zusammengestellt von Otto Diederichs
1. April: Waffenhandel: Die Staatsanwaltschaft (StA) Kiel (Schleswig-Holstein) prüft neue Hinweise auf Rüstungslieferungen ohne Exportgenehmigung des Pistolenherstellers Sig Sauer nach Mexiko. Bereits vor einen Jahr waren drei Manager von SIG Sauer vom Landgericht (LG) Kiel wegen illegaler Waffenlieferungen nach Kolumbien zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden.
Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS): Landesinnenminister Georg Maier (SPD) stellt die PKS für Thüringen vor. Demnach kam es dort zu 2.493 politisch motivierten Straftaten (2018: rund 700). Davon gelten 1.301 als rechtsmotiviert und 646 als linksmotiviert. Am 7. April wird die vorläufige PKS für Deutschland bekannt. Danach verzeichneten die Sicherheitsbehörden insgesamt 22.337 rechtsextreme Straftaten (2018: 20.451; 2017: 20.520); 2.032 antisemitische (2018: 1.799) und 9.849 linksextremistische Straftaten Am 14. April stellt Landesinnenminister Peter Beuth (CDU) die hessische PKS vor. Danach kam es 2019 dort zu insgesamt 2.158 Straftaten durch Messerangriffe. Durch eine parlamentarische Anfrage wird zudem bekannt, dass es sich dabei um 1.174 Körperverletzungs- und Tötungsdelikte handelt (2018: 1.212 / 2013: 865).
Dschihadist*innen-Prozesse: Im Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (NRW) bestreitet die Frau des vor einer Woche als Rizin-Bombenbauer zu 10 Jahren Haft verurteilten Dschihadisten jede Mitwisserschaft. Lediglich ihre geplante Ausreise zur Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) räumt sie ein. Am 23. April gibt die Frau dann zwar zu vom Bau der Bombe gewusst zu haben, an einer Anschlagsplanung sei sie aber nicht beteiligt gewesen. Vor dem OLG Frankfurt/M. (Hessen) beginnt der Prozess gegen einen mutmaßlichen IS-Terroristen wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Menschenhandel. Seine deutsche Ehefrau steht in München (Bayern) wegen IS-Mitgliedschaft, Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz und Mord vor Gericht. Am 27. April erhebt die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) Celle (Niedersachsen) Anklage gegen eine deutsche Dschihadistin wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und unerlaubtem Besitz von Kriegswaffen. Außerdem soll sie Heiraten von Frauen mit IS-Kämpfern und deren Schleusung aus Deutschland organisiert haben.
Demonstrationsrecht: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel (Hessen) weist die Beschwerde gegen ein Versammlungsverbot der Stadt Gießen zurück. Wegen der Ansteckungsgefahr durch das Corana-Virus sei das Verbot gerechtfertigt gewesen (Az: 2 B 925/20). Der Beschluss ist unanfechtbar. In Potsdam (Brandenburg) demonstrieren am 12. April rund 200 Menschen als „Warteschlange“ vor einer Bäckerei für eine Evakuierung griechischer Flüchtlingslager. Das Verwaltungsgericht (VG) hatte ein Versammlungsverbot der Polizei wegen der Corana-Krise zuvor bestätigt (Az: VG 3 L 350/20). Die Polizei löst die Demonstration auf. Am 16. April entscheidet das Bundesverwaltungsgericht (BVerfG) gegen das Demonstrationsverbot der Stadt Gießen (Hessen). Generelle Demonstrationsverbote ohne Prüfung des Einzelfalls seien unzulässig (Az: 1 BvR 828/20). Daraufhin begrenzt die Stadt die Dauer der Kundgebung auf eine Stunde und die Zahl der Teilnehmer*innen auf 15. Ein Widerspruch gegen die Beschränkungen vor dem VG Gießen scheitert. Am gleichen Tag ordnet das VG Hamburg ebenfalls an, eine Protestversammlung gegen die Einschränkungen der Versammlungsfreiheit aufgrund der Corona-Krise zu ermöglichen (Az: 17 E 1648/20). Am 17. April beschließt das VG Düsseldorf (NRW), dass die Stadt Wuppertal eine Demonstration zur Lage der Geflüchteten an den EU-Grenzen und in den griechischen Lagern mit gewissen Auflagen zulassen muss (Az: 7 L 704/20). In Mainz (Rheinland-Pfalz) löst die Polizei am 18. April eine 20-köpfige Demonstration gegen die Einschränkung von Grundrechten aufgrund der Corona-Krise auf. Von 16 Teilnehmer*innen werden die Personalien festgestellt. Trotz Verbot demonstrieren am 25. April über 1.000 Menschen gegen die Corona-Einschränkungen; darunter auch Rechtspopulist*innen; es kommt zu etwa 100 Festnahmen. Auch in Stuttgart (Baden-Württemberg) demonstrieren zwischen 350 und 500 Personen. Am 30. April bestätigt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Hamburg das Verbot einer Demonstration am 1. Mai (Az: 5 Bs 6/20; 11 E 1790/20).
Angriffe auf Polizist*innen: In Berlin randaliert eine betrunkene Frau vor einem Haus, Als Polizisten eintreffen, versucht sie diese anzuspucken. Als ein Beamter ihr den Mund zuhält, beißt sie ihn in die Hand. Im vergangenen Jahr wurden in Baden-Württemberg insgesamt 628 Polizist*innen im Einsatz angespuckt (2018: 604). Dies teilt Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) am 8. April mit. In München (Bayern) greift am gleichen Tag ein Jugendlicher zwei Polizisten an, die die Corana-Ausgangsbeschränkungen kontrollieren, und verletzt sie im Gesicht. Als Polizist*innen am 9. April in Frankfurt/M: (Hessen) im Rahmen von Corona-Kontrollen eine Jugendgruppe auflösen wollen, werden sie von etwa 20 Personen mit Steinen, Dachlatten und Eisenstangen angegriffen. Die Gruppe versucht anschließend zu fliehen; es kommt zu mehreren Festnahmen. Vier Polizeibeamt*innen, die am 11. April in Mörsch (Rheinland-Pfalz) alarmiert werden, weil ein als psychisch auffällig geltender Mann in der elterlichen Wohnung randaliert, werden von diesem so schwer verletzt, dass sie vom Dienst abtreten müssen. In Berlin greift am gleichen Tag ein betrunkener Radfahrer Polizeikräfte, die ihn kontrollieren wollen, massiv an und verletzt sie leicht. Er wird festgenommen. Am 18. April weigert sich auf einem Bauernhof bei Wertlingen (Bayern) ein betrunkener Kartoffelkäufer den Hof wieder zu verlassen. Als alarmierte Polizisten eintreffen, wird er aggressiv und verletzt einen Beamten. Am 28. April und in der Nacht zum 29. April werden in Berlin Polizeibeamte mit Farbbeuteln und Steinen beworfen. Auf dem Hauptbahnhof von Frankfurt/M. (Hessen) randalieren zwei betrunkene Männer in einem Zug. Als Beamt*innen der Bundespolizei (BPol) sie abführen wollen, werden sie geschlagen und getreten.
2. April: Rechtsradikale Polizist*innen: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die StA Traunstein (Bayern) gegen einen Beamten, der im Februar 2018 in einer Chatgruppe einen antimuslimischen Post verschickt hatte, einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung erwirkt hatte. Gegen einen zweiten Beamten, der den Fall eigentlich aufklären sollte, wurde Anklage wegen Strafvereitelung im Amt und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erhoben. Er hatte sein Büro mit NSDAP-Symbolen geschmückt.
Asyl: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass Polen, Ungarn und Tschechien gegen EU-Recht verstoßen haben, als sie sich weigerten, sich an der Umverteilung von rund 160.000 Asylbewerber*innen zu beteiligen um Griechenland und Italien zu entlasten. Ein Strafmaß legte der EuGH nicht fest, da hierzu ein neuer Antrag der EU-Kommission nötig ist. Am 18. April landen in Hannover (Niedersachsen) 47 Kinder und Jugendliche aus griechischen Flüchtlingslagern, die in Deutschland Aufnahme gefunden haben.
Tote durch rechte Gewalt: Das Bundeskriminalamt (BKA) verzeichnet seit der Wiedervereinigung insgesamt 109 Tote durch rechte Gewalt. Presserecherchen zählen hingegen mindestens 180 Todesopfer.
3. April: Polizeischüsse: Eine BPol-Beamtin in Vogtareuth (Bayern) erschießt ihre beiden Töchter und sich selbst. Als Polizeibeamte in Frankfurt/M. (Hessen) am 11. April einen Streit zwischen zwei Männern schlichten, werden sie plötzlich von einem unbeteiligten Dritten mit zwei Messern angegriffen. Ein Beamter schießt dem Mann in den Oberschenkel. Am 16. April verschanzt sich ein Mann nach einem Streit mit seinen Eltern in deren Wohnung in Düsseldorf (NRW) und bedroht sie mit einer Armbrust und einer Schusswaffe. Zudem gibt er aus dem Fenster mehrere Schüsse ab. Als ein Sondereinsatzkommando (SEK) eingreift, schießt er mit der Armbrust. Auch die Polizei schießt und trifft ihn tödlich; die Eltern bleiben unverletzt. In Leipzig (Sachsen) durchbricht ein Autofahrer am 21. April eine Straßensperre wegen eines Brandes und gefährdet dabei die Rettungskräfte. Polizisten schießen auf das Fahrzeug; der Fahrer kann flüchten. Am 25. April wird die Polizei wegen einer mutmaßlichen Gewalttat im familiären Bereich in Dormagen (NRW) alarmiert. Als die Beamt*innen das Haus betreten kommt es zu einem Schusswaffeneinsatz, bei dem ein Mann getötet wird. Im Haus wird die Leiche eines weiteren Mannes gefunden. Nach Polizeiangaben hatte der Sohn seinen Vater erschossen. Auf einem Autohof in Vöhringen (Baden-Württemberg) bedroht ein der Polizei bekannter junger Mann am 26. April Passant*innen mit einem Messer. Als Polizisten eintreffen, flüchtet er. Im Verlauf der Verfolgung kommt es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem psychisch Kranken und den Beamten, in deren Verlauf diese viermal auf ihn schießen und ihn schwer verletzen. Der Mann schwebt zeitweise in Lebensgefahr. Am 28. April wird in Sarstedt (Niedersachsen) die Polizei von einem Elternpaar alarmiert, dass ihr Sohn versuche, die Tür einzutreten. Als die Beamt*innen eintreffen, werden sie von dem Mann mit einer Forke angegriffen und dabei verletzt. Darauf schießt der Beamte auf die Beine des Angreifers, dieser stirbt im Krankenhaus.
6. April: Rechtsradikaler Mordanschlag in Hanau: Unbekannte verüben einen Brandanschlag auf zwei Autos des Attentäters von Hanau (Hessen), der im Februar neun Menschen mit Migrationshintergrund, seine Mutter und sich selbst erschossen hatte.
Alternative für Deutschland (AfD): In Berlin verüben Unbekannte einen Brandanschlag auf das Fahrzeug des Geschäftsführers der AfD-Fraktion im Abgeordnetenhaus. Der bayerische Verfassungsschutzbericht 2019, der am 17. April vorgestellt wird, verzeichnet im Bundesland erstmals den völkischen AfD-“Flügel“ mit 110 und die Junge Alternative (JA) mit 120 Personen. Am 22. April findet in Pirna (Sachsen) ein, von einem AfD-Politiker organisierter Protestmarsch gegen die Corona-Regeln statt. Die Zahl der Teilnehmer*innen steigt im Verlauf von fünf auf rund 180 an. Die Polizei fordert die Auflösung der Versammlung, der stattgegeben wird. Am 26. April wird durch Presseberichte bekannt, dass die AfD-Bundestagsfraktion ihren langjährigen Pressesprecher „freigestellt“ hat, nachdem bekannt geworden war, dass dieser sich in einem Nachrichtenwechsel mit seiner Ehefrau als „Faschist“ bezeichnet und auf seine „arische“ Abstammung verwiesen hatte.
7. April: Rechtsextremismus: In Hessen durchsucht die Polizei sechs Wohnungen von Rechtsextremisten. Schuss- und Kriegswaffen sowie NS-Devotionalien werden beschlagnahmt. Am 8. April wird vor dem Amtsgericht (AG) Neumünster (Schleswig-Holstein) der Prozess gegen ein Mitglied der rechtsextremen Gruppierung „Aryan Circle“ wegen Raub und mehrfacher gefährlicher Körperverletzung mit der Anhörung von Zeug*innen fortgesetzt. Am 17. April wird durch Presseberichte bekannt, das die Polizei in Hessen in der vergangenen Woche eine Waffenkontrolle bei Rechtsextremisten durchgeführt und mehrere Waffen sichergestellt hat dem LG Berlin beginnt am 21. April der Prozess gegen einen Rechtsextremisten, der in den Jahren 2018/2019 bundesweit mindestens 107 Drohmails an Gerichte, Behörden, Polizeien, Einkaufszentren, Presse und Privatpersonen verschickt hatte. Er wurde im April 2019 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Serie der Drohmails war damit jedoch nicht beendet und auch der Prozess muss wenige Minuten nach Beginn unterbrochen und verlegt werden, da beim Gericht eine Bombendrohung eingeht. In Chemnitz (Sachsen) findet am gleichen Tag eine rechtsextreme Demonstration gegen Corona-Maßnahmen statt. Sie ist auf 15 Teilnehmer*innen begrenzt; im direkten Umfeld versammeln sich jedoch rund 300 Unterstützer*innen. Die Polizei löst die Versammlungen auf und erstattet Strafanzeigen. Am 24. April findet in Chemnitz (Sachsen) an mehreren Stellen der Innenstadt eine Demonstration der rechtsextremen Vereinigung „Pro Chemnitz“ mit insgesamt rund 120 Teilnehmer*innen statt. Da sie zuvor vom OVG Chemnitz verboten worden war (Az: 3 B 151/20), wird sie von der Polizei aufgelöst. Das VG Düsseldorf (NRW) erklärt die Entfernung von NPD-Plakaten in Mönchengladbach zur Europa-Wahl im Mai 2019 für rechtens. Inhalt und Gestaltung seien volksverhetzend gewesen (Az: 20 K 3926/19).
Rassistische Angriffe: In Celle (Niedersachsen) ersticht ein Mann auf offener Straße einen jungen Kurden, der mit dem Fahrrad an ihm vorbeifährt. Der Mann gilt als drogenabhängig und „psychisch auffällig“. In Berlin beleidigt am 9. April ein Fahrradfahrer zunächst eine Familie rassistisch und fährt anschließend das dreijährige Kind absichtlich an. Er kann unerkannt entkommen. In Berlin wird am 13. April ein Mann von einem Nachbarn rassistisch beleidigt und getreten; er muss ins Krankenhaus gebracht werden. Wiederum in Berlin werden am 24. April drei Männer von einem anderen Mann mit einer Axt bedroht und rassistisch beleidigt. Bei der späteren Festnahme in seiner Wohnung singt der nationalsozialistische Lieder.
Love-Parade: Das LG Duisburg (NRW) schlägt die Einstellung des Love-Parade-Prozesses vor. Da mehrere Beteiligte zur Risikogruppe des Corona-Virus gehörten, seien längere Terminverschiebungen notwendig, so dass die Verjährung Ende Juli wahrscheinlich werde. Bei der Love-Parade in Duisburg im Jahr 2010 waren 21 Menschen ums Leben gekommen und über 650 verletzt worden Am 17. April stimmt die StA einer Einstellung zu.
Angriffe auf Obdachlose: In Berlin wird die Schlafstätte eines Obdachlosen angezündet. Sie kann rechtzeitig gelöscht werden; der Mann erleidet jedoch eine Rauchvergiftung. Ein Verdächtiger wird festgenommen. Wiederum in Berlin wird am 13. April im Vorraum einer Bank ein Obdachloser von einer fünfköpfigen Gruppe durch Tritte gegen den Kopf so schwer verletzt, dass er ins Krankenhaus gebracht werden muss. Die Täter werden festgenommen
9. April: Homophobe Angriffe: In Berlin wird ein junger Mann zunächst homophob beleidigt und danach geschlagen und getreten. Am 20. April werden in einem Berliner Park zwei Transfrauen von einem Mann beleidigt, geschlagen und versucht ins Wasser zu schubsen.
Rassistische Handlungen: In Berlin wird die Polizei alarmiert, weil eine 20-köpfige Gruppe lautstark rassistische Parolen, Beleidigungen und Bedrohungen ruft. Sie können unerkannt entkommen. Am 15. April beleidigt in Berlin ein Betrunkener zunächst eine Gruppe türkischer Personen rassistisch. Als einer der Männer sich solche Provokationen verbittet, versucht er ihn anzuspucken; er wird vorübergehend festgenommen.
„Reichsbürger“: Die StA Dresden (Sachsen) erhebt Angeklage gegen sieben Beschuldigte, die ohne eine erforderliche Genehmigung eine Krankenkasse für andere „Reichsbürger“ betrieben hatten.
12. April: Verfassungsschutz: Durch Presseberichte wird eine Analyse des Berliner Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) bekannt, wonach Teile der rechtsextremistischen und der „Reichsbürger“-Szene die Corona-Krise nutzen könnten, einen Umsturz herbeizuführen. Konkrete Hinweise lägen dafür jedoch nicht vor. Der bayerische Verfassungsschutzbericht 2019, der am 17. April vorgestellt wird, verzeichnet im Bundesland knapp 2.600 rechtsextremistische Personen; davon etwa 1.000 als „Gewaltorientierte“. Durch Presseberichte wird am 23. April bekannt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) den Gründer des ´Institut für Staatspolitik´ (IfS) zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hat. Grund sind die Verbindungen zum völkischen AfD-“Flügel“ und anderen Rechtsextremisten. Am 23. April erklärt Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) im Landtag in Düsseldorf (NRW), dass ein, von AFD-Mitarbeitern verdeckt betriebenes rechtsextremes online-Magazin, vom LfV beobachtet wird.
14. April: Ermittlungen gegen Linke: In Berlin wird ein Brandanschlag auf in einer Baugrube freiliegende Strom- und Telefonkabel verübt. Im Internet bekennt sich eine linke Gruppierung zu dem Anschlag. Am 16. April werden auf das Wahlkampfbüro eines SPD-Bundestagsabgeordneten in Wuppertal (NRW) mehrere Pflastersteine geworfen. Eine linke Gruppe bekennt sich. Der bayerische Verfassungsschutzbericht 2019, der am 17. April vorgestellt wird, verzeichnet eine linksextremistische Szene im Bundesland mit 3.600 Personen.
15. April: Festnahmen von mutmaßlichen Dschihadist*innen: In mehreren Städten in NRW nimmt die Polizei vier mutmaßliche Dschihadisten fest; sie sollen sich Anfang 2019 dem IS angeschlossen und Anschläge auf US-Stützpunkte und Einzelpersonen in Deutschland geplant haben. Ein fünfter Verdächtiger sitzt nach einem Waffenfund bereits seit März 2019 in Untersuchungshaft.
Anklage gegen Polizeigewerkschafter: Die StA Hamburg erhebt Anklage wegen Betrug in einem besonders schweren Fall gegen den ehemaligen Vorsitzenden des ´Bund Deutscher Kriminalbeamter´ (BDK), André Schultz. Er soll nach seiner Wahl Ende 2013 seine Stelle im Landeskriminalamt (LKA) Hamburg nie ausgeübt, aber Gehalt kassiert haben. Mitangeklagt ist seine damalige Vorgesetzte wegen Beihilfe durch Unterlassen.
G20-Gipfel: In einem Berufungsprozess wegen der Ausschreitungen beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg ändert das LG Hamburg die erstinstanzliche Verurteilung des Angeklagten von einer knapp anderthalbjährigen Haftstrafe in eine Bewährungsstrafe um.
17. April: Antisemitismus: Auf einem See in Berlin beleidigt ein Mann von seinem Boot aus ein Pärchen antisemitisch. Die Polizei nimmt seine Personalien auf. Am 20. April wählen sich Antisemiten in eine Video-Veranstaltung der israelischen Botschaft in Berlin zum Holocaust ein, rufen judenfeindliche Parolen und posten Hitler-Bilder. Am 29. April stellt die `Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus´(RIAS) ihren Jahresbericht zu antisemitischen Vorfällen in Berlin vor. Danach kam es 2019 zu insgesamt 881 Vorfällen (im Jahr 2018 waren es 1.085).
Organisierte Kriminalität (OK): Das LG Berlin ordnet die Beschlagnahme zweier Grundstücke eines medial als ‚arabischer Clan-Chef‘ benannten Mannes im Wert von rund neun Millionen Eure an. Da dieser sofort Beschwerde dagegen einlegt, kann der Beschluss nicht vollzogen werden.
Antisemitischer Mordanschlag: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Bundesanwaltschaft (BAW) Anklage wegen zweifachem Mord, versuchtem Mord in zahlreichen Fällen, räuberischer Erpressung und Volksverhetzung gegen den Attentäter von Halle (Sachsen-Anhalt) erhoben hat. Der Mann hatte im Oktober 2019 versucht, in eine Synagoge einzudringen und möglichst viele Menschen zu töten. Seine Taten hatte er per Helmkamera gefilmt und ins Internet übertragen. Er ist geständig.
Cybercrime: In Oberbayern und Berlin führt die in Bamberg (Bayern) ansässige bayerische ´Zentralstelle für Cybercrime´ Durchsuchungen wegen krimineller Angebote für ungeeignete Corona-Selbsttests durch. Über Festnahmen wird nichts bekannt.
19. April: „Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (Pegida): Die ausländerfeindliche Pegida-Bewegung gibt bekannt, dass eine für den nächsten Tag geplante Kundgebung in Dresden (Sachsen) vom dortigen Ordnungsamt per Sondergenehmigung zugelassen wurde; lediglich die Zahl der Teilnehmer*innen sei auf 80 und die Zeitdauer auf 30 Minuten begrenzt worden.
21. April: Rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU): Durch Presseberichte wird bekannt, dass das OLG München (Bayern) die Urteilsbegründung im Mordprozess gegen Beate Zschäpe fertiggestellt und zu den Akten gegeben hat. Zschäpe war im Juli 2018 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.
22. April: Prozess gegen Folterer: Vor dem OLG Koblenz (Rheinland-Pfalz) beginnt der Prozess gegen zwei ehemalige syrische Folterer auf Grundlage des Völkerstrafrechts. Einem der Männer werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen; der andere muss sich wegen Beihilfe verantworten.
Ermittlungen gegen Polizeibeamt*innen: Die Staatsanwaltschaft Augsburg (Bayern) bestätigt, dass sie gegen einen Polizeibeamten wegen Volksverhetzung ermittelt. Der Mann hatte im Internet Politiker*innen und Flüchtlinge beschimpft und beleidigt; er ist seit Ende 2019 vom Dienst suspendiert. Durch Presseberichte wird am 23. April bekannt, dass gegen einen Polizeibeamten und derzeitigen AfD-Politiker, der in Pirna (Sachsen) einen nicht angemeldeten Corona-Protestmarsch organisiert hatte, ermittelt wird. Laut einer parlamentarischen Anfrage der FDP-Fraktion im bayerischen Landtag wird im dortigen Bundesland derzeit gegen insgesamt 67 Polizisten ermittelt, dies reicht von Drogenbesitz über Kinderpornografie bis zur Zugehörigkeit zu den „Reichsbürgern“. In 25 Fällen wurde Anklage erhoben; gegen sieben Beamte erging ein Strafbefehl; 20 sind vorläufig vom Dienst suspendiert. In Berlin gerät am 30. April ein Polizist bei der Festnahme eines Verdächtigen mit diesem in eine Schlägerei. Gegen beide Männer wird ermittelt.
Tödlicher Polizeieinsatz: In Küllstedt (Thüringen) führen Polizeibeamte eine Durchsuchung durch. Dagegen leistet der 68-jährige Betroffene Widerstand, den die Beamten brechen. Dabei verliert der Mann das Bewusstsein und stirbt noch vor Ort.
Rechtsradikalismus: In Berlin wird ein Fahrzeug mit Naziparolen beschmiert und beschädigt. Die Täter sind unbekannt. Am 28. April führt die Polizei in mehreren Orten in Sachsen und Thüringen eine Razzia gegen die rechte Hooligan-Gruppierung „Jungsturm“ durch. Drei Männer werden festgenommen.
23. April: Rockerkriminalität: Der LG Hamburg verurteilt drei Männer, die im August 2018 auf einen rivalisierenden Rockerboss geschossen, bzw. den Mordauftrag dazu gegeben hatten, zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Jahren und lebenslänglich.
24. April: Terroranschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses sagt ein Tatort-Sachbearbeiter aus, dass es nach dem Anschlag im Dezember 2018 rund 19 Stunden dauerte, bis in dem Tat-Lkw Ausweispapiere des Attentäters Anis Amri gefunden wurden.
27. April: Innenminister tritt zurück: Der schleswig-holsteinische Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU) tritt zurück. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten im Rahmen einer Rockeraffäre.
28. April: Racial Profiling: Durch Presseberichte wird bekannt, dass die Berliner Polizei Hinweise auf die ethnische Zugehörigkeit von Täter*innen in den online-Versionen ihrer Kriminalstatistiken der Jahre 2017, 2018 und 2019 gelöscht hat. Dies war zuvor vom `Zentralrat Deutscher Sinti und Roma` und der Landesdatenschutzbeauftragten heftig kritisiert worden.
29. April: SEK-Beamter erschossen: Bei einem SEK-Einsatz in Gelsenkirchen (NRW) im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses wegen Drogenbesitz kommt es zu einem Schusswechsel. Dabei wird ein SEK-Beamter von dem mutmaßlichen Dealer so schwer getroffen, dass er im Krankenhaus stirbt. Der Schütze wird unverletzt festgenommen.
Rechtsextremer Mordanschlag: Im Fall des im Juni 2019 erschossenen Regierungspräsidenten von Kassel (Hessen), Walter Lübcke (CDU), erhebt der Generalbundesstaatswanwalt Anklage gegen den Täter und einen mutmaßlichen Mitwisser.
30. April: Hisbollah-Vereine verboten: In NRW, Berlin und Bremen durchsucht die Polizei Moscheen und Kulturvereine der libanesischen Hisbollah. Zuvor hatte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sie verboten. Hisbollah selbst gilt als Terror-Organsation und ist bereits seit längerem verboten.