Der elektrifizierte Gesetzesarm: Distanzelektroimpulsgeräte in deutschen Polizeigesetzen

von Volker Eick[1]

Bundes- und Landespolizeien setzen seit Jahren die umgangssprachlich Taser genannten Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) ein. Den Gesetzen mangelt es anhaltend an Normenklarheit. Der Bürgerrechtsbewegung ist es dennoch nicht gelungen, dem Staat in seinen elektrifizierten Arm zu greifen.

In Deutschland werden Taser seit einer Empfehlung des AK II der Innenministerkonferenz von 2001 eingesetzt.[2] Wo Taser zur Ausrüstung von Polizeivollzugsbeamt*innen (PVZB) gehören, werden diese wahlweise als „Waffen“ betrachtet, als „Hilfsmittel körperlicher Gewalt“ verortet oder gar nicht erwähnt.[3] Zur ersten Gruppe gehören etwa Berlin[4] und seit 2021 auch Schleswig-Holstein, der Bund[5] und Sachsen[6] bilden die zweite Gruppe. In der dritten Gruppe lässt sich zwischen Baden-Württemberg[7] und Hessen[8] einerseits, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen[9] andererseits unterscheiden. Gemeinsam ist der zweiten und dritten Gruppe, dass sie keine erforderliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Taser-Geräten (nachfolgend: DEIG) darstellen.[10]

Tabelle 1: Bestimmung von DEIG als Waffen[11]
Land Zuordnung, Norm seit
BW k.N.
BY Waffe, Art. 78 Abs. 4 PAG Bay 2017
BE Waffe, § 2 Abs. 4 UZwG Bln (AV Pol UZwG Bln) 2016
BB Waffe, § 61 Abs. 3 Bbg PolG 2004
HB Waffe, § 101 Abs. 4 BremPolG 2006
HH Waffe, § 18 Abs. 4 Hmb SOG 2005
HE k.N.  
MV Waffe, § 102 Abs. 4 SOG M-V 2011
NI Waffe, § 69 Abs. 4 Nds. POG 2018
NW Waffe, § 58 Abs. 4 PolG NRW 2018
RP Waffe, § 58 Abs. 4 POG RP 2014
SL k.N.
SN Hilfsmittel, § 31 II 2 SächsPolG (VwV ZulEImpG SEK) 2002
ST k.N.
SH Waffe, § 251 Abs. 4 LVwG SH 2021
TH k.N.
Bund Hilfsmittel, § 2 Abs. 3 UZwG (GMBl 2020 Nr. 37, S. 778) 2020

Drei Statements der Gesetzgebenden

Zu „Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt“ gehören – etwa nach dem Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes – „insbesondere Fesseln, Wasserwerfer, technische Sperren, Diensthunde, Dienstpferde und Dienstfahrzeuge“,[12] zu den „Waffen“ gehören nach gleichem Gesetz „die dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen, Reizstoffe und Explosivmittel.“[13] Bei der Bundespolizei[14] und in Bayern[15] ist zudem der Einsatz von Handgranaten als Waffe rechtlich möglich. Sollen weitere Waffen oder Hilfsmittel zum Einsatz kommen, muss dies durch Gesetzesänderung normiert werden. Nur dort, wo im Gesetz auf Verordnungen hingewiesen wird, sind die Hilfsmittel- und Waffenauflistungen nicht abschließend.

So heißt es etwa im saarländischen Polizeigesetz: „Andere Waffen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie eine geringere Wirkung als Schusswaffen haben. Das Nähere bestimmt das Ministerium für Inneres und Sport“.[16] In Sachsen-Anhalt lautet die Formulierung: „Zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben können erforderlichenfalls auch andere Waffen, die eine geringere Wirkung als Schusswaffen haben, eingesetzt werden“.[17] „Andere Waffen dürfen nur zugelassen werden, wenn sie eine geringere Wirkung als Schusswaffen haben“, heißt es in Thüringen;[18] Ausnahmen von dieser Beschränkung sind für die Sondereinsatzkommandos (SEKs) zulässig.[19] Alle drei Landespolizeigesetze bestimmen nicht eindeutig, ob sie DEIG als Waffen oder Hilfsmittel betrachten. Ob die genannten Formulierungen darauf deuten, dass diese Länder DEIG den Waffen zurechnen, muss offenbleiben.[20]

Nicht offenbleiben muss demgegenüber, dass die jeweilige Zuordnung von DEIG Folgen für deren juridische Einhegung und deren Einsatz hat. Als Hilfsmittel müssen sie vor dem Einsatz von der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht dienstlich zugelassen werden, und es bestehen weniger Voraussetzungen, die Vollzugskräfte vor Einsatz zu beachten haben.

Beispielhaft verdeutlichen das auch die „Ausführungsvorschriften für Vollzugsdienstkräfte der Polizeibehörde zum UZwG Bln“, in denen es in Satz 43a zu § 10 UZwG Bln heißt:

„Distanzelektroimpulsgeräte sind eingriffsrechtlich als Schusswaffen anzusehen. Solange deren Gebrauch nicht speziell im Gesetz geregelt ist, gelten folgende ergänzende Regelungen:
a) Der Gebrauch ist nur Vollzugsdienstkräften gestattet, die nach spezieller Ausbildung dienstlich damit ausgestattet sind und grundsätzlich einen planvollen Geräteeinsatz (Schusssicherung, Fallsicherung und Fixierung der betroffenen Person) gewährleisten können.
b) Der Gebrauch unterliegt den gleichen Voraussetzungen wie der aller anderen Schusswaffen.“[21]

Insoweit die Zweckbestimmung von Waffen im technischen Sinne Angriff oder Verteidigung ist,[22] ist es zwingend, DEIG den Waffen zuzuordnen. Drei Haltungen legen dazu die Regierungen jeweils an den Tag: Erstens, der Bund und Sachsen folgen dieser Zuordnung erkennbar nicht, so dass es bereits an einer erforderlichen Rechtsgrundlage für den Einsatz von DEIG fehlt.[23] Vergleichbares gilt für Baden-Württemberg, Hessen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die – zweitens – keine klare Zuordnung in ihren Normen vorgenommen haben. Den Gesetzgebenden der ‚Waffen‘-Länder ist freilich und drittens auch nicht zu danken, weil es keiner weiteren Bewaffnung der Polizeien bedarf.

Drei sehr kurze Skizzen

SEKs, Mobile Einsatzkommandos (MEKs) sowie weitere geschlossene Verbände in 13 Bundesländern haben DEIG seit Jahren – zum Teil schon seit 2002 – regelhaft im Portfolio. Hier konnte die Nadel nach der IMK-Empfehlung also kaum heiß genug sein. In Bayern erproben die Unterstützungskommandos (USKs) und geschlossene Verbände DEIG in Pilotprojekten; so auch in Brandenburg.

Danach begann die Ausweitung im Streifendienst: Rheinland-Pfalz startete ein einjähriges Pilotprojekt,[24] aus dem im November 2018 der DEIG-Regeleinsatz im Streifendienst hervorging. Anfang 2021 folgte die dritte Auslieferung von Geräten, so dass nun jeder Funkstreifenwagen mit einem Gerät ausgestattet werden kann; 2.250 Polizeikräfte sind nach Fortbildung zum DEIG-Einsatz berechtigt. Die Fortbildungen sollen fortgesetzt werden, bis in jeder Inspektion und Wache DEIG-Kräfte wirken können – die Gesamtzahl der Waffen wird dann 426 betragen.[25] Eine Evaluation zwischen Dezember 2018 und November 2019 bewertete DEIG-Erfahrungen als „durchweg positiv“, weil es im Evaluationszeitraum bei 139 Anwendungsfällen in drei von vier dieser Fälle genügt habe, einen DEIG-Einsatz nur anzudrohen. Dieser Trend habe sich 2020 fortgesetzt.[26]

Bayerns einjähriger Pilotversuch begann 2019 in sechs Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberpfalz. Dieser wurde 2020 als „Erfolg“ bewertet; oft hätten Drohungen ausgereicht: 32 Einsätze, davon 27 lediglich mit Androhung. Ende Oktober 2020 wurde die Ausweitung angekündigt: Aufstockung der 40 um 100 weitere DEIG, mit denen 30 Einheiten ausgestattet werden, damit die Waffen bei Großfahndungen und Razzien zum Einsatz kommen können. Von einer Ausstattung in den Streifendienst wurde wegen des hohen Trainingsaufwands aber abgesehen. DEIG-Einsätze seien zudem nur gestattet, wenn mindestens vier Beamt*innen anwesend sind. Verboten sei der Einsatz gegen Kinder, Schwangere sowie Herz-Kreislauf-Kranke; auf Kopf oder Genitalien solle nicht gezielt werden. Festgehalten wurde, dass DEIG gegen Bewaffnete ungeeignet seien.[27]

Bremen bestimmte 2017, dass von 2018 bis 2020 in Bremerhaven ein zu evaluierendes DEIG-Pilotprojekt starten sollte.[28] Im April 2021 entschied sich die Bremer rot-rot-grüne Koalition gegen den DEIG-Einsatz im Streifendienst. Der SPD-Innensenator jedoch erlaubte per Erlass den weiteren Einsatz, weil der Bremerhavener SPD-geführte Magistrat dafür votiert hatte – die für das Pilotprojekt angeschafften DEIG werden im Streifendienst weitergenutzt.[29]

Tabelle 2: DEIG im Einsatz
Land Akteure (regelhaft/Pilotprojekt) Seit Einsätze (bis) Tote
BW SEK & MEK (Regel, nach Pilot) 3/2007 39 (2019) k.A.
BY SEK (Regel, nach Probe) & USK (Pilot) 2006 & 2019 40 (2017) & 32 (2019) 1
BE SEK (Regel) &
PVZB, Dir. 5 (Pilot)
2001 & 2017 k.A. & 6 (2021) k.A.
BB PVZB Elbe-Elster-Kreis &
Cottbus, Einsatzhundertschaft (Pilot)
3/2021 8 (6/2021) k.A.
HB SEK (Regel) &
PVZB, Bremerhaven (Pilot)
k.A. & 2018-2020 k.A. & 23 (2020) k.A.
HH SEK (Regel) & PVZB (Regel) jeweils 2005 k.A. & 15 (2019) [1]
HE SEK (Regel) &
PVZB, Offenbach, Ff/M. (Pilot)
2005 & 2017-2018 23 (5/2019) 2
MV SEK (Regel) 2011 k.A. k.A.
NI SEK & MEK (Regel) 2013 4 (6/2020) 1
NW SEK (Regel) &
4 PVZB-Behörden (Pilot)
k.A. & 2021 16 (2018) & 110 (2021) k.A.
RP PVZB
(Regel, Ausweitung nach Pilot)
11/2018 326 (6/2020) 2
SL PVZB (Regel, nach Pilot) 6/2019 44 (6/2021) k.A.
SN SEK (Regel) 2002 14 (2007-4/2016) k.A.
ST SEK (Regel) 2017 3 (2020-10/2021) k.A.
SH PVZB (Pilot in Vorbereitung) 2021 entfällt k.A.
TH SEK (Regel) 3/2017 2 (2018-2020) k.A.
Bund GSG 9 (Pilot) & 3x Bhf. (Pilot) k.A. & 2020 nie & k.A. k.A.

Drei despektierliche Erinnerungen

Aus einer jüngeren Umfrage bei sämtlichen Innenministerien der Länder geht hervor, dass der Gebrauch von DEIG erheblich zugenommen hat.[30] So sind aus den Landespolizeien, den Sondereinsatz-, Mobilen Einsatzkommandos und weiteren geschlossenen Polizeiverbänden mindestens 605 DEIG-Einsätze für das Jahr 2020 dokumentiert, für das erste Halbjahr 2021 bereits 610. In Bayern etwa lag sie 2020 bei 32 (bis Juni 2021 bereits bei 21), über dieselben Zeiträume in Berlin bei 4 (4), in Brandenburg bei 1 (9), in Bremen bei 33 (12), in Hessen bei 59 (23), in Niedersachsen bei 4 (3), in Rheinland-Pfalz bei 431 (380) und im Saarland bei 30 (45).

Zugleich lag der Wert in Baden-Württemberg über dieselben Zeiträume bei 8 (1) und in Hamburg für 2021 bei 2. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen meldeten gar keine DEIG-Einsätze; Mecklenburg-Vorpommern hat nicht geantwortet. Erkennbar ist, wo die Ausstattung von PVZB mit DEIG politisch forciert und mit größeren Geldmitteln ausgerollt wird, kommt es auch zu umfassendem Einsatz. Wesentlich mitverantwortlich dafür – mal wieder die Gewerkschaft der Polizei (GdP)[31] und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG).[32] Der Ertrag bisher: rund 1.500 DEIG-Geräte der Firma Axon (vormals Taser International)[33] im bundesdeutschen Polizeieinsatz.

Insbesondere für Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit kardialen Erkrankungen oder Asthma sowie Personen unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss sind DEIG-Einsätze lebensgefährlich. In den USA starben allein zwischen 2001 und 2017 mehr als 800 Menschen durch DEIG.[34] Zweitens, zurückgegangen sind dort nicht die Schusswaffeneinsätze, sondern der Schlagstockeinsatz und dessen Beschaffung.[35] Schließlich soll noch ein menschenrechtliches Argument bemüht werden: der erhebliche Schmerz, den DEIG zufügen, und (daher) die Anfälligkeit solcher Waffen für den Foltereinsatz,[36] vor dem weder die portugiesische,[37] noch eine deutsche Polizei gefeit ist.[38]

Tabelle 3: Anzahl von DEIG im deutschen Polizeigebrauch
Bundesland Anzahl (Stand) Name (Firma)
BW „Besonderes Geheimhaltungsinteresse“
BY 221 (Aug. 2021) (Axon)
BE 25 (Feb. 2017) Taser X 2 (Axon)
BB 27 (Nov. 2020) (Axon)
HB 9 (Okt. 2018) (Axon)
HH 3 (Juli 2005) (Axon)
HE 100 (2020) (Axon)
MV 10 (Nov 2021) Taser X 2 (Axon)
NI „VS-Nur für den Dienstgebrauch“
NW 620 (Nov. 2021) Taser 7 (Axon)
RP 400 (Aug. 2021) Taser X 2 (Axon)
SL 12 (Mai 2019) (Axon)
SN 10 (Jan. 2018) Taser X 2 (Axon)
ST 12 (2017) Taser X 26 (Axon)
SH in Vorbereitung entfällt
TH 6 (Juni 2021) Taser X 2 (Axon)
Bund 30 (Nov. 2020) (Axon)
[1]   Ich danke Eric Töpfer für Vorrecherchen; alle etwaigen Fehler bleiben meine.
[2]   BT-Drs. 14/9482 v. 17.6.2002, S. 1
[3]   vgl. Tabelle 1
[4]   vgl. § 2 Abs. 4 UZwG Bln i.V.m. AV Pol UZwG Bln – dort explizit als „Schusswaffe“
[5]   In § 2 Abs. 3 UZwG Bund werden sie nicht benannt, aber in der Verwaltungsvorschrift zum DEIG-Einsatz v. 7.8.2020 als „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ gewertet (GMBl. 2020 Nr. 37, S. 778). Die GSG 9 erhielt DEIG noch als „Waffen“ im technischen Sinne; vgl. Monroy, M.: Taser bei der Bundespolizei (6.10.2020), www.heise.de/tp/features/Taser-bei-der-Bundespolizei-Schuesse-moeglichst-von-hinten-4921696.html
[6]   § 31 II 2 SächsPolG i.V.m. VwV ZulEImpG SEK
[7]   Vgl. LT-Drs. BW 16/1744 v. 3.8.2017, in der das Innenministerium DEIG den Waffen im technischen Sinne zurechnet.
[8]   vgl. LT-Drs. HE 19/4447 v. 6.3.2017 u. LT-Drs. HE 19/4873 v. 12.7.2017. Danach sind in Hessen DEIG Waffen im technischen Sinne.
[9]   keine Normierung in § 49 Abs. 5 SPolG, § 58 Abs. 4 SOG LSA und § 59 Abs. 4 PAG TH
[10] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestag: Rechtsgrundlage für den Einsatz von Elektroimpulsgeräten (sog. Tasern) durch die Bundespolizei, Ausarbeitung WD 3-3000-044/17, S. 5 ff.
[11] k.N. = keine Normierung im Gesetz.
[12] vgl. § 2, S. 3 UZwG
[13] Allerdings sind – wie hier und auch in einigen Landespolizeigesetzen behauptet – Schlagstöcke (das ist hier mit „Hiebwaffen“ gemeint) keine Hiebwaffen im technischen Sinne, denn dafür bräuchten sie eine Klinge, vgl. Boeheim, W: Handbuch der Waffenkunde: Das Waffenwesen in seiner historischen Entwickelung vom Beginn des Mittelalters bis zum Ende des 18. Jahrhunderts, Leipzig 1890. Zu den Schusswaffen gehören „Pistole, Revolver, Gewehr und Maschinenpistole“ (vgl. etwa § 58 Abs. 4 PolG NRW).
[14] § 14 UZwG Bund – Explosivmittel: „Die Vorschriften der §§ 9 bis 13 gelten entsprechend für den Gebrauch von Explosivmitteln“; zudem ist dort auch der Einsatz von Maschinengewehren erlaubt.
[15] Art. 86 Abs. 2, S. 2 PAG Bay
[16] § 49 Abs. 5, S. 2 SPolG
[17] § 58 Abs. 4, S. 2 SOG LSA; auch in den Ausführungsbestimmungen (AB SOG LSA) werden DEIG nicht genannt
[18] ebenso Hessen, Zulassungsermächtigung per Verwaltungsvorschrift (§ 55 Abs. 4 HSOG)
[19] § 59 IV 2 PAG TH
[20] Die Strafvollzugsgesetze sind hier nicht Gegenstand, nur: DEIG kommen auch dort, rechtlich normiert als „Hilfsmittel“, zum Einsatz; vgl. Gerhold, S.; El-Ghazi, M.: Reizstoffe sind Waffen! in: Neue Kriminalpolitik 2015, H. 1, S. 97-110
[21] AV Pol UZwG Bln v. 6. September 2021, S. 11f.
[22] § 1 Abs. 2. Nr 2 lit. a und Abs. 4 WaffG i. V. m. Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Nr. 1.2.1
[23] vgl. Fn 10
[24] Landesarbeitsgruppe „DEIG“: Ausbildung und Einsatz der Polizei Rheinland-Pfalz mit Distanz-Elektroimpulsgeräten (Abschlussbericht), Trier 2016
[25] Innenministerium Rheinland-Pfalz: Polizeilicher Einsatz am 18.01.2019 in Pirmasens unter Anwendung eines Distanz-Elektroimpulsgerätes (DEIG) v. 18.2.2019
[26] Taser künftig in jedem Streifenwagen v. 19.2.2021, https://mdi.rlp.de/de/service/pressemitteilungen/detail/news/News/detail/lewentz-taser-kuenftig-in-jedem-streifenwagen
[27] Bayerischer Landtag v. 11.11.2020, www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-den-ausschuessen/innenausschuss-vorstellung-eletroimpulsgeraete
[28] Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten im Einsatz- und Streifendienst. Abschlussbericht (Fortschreibung), Bremerhaven 2020
[29] Bremerhavener Polizei darf auch künftig Elektroschocker einsetzen v. 14.4.2021, www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/taser-elektroschocker-polizei-bremerhaven-100.html
[30] Mehr Polizisten greifen zur Elektroschockpistole (26.8.2021), www.rnd.de/politik/polizei-nutzt-haeufiger-taser-in-2021-deutlich-mehr-einsaetze-der-elektroschockpistole-DNV2RO2TPBFAVANLEGAUDVGPLA.html
[31] Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion für eine Erprobung von Distanzelektroimpulsgeräten (Taser) bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen v. 3.2.2017
[32] Initiative der DPolG NRW im Parlament angekommen, in: DPolG Polizeispiegel NRW (März 2017), S. 3-6
[33] Taser steht für Thomas A. Swift’s Electric Rifle; zur Karriere des heutigen Monopolisten vgl. Eick, V.: Weiche Waffen für eine harte Zeit? Markt und Macht von Non-Lethal Wea­pons, in: Kritische Justiz 2012, H. 1, S. 89-104
[34] Amnesty International: Stellungnahme zum Entwurf des sechsten Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen, Berlin 2018
[35] vgl. Eick (Fn 33)
[36] Casey-Maslen, S. ; Connolly, S.: Police Use of Force under International Law, Cambridge 2017, S. 147 ff.; vgl. Omega Research Foundation & amnesty international (eds.): Ending the Torture Trade, London 2020
[37] Committee against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, CAT/C/PRT/CO/4 (November 2007)
[38] Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR): Guidance on Less-Lethal Weapons in Law Enforcement, New York/Geneva 2020

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