Chronologie Januar 2018

zusammengestellt von Otto Diederichs

Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: In Cottbus (Brandenburg) stürmen vier Männer und zwei Frauen in der Neujahrsnacht eine Flüchtlingsunterkunft und schlagen auf BewohnerInnen ein. Zu einem ähnlichen Vorfall soll es auch in Brandenbauch in Brandenburgurg (Brandenburg) gekommen sein. Die Stadtverwaltung Cottbus überprüft nach dem Vorfall an Neujahr nun den Sicherheitsdienst auf eventuelle Fehler. Vor dem Landgericht ( LG) Braunschweig (Niedersachsen) gesteht am 22. Januar ein Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma die Brandanstiftung in einem Flüchtlingsheim im Sommer 2016 aus persönlichem Frust; fremdenfeindliche Motive bestreitet er jedoch. Bei einer Flüchtlingsunterkunft in Berlin werden am 28. Januar mehrere Scheiben eingeschlagen.

Angriffe auf Polizisten: In Berlin schießen Jugendliche am Neujahrsabend mit Schreckschusswaffen Pyrotechnik auf einen Streifenwagen. Bis Verstärkung eintrifft, sind sie bereits verschwunden. Im Rahmen einer Verkehrskontrolle wird am 10. Januar in Berlin ein Polizist beim Öffnen der Fahrertür verletzt, als der Fahrer plötzlich flieht. Er wird später festgenommen. In Pasing (Bayern) versucht ein ertappter Ladendieb einem Polizisten die Pistole zu entreißen. Dem Beamten gelingt es, dem Mann rechtzeitig den Finger zu verbiegen. Unabhängig voneinander werden am 13./14. Januar in Regensburg (Bayern) bei Festnahmen vier Polizisten angegriffen. Drei von ihnen werden dabei schwerer verletzt. Während eines Stromausfalls bei der Berliner S-Bahn öffnet ein Fahrgast am 17. Januar die Tür um zu rauchen. Als ihn ein Bundespolizist in Zivil daraufhin anspricht, schlägt ihm der Raucher heftig ins Gesicht. Er wird festgenommen. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion heißt es, dass es in Berlin 2017 zu insgesamt 87 Angriffen mit Steinen auf Polizeifahrzeuge kam (2016: 48 / 2015:54). Am 22. Januar wird in München (Bayern) die Polizei zu einer mutmaßlichen Misshandlung einer Frau gerufen. Als die Beamten eintreffen, greift der Mann sie an versucht einem Polizisten die Waffe zu entreißen. In einer Berliner S-Bahn randaliert am 24. Januar ein betrunkener Mann. Als Beamte der Bundespolizei (BPol) ihn aus dem Zug holen, greift er sie an; er wird festgenommen.

Alternative für Deutschland (AfD): Nach einem Silvester-Tweet der Polizei in Köln (NRW) in arabischer Sprache erregt sich die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch auf Twitter und spricht von „muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden“. Daraufhin erstattet die Polizei Anzeige gegen die Politikerin; Twitter verhängt eine zeitweise Schreibsperre. Bundesweit erfolgen weitere mehrere hundert Strafanzeigen wegen Volksverhetzung. Am 2. Januar bezeichnet ein anderer AfD-Bundestagsabgeordneter den Sohn des Ex-Tennisstars Boris Becker auf Twitter als „kleinen Halbneger“. Daraufhin erklärt Beckers Anwalt am 4. Januar, er sei beauftragt worden, rechtliche Schritte einzuleiten. Am 6. Januar postet eine Berliner AFD-Politikerin NS-Plakate auf ihrer Facebook-Seite. Unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR untersagt das Berliner LG dem AfD-Abgeordneten am 10. Januar, seine rassistischen Äußerungen über Noah Becker zu wiederholen. Vor einem Amtsgericht (AG) in Berlin beginnt am 26. Januar der Prozess gegen einen AfD-Politiker wegen Volksverhetzung. Er hatte Dezember 2014 Schwule und Lesben als körperlich und sozial minderwertig bezeichnet.

2. Januar: Stasi-Akten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass mangels entsprechender Technik bisher lediglich 23 von insgesamt rund 15.500 Säcken mit zerrissenen Stasi-Akten rekonstruiert werden konnten.

3. Januar: Love-Parade-Katastrophe: Im Prozess um die Love-Parade-Katastrophe vom Juli 2010 mit 21 Toten und rund 652 Verletzten weist das LG Duisburg (NRW) eine weitere Besetzungsrüge der Verteidigung zurück. Am 11. Dezember gab der NRW-Sozialminister bekannt, das Land NRW werde zunächst 300.000 EUR bereitstellen um Opfer und Hinterbliebene der Love-Parade-Katastrophe während des Prozesses zu unterstützen. Weitere Gelder sollen folgen. Trotz des Protestes eines Verteidigers sagt am 11. Januar im Prozess die erste Zeugin aus.

Polizeischüsse: Als Polizeibeamte in Velbert (NRW) eine Massenschlägerei auflösen wollen, werden sie selbst massiv bedrängt, was erst durch einen Warnschuss beendet werden kann. In Oberursel (Hessen) wird am 11. Januar eine Frau von einem Hund angefallen. Als er von den alarmierten Polizisten mit Schlagstöcken nicht zu stoppen ist, wird er erschossen. Die Frau muss ins Krankenhaus gebracht werden.

5. Januar: Fall Oury Jalloh: Anlässlich des 13. Todestages von Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau (Thüringen) demonstrieren in der Stadt zwischen 3.000 und 4.000 Menschen und fordern weitere Ermittlungen zu seinem Feuertod. Durch Presseberichte wird zudem bekannt, dass ein Mitarbeiter des LG Dessau (Sachsen-Anhalt) in den Jahren 2013 und 2014 vergeblich versucht hatte, Strafanzeige gegen einen Polizisten zu erstatten. Auf Druck von Vorgesetzten hatte er jedoch schließlich darauf verzichtet. Ein CDU-Abgeordneter des Landtages nennt den Gedenkmarsch abwertend einen „politischen Aufguss“ und Jalloh auf Facebook einen „aggressiven Kokser“.

Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor dem Berliner Untersuchungsausschuss zum Weihnachtsmarktanschlag von 2017 erklärt ein Mitarbeiter des Innenministeriums NRW, eine Abschiebung des Attentäters Anis Amri sei 2016 vor allem am Widerstand Tunesiens gescheitert. Führungsbeamte der für die Attentatsermittlungen zuständigen Polizeiabteilung wurden trotz der noch weitgehend offenen Aktenmanipulationsvorwürfe zwischenzeitlich befördert. Bisher sind von den Berliner Sicherheitsbehörden 61 Ordner mit Untersuchungsunterlagen an den Berliner Untersuchungsausschuss geliefert worden. Innensenator Andreas Geisel weist Vorwürfe zurück, seine Behörde würde die Arbeit des Ausschusses behindern. Durch Presseberichte unter Berufung auf ein behördeninternes Dokument der Berliner Polizei wird am 25. Januar bekannt, dass das zuständige Anti-Terrorismus-Kommissariat des Berliner Landeskriminalamtes (LKA) bereits im Oktober 2015 die Behördenleitung auf eine personelle Unterbesetzung hingewiesen hatte. Am 26. Januar sagt im Berliner Untersuchungsausschuss die Leiterin des Staatsschutzes aus und erklärt, der spätere Attentäter Anis Amri habe trotz Observierung und Abhöraktionen keine besonderen Erkenntnisse erbracht. Als weiterer Zeuge sagt an diesem Tag der frühere Leiter des Staatsschutzes NRW aus und erklärt, Amri sei in Besprechungen nicht als hochgefährlich eingestuft und ein Anschlag für „eher unwahrscheinlich“ gehalten worden.

Bodycams: Der Hauptpersonalrat der BPol hat seine Zustimmung zum Einsatz von Bodycams verweigert, weil wesentliche Datenschutzfragen ungeklärt seien. Die Ausrüstung ist damit vorerst gestoppt. Die Testphase am Berliner Hauptbahnhof wird dennoch verlängert. Rheinland-Pfalz hat seine gesamte Landespolizei unterdessen mit Bodycams ausgestattet.

8. Januar: Flüchtlingsmanagement: Die Berliner Staatsanwaltschaft (StA) hat bereits seit über einem Jahr gegen den Chef der Senatskanzlei und Mitarbeiter einer Unternehmensberatung wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung ermittelt.

Anschlag auf Fußballmannschaft: Im Prozess vor dem Schwurgericht Dortmund (NRW) um den Bombenanschlag auf den Mannschaftsbus des Vereins Borussia Dortmund gesteht der Angeklagte zwar den Anschlag vom April 2017, bestreitet jedoch eine Tötungsabsicht. Er habe einen Anschlag nur wegen einer Aktienspekulation vortäuschen wollen. Am 29. Januar sagt im Prozess der erste Fußballspieler als Zeuge aus.

Anschlag auf Fußballspieler: Auf einer Autobahn in NRW wird bei Düren auf das Fahrzeug eines deutsch-türkischen Fußballspielers geschossen. Der frühere Spieler des FC St. Pauli bleibt unverletzt. Da er als Kritiker der türkischen Regierung gilt, wird ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen und der Spieler am 9. Dezember unter Polizeischutz gestellt.

Missstände an Berliner Polizeischulen: Das Berliner Abgeordnetenhaus verständigt sich einvernehmlich darauf, die Vorwürfe über Missstände an den Polizeischulen von einem unabhängigen Experten untersuchen zu lassen. Am 17. Januar bedroht ein Berliner Polizeischüler einen anderen jungen Mann mit einer pistolenähnlichen Waffe. Er wird von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen.

9. Januar: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: In ihrem Plädoyer im Münchner NSU-Prozess schildert die Anwältin der Nebenklägerin, Adile Simsek, die fragwürdige Vernehmung der Frau von Enver Simsek, dem ersten NSU-Opfer vom September 2000, durch die Polizei. Trotz abgeschlossener Beweisaufnahme stellen die Verteidiger des Mitangeklagten Ralf Wohlleben einen neuen Beweisantrag vor dem Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern), wonach nicht ihr Mandant, sondern zwei Thüringer Skinheads die Mordwaffe des NSU geliefert haben. Am gleichen Tag zieht sich die Schwester des Mordopfers Süleyman Tasköprü nach einem Bruch mit ihrer Anwältin aus dem Prozess zurück. Thüringen richtet am 25. Januar einen Fonds in Höhe von 1,5 Mio. EUR für NSU-Opfer ein. Am 30. Januar lehnt das OLG München den Antrag der Wohlleben-Verteidiger zu neuerlichen Ermittlungen über die Herkunft der NSU-Mordwaffe ab.

G20-Gipfel: Die kurz vor Weihnachten 2017 an linke Berliner Aktivisten verschickten Drohbriefe enthalten Angaben und Fotos, die nach Ansicht der Betroffenen nur aus Polizeiakten stammen können. Die Polizei erklärt, den Fall zu untersuchen. Das AG Hamburg verurteilt einen 28-Jährigen für einen Flaschenwurf während der Auseinandersetzungen im Juli 2017 zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe. Es ist die 27. Verurteilung in einem G20-Verfahren. Am 10. Januar reichen mehrere DemonstrantInnen Klage gegen die Stadt Hamburg wegen Einschränkung der Versammlungsfreiheit ein. Auch gegen einen bayerischen Bundespolizisten, der an den Ausschreitungen teilgenommen hatte und mindestens eine Bierdose auf Polizeibeamte geworfen hatte, wird ermittelt; er ist vom Dienst suspendiert. Kollegen hatten ihn auf Videomaterial erkannt. Nach ihrer heftig kritisierten Öffentlichkeitsfahndung vom Dezember 2017 nach Beteiligten an den Ausschreitungen vom Juli 2017 hat die Hamburger Polizei über 250 Hinweise erhalten und 20 der über 100 gesuchten Verdächtigen identifiziert. Am 24. Januar bestätigt die Hamburger Polizei einen Medienbericht, wonach bisher gegen 600 namentlich bekannte Personen wegen Landfriedensbruch oder Körperverletzung ermittelt wird. Am 29. Januar hebt ein Hamburger AG den seit November 2017 ausgesetzten Haftbefehl gegen einen Angeklagten endgültig auf.

Organisierte Kriminalität: Bei einer Großrazzia in Italien und Deutschland werden knapp 170 Mitglieder der kalabrischen Mafia `Ndrangheta festgenommen, davon 13 in Deutschland. Mit Schwerpunkt in Erkrath (NRW) durchsuchen Zoll und Polizei am 30. Januar in mehreren Bundesländern Wohnungen und Geschäftsräume einer organisierten Schwarzarbeiterbande und beschlagnahmen Bargeld und Waffen. Acht Personen werden festgenommen. Am 31. Januar nimmt die Polizei in den Landkreisen Aurich und Leer (Niedersachsen) zwei Personen unter dem Verdacht auf Zwangsprostitution, Zuhälterei und Menschenhandel fest.

Rassistische Angriffe: In einem Berliner Bus wird eine Frau von zwei anderen, unbekannten Frauen zunächst rassistisch beleidigt und danach geschlagen. In Dresden (Sachsen) wird am gleichen Tag eine junge Asylbewerberin zunächst aus einer Gruppe heraus beschimpft und dann ein Hund auf sie gehetzt. Die Frau wird durch Bisse verletzt. In Berlin randaliert am 21. Januar ein Mann in einem Taxi, beschimpft den Fahrer rassistisch und greift ihn an. Auch eintreffende Polizisten werden angegriffen und verletzt bevor der Mann festgenommen werden kann. Am 22. Januar wird de Frau, die am 9. Januar in Dresden ihren Hund auf eine Äthiopierin gehetzt hatte, festgenommen. Gegen sie wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt, der Hund wird beschlagnahmt. Vor dem LG Dresden (Sachsen) beginnt am 31. Januar der Prozess gegen einen Pegida-Anhänger wegen versuchtem Mord und schwerer Brandstiftung. Der Mann soll im September 2016 einen Sprengstoffanschlag auf eine Moschee in Dresden verübt haben.

Abschiebungen: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe (Baden-Württemberg) entscheidet, dass ein wegen Unterstützung einer Terrororganisation verurteilter Deutsch-Türke nicht in die Türkei abgeschoben werden darf. Vorher sei genau zu prüfen, ob dem Betroffenen dort Folter oder unmenschliche Haftbedingungen drohen. Aus Berlin wurden in 2017 insgesamt 1.638 Menschen abgeschoben, darunter 156 verurteilte Straftäter. Dies gibt Berlins Innensenator bekannt. Durch Presseberichte wird am 18. Januar bekannt, dass die Bundesregierung in Verhandlungen mit der libanesischen Regierung in der Frage der Abschiebung von Straftätern, Clan-Mitgliedern und islamistischen Gefährdern einen Durchbruch erzielt hat. 2017 wurden daraufhin 27 Personen in den Libanon abgeschoben. Am 23. Januar startet in Düsseldorf (NRW) mit 19 Afghanen die neunte Sammelabschiebung. Mehrere 100 Menschen protestieren dagegen. 2017 wurden insgesamt 23.966 Menschen aus Deutschland abgeschoben (2016: 24.375).

Prozesse gegen mutmaßliche Dschihadisten: Die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Frankfurt/M. (Hessen) klagt einen Syrer wegen Werbung für eine ausländische terroristische Vereinigung und weiterer Straftaten an. Der Mann ist bereits seit Februar 2017 in Untersuchungshaft. Am 11. Januar verurteilt das OLG Stuttgart (Baden-Württemberg) einen Iraker, der mit den abgeschlagenen Köpfen von Terroristen des „Islamischen Staat“ (IS) posiert hatte, wegen Kriegsverbrechen in sechs Fällen zu einer anderthalbjährigen Bewährungsstrafe (Az: 32 OJs 9/17). Im Prozess gegen fünf Islamisten, darunter der in der Szene bekannte Hass-Prediger „Abu Walaa“, vor dem OLG Celle (Niedersachsen) tritt am 18.Januar ein unter Polizeischutz stehender ehemaliger IS-Kämpfer als Kronzeuge auf. An seiner Glaubwürdigkeit bestehen erhebliche Zweifel.

Neuer Verfassungsschutzpräsident: Die Brandenburger Landesregierung bestellt den bisherigen Leiter der Zentralen Ausländerbehörde, Frank Nürnberger, zum neuen Verfassungsschutzchef. Er tritt sein Amt zum 1. Februar an.

11. Januar: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Die StA Leipzig (Sachsen) erhebt gegen 100 Beschuldigte, die im Rahmen einer Demonstration des rechtsextremen Pegida-Ablegers „Legida“ im Januar 2016 in Leipzig randaliert hatten, wegen besonders schwerem Landfriedensbruch. Insgesamt werden 216 Ermittlungsverfahren geführt. Am 31. Januar beginnt vor dem LG Dresden (Sachsen) der Prozess gegen einen Pegida-Anhänger wegen versuchtem Mord und schwerer Brandstiftung. Er soll im September 2016 einen Sprengstoffanschlag auf eine Moschee in Dresden verübt haben.

Rechtsradikalismus: Laut Presseberichten will die sächsische Polizei aufklären, ob Streifenbeamte rechtsradikale Schmierereien an einer kurdischen Bäckerei in Chemnitz hätten verhindern können und warum dies dann nicht geschehen sei. Am 12. Januar gibt die Polizei bekannt, die Auswertung von Überwachungskameras habe ergeben, dass die Beamten etwa ein Viertelstunde vor der Tatzeit die Bäckerei passiert hätten. Bei einer Demonstration des rechtsgerichteten Vereins „Zukunft Heimat“ in Cottbus (Brandenburg) werden am 20. Januar zwei Journalisten angegriffen. Die Täter werden festgenommen. In Berlin pöbelt ebenfalls am 20. Januar ein betrunkener Mann auf einer Rettungsstelle herum und spielt Neonazi-Lieder ab. Er wird festgenommen. Am 24. Januar entscheidet das Verwaltungsgericht (VG) Aachen, dass ein im April 2017 untersagtes Konzert der rechtsextremistischen Band „Kategorie C – Hungrige Wölfe“ in einem Rockerclub in Hückelhoven (NRW) wegen Verfahrensmängeln rechtswidrig war (Az: 6 K 2293/17). Die Zahl rechtsextremer Verdachtsfälle bei der Bundeswehr ist stark angestiegen. Allein 2017 seien rund 400 neue Prüffälle hinzugekommen; sechs Personen stufte der Militärische Abschirmdienst (MAD) als rechtsextrem ein. Von 2008 bis 2011 seien es im Schnitt knapp 600 Verdachtsfälle jährlich gewesen, von denen sich jeweils etwa 40 bestätigten. Am 31. Januar verteilen in Cottbus (Brandenburg) sechs Rechtsradikale NPD-Flugblätter gegen Zuwanderung und verteilen Reizgas. Sie werden von der Polizei gestoppt und Ermittlungen wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet.

Dschihadismus: Ein in Berlin in Untersuchungshaft sitzender libanesischer Dschihadist hatte im Herbst per Handy im Internet-Chat einen minderjährigen Jungen in Ludwigsburg (Rheinland-Pfalz) dazu motiviert, im Dezember 2016 einen (misslungenen) Anschlag auf den dortigen Weihnachtsmarkt zu verüben. Dies wird durch Presseberichte unter Berufung auf österreichische Prozessakten bekannt. Der Mann wurde bereits am 8. Januar in den Libanon abgeschoben. Vor dem OLG Hamburg beginnt der Prozess gegen einen Mann, der im Juli 2017 in einem Supermarkt einen Mann erstochen und sechs weitere verletzt hatte. Der Angeklagte ist geständig und beruft sich auf religiöse Gründe. Laut Presseberichten vom 12. Januar sind nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) seit 2012 über 960 Männer und Frauen aus Deutschland ausgereist, um für den IS zu kämpfen. Etwa ein Drittel von ihnen sei inzwischen wieder eingereist; 150 sollen im Kampf getötet worden sein. Am 12. Januar wird ein Deutsch-Türke nach Verbüßung seiner Haftstrafe aus dem Gefängnis entlassen. In seinem Keller war 2015 eine Rohrbombe gefunden worden, mit der er einen Anschlag auf das Radrennen in Frankfurt/M. (Hessen) geplant haben soll. Der Mann gilt weiterhin als Gefährder und steht unter Beobachtung. In der irakischen Hauptstadt Bagdad wird am 21. Januar eine Deutsch-Marokkanerin wegen IS-Mitgliedschaft zum Tode verurteilt. Die deutschen Sicherheitsbehörden könnten auf die Flucht eines mit einer elektronischen Fußfessel ausgestatteten Gefährders spekuliert haben. Der Mann war im Oktober 2017 mit einem Linienflug nach Griechenland entkommen. Seine Ausreiseverhinderung sei, laut Innenministerium, nicht geboten gewesen.

Scharia-Polizei“: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil des LG Wuppertal (NRW) auf, das sieben Männer einer selbsternannten „Scharia-Polizei“ wegen des Tragens von Warnwesten mit entsprechendem Aufdruck im September 2014 vom Vorwurf des Uniformverbotes freigesprochen hatte (Az: 3 Str 427/17). Das LG muss nun neu verhandeln.

12. Januar: Leichenschau: Nach der im Dezember 2017 veröffentlichten Studie über die Mängel bei Leichenschauen stellen in Frankfurt/M. (Hessen), Stadt, Universitäts-Klinik und Polizei ein Pilotprojekt zur Verbesserung vor.

Schleuserkriminalität: Die StA Frankfurt/O. (Brandenburg) erhebt Anklage wegen Einschleusens von Ausländern gegen den Fahrer eines LKW, der im September 2017 mit 51 Geflüchteten gestoppt worden war. Der Mann soll bereits mehrfach als Schleuser tätig gewesen sein. Mit Schwerpunkt Berlin durchsucht die Polizei am 17. Januar in mehreren Bundesländern acht Objekte einer syrisch-polnischen Schleuserbande. Sie soll Menschen aus den Golfstaaten mittels fingierter polnischer Touristenvisa eingeschleust haben. Mehrere Personen werden festgenomme). In Berlin, Sachsen, Bremen und NRW durchsuchen Polizeibeamte am 31. Januar Wohnungen und Geschäftsräume einer mutmaßlichen Schleuserbande. Drei Personen werden festgenommen.

Reichsbürger“: Nach Informationen des Verfassungsschutzes gibt es in Deutschland rund 15.600 rechtsextreme „Reichsbürger“. Am 18. Januar durchsucht die Polizei in Freimann (Bayern) die Wohnung eines „Reichsbürgers“ und beschlagnahmt ein umfangreiches Waffenlager. Nach Polizeiangaben leben im Raum München 322 „Reichsbürger“. Im Lahn-Dill-Kreis (Hessen) durchsucht die Polizei am 23. Januar die Wohnungen von vier Männern, die im Verdacht stehen, eine rechtsnationale, bewaffnete Gruppe gegründet zu haben. Sie werden kurzfristig festgenommen. Durch eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion wird bekannt, dass das BKA der „Reichsbürger“-Szene im vergangenen Jahr insgesamt 711 politisch motivierte Straftaten zuordnet. Nachdem zwei „Reichsbürger“ am 29. Januar nicht zu ihrem Prozess erscheinen, wird für einen von ihnen vom LG Berlin ein Haftbefehl erlassen.

Rechtsradikale und fremdenfeindliche Angriffe auf Geflüchtete: In Wurzen (Sachsen) gerät eine Gruppe von rund 30 jugendlichen Deutschen mit einer etwa zwölfköpfigen MigrantenGruppe aneinander. Diese ziehen sich daraufhin in eine Asylunterkunft zurück. Als die Deutschen das Haus angreifen, kommt es zu einer Massenschlägerei und Messerstecherei mit mehreren z.T. Schwerverletzten. In Berlin beleidigt am 15. Januar eine Frau einen Jugendlichen rassistisch. In der Folge kommt es zu wechselseitigen Angriffen. Auf einer Geburtstagsfeier geraten am 20. Januar in Cottbus (Brandenburg) eine junge Frau und ein junger Syrer in Streit. Als die Polizei eintrifft, wird sie mit „Ausländer raus“-Rufen empfangen und von der Frau angegriffen. Wenige Stunden später kommt es in der Cottbuser Innenstadt zu einer weiteren Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Migranten.

14. Januar: Fußball-Hooligans: Die Berliner Justiz gibt bekannt, dass sie gegen mehr als 90 Hooligans der Vereine Hertha BSC und Eintracht Frankfurt ermittelt, die sich im Februar 2017 in Berlin eine Straßenschlacht geliefert hatten. Nach einem Eishockeyspiel kommt es in Deggendorf (Bayern) zu einer Schlägerei zwischen Hooligans der zwei Mannschaften mit mehreren Verletzten. Sieben Personen werden festgenommen.

Asyl: 44 Prozent der Klagen gegen abgelehnte Asylanträge enden vor den VGs zugunsten der Flüchtlinge. Dies geht aus einer parlamentarischen Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Aus dem Jahresbericht des Berliner VG geht am 25 Januar hervor, dass dort 2017 insgesamt 14.512 Klagen gegen Asylentscheidungen und Eilanträge vorlagen, rund 13.600 von ihnen waren zum Jahresende noch unbearbeitet.

Antisemitische Beleidigungen: In einem Berliner Park werden an einer Aussichtsplattform antisemitische Schmierereien entdeckt. Am 21. Januar werden auf einem Kinderspielplatz in Berlin Bildmappen mit antisemitischen Bildern und volksverhetzenden CDs gefunden.

Homophobe Angriffe: In einer Berliner S-Bahn wird eine transsexuelle Frau von einem unbekannten Mann zunächst begrapscht und dann mehrfach geschlagen. In Berlin wird am 17. Januar ein Mann von einer mehrköpfigen Gruppe von Jugendlichen, homophob beleidigt, geschlagen und bestohlen. Die Täter können entkommen.

15. Januar: Identitäre Bewegung“: Laut Presseberichten hat der Kinderschutzbund die Behörden darauf aufmerksam gemacht, dass die rechtsextreme „Identitäre Bewegung“ im Internet dazu aufruft, die Vormundschaft von minderjährigen Flüchtlingen zu übernehmen, um sie „über vorhandene falsche Erwartungen an ihr Gastland“ zu überzeugen und mit ihnen über eine freiwillige Rückkehr zu reden.

Kriminelle PolizistInnen: Durch Presseberichte bekannt, dass das VG Trier (Rheinland-Pfalz) einen Polizeibeamten, der gefälschte Gebührenquittungen eingesetzt und abkassiert hat, aus dem Dienst entfernt hat. Der Mann habe im Kernbereich der ihm übertragenen Aufgaben als Polizeibeamter versagt, so das Gericht (Az: 3 K 5232/17.TR). Am 25. Januar teilt das Polizeipräsidium München (Bayern) mit, dass gegen einen Beamten der Verkehrspolizei ermittelt wird, der im Verdacht steht, Bußgelder unterschlagen zu haben.

Gewalt gegen Obdachlose: In einem Berliner U-Bahnhof wird ein Obdachloser von einem Unbekannten ins Gesicht getreten sowie zwei weitere geschlagen und auf sie eingestochen. 2017 starben bundesweit insgesamt 17 Obdachlose in Folge von Angriffen; dies geht am 24. Januar aus Presseberichten hervor.

16. Januar: Spionageermittlungen: In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen werden Wohnungen und Geschäftsräume von 10 Iranern wegen des Verdachts der „geheimdienstlichen Agententätigkeit“ durchsucht. Zu Festnahmen kommt es nicht. Am 20. Januar wird bekannt, dass die Männer im Verdacht stehen, für einen Konfliktfall mit Israel jüdische Anschlagsziele ausgespäht zu haben. Die Beweislage sei indes eher dünn.

Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: In Leipzig (Sachsen) wird ein junger Syrer wegen Terrorverdacht festgenommen. Insgesamt durchsucht die Polizei vier Wohnungen. Wiederum in Sachsen werden am 25. Januar mehrere Objekte durchsucht und fünf Personen unter dem Verdacht der IS-Mitgliedschaft festgenommen. Zwei Männer werden wegen jedoch wieder freigelassen.

Rockerkriminalität: Vor dem LG Berlin beginnt der Prozess gegen sechs Rocker der „Guerilla Nation“ wegen versuchtem Mord und Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Angeklagten sollen im Mai 2017 mehrere Schüsse auf das Café eines Kontrahenten abgegeben haben.

17. Januar: Salafismus: Laut einer Lageanalyse des Berliner Verfassungsschutzes leben in der Hauptstadt rund 950 SalafistInnen. 420 von ihnen werden als gewaltbereit eingestuft.

Rechtsextreme „Gruppe Freital“: Im Prozess gegen die rechte „Gruppe Freital“ vor dem OLG Dresden (Sachsen) wegen fünf Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner im Jahr 2015 plädiert die Bundesanwaltschaft (BAW) darauf, die acht Angeklagten wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung zu verurteilen. In ihren Plädoyers weisen die Anwälte der Angeklagten am 24. Januar die Argumentation der BAW zurück und erklären, die Taten seien spontan geschehen; eine ideologische Grundhaltung liege nicht vor.

Rechtswidrige Datenübermittlung: Das VG Lüneburg (Niedersachsen) entscheidet, dass die Weitergabe von personenbezogenen Daten eines Gewerkschaftssekretärs der IG Metall, der Demonstrationen angemeldet und geleitet hatte, an Verfassungsschutz und Landeskriminalamt rechtswidrig war (Az: 1 A 334/15).

Affäre um ehemaligen Undercover-Agenten Mauss: In der Affäre um Steuerhinterziehung und Untreue des ehemaligen Agenten Werner Mauss gibt das BKA bekannt, dass Mauss sich gegen die Aufhebung seiner zahlreichen Tarnidentitäten gerichtlich wehrt.

18. Januar: Polizeischuss: In Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) hantiert ein Mann mit einer Messer. Als er auf Aufforderungen der Polizei, die Waffe wegzulegen, nicht reagiert, schießt ihm ein Beamter ins Bein.

Geheimdienstkontrolle: Bei der Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums der Geheimdienste (PKGr) des Bundestages, fällt der Kandidat der rechtspopulistischen AfD, ein ehemaliger Leitender Oberstaatsanwalt, durch.

Drogenfahndung: In Dresden (Sachsen) heben Zollfahnder ein professionelles Crystal-Meth-Labor aus. Bei der weiteren Durchsuchung von sechs Wohnungen werden größere Mengen von Ecstasy-Tabletten und Bargeld sowie eine Schusswaffe sichergestellt. Zwei Männer werden festgenommen.

19. Januar: Gafferproblematik: Ein Strafbefehl für einen sogenannten Gaffer in Höhe von 900 EUR ist rechtskräftig geworden. Der Mann hatte nach einem Unfall bei Ellwangen (Baden-Württemberg) einen sterbenden Motorradfahrer gefilmt, statt ihm zu helfen und später zudem auch die Rettungskräfte behindert.

Münchner Amoklauf: Das LG München (Bayern) verurteilt den Waffenhändler, der dem Amokläufer, der im Juli 2016 in einem Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschoss, im Darknet die Waffe verkaufte zu einer siebenjährigen Haftstrafe.

20. Januar: Rassistische Handlungen: Auf einem Berliner U-Bahnhof wird eine Frau wegen ihrer Hautfarbe vom Fahrer einer Bahn per Lautsprecherdurchsage rassistisch beleidigt. Am 25. Januar kommt es in Berlin zu einer Massenschlägerei nachdem aus einer Männergruppe heraus ein Mann einer anderen Gruppe rassistisch beleidigt worden war.

22. Januar: Polizeilicher Todesschuss: In Darmstadt (Hessen) wird die Polizei zu einem Familienstreit gerufen. Als die Beamten eintreffen, werden sie von dem Mann direkt an der Wohnungstür mit Messern angegriffen. Zwei Beamte schießen auf ihn und treffen ihn tödlich. Die Obduktion ergibt, dass er einen Treffer in den Hals erhielt.

23. Januar: Verfassungsschutzbericht Bremen: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen entscheidet, dass die „Rote Hilfe“ im Verfassungsschutzbericht 2016 nicht kommentarlos als „gewaltorientiert“ bezeichnet werden darf (Az: 1 B 238/17).

24. Januar: Dschihadisten-Prozesse: In Berlin beginnt der Prozess gegen vier Männer, die 2017 wegen Drogenhandels in größerem Stil festgenommen wurden. Sie gelten zudem als islamistische Gefährder; zwei von ihnen stehen zudem im Verdacht der IS-Mitgliedschaft.

Terrorismus: In Bayern nehmen Polizeibeamte ein mutmaßliches Mitglied der nigerianischen Terrormiliz Boko-Haram fest. Gegen den Mann wird Haftbefehl erlassen.

25. Januar: Anschlag auf Düsseldorfer S-Bahn: Vor einem Schwurgericht in Düsseldorf (NRW) beginnt der Prozess gegen einen rechtsradikalen Mann, der 2000 einen Sprengstoffanschlag auf einen S-Bahnhof mit 10 zum Teil Schwerverletzten, verübt hatte. Der Mann hatte sich 2014 prahlerisch selbst verraten. Vor Gericht bestreitet er die Tat.

Ermittlungen gegen mutmaßliche DschihadistInnen: Die BAW führt rund 1.000 Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche islamistische TerroristInnen und Gefährder. Gegen 564 Personen wurden die Ermittlungen trotz bestehendem Tatverdacht 2017 eingestellt, da es sich um reine Auslandstaten handele und „deutsche Staatsschutzinteressen nicht beeinträchtigt“ gewesen seinen.

26. Januar: Bundesanwaltschaft: Die BAW in Karlsruhe (Baden-Württemberg) teilt mit, dass sie Wissenschaftler damit beauftragt hat, die NS-Vergangenheit der Behörde zu untersuchen. Das Projekt soll bis 2020 laufen (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesanwaltschaft-laesst-eigene-geschichte-auf-ns-belastungen-ueberpruefen-a-1190003.html).

Staatstrojaner: Durch Presseberichte wird bekannt, dass das BKA in laufenden Ermittlungsverfahren auch Staatstrojaner für Smartphones einsetzt. Über die Häufigkeit erteilt das BKA aus „einsatztaktischen Gründen“ keine Auskunft.

27. Januar: Kurdistan-Demonstration: In Köln (NRW) beendet die Polizei eine Demonstration von rund 14.000 Kurden, die gegen die türkische Militäroffensive in Syrien protestieren. Als Grund werden zahlreiche Fahnen mit verbotenen Symbolen genannt, zwei Personen werden in Gewahrsam genommen.

29. Januar: Verrat von Staatsgeheimnissen: In NRW und Rheinland-Pfalz werden zwei Mitarbeiter von Rüstungsfirmen wegen Verrats von Staatsgeheimnissen festgenommen.

Polizeischüsse: In Heiligenhaus (NRW) greifen zwei Kampfhunde ihren Besitzer an und verletzen ihn schwer. Alarmierte Polizisten schießen auf die Hunde und verletzen sie gezielt. Sie werden anschließend von einem Diensthundeführer eingefangen. Gegen den Mann wird ermittelt weil er nicht die nötige Genehmigung zur Haltung von Kampfhunden besitzt.

Beitragsbild: Oury Jalloh-Gedenken am 7. Januar in Dessau (Christian DItsch)

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