Archiv der Kategorie: Beiträge

Nicht alle Artikel der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP sind online verfügbar. Im Netz finden sich bisher die kompletten Ausgaben 0 bis 72, die Nummern 73 bis 95 stellen wir in langsamer Folge ebenfalls online. Jüngere Hefte können hier bestellt werden.

Bundespolizei bleibt in Saudi-Arabien

Die Bundesregierung hatte seit Juni 2022 Hinweise zu Menschenrechtsverletzungen durch saudi-arabische Sicherheitskräfte an der Grenze zum Jemen und setzte ihre Polizeizusammenarbeit mit dem Regime in Riad trotzdem fort.[1] Im Oktober 2022 berichtete bereits der UN-Sonderberichterstatter für außergerichtliche Hinrichtungen über derartige Massaker. Demnach schossen die dort eingesetzten Truppen unter anderem mit schweren Waffen auf Flüchtende, die vor dem Bürgerkrieg im Jemen geflohen waren. Zuletzt hatte die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW) im August dieses Jahres Details über derartige Verbrechen veröffentlicht.[2] Bundespolizei bleibt in Saudi-Arabien weiterlesen

App gegen längere EU-Grenzkontrollen

Nach mehreren Verschiebungen will die EU das seit rund zehn Jahren geplante Ein-/Ausreisesystem (EES) bis Ende 2024 endgültig in Betrieb nehmen. Dann müssen alle Reisenden aus Drittstaaten beim Grenzübertritt ihre biometrischen Daten abgeben. Bislang werden die Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild nur bei Visa-Antragssteller*innen und Asylsuchenden verlangt.

Mit der Einführung des EES erwarten die Grenzbehörden lange Warteschlangen an den Landaußengrenzen der EU und vor allem an Flughäfen. Die EU-Grenzagentur Frontex will diese Wartezeiten mit einer App wieder verkürzen. Die Reisenden sollen sich diese vor ihrem Grenzübertritt herunterladen und darüber Angaben zu ihrem Besuch in den EU-Staaten machen. Mit der Entwicklung hat Frontex die Bundespolizei beauftragt. Die App richtet sich ausschließlich an Reisende mit Kurzzeitvisa oder aus Ländern, mit denen die EU Abkommen zur Visafreiheit geschlossen hat. App gegen längere EU-Grenzkontrollen weiterlesen

63 Verwaltungs- oder Strafverfahren gegen Seenotrettung

Laut der EU-Grundrechteagentur haben Deutschland, Italien, Malta, die Niederlande und Spanien in den vergangenen sieben Jahren Dutzende Verwaltungs- oder Strafverfahren gegen Träger oder Angehörige der Crews von Seenotrettungsschiffen eingeleitet.[1] In dem im Oktober veröffentlichten Bericht betrachtet die Agentur den Zeitraum von 2017 bis zum 30. Juni 2023. Ein Drittel der juristischen Vorgänge sind Strafverfahren, die meisten anderen Fälle betreffen Inspektionen, Untersuchungen oder Beschlagnahmungen durch die Hafenbehörden. Dazu behaupteten die Behörden etwa technische Unregelmäßigkeiten. Im Verhältnis habe die Zahl der Verwaltungsmaßnahmen gegen die Seenotretter in den vergangenen Jahren zu- und die Zahl der Strafverfahren abgenommen. Fast alle abgeschlossenen Strafverfahren endeten mit einem Freispruch oder der Freigabe des beschlagnahmten oder festgehaltenen Schiffes oder seien aus Mangel an Beweisen eingestellt worden. 63 Verwaltungs- oder Strafverfahren gegen Seenotrettung weiterlesen

Pro-Palästina Demos nicht erlaubt? Ethnographische und rechtliche Anmerkungen

Clemens Arzt, Alexander Bosch

Der verbrecherische Angriff der Hamas auf Israel hat auch in Deutschland zu heftigen Reaktionen geführt. Die Politik hat die Unterstützung Israels zur Staatsräson erklärt. Dennoch wird auch für die Unterstützung der Palästinenser*innen demonstriert. Versammlungsbehörden und Polizei schritten hiergegen im Oktober 2023 in breitem Umfang ein. Totalverbote von Versammlungen waren in Berlin-Neukölln, wo viele Menschen mit palästinensischem oder arabischem Hintergrund leben, über viele Tage die Regel. Dies wird nachfolgend aus ethnographischer und rechtlicher Sicht näher betrachtet. Ist dieses staatliche Vorgehen mit der Versammlungsfreiheit vereinbar, und war die überzogene und rechtlich fragwürdige staatliche Reaktion nicht gerade Anlass für zum Teil gewalttätige Auseinandersetzungen?

Seit dem schrecklichen Überfall der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gehen die Wogen international wie auch in Deutschland zu dem Thema hoch. Jüdinnen und Juden in Deutschland äußern ihre nur zu berechtigte Besorgnis und Angst vor Übergriffen auch in Deutschland. Dass sie diese Sorge haben müssen, ist bedenklich und real, nicht erst seit dem 7. Oktober. Eine palästinensische Sicht jenseits der Berichte über die Hamas ist hingegen kaum wahrnehmbar oder gar auf der Straße sichtbar zu machen, ohne in Konflikte mit dem deutschen Staat zu geraten. Pro-Palästina Demos nicht erlaubt? Ethnographische und rechtliche Anmerkungen weiterlesen

40 Jahre Demobeobachtung: Bestandsaufnahme einer radikal-demokratischen Praxis

von Tina Keller und Elke Steven

Das Grundrechtekomitee hat schon kurz nach seiner Gründung das Instrument der Demonstrationsbeobachtung zum Schutz des fundamentalen Grundrechts auf Versammlungsfreiheit etabliert. Eine genaue Beobachtung der vielfältigen Ereignisse ist die Grundlage für deren Einordnung in die politische Vorgeschichte und die Bewertung, basierend auf einem prinzipiellen Grundrechts- und Demokratieverständnis. Nach über 40 Jahren stellen wir die Erfahrungen auf den Prüfstand und kommen zu dem Ergebnis, dass es als radikal-demokratisches Werkzeug zur Verteidigung der Versammlungsfreiheit weiterhin notwendig bleibt.

Öffentliche Versammlungen sind sowohl Ausdruck als auch unmittelbarstes Werkzeug gelebter Demokratie. Das Grund- und Menschenrecht, demonstrieren zu können, gehört zu den wenigen im Grundgesetz garantierten Möglichkeiten, sich unmittelbar direkt öffentlich zu äußern. Die Demonstrierenden bestimmen selbst, wie sie thematisch und formal die Öffentlichkeit erreichen wollen. Dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz) zu schützen und unverkürzt zu bewahren, ist ein wesentliches Ziel der Demonstrationsbeobachtungen, die das Komitee für Grundrechte und Demokratie seit 1981 organisiert. Ihre Wirkungsweise wollen wir mit diesem Artikel reflektieren. 40 Jahre Demobeobachtung: Bestandsaufnahme einer radikal-demokratischen Praxis weiterlesen

Das Polizieren indigener Proteste: Besondere Repression gegen besondere Rechte

Seit 150 Jahren setzt die kanadische Bundespolizei Interessen der privaten Industrieunternehmen gegen den Widerstand der Bevölkerung durch. In der vergangenen Dekade wurden insbesondere Demonstrationen von Umweltschutzgruppen und First Nations Ziel bedenklicher Dauerüberwachung. Der Beitrag analysiert neue Observationsmethoden wie die Einrichtung von Zentren für die Kooperation von staatlichen Behörden und Privatunternehmen, gegen die sich Betroffene kaum wehren können. 

Zur Geschichte Kanadas gehört maßgeblich die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen gegen den Widerstand der indigenen Bevölkerung. Für diese haben ambitionierte Siedler*innenprojekte zum Ressourcenabbau stets gravierende Folgen für die Sicherung der eigenen Überlebensgrundlage. Indigene Proteste werden in der Regel als gewalttätig dargestellt und traditionell mit dem primären Mechanismus der Kolonialmacht beantwortet – der Polizei. Entsprechend rabiat wurden bereits frühere Proteste gegen Raubbau poliziert. Die Namen Kanehsatà:ke (Oka), Ts’Peten (Gustafsen-See), Aazhoodena (Ipperwash/Stoney Point) oder auch Kanonhstaton (Kaledonien) bleiben als Beispiele im kollektiven Gedächtnis. Das Polizieren indigener Proteste: Besondere Repression gegen besondere Rechte weiterlesen

Getrübter Blick in die Glaskugel: Polizeiliches Data-Mining muss beschränkt werden

Mit seinem Urteil vom 16. Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht polizeirechtliche Regelungen zur automatisierten Datenauswertung im Grundsatz für zulässig erklärt, ihre Anwendung aber strengeren Kriterien unterworfen. Damit wurden zugleich Leitplanken für eine zukünftige, bundesweite Verwendung von Software für das „predictive policing“ geschaffen. Grundsätzliche Fragen bleiben ungeklärt. 

Schon seit über zehn Jahren wird in der Bundesrepublik der Einsatz von algorithmenbasierter Analysesoftware in der Polizei erprobt. Diese soll ihre Arbeit im Bereich der Kriminalitätsprävention und der Strafverfolgung unterstützen. Zu unterscheiden sind dabei zwei grundsätzlich unterschiedliche Ansätze: die allgemein unter dem Begriff „predictive policing“ entwickelten Anwendungen, die unter Auswertung von polizeilichen Falldaten und z. T. mit Hinzuziehung von soziodemografischen, sozialstatistischen und georeferenzierten Daten die Eintrittswahrscheinlichkeit von Wohnungseinbruchsdiebstählen (WED) durch professionell vorgehende Täter*innen prognostizieren und zur Steuerung des Ressourceneinsatzes bei der Bestreifung herangezogen werden können. Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen setzten dabei ab 2015 das kommerzielle Produkt PRECOBS vom Institut für musterbasierte Prognosetechnik (IfmPt) oder Eigenentwicklungen ein. Der Betrieb wurde in den meisten Ländern wieder eingestellt, weil ein Erfolg nicht nachweisbar war.[1] Getrübter Blick in die Glaskugel: Polizeiliches Data-Mining muss beschränkt werden weiterlesen

Redaktionsmitteilung

Klimawandel, Aufstieg der Rechten, Machtkonzentrationen im Finanzmarktkapitalismus – viele Aspekte der „multiplen Krise“ spitzen sich gegenwärtig zu und sind daher zunehmend umkämpft. Entsprechend deutlich zeigt ein Blick auf das Gewaltmonopol im Jahr 2023, wie die Polizei die herrschende Ordnung nicht nur absichert, sondern, wenn nötig, auch gegen Protest durchsetzt. In Lützerath etwa räumten im Januar über 3.000 Beamt*innen ein Dorf für einen börsennotierten Energieversorger. Die dabei eingesetzte Gewalt galt teils als unverhältnismäßig und mithin rechtswidrig. Auch in Leipzig, wo die Stadt im Juni Demonstrationen gegen die Verurteilung einer militanten Antifaschistin verboten hatte, dürften Bundes- und Landespolizei den legalen Rahmen überschritten haben: Sie riefen die Bahn zur Meldung „linker“ Anreisender auf und kesselten selbst Minderjährige stundenlang ein. Redaktionsmitteilung weiterlesen