen Filderstadt wird die Polizei gerufen, weil ein mit einer Machete bewaffneter Mann vor einem Haus randaliert. Als der Einsatz von Pfefferspray erfolglos bleibt und der Mann die Beamten mit einem Messer angreift, schießt einer der Polizisten und trifft ihn in den Oberkörper. Der Mann stirbt noch vor Ort.
Juni 2016
2. Juni: Sicherungsverwahrung: Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erklärt das deutsche System der nachträglichen Sicherungsverwahrung für besonders gefährliche Straftäter für rechtens.
Mutmaßliche IS-Terroristen festgenommen: Nach der Aussage eines IS.Anhängers vor französischen Behörden werden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Brandenburg drei mutmaßliche Attentäter festgenommen. Sie sollen einen Selbstmordanschlag mit Sprengstoffgürteln und Gewehren in Düsseldorf geplant haben, an dem insgesamt zehn Personen teilnehmen sollten.
6. Juni: Polizeichef suspendiert: Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) untersagt dem Leiter des Polizeireviers Dessau die weitere Ausübung der Dienstgeschäfte. Der Sohn des Mannes steht im Verdacht, im Mai eine chinesische Studentin ermordet zu haben. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen den Beamten und seine Frau (ebenfalls Polizistin) wegen des Verdachtes der Vertuschung.
8. Juni: Polizeischuss: In Hannover schießt ein Beamter auf einen Mann, der ihn mit einem Messer angreift und an der Hand verletzt. Der Angreifer kommt schwer verletzt ins Krankenhaus.
10. Juni: BfV speichert Daten von Minderjährigen: Durch eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion wird bekannt, dass beim BfV unter dem Verdacht des Terrorismus oder der Gefährdung der äußeren Sicherheit die Daten von insgesamt 39 Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren gespeichert sind.
21. Juni: Edathy-Affäre: Die StA Lüneburg stellt das Ermittlungsverfahren gegen den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann wegen Strafvereitelung ein. Der Vorwurf habe sich nicht nachweisen lassen. Hartmann soll 2014 seinen Fraktionskollegen Sebastian Edathy vor einem Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie gewarnt haben.
23. Juni: Polizeilicher Todesschuss: Im hessischen Viernheim wird ein 19-jähriger, psychisch labiler Mann bei einem SEK-Einsatz erschossen. Er hatte in einem Kino mit Schreckschusswaffen um sich geschossen und mehrere Geiseln genommen. Diese werden unverletzt befreit.
24. Juni: Mann mit Rohrbombe festgenommen: In Köln kontrollieren Polizeibeamte einen 27-jährigen Mann, dessen T-Shirt den Aufdruck „FCK CPS“ (Fuck Cops) trägt. In seinem Rucksack finden sie eine funktionsfähige Rohrbombe. Der Mann wird festgenommen und ein Haftbefehl beantragt.
Neues „Anti-Terror“-Paket: Mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet der Bundestag ein Anti-Terror-Gesetzespaket. Danach kann der Verfassungsschutz künftig gemeinsame Dateien mit ausländischen Geheimdiensten führen. Die BPol erhält die Befugnis zum Einsatz Verdeckter Ermittler. Beim Kauf von Prepaid-Karten für Mobiltelefone muss künftig ein Personalausweis vorgelegt werden.