zusammengestellt von Otto Diederichs
1. Juli: Waffenverbot in Zügen: Die Bundespolizei (BPol) bilanziert das von ihr für das vergangene Wochenende über den Hauptbahnhof in Dortmund (NRW) verhängte Waffenverbot: Bei knapp 400 Kontrollen wurden fünf Messer, ein Teleskopschlagstock und ein unzulässiges Pfefferspray sichergestellt. Demnach kam es zu 128 Platzverweisen, 15 Ingewahrsamnahmen, 27 Ermittlungsverfahren und einer Festnahme aufgrund eines offenen Haftbefehls.
2. Juli: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadisten: Die Bundesanwaltschaft (BAW) gibt die Festnahme einer Frau bekannt, der vorgeworfen wird, zwischen September 2014 und Anfang 2016 im Irak als Mitglied der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) als „Sittenwächterin“ gearbeitet zu haben. Am 19. Juli nimmt die Polizei in Plauen (Sachsen) einen Syrer fest, der im Verdacht steht seit September 2017 Propagandavideos des IS verbreitet und in zwei Fällen um Mitglieder für die Terrormiliz geworben zu haben. Am 24. Juli wird in Köln die Ehefrau des im Juni unter dem Verdacht einen Giftanschlag vorbereitet zu haben, festgenommenen Tunesiers verhaftet. Sie ist verdächtig ihren Mann unterstützt zu haben. Im Raum Karlsruhe (Baden-Württemberg) nimmt die Polizei am 26. Juli eine Frau unter dem Verdacht der IS-Mitgliedschaft fest.
Bayerische Grenzpolizei: Mit Dienstsitz in Passau und 500 Beamten beginnt die neu gegründete Bayerische Grenzpolizei ihren Dienstantritt; Leiter wird Alois Mannichl. Am 18. Juli nimmt sie offiziell ihren Dienst auf; hierzu muss sie jedoch von der BPol angefordert und die Einsätze abgestimmt werden.
Missstände an Berliner Polizeischulen: Die bisherige Leiterin eines Berliner Polizeiabschnittes, Tanja Knapp, wird neue Chefin der Berliner Polizeischule, die im Herbst 2017 aufgrund erheblicher Missstände in die Kritik geraten war. Im Bericht eines externen Sonderermittlers ist u.a. von Lehrermangel, massivem Unterrichtsausfall, schlechter Unterbringung und erheblichem Mangel an Deutschkenntnissen die Rede.
Alternative für Deutschland (AfD): Auf das Auto des AfD-Bundestagsabgeordneten aus Külitz (Niedersachsen) wird ein Brandanschlag verübt. Es entsteht geringer Sachschaden. Beim Parteitag der rechtspopulistischen AfD in Heilbronn (Baden-Württemberg) am 3. Juli schießen Unbekannte mit einer Konfetti-Kanone durch das geöffnete Fenster in den Veranstaltungssaal: Die AfD meldet bei der Polizei daraufhin einen „Anschlag mit Schusswaffen“.
3. Juli: Rechtsextremistische Terrorgruppe NSU: Nach 436 Verhandlungstagen beendet das Oberlandesgericht (OLG) München (Bayern) die Beweisaufnahme. In ihrem Schlusswort distanziert sich die Hauptangeklagte Beate Zschäpe von der rechten Szene und den Morden des NSU. Sie habe keine Kenntnis davon gehabt, wie und warum ihre Freunde ihre Opfer auswählten. Am 11. Juli verurteilt das OLG Beate Zschäpe als Mittäterin wegen Mordes, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und schwerer Brandstiftung zu einer lebenslänglichen Haftstrafe. Ihre Verteidiger kündigen Revision an. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben erhält als Waffenbeschaffer wegen Beihilfe zum Mord eine Haftstrafe von 10 Jahren; der Waffenüberbringer Carsten S. eine dreijährige Jugendstrafe und André E. wegen Unterstützung zweieinhalb Jahre. Der Haftbefehl gegen ihn wird jedoch aufgehoben und er aus der Untersuchungshaft entlassen. Nach dem Urteil demonstrieren in Berlin, München (Bayern),Hamburg, Bremen, Kiel (Schleswig-Holstein), Frankfurt/M. (Hessen) und Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) mehrere tausend Menschen und fordern eine weitergehende Aufklärung der rechtsterroristischen Terrorserie. Am 17. Juli hebt das OLG München (Bayern) den Haftbefehl gegen Ralf Wohlleben auf. Nach sechs Jahren und acht Monaten Untersuchungshaft bestehe keine Fluchtgefahr mehr. Durch Presseberichte wird am 19. Juli bekannt, dass die Verteidiger aller Angeklagten und auch die Bundesanwaltschaft ( BAW) Revision gegen das Urteil eingelegt haben.
Abschiebungen: In einer Sammelabschiebung werden 69 Flüchtlinge abgeschoben; es ist der größte Abschiebeflug seit Dezember 2016. Damit wurden seither insgesamt rund 300 Afghanen abgeschoben. Darunter auch ein 20-Jähriger, dessen Asylklageverfahren vor dem Verwaltungsgericht (VG) Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern) noch nicht abgeschlossen war und der somit nicht hätte abgeschoben werden dürfen. Am 10. Juli teilt das hessische Innenministerium mit, dass ein als islamistischer Gefährder eingestufter Mann in die Türkei abgeschoben wurde. Am 18. Juli erklärt die Bundesregierung Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten in die künftig abgeschoben werden kann. Am 23. Juli wird die Abschiebung eines mehrfach verurteilten Gewalttäters aus Berlin in die Türkei abgebrochen, da seine Anwältin einen Asylantrag stellt. Durch Presseberichte wird am 27. Juli bekannt, dass bis Ende Mai insgesamt 322 abgelehnte Asylbewerber aus Berlin abgeschoben wurden. Ebenfalls an diesem Tag eröffnet Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) in Ingolstadt das neue „Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen“. Dabei macht er deutlich, dass dessen Hauptaufgabe die schnellere Abschiebung von nicht anerkannten Asylbewerbern sein soll. Leiter des neuen Amtes wird der bisherige Inspekteur der bayerischen Polizei, Thomas Hampel.
5. Juli: Rechte und fremdenfeindliche Angriffe auf Flüchtlingsheime: Das Landgericht (LG) Neuruppin (Brandenburg) verurteilt zwei Männer, die im April 2017 Brandsätze auf eine Flüchtlingsunterkunft in Kremmen geworfen hatten, wegen gemeinschaftlicher versuchter Brandstiftung zu Haftstrafen. Der Haupttäter erhält viereinhalb Jahre Haft, sein Komplize zwei Jahre auf Bewährung. Das LG Potsdam (Brandenburg) verurteilt zwei Männer für einen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Jüterbog im Oktober 2016 zu langjährigen Haftstrafen. Der Vater des Haupttäters erhält als Anstifter sechseinhalb Jahre Gefängnis; der damalige Mittäter eine dreijährige Jugendstrafe. Der Haupttäter war bereits im November 2017 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und der Ableistung von Sozialstunden verurteilt worden.
Rechtsextremismus: Nach Angaben des brandenburgischen Verfassungsschutzes wurden im Bundesland 2017 insgesamt 1.540 Rechtsextremisten gezählt, von denen 1.120 als gewaltorientiert gelten. Laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist die Zahl rechtsextremistisch motivierter Gewalttaten in Deutschland 2017 „deutlich gesunken“ (Körperverletzungen: -30%; Brandstiftungen: -60%; Anschläge auf Asylunterkünfte: -70%). Laut Meldungen des Bundeskriminalamtes (BKA) vom gleichen Tag waren dies im ersten Halbjahr 74 Anschläge. Die rechtsextreme NPD patrouilliert in der Berliner S-Bahn, ruft dabei zur bundesweiten Bürgerwehren auf und verbreitet die Aktion in einem Video. Laut BfV beziffert sich die Zahl der Rechtsextremisten bundesweit auf 24.000 Personen. Seit 2011 haben Sicherheitsbehörden bei Razzien in der rechtsextremen Szene „Feindeslisten“ aufgefunden, auf denen mehr als 25.000 Personen verzeichnet sind. Darüber informiert und unter Zeugenschutz gestellt wurden nur drei Personen. Dies geht am 30. Juli aus Presseberichten unter Berufung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor.
„Reichsbürger“: Nach Angaben des Verfassungsschutzes wurden in Brandenburg 2017 insgesamt 560 „Reichsbürger“ gezählt. In Erlenbach (Baden-Württemberg) leisten am 13. Juli mehrere „Reichsbürger“ derart heftigen Widerstand gegen den Einbau eines Stromzählers, dass dabei drei Polizeibeamte verletzt werden. Mit Stand von Ende März gibt es laut Berliner Innenverwaltung in der Stadt 550 „Reichsbürger“, von denen 130 als rechtsextremistisch eingestuft werden (2017: 500 / 2016: 400). In Hessen gibt es 1.000 „Reichsbürger“, von denen 171 als rechtsextremistisch eingestuft werden. Bis Ende Juni wurden bei „Reichsbürgern“ demnach 27 Pistolen und 48 Gewehre eingezogen. 2017 zählte der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik insgesamt rund 16.500 „Reichsbürger“ (2016: 12.500), darunter 900 Rechtsextremisten. Dies erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes .
Repression gegen Links: Nach Angaben des Verfassungsschutzes wurden in Brandenburg 2017 insgesamt 520 Personen dem Linksextremismus zugerechnet, die für 24 Straftaten verantwortlich gemacht werden. 2017 zählte der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik insgesamt rund 9.000 Linksextreme. Dies erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes.
Islamistischer Extremismus: Nach Angaben des Verfassungsschutzes wurden in Brandenburg 2017 insgesamt 130 extremistische Islamisten gezählt.
Salafismus: Ein Berliner Amtsgericht (AG) verurteilt einen ehemaligen Salafisten wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 4.800 EUR.
Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Der Bundesgerichtshof (BGH) erlässt Haftbefehl gegen einen Tunesier,der als mutmaßlicher Anleiter des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri identifiziert wurde. Bei dem Anschlag im Dezember 2016 waren 11 Menschen getötet und etliche verletzt worden. Durch Presseberichte wird am 12. Juli bekannt, dass zwei Beamte der Staatsschutzabteilung der Berliner Polizei, die mit Ermittlungen gegen den späteren Attentäter Amri befasst waren, in den Jahren 2016 und 2017 SMS-Mitteilungen mit rechtsradikalem Vokabular austauschten. Die Beamten sollen im Untersuchungsausschuss des Abgeordnetenhauses vernommen werden. Gut ein Jahr nach seiner Einsetzung wartet der Untersuchungsausschuss immer noch auf etliche, angeforderte Akten aus dem Bereich der Berliner Innenverwaltung.
Angriffe auf PolizistInnen: Als in Berlin ein betrunkener Busfahrer überprüft werden soll, tritt und schlägt er nach den BeamtInnen. Am 12. Juli versucht in Berlin ein Polizeibeamter außer Dienst einen Streit zu schlichten. Dabei wird er von einem der Kontrahenten angegriffen und verletzt. Der Mann kann überwältigt werden; gegen ihn wird wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Bei einer Unfallaufnahme in Fulda (Hessen) wird ein Polizist am 13. Juli plötzlich von einem unbeteiligten Passanten mit einer Flasche bedroht. Bei seiner Festnahme werden drei Beamte leicht verletzt. Als eine Polizistin am 19. Juli in einer S-Bahn in Berlin Kontrolleure bei der Kontrolle einer Schwarzfahrerin unterstützen will, wird sie von der Frau derart getreten, gekratzt und gebissen, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden muss. Die Frau wird festgenommen. Als Polizisten am 26. Juli in Berlin zwei Fahrraddiebe festnehmen, setzt sich einer von ihnen massiv zur Wehr und verletzt drei Beamte; einen von ihnen schwer. Auch Anwohner, die auf die Situation aufmerksam werden, attackieren die Beamten. Am 30. Juli verurteilt das AG Frankfurt/M. (Hessen) einen Brötchendieb, der in zwei Fällen Polizisten angegriffen hatte, zu einer elfmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung.
6. Juli: Bundesnachrichtendienst (BND): Pressemeldungen zufolge hörte der BND mindestens ab 2000 mehrere Filialen und Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen im europäischen Ausland ab. Diese Aktivitäten seien auch den parlamentarischen Kontrollgremien des Bundestages nicht mitgeteilt worden.
7. Juli: Antisemitische Straftaten: In Berlin wird ein jüdischer Syrer von mehreren Landsleuten angegriffen und verprügelt. 10 Personen werden festgenommen. In Bonn (NRW) wird am 11. Juli ein israelischer Hochschulprofessor von einem Deutsch-Palästinenser beleidigt und geschlagen. Die alarmierten Polizisten nehmen zunächst den Professor fest und schlagen ihn dabei. In einem Berliner Lokal werden am 12. Juli die Gäste von zwei Männern antisemitisch und volksverhetzend beschimpft und teilweise angegriffen. Die Männer werden festgenommen. In der Presse wirft der attackierte israelische Professor der Bonner Polizei am 14. Juli vor, „Lügen über den Vorfall zu verbreiten“ um die Brutalität des Einsatzes zu verdecken. Am 17. Juli untersagt das LG Regensburg (Bayern) einer Frau, den Sänger Xavier Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen. Der Vorwurf sei nicht ausreichend belegt worden. 2017 zählte die Polizei bundesweit 1.453 antisemitische Straftaten. Zudem hat sich der Judenhass im Internet seit 2007 verdreifacht. Dies geht am 18. Juli aus einer Langzeitstudie hervor.
Nordrhein-Westfälisches Polizeigesetz: In Düsseldorf (NRW) demonstrieren rund 10.000 Menschen gegen das geplante neue Polizeigesetz. Mit ihm sollen künftig u.a. Kontakt- und Aufenthaltsvorgaben „fast willkürlich“ verhängt werden können und ein fast einmonatiger präventiver Polizeigewahrsam eingeführt werden.
8. Juli: Fremdenfeindliche Handlungen: Auf einem Berliner U-Bahnhof tritt ein Mann eine Frau und beleidigt sie dabei rassistisch. Er kann unerkannt entkommen. Bei einer Freiluftparty in Berlin wird am 21. Juli ein Schwarzer von einem Partygast beleidigt und angegriffen. In Cottbus (Brandenburg) greifen am 23. Juli drei junge Männer eine kleine Migrantengruppe an und skandieren dabei ausländer- und verfassungsfeindliche Parolen. Auch die herbeigerufenen Polizisten greifen sie an und brüllen ihre Parolen weiter; sie werden festgenommen.
Rechtsradikalismus: In Berlin besprühen Unbekannte eine Straße großflächig mit volksverhetzende Parolen. Am 16. Juli teilt die Polizei in München (Bayern) mit, dass mehrere Kindergärten im Landkreis seit einiger Zeit mit einem Hakenkreuz versehene Drohbriefe mit volksverhetzendem Inhalt und Vernichtungsfantasien – insbesondere gegen jüdische und muslimische Kinder – erhalten.
10. Juli: Rockerkriminalität: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) verbietet die Rockergruppe „Osmanen Germania“. In Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen kommt es zu Durchsuchungen. Im Mordprozess gegen 11 Angeklagte der „Hells Angels“ wegen Tötung eines Konkurrenten, stellt das LG Berlin am 27. Juli fest, dass Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin den Mord billigend in Kauf genommen hätten, um die „Hells Angels“-Mitglieder anschließend festnehmen zu können.
Kriminelle Polizisten: Ein AG in München (Bayern) erlässt Haftbefehl gegen einen Polizeibeamten wegen der Herstellung von Kinderpornografie und sexueller Handlungen an einem Kind. Der seit Oktober 2017 vom Dienst suspendierte Beamte ist geständig. Durch Presseberichte wird bekannt, dass in Hamburg ein Polizeibeamter und drei Komplizen festgenommen wurden. Sie hatten sich unter Vortäuschung von Hausdurchsuchungsbefehlen Zutritt verschafft und dabei größere Mengen Bargeld und Wertgegenstände gestohlen.
Waffenverbotszonen: Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) überträgt den Landräten und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte das Recht, in Abstimmung mit der Polizei, eigenständig Waffenverbotszonen zu verhängen.
12.Juli: Mutmaßlich illegale Abschiebung: Trotz eines Abschiebeverbots durch das VG Gelsenkirchen (NRW) wird der als islamistischer Gefährder eingestufte, mutmaßliche frühere Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama Bin Laden, nach Tunesien abgeschoben. Zuvor hatte das BAMF ein bereits bestehendes Abschiebeverbot des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster stillschweigend aufgehoben. In einem Eilverfahren entscheidet das VG Gelsenkirchen am 13. Juli, dass der Mann zurückgeholt werden muss. Am 18. Juli legt die Stadt Bochum (NRW) beim OVG Münster Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. In einer Sondersitzung des NRW-Landtages am 20. Juli verteidigt NRW-Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) die Abschiebung des mutmaßlichen Bin-Laden-Leibwächters. Diese sei zwar „unglücklich verlaufen“, es habe am Abschiebe-Morgen jedoch „kein Abschiebehindernis“ gegeben. Am 24. Juli setzt das VG Gelsenkirchen der Stadt Bochum unter Androhung eines Zwangsgeldes eine einwöchige Frist um den Mann zurückzuholen. Am gleichen Tag teilt die tunesische Regierung mit, dass sie ihrerseits eine Rück-Auslieferung ablehne. Am 27. Juli teilt Tunesien zudem mit, der Mann werde vorerst aus der Haft entlassen und auf freien Fuß gesetzt. Er muss jedoch zumindest vorerst in Tunesien bleiben (). Um Mitternacht des 31. Juli läuft die Frist des VG Gelsenkirchen ab. Eine vorherige Beschwerde der Stadt Bochum hatte das OVG NRW abgewiesen, da Bochum „keinerlei Bemühungen entfaltet“ habe, den Abgeschobenen zurückzuholen. Dessen Anwältin fordert daraufhin das Zwangsgeld ein.
Europäischer Haftbefehl: Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont darf wegen des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder an Spanien ausgeliefert werden. Dies entscheidet das OLG Schleswig-Holstein. Der Vorwurf der Rebellion darf nicht herangezogen werden. Aufgrund eines Europäischen Haftbefehls war Puigdemont im März festgenommen worden. Daraufhin zieht der Oberste Gerichtshof Spaniens den Haftbefehl zurück und verzichtet auf eine Auslieferung. Am 28. Juli reist Puigdemont daraufhin aus Deutschland aus.
Rechtsradikale Polizisten: Durch Presseberichte wird bekannt, dass zwei Beamte der Staatsschutzabteilung der Berliner Polizei in den Jahren 2016 und 2017 SMS-Mitteilungen mit rechtsradikalem Vokabular austauschten. Einer der Beamten erhielt daraufhin im Juni 2017 einen Verweis. Am 14. Juli werden weitere Vorfälle bekannt: so hat die Berliner Polizei etwa seit Anfang 2017 deswegen 11 Disziplinarverfahren eingeleitet.
entscheidet das VG Wiesbaden (Hessen), dass ein Polizeibeamter auf Probe, der im November 2015 und im Januar 2016 an rechten Demonstrationen gegen die Asyl- und Flüchtlingspolitik teilgenommen hatte, aus dem Dienst entlassen werden durfte (Az: 3 L 5382/17.WI).
Polizeikennzeichnung: Im bayerischen Landtag lehnt die CSU-Regierung einen Antrag von SPD und Grünen ab, Polizeibeamte mit individuell zuordenbare Kennzeichen auszustatten.
Bodycams: In Anklam, Schwerin und Rostock (Mecklenburg-Vorpommern) testet die Polizei bis Februar 2019 Bodycams drei verschiedener Systeme.
13. Juli: 1. Mai-Demonstration: Laut Presseberichten hat die Berliner Polizei nach der Mai-Demonstration durch ein Berliner Villenviertel insgesamt acht Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung und 72 wegen Landfriedensbruch eingeleitet.
Gewalt gegen Obdachlose: Nach einem Streit unter Obdachlosen wird in Berlin der Schlafplatz eines Mannes angezündet. Wiederum in Berlin werden am 22. Juli zwei Obdachlose von einem Unbekannten mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und angezündet. Sie kommen mit lebensgefährlichen Brandverletzungen ins Krankenhaus. Am 31. Juli wird ein Verdächtiger festgenommen.
Organisierte Kriminalität: In Berlin durchsucht die Polizei 12 Wohnungen und Geschäftsräume einer arabischen Großfamilie, deren Mitglieder häufig durch spektakuläre Einbrüche aufgefallen sind. Am 18. Juli werden dann insgesamt 77 Immobilien im Gesamtwert von etwa 10 Mio. EUR vorläufig beschlagnahmt.
14. Juli: Körperverletzung im Amt: In der Presse wirft ein israelischer Professor der Bonner Polizei am 14. Juli vor, „Lügen über den Vorfall zu verbreiten“ um die Brutalität des Einsatzes zu verdecken bei dem er drei Tage zuvor irrtümlich festgenommen und geschlagen worden war. Gegen die Beamten wird ermittelt.
19. Juli: Rechtsextreme Gruppe „Combat 18“: Die seit 2000 als „handlungsunfähig“ geltende Neonazi-Gruppe „Combat 18“ hat sich neu formiert und mindestens 25 Mitglieder. Der Zusammenhalt wird durch ein Handbuch streng geregelt.
23. Juli: Verfassungsschutz: Das OVG Berlin-Brandenburg entscheidet, dass eine Berliner Moschee und ihr Trägerverein im Verfassungsschutzbericht 2016 in unzulässiger Weise erwähnt wurden. Der Bericht darf in seiner jetzigen Form nicht weiter verbreitet werden; auch im Bericht 2017 darf der Verein nicht erwähnt werden (Az: OVG 1 S 39.18).
Tattoos kein Einstellungshindernis: Ein Polizeibewerber mit sichtbaren Tätowierungen darf nicht grundsätzlich abgelehnt werden. Dies entscheidet das VG Berlin (Az: VG 5 L 248.18).
24. Juli: Polizeischüsse: In Duisburg (NRW) kommt es zu einem Schusswechsel zwischen einem Polizeibeamten und einem Randalierer. Beide Männer werden verletzt .
Dschihadismus: 2017 zählte der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik insgesamt 774 islamistische Gefährder. Mehr als 1.000 Personen seien zudem in Richtung Syrien und Irak ausgereist um sich dort islamistischen Gruppierungen anzuschließen. Dies erklärt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichtes.
Schleuserkriminalität: In vier Bundesländern durchsucht die BPol insgesamt 19 Wohnungen und Gewerbeobjekte wegen des Verdachtes der Vermittlung von Scheinehen. Heiratsurkunden, EU-Aufenthaltspapiere, Bargeld und eine Handfeuerwaffe werden beschlagnahmt.
Tötung von Obdachlosem: In Dortmund (NRW) wird ein Obdachloser erstochen. Als Tatverdächtige gelten drei andere obdachlose Männer.
25. Juli: Polizeischüsse: In Berlin versucht ein Mann sich mit Schüssen in seiner Wohnung einem Besuch durch den Sozialpsychiatrischen Dienst zu entziehen. Bei dem „Notzugriff“ der herbeigerufenen Polizeibeamten schießen diese auf den Mann und verletzen ihn schwer.
Drogenfahndung: In einem gemeinsamen Einsatz gegen Drogenhandel im Darknet durchsuchen Polizei, Zollfahndungsamt (ZFA) und Staatsanwaltschaft (StA) in Bayern insgesamt 34 Wohnungen; drei Personen werden festgenommen.
Gafferproblematik: Schleswig-Holstein schafft mobile Sichtschutzwände an, die künftig bei Verkehrsunfällen aufgestellt werden sollen.
26. Juli: Polizeischuss: Als ein mit Messern bewaffneter Mann in Münster (NRW) diese trotz Aufforderung nicht ablegt, schießt ein Polizeibeamter auf ihn. Der Mann wird in Arm und Bauch getroffen.
„Sky Marshals“: Der Bundesgerichtshof (BGH) weist eine Millionenklage der Lufthansa zurück. Die Fluggesellschaft muss bewaffnete Flugbegleiter der BPol auch weiterhin kostenlos mitnehmen.
27. Juli: Prozesse gegen Polizisten: Im Prozess gegen sechs Beamte des bayerischen LKA, denen vorgeworfen wurde, Straftaten eines V-Mannes bei der Rockergruppe „Bandidos“ nicht nur nicht verhindert sondern sogar gedeckt zu haben, verkündet das LG Nürnberg (Bayern) zwei Bewährungsstrafen und vier Freisprüche.
Asyl: Durch eine parlamentarische Anfrage wird bekannt, dass bis Ende Mai insgesamt 3.170 asylsuchende Personen vom BAMF nach Berlin verteilt wurden.
28. Juli: Homophobe Angriffe: Am Rande des Berliner Christopher-Street-Day wird eine Frau von einer anderen homophob beschimpft und mit einer Flasche ins Gesicht geschlagen. Die Angreiferin kann entkommen.
30. Juli: Ermittlungen gegen Polizeibeamte: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Berliner StA ein Ermittlungsverfahren gegen drei Beamte des Berliner LKA wegen Totschlag durch Unterlassung eingeleitet hat. Sie stehen im Verdacht, 2014 einen Rockermord bewusst zugelassen zu haben, um anschließend die Täter festnehmen zu können. Darüber hinaus teilt die Polizeiführung mit, die Beamten seien bis auf Weiteres vom Dienst suspendiert worden.
31. Juli: Anschlag auf Düsseldorfer S-Bahn: Im Prozess um einen Bombenanschlag auf die Düsseldorfer S-Bahn im Juli 2000, bei dem 10 Menschen verletzt wurden, spricht das LG Düsseldorf den angeklagten Neo-Nazi aus Mangel an Beweisen frei.
Telefonüberwachung: In Berlin wurden im vergangenen Jahr von den Sicherheitsbehörden insgesamt 1.027.368 Telefongespräche abgehört. Dies geht aus dem Jahresbericht des Justizsenators hervor.