Seit den 70er Jahren gab es Versuche, gewaltlosen Protest zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko zu machen. Dabei lassen sich drei verschiedene Vorgehensweisen unterscheiden: erstens der Versuch, die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes über Schadensersatzforderungen einzelnen TeilnehmerInnen aufzubürden, zweitens Kostenbescheide für die Anwendung unmittelbaren Zwangs sowie drittens das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen Dritter.
Im März 1977 räumte die Polizei den besetzten Bauplatz für das AKW Grohnde. Tausende hatten hier demonstriert. Achtzehn identifizierten AKW-GegnerInnen präsentierte der niedersächsische Innenminister eine Rechnung über 234.000 DM Schadensersatz. Die Forderung setzte sich zusammen aus den Stundensätzen für die eingesetzten Beamten sowie den Kosten für 167 Schlagstöcke (verloren oder kaputtgehauen), 387 Gasmaskenfilter, 135 Nachfüllpatronen für die Chemische Keule, 733 Tränengasgranaten, 13 Einsatzanzüge und eine Unterhose (!).[1]1981 folgte das Oberverwaltungsgericht Celle der Argumentation des Ministeriums und sah kein Problem darin, einzelnen TeilnehmerInnen die Summe aller Kosten zuzurechnen, die an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten durch unterschiedliche Aktivitäten unterschiedlicher Personen entstanden waren. Erst der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung auf und wies auf die Selbstverständlichkeit hin, dass die Haftung den Nachweis eines konkreten Tatbeitrags voraussetzt, der über die bloße Beteiligung an einer Demonstration hinausgeht.[2] Weil das Land Niedersachsen zu einer Zuweisung einzelner Schäden nicht in der Lage war, verzichtete es schließlich auf die Durchsetzung der Forderung. Ähnliche Versuche, die gesamten Schäden, die im Zusammenhang einer Demonstration entstanden waren, auf einzelne TeilnehmerInnen oder auf die AnmelderInnen abzuwälzen, gab es Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre auch in anderen Bundesländern.[3]Kostenrisiko Demonstration – Die Drohung mit dem finanziellen Polizeiknüppel weiterlesen →
Da die Innenministerkonferenz (IMK) für die zurückliegenden Jahre 1998 und 1999 ohne Angabe von Gründen von ihrer langjährigen Praxis abgewichen ist, eine Statistik über den polizeilichen Schusswaffengebrauch zu veröffentlichen, fehlen offizielle Angaben für diesen Zeitraum.
Erfreulicherweise hat Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel (SPD) als amtierender IMK-Vorsitzender diese Praxis seiner Amtsvorgänger aus Thüringen und Nordrhein-Westfalen nicht übernommen, sondern ist zur alten Vorgehensweise zurückgekehrt. Demnach starben im vergangenen Jahr insgesamt sechs Menschen an den Folgen von Polizeischüssen, während das CILIP-Archiv hier nur fünf Fälle aufweist. Trotz intensiver Bemühungen ist es leider nicht gelungen, diesen Fall nachträglich zu recherchieren. Polizeiliche Todesschüsse 2000 weiterlesen →
Jeweils zum Jahresende müssen alle Länderpolizeien sämtliche Fälle von Schusswaffengebrauch durch PolizeibeamtInnen an ihre Innenministerien melden. Dort werden sie gesammelt und anschließend an die Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup übermittelt. Die PFA ihrerseits führt die Meldungen der 16 Länderinnenministerien zu einer Statistik zusammen, die dann vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz veröffentlicht wird. So war es jedenfalls bisher.
Schon in der Vergangenheit zog sich dieses einfache Prozedere derart in die Länge, dass mit der Veröffentlichung durch die Innenministerkonferenz (IMK) frühestens im Herbst des Folgejahres zu rechnen war. Wesentlicher Grund dafür war die schleppenden Weitermeldung der Zahlen an die PFA. Diese zog vor zwei Jahren die Konsequenzen und beschleunigte das Verfahren: Sie fordert die Daten der einzelnen Länder bis zum Ende des ersten Quartals ein. Säumige Ministerien werden gegebenenfalls gemahnt. Bei der PFA selbst geht es dann relativ schnell. Schon nach wenigen Wochen kann sie der IMK ihre Auswertung vorlegen. Polizeiliche Todesschüsse 1999: Ministerielle Schwierigkeiten beim Zählen weiterlesen →
So zynisch es klingen mag, aber für den polizeilichen Schußwaffengebrauch mit Todesfolge war 1998 ein vergleichsweise gutes Jahr. Mit acht Toten ist nach rund zehn Jahren erstmals wieder ein Tiefstand zu verzeichnen.[1] In mindestens vier Fällen hatten sich Straftäter zuvor einen Schußwechsel mit PolizistInnen geliefert, in dessen Verlauf sie getötet wurden.
Die offizielle Schußwaffengebrauchsstatistik der Innenministerkonferenz (IMK) läßt derzeit noch auf sich warten. Zwar liegt sie seit dem Frühsommer im sächsischen Innenministerium vor. Ihre Veröffentlichung durch den IMK-Vorsitzenden, Innenminister Klaus Hardraht, ist laut telefonischer Auskunft der Pressesprecherin erst im Herbst geplant. Polizeiliche Todesschüsse 1998 weiterlesen →
Aus Protest gegen die Verschleppung Abdullah Öcalans aus Kenia und seine Inhaftierung in der Türkei haben KurdInnen am 17. Februar 1999 versucht, das israelische Konsulat in Berlin zu besetzen. Vier TeilnehmerInnen dieser Aktion wurden dabei von israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Obwohl die Ereignisse selbst nach wie vor nur in Umrissen bekannt sind, muß sich auch ein Informationsdienst wie Bürgerrechte & Polizei in dieser Sache zu Wort melden. Wir können dabei nur Fragen stellen – allerdings sehr dringliche und Konsequenzen anmahnende.
Eine Kurdin und drei Kurden kamen am 17. Februar 1999 ums Leben. Sie wurden von zwei israelischen Sicherheitsbeamten erschossen. Deutsche Polizeibeamtinnen und -beamte waren primär beobachtend zugegen. Das Ereignis ist nur in den Bruta facta geklärt, nicht in seinem Hergang. Trotz vieler richtiger Fragen in der seriösen Presse und trotz der Fragen, die vor allem die Anwälte der inhaftierten KurdInnen gestellt haben, besteht die Gefahr, daß bald anläßlich neuer Ereignisse die nötige Aufklärung und die nötigen Konsequenzen bestenfalls auf die lange Bank geschoben werden – bis sich nur noch ExpertInnen darum kümmern und sich der Ereignisse erinnern. Im schlimmeren, aber nicht unwahrscheinlichen Falle wird die mögliche Aufklärung versäumt und bestehen die Konsequenzen allein darin, kurdische Flüchtlinge hinfort noch schneller abzuschieben, Demonstrationen möglichst nicht zuzulassen, das Polizeirecht zu veschärfen oder – da dieses de lege lata vollkommen ausreicht – verschärft zu interpretieren u.ä.m. Todesschüsse auf KurdInnen – Aufklärung ist dringend geboten weiterlesen →
Die von der Innenministerkonferenz (IMK) für das Jahr 1997 veröffentlichte Statistik über den polizeilichen Schußwaffengebrauch weist wieder einmal Differenzen zur CILIP-Zählung auf. Während offiziell lediglich zehn Polizeischüsse mit Todesfolgen gemeldet wurden,[1] ergaben die Recherchen von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zwölf von der Polizei erschossene Personen.
Zusammengestellt wird die Schußwaffengebrauchsstatistik im Auftrag der IMK von der Polizei-Führungsakademie (PFA) in Hiltrup. Grundlage sind dabei die Zahlenangaben aus den einzelnen Bundesländern. Im Gegensatz zur PFA-Zählung nimmt CILIP jedoch auch die tödlichen Folgen sog. „unbeabsichtigter Schußabgaben“ mit auf. Offiziell hingegen werden diese aufgrund eines IMK-Beschlusses von 1983 nicht mehr zu den Polizeischüssen mit Todesfolge gezählt.[2] Selbst die Ausweisung dieser Schüsse in einer gesonderten Kategorie ist mittlerweile entfallen. Polizeiliche Todesschüsse 1997 weiterlesen →
Normalerweise erscheint die von Bürgerrechte & Polizei/CILIP zusammengestellte Bilanz polizeilicher Todesschüsse jeweils in der ersten Ausgabe des Folgejahres, während die offizielle Statistik der Innenministerkonferenz (IMK) meist erst im Sommer oder Herbst bekannt gegeben wird. Daß die CILIP-Statistik in diesem Jahr verspätet erscheinen muß, hat indes seinen Grund: Zum ersten Male wies sie für 1995 gravierende Unterschiede zur IMK-Statistik auf, die nicht durch notwendige abweichende Erfassungskriterien zu erklären waren.
Die Nachrecherche ergab, daß das wichtigste Kontrollinstrument, die Presse, nicht mehr ausreichend funktioniert. Vielfach blieben Meldungen in den Lokalteilen der Zeitungen hängen und waren damit einer überregionalen Auswertung entzogen. Der umgekehrte Fall, daß Todesschüsse, die gar nicht stattgefunden haben, gemeldet, jedoch nicht wieder korrigiert werden, ist zwar seltener, hat aber ebenfalls stattgefunden:(1) In der Chronologie in Heft 55 (2/96) hatte CILIP gemeldet, am 6. August 1996 sei es in Bremen zu einem tödlichen Schuß auf einen Jugendlichen gekommen.(2) Das Bremer Polizeipräsidium belegte daraufhin gegenüber der Redaktion, daß es sich lediglich um einen Schuß in den Boden gehandelt hat, bei dem niemand verletzt wurde.(3)Polizeiliche Todesschüsse 1996: Änderung der CILIP-Statistik weiterlesen →
1995 starben infolge polizeilichen Schußwaffeneinsatzes fünfzehn Menschen; in zweien der Fälle wurden zudem Polizeibeamte getötet, zwei weitere durch Schüsse verletzt. So ist denn an der letztjährigen Bilanz nicht der erneute Anstieg polizeilicher Todesschüsse das eigentlich Auffällige, sondern der Anstieg bei der Bewaffnung der Erschossenen.
Zehn der Getöteten waren mit einer scharfen Schußwaffe und zwei mit einer Gaspistole ausgerüstet. Nur eines der Opfer war gänzlich unbewaffnet. 1994 waren lediglich in zwei von zehn Fällen Schußwaffen mitgeführt worden; 1993 in drei von fünfzehn und 1992 in drei von neun Fällen, um nur die letzten drei Jahre zu nennen.1 Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1995 weiterlesen →
Im zurückliegenden Jahr verstarben an den Folgen eines Polizeischusses zehn Menschen. Nachdem für das Jahr 1993 mit 15 Todesschüssen der höchste Stand seit 1983 registriert werden mußte, sank die Zahl 1994 damit wieder auf den seit 1988 „üblichen“ Stand1. Mit vorsichtigem Optimismus kann man somit vermuten, daß es sich 1993 lediglich um einen „Ausreißer“ und nicht den Beginn eines neuen Anstiegstrends gehandelt hat.
Besonderes Aufsehen unter den Vorfällen des Jahres 1994 hat der tödliche Schuß auf den 16jährigen Kurden Halim Dener in Hannover ausgelöst. Daß es in solchen Fällen zu teilweise ganz erheblichen Abweichungen bei den Aussagen von beteiligten Polizeibeamten und anderen Zeugen kommt, ist nicht neu und z.T. aus der Situation heraus erklärlich. Schlichte Irrtümer bei der Wahrnehmung kann man in diesem Fall jedoch kaum unterstellen, wenn in ersten Verlautbarungen der durch einen „Greifreflex“2 ausgelöste Schuß aus einer Entfernung von drei bis vier Metern gefallen sein solle, ein Gutachten des Landeskriminalamtes jedoch zu dem Ergebnis kommt, die Distanz habe allenfalls fünf bis fünfzehn Zentimeter betragen können.3 Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1994 weiterlesen →
Im zurückliegenden Jahr verstarben an den Folgen eines Polizeischusses (zweifelsfrei) 15 Personen. Dies ist die größte Zahl seit zehn Jahren. Damals, 1983, mußte mit 24 Todesopfern der höchste Stand verzeichnet werden, den CILIP seit dem Beginn seiner Zählung und Auswertung (rückwirkend bis 1974) bisher zu vermelden hatte.
Seither sank die Zahl tödlich verlaufener Schußwaffeneinsätze kontinuierlich. Dieser Trend hielt auch nach der Vereinigung Deutschlands an, obwohl damit die Zahl der polizeilichen Waffenträger kräftig gewachsen ist.1 Wie der plötzliche sprunghafte Anstieg des letzten Jahres zu bewerten ist, kann gegenwärtig noch nicht beurteilt werden. Tödlicher Schußwaffeneinsatz 1993 weiterlesen →
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