Archiv der Kategorie: CILIP 108

(Juni 2015) Sozialarbeit und Polizei

Pushbacks in die Ukraine

Seit Jahren werden Geflüchtete etwas von Ungarn oder aus der Slowakei in die Ukraine zurückgeschoben. Nach Erkenntnissen des Border Monitoring Project Ukraine (BMPU) waren in den letzten Jahren 300 bis 400 Flüchtlinge, mehrheitlich aus Afghanistan, Tschetschenien und Somalia, von solchen „Pushbacks“ betroffen.[1] In der Ukraine werden diese Menschen dann bis zu einem Jahr in „detention camps“ interniert. Zugang zu einem fairen Asylverfahren haben sie dort nicht. Dafür aber gibt es Berichte von Misshandlungen und von Korruption.[2] Darüber hinaus besteht immer die Gefahr einer Weiterschiebung zurück nach Russland oder direkt in die anderen Verfolgerstaaten. Pushbacks in die Ukraine weiterlesen

Literatur

Zum Schwerpunkt

Seit vier Jahrzehnten gibt es in der Bundesrepublik eine manifeste Auseinandersetzung über die Beziehungen zwischen Sozialarbeit und Polizei. Sie wurden ausgelöst durch die polizeilichen Reaktionen auf die sich wandelnde Gesellschaft in den 1960er Jahren: Die „unruhige“ Jugend zog polizeiliche Aufmerksamkeit auf sich. Einerseits entwickelten die Polizeien „jugendspezifische“ Konzepte und Arbeitsformen. Sie verbanden dabei repressive und – das lag bei den jugendlichen AdressatInnen nahe – präventive Strategien. Andererseits suchte die Polizei nach potenziellen Verbündeten, die sie in der Sozialarbeit vermutete. Denn häufig beschäftig(t)en sich beide mit denselben Gruppen; und häufig wurden soziale Gründe als Ursache polizeiauffälligen Verhaltens vermutet. Gegenüber diesen Bestrebungen einer „sozialarbeiterisch“ arbeitenden Polizei und einer Vereinnahmung Sozialer Arbeit für polizeiliche Zwecke war und ist die Sozialarbeit in der Defensive. Literatur weiterlesen

Tatbestand Jugend. Zur Durchpolizeilichung deutscher Schulen

von Volker Eick

Die polizeiliche Durchdringung von Bildungsanstalten ist kein neues Phänomen und entsprechende Vorstellungen von Kriminalpräven­tion sowie deren praktische Anwendung reichen bis ins 18. Jahr­hundert zurück. Auch wenn der vielstimmige Chor aus pragmati­scher Sozialwissenschaft und sozialarbeiterisch-polizeilicher Praxis in ihr ein Produkt des 20. Jahrhunderts erkennen mag, neu sind allenfalls damit verbundene Pazifizierungshoffnungen.

Deutsche Polizeien werden repressiv aufgrund der ihnen nach der Strafprozessordnung zugewiesenen Aufgabe der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten tätig (v.a. nach § 163 Strafprozessordnung und den Ordnungswidrigkeitsgesetzen). Präventiv handeln sie zu deren Verhütung nach den Polizeigesetzen. Beide Tätigkeiten setzen jeweils „Angeschuldigte“ bzw. „StörerInnen“ sowie einen hinreichenden Tatverdacht oder eine „konkrete Gefahr“ voraus.[1] Das ist bei polizeilichen gewaltpräventiven Maßnahmen an Schulen regelmäßig nicht der Fall. Tatbestand Jugend. Zur Durchpolizeilichung deutscher Schulen weiterlesen

Vom „OB?“ zum „WIE?“. 20 Jahre zwischen Jugendhilfe und Polizei

von Konstanze Fritsch

Die „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“ ist ein von der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft finanziertes Projekt, das bereits seit 1994 an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Polizei arbeitet.

Die originäre Aufgabe der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei bei ihrer Gründung war es, zwischen den MitarbeiterInnen der Jugendhilfe und der Polizei den Dialog anzuregen und zu institutionalisieren.[1] Dadurch sollte erreicht werden, dass Aktivitäten und Ansätze der Jugendhilfe im schwierigen Arbeitsfeld mit devianten Jugendlichen nicht durch polizeiliche Maßnahmen konterkariert wurden und beide Berufsgruppen effektive Strategien der Gewaltprävention entwickeln konnten. Die sich verändernden strukturellen Bedingungen in der Präventionslandschaft und eine verstärkte Kooperationsbereitschaft der Akteure führte zu einer Erweiterung der Zielgruppen, so dass neben der Polizei seit Beginn der 2000er Jahre auch Schule und Justiz vermehrt eine Rolle in der Projektarbeit spielen. Wegen dieser Erweiterungen wurde 2012 aus der Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei die „Clearingstelle – Netzwerke zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz“. Der folgende Text konzentriert sich auf die Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Polizei.[2] Vom „OB?“ zum „WIE?“. 20 Jahre zwischen Jugendhilfe und Polizei weiterlesen

Häuser des Jugendrechts – Bestandsaufnahme eines Kooperationsmodells

von Klaus Riekenbrauk

1999 wurde in Stuttgart das erste „Haus des Jugendrechts“ als Modellprojekt gegründet. In der Zwischenzeit sind weitere in verschiedenen Bundesländern hinzugekommen. Gemeinsam ist ihnen, dass Jugendamt/Jugendgerichtshilfe sowie die Jugendsachbearbeitung der Polizei und der Staatsanwaltschaft unter einem Dach untergebracht sind, um in allen Jugendstrafverfahren zu kooperieren.

Wenn Jugendhilfe auf Polizei und Staatsanwaltschaft trifft, stoßen zwei Systeme aufeinander, die sich durch erhebliche Differenzen auszeichnen. Zu diesem schwierigen Verhältnis[1] tragen strukturelle Unterschiede in der Aufgabenstellung und Zielsetzung bei. Hinzu kommt, dass die tradierten Erwartungen der Jugendstrafjustiz gegenüber der Jugendhilfe den eigenständigen sozialpädagogischen Auftrag der Hilfs- und Ermittlungsfunktion unterordnen.[2] Wenn deshalb Erfolge in der „Bekämpfung von Jugendgewalt- und Intensivkriminalität“ durch eine verstärkte Kooperation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft einerseits und Jugendhilfe andererseits erwartet werden, dann wird dieser klassische Konflikt virulent.[3] Häuser des Jugendrechts – Bestandsaufnahme eines Kooperationsmodells weiterlesen

Die neuen Anti-Terror-Pakete der EU: Der Kampf gegen die „ausländischen Kämpfer“

Nicht erst seit den Anschlägen in Paris und Kopenhagen haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die „foreign fighters“ im Visier, EinwohnerInnen oder gar Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, die nach Kämpfen in Syrien oder im Irak bzw. einer entsprechenden Ausbildung im Jemen nach Europa zurückkehren. Sie sind die Legitimation für eine ganze Serie neuer Anti-Terror-Maßnahmen.

Mit mehreren Gesetzesänderungen will die Bundesregierung „ausländischen Kämpfern“ zu Leibe rücken. Zur Verhinderung einer „Terrorismusfinanzierung“ will sie verdächtigte Finanzströme ausforschen lassen. Die Ausreise zur Teilnahme an „Terror-Camps“ soll unter Strafe gestellt werden. Verdächtigen droht künftig der Passentzug. Und es soll möglich sein, einen „Ersatz-Personalausweis“ auszustellen, der nicht zur Ausreise berechtigt. Die Bundesregierung bezeichnet die neuen Gesetze als „Teil einer seitens des Bundes verfolgten Gesamtstrategie“, zu der auch Maßnahmen im Ausländerrecht gehören.[1] Die neuen Anti-Terror-Pakete der EU: Der Kampf gegen die „ausländischen Kämpfer“ weiterlesen