Archiv der Kategorie: CILIP 032

(1/1989) „Sicherheits“-Gesetze, Stand Mai 1989

Stellungnahme zum MAD-Gesetz-Entwurf vom 6.4.1989

1. Generelle Anmerkungen

Der MAD entstand 1956 nach Gründung der Bundeswehr durch einen Organisationsakt des Bundesverteidigungsministers, dem dieser Geheimdienst unterstellt ist. Im Zuge dieses Organisationsaktes wurden das „Amt für die Sicherheit der Bundeswehr“ (ASBw) und sechs regionale Untergliederungen des MAD in den Wehrbereichen geschaffen. Das ASBw wurde 1984 nach dem Wörner-/Kießling-Skandal in MAD-Amt umbenannt. Der militärische Geheimdienst der Bundesrepublik verfügt über ein Personal von ungefähr 2.000 Bediensteten.

Legitimiert wird die Tätigkeit des MAD mit der Notwendigkeit, die „Funktionsfähigkeit der Streitkräfte“ zu sichern. Ein Auftrag, dem das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen Verfassungsrang verliehen hat (BVerfGE, 28, 243 ff.; 48, 127 ff.). Stellungnahme zum MAD-Gesetz-Entwurf vom 6.4.1989 weiterlesen

Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Datenschutzkommission Rheinland-Pfalz vom 5./6. April 1989 zu den Änderungen des Gesetzes zu Art.10 GG und der Strafprozeßordnung im Rahmen der Poststrukturreform

Der im Rahmen der Ausschußberatungen zur Poststrukturreform aus den Reihen des Bundestages eingebrachte Entwurf zur Änderung des Gesetzes zu Art.10 GG (Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) soll die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst u.a. dazu ermächtigen, den Fernmeldeverkehr zu überwachen und aufzuzeichnen. Bisher war den Diensten nach dem Gesetz zu Art.10 GG nur gestattet, „den Fernschreibverkehr mitzulesen, den Fernmeldeverkehr abzuhören und auf Tonträger aufzunehmen“. Auch die Überwachungsvorschriften der Strafprozeßordnung ( 100a, 100b) sollen entsprechend geändert werden. Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Datenschutzkommission Rheinland-Pfalz vom 5./6. April 1989 zu den Änderungen des Gesetzes zu Art.10 GG und der Strafprozeßordnung im Rahmen der Poststrukturreform weiterlesen

Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und der Datenschutzkommission Rheinland-Pfalz zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts (Strafverfahrensänderungs-Gesetz vom 03.11.1988)

Die Konferenz begrüßt, daß ein Entwurf zur Regelung des Datenschutzes im Strafverfahrensrecht vorgelegt worden ist und daß darin für die besonderen Ermittlungs- und Fahndungsmethoden eigenständige Befugnisnormen vorgesehen sind sowie Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Akteneinsicht in die Strafprozeßordnung aufgenommen werden sollen.

Die im Entwurf vorgesehenen Datenschutzregelungen sind an den verfassungsrechtlichen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Normenklarheit zu messen. Weil im Bereich der Grundrechtsausübung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts alle wesentlichen Entscheidungen vom Ge-setzgeber selbst zu treffen sind, ist die gesamte Informationsverarbeitung wegen ihres Eingriffscharakters in der Strafprozeßordnung präzise und umfassend gesetzlich zu regeln.

Der vorliegende Entwurf entspricht den sich aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergebenden Anforderungen noch nicht; er ist im übrigen unvollständig. Die Datenschutzkonferenz hebt deshalb unter gleichzeitiger Bezugnahme auf ihren Beschluß vom November 1986 folgende Kritikpunkte hervor: Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und der Datenschutzkommission Rheinland-Pfalz zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts (Strafverfahrensänderungs-Gesetz vom 03.11.1988) weiterlesen

Perspektiven?

Der Streit gegen diese Gesetze scheint ein Kampf gegen Windmühlenflügel zu sein. Der diesen Gesetzen unterliegende strukturelle Wandel staatlicher Politik sowie der Ausstattung und Verfahrensformen der „Sicherheits“-Apparate ist längst vollzogen. Daß der „Präventionsstaat“ die ihm gemäßen unbestimmten Eingriffsbefugnisse komplettiert, scheint nur noch eine Frage der Zeit.
Gleichwohl ist dies kein zwangsläufiger Prozeß. Über ihn ist in der Vergangenheit entschieden worden, so wie über künftige Entwicklungen jeweils neu zu entscheiden sein wird.

In anderen Politikbereichen zeigt der langjährige öffentlicher Protest inzwischen deutliche Früchte. Die großen Symbole der Atomenergie-Politik – das AKW Kalkar und die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf – werden wohl nie in Betrieb gehen. Das öffentliche Vertrauen in staatliche Sicherheitsversprechungen, soweit es Kernkraftanlagen betrifft, ist grundlegend erodiert. Perspektiven? weiterlesen

Zur Gesetzgebungsgeschichte der Geheimdienstgesetze

Daß das Bundesamt für VfS und die parallelen Landesämter personenbezogene Informationen nicht nur aus eigener Ermittlungstätigkeit gewinnen, sondern ihre staatsschützerische Neugier auch mit Informationen befriedigen, die die Länderpolizeien, die Grenzkontrollbehörden (Bundesgrenzschutz, Bayer. Grenzschutz, Zoll), Staatsanwaltschaften etc. liefern, prägte die Arbeit dieser Ämter von Beginn an. In verschiedenen untergesetzlichen Regelungen, beginnend mit den sog. Unkeler Richtlinien von 1953, fortgesetzt u.a. mit den „Zusammenarbeitsrichtlinien“ von 1973, sind die beteiligten Staatssicherheitsbehörden auch entsprechend „in die Pflicht“ genommen worden. Zur Gesetzgebungsgeschichte der Geheimdienstgesetze weiterlesen

Strafverfahrens-Änderungsgesetz 1988: Die Verpolizeilichung der StPO

Jörn Kühl

Vorbemerkung der Redaktion:

„Ich gehe davon aus“, so der damalige rheinland-pfälzische Inneminister Schwarz 1976 im Spiegel (Nr.32, S.29 ff), „daß der Versuch unternommen wird, die StPO dem Polizeirecht anzupassen.“ Schwarz äußerte sich seinerzeit zu dem Versuch, die Kontrollstellenregelung des „Musterentwurfs eines einheitlichen Polizeigesetzes“ (MEPolG) der 70er Jahre in die Strafprozeßordnung einzufügen – ein Versuch, der 1978 mit der Verabschiedung der sog. Razziengesetze im Bundestag mit Erfolg gekrönt wurde. Strafverfahrens-Änderungsgesetz 1988: Die Verpolizeilichung der StPO weiterlesen

Von der Post- zur Kommunikationskontrolle: Der Änderungsantrag der CDU/CSU zum „Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der deutschen Bundespost“ (PostStruktG)

Stellungnahme

Im Handstreich haben Bonner Koalitionsabgeordnete dem lange diskutierten PostStrktG wenige Wochen vor der rechtskräftigen Verabschiedung dieses Gesetzes am 20.4.d.J. eine „Ergänzung“ nachgeschoben, die die staatlichen Überwachungsbefugnisse auf alle neuen Kommunikationsformen und -techniken ausdehnt. Zeit für öffentlichen Widerspruch gab es so gut wie nicht. Von der Post- zur Kommunikationskontrolle: Der Änderungsantrag der CDU/CSU zum „Gesetz zur Neustrukturierung des Post- und Fernmeldewesens und der deutschen Bundespost“ (PostStruktG) weiterlesen

Stellungnahme zum Bundesverfassungsschutzgesetz-Entwurf vom 6.4.1989

1. Generelle Anmerkungen

Der vorliegende Entwurf ist der 4. Anlauf zur Novellierung des BVerfSchG von 1972. Er hat gegenüber seinen Vorgängern wiederum beträchtliche Veränderungen erfahren. Sie rühren davon, daß der neue Entwurf eine zusätzliche Funktion übernommen hat:
* Er soll die Zusammenarbeit des Geheimdienstes mit allen anderen Si-cherheitsbehörden umfassend absichern und damit ein gesondertes „Zu-sammenarbeitsgesetz“ erübrigen.

Daneben behält der Entwurf zwei Funktionen, die schon in den Vorentwürfen deutlich wurden: Stellungnahme zum Bundesverfassungsschutzgesetz-Entwurf vom 6.4.1989 weiterlesen