Archiv der Kategorie: CILIP 108

(Juni 2015) Sozialarbeit und Polizei

Häuser des Jugendrechts – Bestandsaufnahme eines Kooperationsmodells

von Klaus Riekenbrauk

1999 wurde in Stuttgart das erste „Haus des Jugendrechts“ als Modellprojekt gegründet. In der Zwischenzeit sind weitere in verschiedenen Bundesländern hinzugekommen. Gemeinsam ist ihnen, dass Jugendamt/Jugendgerichtshilfe sowie die Jugendsachbearbeitung der Polizei und der Staatsanwaltschaft unter einem Dach untergebracht sind, um in allen Jugendstrafverfahren zu kooperieren.

Wenn Jugendhilfe auf Polizei und Staatsanwaltschaft trifft, stoßen zwei Systeme aufeinander, die sich durch erhebliche Differenzen auszeichnen. Zu diesem schwierigen Verhältnis[1] tragen strukturelle Unterschiede in der Aufgabenstellung und Zielsetzung bei. Hinzu kommt, dass die tradierten Erwartungen der Jugendstrafjustiz gegenüber der Jugendhilfe den eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag der Hilfs- und Ermittlungsfunktion unterordnen.[2] Wenn deshalb Erfolge in der „Bekämpfung von Jugendgewalt- und Intensivkriminalität“ durch eine verstärkte Kooperation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits und Jugendhilfe andererseits erwartet werden, dann wird dieser klassische Konflikt virulent.[3] Häuser des Jugendrechts – Bestandsaufnahme eines Kooperationsmodells weiterlesen

Die neuen Anti-Terror-Pakete der EU: Der Kampf gegen die „ausländischen Kämpfer“

Nicht erst seit den Anschlägen in Paris und Kopenhagen haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die „foreign fighters“ im Visier, EinwohnerInnen oder gar Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die nach Kämpfen in Syrien oder im Irak bzw. einer entsprechenden Ausbildung im Jemen nach Europa zurückkehren. Sie sind die Legitimation für eine ganze Serie neuer Anti-Terror-Maßnahmen.

Mit mehreren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung „ausländischen Kämpfern“ zu Leibe rücken. Zur Verhinderung einer „Terrorismusfinanzierung“ will sie verdächtigte Finanzströme ausforschen lassen. Die Ausreise zur Teilnahme an „Terror-Camps“ soll unter Strafe gestellt werden. Verdächtigen droht künftig der Passentzug. Und es soll möglich sein, einen „Ersatz-Personalausweis“ auszustellen, der nicht zur Ausreise berechtigt. Die Bundesregierung bezeichnet die neuen Gesetze als „Teil einer seitens des Bundes verfolgten Gesamtstrategie“, zu der auch Maßnahmen im Ausländerrecht gehören.[1] Die neuen Anti-Terror-Pakete der EU: Der Kampf gegen die „ausländischen Kämpfer“ weiterlesen