1. Generelle Anmerkungen
Der MAD entstand 1956 nach Gründung der Bundeswehr durch einen Organisationsakt des Bundesverteidigungsministers, dem dieser Geheimdienst unterstellt ist. Im Zuge dieses Organisationsaktes wurden das „Amt für die Sicherheit der Bundeswehr“ (ASBw) und sechs regionale Untergliederungen des MAD in den Wehrbereichen geschaffen. Das ASBw wurde 1984 nach dem Wörner-/Kießling-Skandal in MAD-Amt umbenannt. Der militärische Geheimdienst der Bundesrepublik verfügt über ein Personal von ungefähr 2.000 Bediensteten.
Legitimiert wird die Tätigkeit des MAD mit der Notwendigkeit, die „Funktionsfähigkeit der Streitkräfte“ zu sichern. Ein Auftrag, dem das Bundesverfassungsgericht in mehreren Urteilen Verfassungsrang verliehen hat (BVerfGE, 28, 243 ff.; 48, 127 ff.). Stellungnahme zum MAD-Gesetz-Entwurf vom 6.4.1989 weiterlesen