Schlagwort-Archive: Streifendienst

Der elektrifizierte Gesetzesarm: Distanzelektroimpulsgeräte in deutschen Polizeigesetzen

von Volker Eick[1]

Bundes- und Landespolizeien setzen seit Jahren die umgangssprachlich Taser genannten Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) ein. Den Gesetzen mangelt es anhaltend an Normenklarheit. Der Bürgerrechtsbewegung ist es dennoch nicht gelungen, dem Staat in seinen elektrifizierten Arm zu greifen.

In Deutschland werden Taser seit einer Empfehlung des AK II der Innenministerkonferenz von 2001 eingesetzt.[2] Wo Taser zur Ausrüstung von Polizeivollzugsbeamt*innen (PVZB) gehören, werden diese wahlweise als „Waffen“ betrachtet, als „Hilfsmittel körperlicher Gewalt“ verortet oder gar nicht erwähnt.[3] Zur ersten Gruppe gehören etwa Berlin[4] und seit 2021 auch Schleswig-Holstein, der Bund[5] und Sachsen[6] bilden die zweite Gruppe. In der dritten Gruppe lässt sich zwischen Baden-Württemberg[7] und Hessen[8] einerseits, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen[9] andererseits unterscheiden. Gemeinsam ist der zweiten und dritten Gruppe, dass sie keine erforderliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von Taser-Geräten (nachfolgend: DEIG) darstellen.[10] Der elektrifizierte Gesetzesarm: Distanzelektroimpulsgeräte in deutschen Polizeigesetzen weiterlesen