Redaktionsmitteilung

Die Rüstungsindustrie darf sich freuen: Sobald das Haushaltsgesetz 2018 unter Dach und Fach ist, will das Bundesinnenministerium einen großen Auftrag ausschreiben. Zehn „Sonderwagen 5“ sollen für die Bundespolizei angeschafft werden, 45 für die Bereitschaftspolizeien der Länder. Rheinmetall und die österreichische Firma Achleitner dürften mit ihren Angeboten schon in den Startlöchern stehen. Sie produzieren den „Survivor“, einen Panzerwagen, den auch schon mehrere Landespolizeien angeschafft haben. Das sächsische Innenministerium hat bereits angekündigt, dass es seinen mit einem Maschinengewehr ausstatten will. Dafür will man im neuen Polizeigesetz die Befugnis zum Einsatz „besonderer Waffen“ einführen.Bayern und Baden-Württemberg haben in ihren Polizeigesetzen jüngst Klauseln für den Einsatz von „Explosivmitteln“ durch die Sondereinsatzkommandos beschlossen. Ähnliche Regelungen gibt es in den Gesetzen diverser anderer Länder. Sie sind Überbleibsel vom Ende der 60er oder aus den frühen 70er Jahren – und sie spielten bisher keine Rolle. Maschinengewehre und Handgranaten kamen in der Geschichte der bundesdeutschen Polizeien nie zum Einsatz. Mit der Verabschiedung der Notstandsgesetze vor nunmehr fünfzig Jahren verschwanden die Phantasien der von Osten eindringenden bewaffneten Banden aus den Köpfen der PolizeiführerInnen und die militärischen Waffen wurden eingemottet oder abgegeben. Bringt uns die Terrorismusbekämpfung nun eine neue Militarisierung der Polizei? Und steht hinter der Unterstützung durch die Bundeswehr, die im März 2017 erstmals geübt wurde, eine Art Verpolizeilichung des Militärs?

Die nächste Ausgabe von Bürgerrechte & Polizei/CILIP steht unter dem Arbeitstitel „Vorverlagerung“. Die kennen wir nicht nur aus dem Recht, sie zeigt sich auch technisch und selbst geografisch bei der Vorverlagerung des Grenzschutzes.

Beitragsbild: Bundesgrenzschutz und US-Armee (Wikipedia, gemeinfrei gekennzeichnet)

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