Archiv der Kategorie: Beiträge

Nicht alle Artikel der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/CILIP sind online verfügbar. Im Netz finden sich bisher die kompletten Ausgaben 0 bis 72, die Nummern 73 bis 95 stellen wir in langsamer Folge ebenfalls online. Jüngere Hefte können hier bestellt werden.

Landtag NRW beschließt Polizeibeauftragten-Gesetz

Wer schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht hat, hat oft das Bedürfnis, sich über die jeweiligen Beamt*innen zu beschweren, aber nicht unbedingt das Vertrauen, damit bei der Polizei an der richtigen Adresse zu sein. Insbesondere an der unvoreingenommenen Bearbeitung von Anzeigen und Dienstaufsichtsbeschwerden bestehen erhebliche Zweifel. Aus diesem Grund haben seit 2014 sieben Bundesländer und der Bund unabhängige Polizeibeauftragte bei den Parlamenten geschaffen, am 25. März 2025 auch Nordrhein-Westfalen durch den Beschluss eines Polizeibeauftragtengesetzes. Landtag NRW beschließt Polizeibeauftragten-Gesetz weiterlesen

Geheimer Erlass zu Widerstandsdelikten veröffentlicht

Wer Polizist*innen wegen Körperverletzung im Amt (§ 340 StGB) anzeigt, muss häufig mit einer Gegenanzeige wegen Widerstands gegen oder tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamt*innen (§§ 113, 114 StGB) rechnen. Gegenanzeigen streuen Zweifel an der Legitimität der ursprünglichen Anzeige und stellen den Gehalt der darin enthaltenen Vorwürfe in Frage. Gegenanzeigen fungieren als Abwehrinstrument gegen Betroffene von (mutmaßlich) strafbarem Handeln der Polizist*innen und dienen der Rechtfertigung des polizeilichen Gewalteinsatzes. Teilweise wird das Erstatten von Gegenanzeigen auch als „prophylaktische Praxis“ der Polizist­*­innen beschrieben, um sich für zukünftige Anzeigen wegen Körper­verletzung im Amt zu schützen. Anzeige und Gegenanzeige werden regelmäßig von Staatsanwaltschaften gemeinsam bearbeitet, wobei sich Glaubwürdigkeitshierarchien zugunsten der Polizist*innen auswirken.[1] Geheimer Erlass zu Widerstandsdelikten veröffentlicht weiterlesen

Psychiatrie und Maßregelvollzug: Ordnungsmächte mit Nebenwirkung

von Ulrich Lewe

Die Allgemeinpsychiatrie und der psychiatrische Maßregelvollzug (MRV) sind in Deutschland über unterschiedliche Gesetzesvorgaben mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Der Artikel beschreibt problematische Entwicklungen, die sich aus dieser Verbindung ergeben, benennt die besonderen Risiken, denen Menschen mit psychosozialen Behinderungen[1] allgemein und besonders im MRV ausgesetzt sind und macht auf die Gefahren der neueren Diskursfigur vom angeblich „gefährlichen Irren“ aufmerksam.

Psychiatrie und MRV sind in Deutschland vor allem über vier Gesetze mit dem staatlichen Gewaltmonopol verbunden. Erstens über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in § 1831 eine zwangsweise Unterbringung wegen akuter Selbstgefährdung ermöglicht. Zweitens über die Psychisch-Kranken-Hilfe-und-Schutz-Gesetze (meist PsychKHG) der Länder, die eine zwangsweise Unterbringung bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung regeln. Drittens über das Jugendgerichtsgesetz (JGG), das in § 7 für strafmündige Jugendliche ab 14 Jahren eine Unterbringung im psychiatrischen MRV ermöglicht. Und viertens über das Strafgesetzbuch (StGB), das für rechtsbrüchige Bürger*innen zwei unterschiedliche Sanktionssysteme bereithält: den Strafvollzug und die Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61ff. StGB. Psychiatrie und Maßregelvollzug: Ordnungsmächte mit Nebenwirkung weiterlesen

Abseits vom Fußballfeld: Das BVerfG bedient den „gesunden Menschenverstand“

von Volker Eick

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Januar 2025 seine eigene „Zeitenwende“ eingeleitet: Wer als profitorientierter Veranstalter einem Bundesland den Eindruck vermittelt, es bestehe durch ein geplantes Event ein erhöhtes Risiko, muss die zusätzlich anfallenden Polizeikosten bezahlen.

Mit dieser Entscheidung des BVerfG weht ein weiterer Hauch von Trumps „revolution of the common sense[1] durch den deutschen Rechtsstaat. Denn mit dem Dekret des Hohen Gerichts wird Volkes Vorstellung bedient, der ‚reiche Fußball‘ sei für Polizeieinsätze bei Fußballspielen gefälligst stärker zur Kasse zu bitten.[2]

Doch worum geht es? Ende 2014 hatte das Land Bremen sein Gebühren- und Beitragsgesetz reformiert – man darf sagen, aus Haushaltsgründen ‚angepasst‘–, um mehr Einnahmen generieren zu können. Das Land Bremen formulierte in seinem Gesetz, dass eine Gebühr für gewinnorientierte Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmenden erhoben werden kann, wenn „wegen erfahrungsgemäß zu erwartender Gewalthandlungen vor, während oder nach der Veranstaltung am Veranstaltungsort, an den Zugangs- oder Abgangswegen oder sonst im räumlichen Umfeld der Einsatz von zusätzlichen Polizeikräften vorhersehbar erforderlich wird“. Der Höhe nach sei die Gebühr „nach dem Mehraufwand zu bemessen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizeikräften entsteht.“[3] Nach dieser verwaltungsrechtlichen ‚Aufwärmphase‘ begann 2015 das Spiel mit einem ersten juristischen Anstoß. Abseits vom Fußballfeld: Das BVerfG bedient den „gesunden Menschenverstand“ weiterlesen

Summaries

Thematic focus: Police in pyschosocial crisis

People in psychosocial crises. Police intervention instead of support
by Norbert Pütter and Sonja John

The way police deal with people who are in psychosocial crises, who have mental health problems or who have been labelled as such, is currently receiving a lot of attention. Obvious deficits in the use of force are to be eliminated through improved training and further education, without institutional reforms. In the fight against crime, mentally vulnerable individuals are being declared a new risk group against whom preventive intervention is to be taken. With their criminalistic scrutiny, the stigmatization of those affected and their distance from the support system are increasing.

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An der Leine der Agenturen: EU-Sicherheitsforschung im Schatten von Frontex und Co.

Seit Beginn der EU-Sicherheitsforschung wird diese von Bürger*innen- und Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Besserung bringen sollten die Öffnung der Forschung und verbindliche Ethik-Standards. Zugleich aber wird sie – vermittelt über eine wachsende Rolle der EU-Agenturen für Inneres – immer mehr von sicherheitsbehördlichen Interessen gesteuert und kontrolliert. Grund- und Menschenrechte werden dabei marginalisiert.

Mehr als drei Milliarden Euro hat die Europäische Kommission in die Sicherheitsforschung investiert, seit die Förderlinie in den Jahren 2006/ 2007 aus der Taufe gehoben wurde. Nachdem im 7. Forschungsrahmenprogramm (2007-2013) 1,3 Milliarden Euro und im Folgeprogramm „Horizon 2020“ (2014-2020) 1,6 Milliarden Euro geflossen waren, stehen in „Horizon Europe“ (2021-2027) weitere 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung.[1] Nach Angaben der Kommission sind dies etwa 50 Prozent aller (auch nationalstaatlichen) öffentlichen Fördermittel, die EU-weit in diesen Bereich investiert werden.[2] Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Bedeutung dieser Finanzierung für die Forschungslandschaft erheblich ist. 744 Projekte wurden in den Programmen bis 2020 gefördert, zumeist zur Entwicklung von Technologien für die Grenzüberwachung und -kontrolle, die Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität, den Schutz kritischer Infrastrukturen und Krisenmanagement, darunter Megaprojekte wie CORE, PERSEUS und DRIVER+, in denen Konsortien aus Dutzenden von Firmen, anwendungsorientierten Forschungseinrichtungen und Behörden für jeweils mehr als 40 Mio. Euro Systeme zum Monitoring globaler Lieferketten, der Überwachung der EU-Außengrenzen und der europaweiten Vernetzung von Krisenlagezentren entwickelt haben. An der Leine der Agenturen: EU-Sicherheitsforschung im Schatten von Frontex und Co. weiterlesen

Menschen in psychosozialen Krisen: Verpolizeilichung statt Versorgung

von Norbert Pütter und Sonja John

Der polizeiliche Umgang mit Menschen, die sich in psychosozialen Krisen befinden, die psychische Probleme haben oder denen solche zugeschrieben werden, erfährt gegenwärtig eine hohe Aufmerksamkeit. Offenkundige Defizite im Einsatz sollen durch verbesserte Aus- und Fortbildungen beseitigt werden, ohne institutionelle Reformen. In der Kriminalitätsbekämpfung werden psychisch Auffällige zu einer neuen Gefährdergruppe erklärt, gegen die präventiv interveniert werden soll. Mit ihrer kriminalistischen Durchleuchtung nehmen die Stigmatisierung der Betroffenen und ihre Distanz zum Unterstützungssystem zu.

Die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit haben die Beziehungen zwischen Menschen mit psychischen Problemen und Innerer Sicherheit in den Fokus öffentlicher Diskussionen, politischer und polizeilicher Aktivitäten gerückt. Mit „Ereignissen“ sind zum einen jene spektakulären Anschläge im öffentlichen Raum gemeint – Trier, Münster, Solingen, Magdeburg, Aschaffenburg –, die von Männern begangen wurden, die teils offenkundig, teils ärztlich diagnostiziert erhebliche psychische Probleme hatten. Zum anderen ist in den letzten Jahren deutlich geworden, dass es sich bei den Opfern polizeilichen Schusswaffengebrauchs im Rahmen alltäglicher (schutz-)polizeilicher Einsätze vermehrt um Menschen mit und in psychosozialen Krisen handelt. Menschen in psychosozialen Krisen: Verpolizeilichung statt Versorgung weiterlesen

Literatur

Zum Schwerpunkt 

Einsätze, die Menschen mit psychischen Problemen oder in psychischen Ausnahmesituationen gelten, werden von Polizist*innen als besonders schwierig und herausfordernd wahrgenommen. Den Betroffenen wird unterstellt, dass sie auf „normale“ polizeiliche Ansprache nicht wie gewünscht reagieren, dass ihr Verhalten unberechenbar sei und mitunter wird ihnen eine besondere Gefährlichkeit zugeschrieben. Diese – weithin und seit Jahrzehnten geteilte – Problembeschreibung hat in Deutschland nur vergleichsweise geringen Niederschlag in polizeilicher Publizistik und Wissenschaft gefunden. Ein kleiner Kreis von Expert*innen beschäftigt sich mit dem Thema; überwiegend handelt es sich dabei um Psycholog*innen aus dem Polizeidienst oder den polizeilichen Hochschulen. Empirische Studien über die Interaktionen von Polizei und als psychisch auffällig wahrgenommenen Personen sind selten. Die Debatte wird geprägt von Vorschlägen für eine verbesserte Aus- und Fortbildung. Im Folgenden werden nur Hinweise auf einige jüngere Veröffentlichungen in Deutschland gegeben. Die Defizite gegenüber dem internationalen Stand der Forschung lassen sich daran ablesen, dass in vielen Texten Bezug auf Studien aus anderen Ländern (insbesondere aus dem angloamerikanischen Raum) genommen wird bzw. werden muss. Literatur weiterlesen

Menschenrechte setzen sich durch: Zum polizeilichen Umgang mit „schwierigen Personen“

von René Talbot

Das Patientenverfügungsgesetz von 2009, die im selben Jahr ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention sowie das seit 2020 beschlossene Recht auf Selbsttötung stellen individuelle Selbstbestimmung in den Mittelpunkt. Diesem Paradigmenwechsel muss sich polizeiliches Handeln anpassen.

Ich möchte einen positiven Ausblick geben, denn zu beklagen gibt es genug. Regelmäßig bestärkt das Klagen leider vor allem eine Opferrolle, durch die die eigene Ohnmacht eher verstärkt denn geschwächt wird. Es gilt aber, die Hoffnung zu stärken und nicht womöglich darauf zu setzen, dass diese Unterlegenheit so Mitleid erregend ist, dass damit Unterstützung bzw. Solidarität provoziert werden kann. Deshalb möchte ich einen Paradigmenwechsel betonen, der Zug um Zug eine grundsätzliche Änderung bewirken wird, so dass sich Polizist*innen anders bzw. neu orientieren müssen. Alle müssen alte Gewohnheiten, wie bisher mit „schwierigen Personen“ umgegangen wurde, überdenken bzw. ablegen, und sie müssen einüben, wie jenseits vom traditionell autoritären Corpsgeist mit ihnen umzugehen ist, auch wenn es dabei Widerstände und Abwehrgefechte geben wird. Menschenrechte setzen sich durch: Zum polizeilichen Umgang mit „schwierigen Personen“ weiterlesen

Opfer in/mit psychischen Problemen: Todesschüsse auf Menschen in besonderen Lagen

Die Zahl der von der Polizei getöteten Menschen, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befanden, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die wenigen Informationen, die zu diesen Fällen vorliegen, können den Anstieg nicht erklären. Sie weisen jedoch auf Merkmale hin, die Fragen nach der polizeilichen Professionalität nahelegen.

Wie viele der Menschen durch Schüsse von Polizist*innen in Deutschland getötet wurden, die sich in einer psychischen Ausnahmesituation befanden, ist unbekannt. Schätzungen gehen von „von mehr als der Hälfte der getöteten Personen“ aus, die „psychisch gestört oder verwirrt“ waren oder sich „durch Alkohol- oder Drogenkonsum nicht in einem Zustand“ befanden, in dem sie „polizeiliche Anweisungen angemessen wahrnehmen oder darauf reagieren“ konnten.[1] Der Anteil der psychisch Kranken oder Verwirrten liegt nach anderen Schätzungen mal bei zwei Drittel, mal bei 40 %, mal bei rund einem Drittel.[2] Wenn selbst der Umfang so ungewiss ist, verwundert es nicht, dass über die Umstände dieser Schüsse insgesamt wenig bekannt ist.

Dass die Öffentlichkeit so wenig über den polizeilichen Schusswaffengebrauch, über Polizeischüsse mit tödlichem Ausgang und solche, in denen Menschen, die sich in psychosozialen Ausnahmesituationen befanden, weiß, ist auf drei Gründe zurückzuführen. Opfer in/mit psychischen Problemen: Todesschüsse auf Menschen in besonderen Lagen weiterlesen