Schlagwort-Archive: Innenministerkonferenz

Fußballfans unter Beobachtung – Die „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“

von Martina Kant

Erstellung aussagekräftiger Lagebilder über gewalttätige und gewaltbereite Fußballfans und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen mit in- und ausländischen Polizeien im Vorfeld sowie während der Spiele. Das sind die wichtigsten Aufgaben der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze zur WM 2006. Aber auch sonst sammelt und verwaltet sie jede Menge Daten.

Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) ist keine Erfindung zur Fußball-WM 2006. Bereits 1991 fasste die Innenministerkonferenz (IMK) den Beschluss, eine zentrale Sammelstelle für polizeilich relevante Informationen rund um den Sport, insbesondere den Fußball, einzurichten. Deren Zweck sei, „den Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden bei größeren Sportveranstaltungen zu standardisieren und zu intensivieren mit dem Ziel, Gewalttätigkeiten … zu verhindern“.[1] Anfang 1992 nahm die ZIS in Düsseldorf ihren Betrieb auf – zehn Jahre bevor die Einrichtung solcher Zentralstellen in allen EU-Staaten verpflichtend wurde. Die IMK entschied damals, die Stelle beim nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt (LKA) anzusiedeln, da wegen der zahlreichen in Nordrhein-Westfalen ansässigen Bundesligavereine dort das größte Informationsaufkommen zu erwarten sei.[2] Im LKA ist die ZIS zusammen mit der Landesinformationsstelle Sporteinsätze (LIS) im Dezernat 43 der Abteilung „Einsatzunterstützung“ zugeordnet. Auch die anderen Bundesländer haben Landesinformationsstellen eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, Informationen jeweils in ihrem Zuständigkeitsbereich zu sammeln und an die ZIS weiterzugeben. Sie verstehen sich, so die Darstellung der Berliner LIS, als „Ansprechpartner für Behörden, Verbände, Vereine und andere Interessierte rund um Sport­einsätze“. Fußballfans unter Beobachtung – Die „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“ weiterlesen

Bekämpfungs-Recht und Rechtsstaat – Vorwärtsverrechtlichung in gebremsten Bahnen?

von Norbert Pütter, Wolf-Dieter Narr und Heiner Busch

In den letzten Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht mehrfach polizeiliche Eingriffsbefugnisse für verfassungswidrig. Die bürgerrechtliche Genugtuung hierüber weicht jedoch schnell der Erkenntnis, dass den Urteilen neue Gesetze folgen, die die gewünschten Befugnisse auf anscheinend verfassungskonforme Weise regeln.

Auf den ersten Blick erscheint das Verhältnis von Verfassungsgericht und Parlamenten unproblematisch: Als „Hüter der Verfassung“ überprüft das Gericht auf Antrag, ob eine gesetzliche Regelung mit den Bestimmungen des Grundgesetzes (GG) in Einklang steht. Falls das Gericht eine Norm für verfassungswidrig erklärt, befasst sich das Parlament erneut mit dem Problem und sucht nach einer Lösung, die den im Urteil entwickelten Kriterien entspricht. Das Gericht sorgt so gleichermaßen für den Bestand wie für die Weiterentwicklung der Rechtsordnung. Bekämpfungs-Recht und Rechtsstaat – Vorwärtsverrechtlichung in gebremsten Bahnen? weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 2004

von Otto Diederichs

Im vergangenen Jahr endeten zehn Fälle polizeilichen Schusswaffengebrauchs tödlich.

Bereits seit rund zehn Jahren muss bei der jährlichen Dokumentation von Fällen polizeilichen Schusswaffengebrauchs mit tödlichem Ausgang festgestellt werden, dass solche Meldungen häufig nicht mehr über die Ebene lokaler Berichterstattung hinaus gelangen und sich somit vielfach einer Erfassung entziehen. Auch die daraufhin im Jahre 1996 geänderten Kriterien für die Erstellung der CILIP-Todesschuss-Statisti­ken und die verbesserten Recherchemöglichkeiten durch das Internet haben daran nicht allzu viel ändern können. Exemplarisch zeigt sich dies an der jetzt vorliegenden Statistik für das Jahr 2004. Polizeiliche Todesschüsse 2004 weiterlesen

War da was? Reform der polizeilichen Erfassung rechter Straftaten

von Heike Kleffner und Mark Holzberger

Am 10. Mai 2001 beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) ein neues Meldesystem für politisch motivierte Straftaten. Damit hoffte man, der anhaltenden Kritik an der offiziellen Zählung rechtsextremistischer Gewalttaten den Wind aus den Segeln zu nehmen. Drei Jahre danach zeigt sich, dass alte Probleme nach wie vor ungelöst sind.

Groß war die Aufregung bei Polizei und Innenministerien über die Dokumentation, die der Berliner „Tagesspiegel“ und die „Frankfurter Rundschau“ am 14. September 2000 vorlegten: Seit 1990, so rechneten die beiden Zeitungen vor, waren im vereinten Deutschland 93 Todesopfer rechter Gewalt zu beklagen. Bundesinnenminister Otto Schily dagegen hatte bis zum Erscheinen dieser Chronik an einer Zahl von 24 Toten festgehalten.[1] Wenige Wochen später räumte das Bundeskriminalamt (BKA) ein, die Regelungen zur polizeilichen Erfassung derartiger Delikte seien „überkommen“, die diesbezüglichen Lagebilder „nicht nutzbar“.[2] War da was? Reform der polizeilichen Erfassung rechter Straftaten weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 2002

von Otto Diederichs

Seit 1976 wird an der Polizei-Führungsakademie eine bundeseinheitliche Statistik über den Schusswaffeneinsatz der Länderpolizeien, des Bundesgrenzschutzes und des Bundeskriminalamtes geführt. Bei der früher üblichen Veröffentlichung dieser Zahlen durch den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) vollzieht sich seit Jahren eine Entwicklung, deren Hintergründe derzeit nicht sicher zu deuten sind. Der Verdacht liegt nahe, dass die langjährige Veröffentlichungspraxis aufgeweicht ist und der jeweilige IMK-Vorsitzende nach eigenem Gutdünken verfährt.

Erstmals wich 1999 Sachsens seinerzeitiger Innenminister Klaus Har­draht (CDU) vom bis dahin üblichen Verfahren ab und veröffentlichte keinerlei Informationen zum Schusswaffengebrauch der Polizei. Im Jahr darauf ließ der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) die Zahlen zumindest auf Anfrage wieder mitteilen.[1] Seine Amtsnachfolger Manfred Püchel (SPD), damals Innenminister in Sachsen-Anhalt, und Kuno Böse (CDU) in Bremen kehrten dann wieder zur alten IMK-Praxis zurück.[2] Polizeiliche Todesschüsse 2002 weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 2001

von Otto Diederichs

Während der Schusswaffengebrauch bei der Polizei in den Jahren 1999 mit 3.410 und 2000 mit 3.594 Fällen relativ stabil war, haben deutsche Polizisten im vergangenen Jahr wieder deutlich häufiger zu ihrer Schusswaffe gegriffen. Mit insgesamt 4.172 Waffeneinsätzen liegt deren Zahl um mehr als 500 Fälle über der des Vorjahres.

Bei seiner Vorstellung der offiziellen Schusswaffengebrauchsstatistik erklärte der amtierende Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Bremens Innensenator Kuno Böse, diese rasante Zunahme damit, dass die Beamten im Jahre 2001 ihre Schusswaffen öfter gegen gefährliche, verletzte oder kranke Tiere hätten einsetzen müssen. Dies sei 3.950 Mal der Fall gewesen, während es im Jahre 2000 nur 3.382 Schüsse gewesen seien. Polizeiliche Todesschüsse 2001 weiterlesen

Kostenrisiko Demonstration – Die Drohung mit dem finanziellen Polizeiknüppel

von Olaf Griebenow


Seit den 70er Jahren gab es Versuche, gewaltlosen Protest zu einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko zu machen. Dabei lassen sich drei verschiedene Vorgehensweisen unterscheiden: erstens der Versuch, die gesamten Kosten eines Polizeieinsatzes über Schadensersatzforderungen einzelnen TeilnehmerInnen aufzubürden, zweitens Kostenbescheide für die Anwendung unmittelbaren Zwangs sowie drittens das Geltendmachen von Schadensersatzansprüchen Dritter.

Im März 1977 räumte die Polizei den besetzten Bauplatz für das AKW Grohnde. Tausende hatten hier demonstriert. Achtzehn identifizierten AKW-GegnerInnen präsentierte der niedersächsische Innenminister eine Rechnung über 234.000 DM Schadensersatz. Die Forderung setzte sich zusammen aus den Stundensätzen für die eingesetzten Beamten sowie den Kosten für 167 Schlagstöcke (verloren oder kaputtgehauen), 387 Gasmaskenfilter, 135 Nachfüllpatronen für die Chemische Keule, 733 Tränengasgranaten, 13 Einsatzanzüge und eine Unterhose (!).[1]1981 folgte das Oberverwaltungsgericht Celle der Argumentation des Ministeriums und sah kein Problem darin, einzelnen TeilnehmerInnen die Summe aller Kosten zuzurechnen, die an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten durch unterschiedliche Aktivitäten unterschiedlicher Personen entstanden waren. Erst der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung auf und wies auf die Selbstverständlichkeit hin, dass die Haftung den Nachweis eines konkreten Tatbeitrags voraussetzt, der über die bloße Beteiligung an einer Demonstration hinausgeht.[2] Weil das Land Niedersachsen zu einer Zuweisung einzelner Schäden nicht in der Lage war, verzichtete es schließlich auf die Durchsetzung der Forderung. Ähnliche Versuche, die gesamten Schäden, die im Zusammenhang einer Demonstration entstanden waren, auf einzelne TeilnehmerInnen oder auf die AnmelderInnen abzuwälzen, gab es Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre auch in anderen Bundesländern.[3] Kostenrisiko Demonstration – Die Drohung mit dem finanziellen Polizeiknüppel weiterlesen

Polizeiliche Todesschüsse 2000

von Otto Diederichs

Da die Innenministerkonferenz (IMK) für die zurückliegenden Jahre 1998 und 1999 ohne Angabe von Gründen von ihrer langjährigen Praxis abgewichen ist, eine Statistik über den polizeilichen Schusswaffengebrauch zu veröffentlichen, fehlen offizielle Angaben für diesen Zeitraum.

Erfreulicherweise hat Sachsen-Anhalts Innenminister Manfred Püchel (SPD) als amtierender IMK-Vorsitzender diese Praxis seiner Amtsvorgänger aus Thüringen und Nordrhein-Westfalen nicht übernommen, sondern ist zur alten Vorgehensweise zurückgekehrt. Demnach starben im vergangenen Jahr insgesamt sechs Menschen an den Folgen von Polizeischüssen, während das CILIP-Archiv hier nur fünf Fälle aufweist. Trotz intensiver Bemühungen ist es leider nicht gelungen, diesen Fall nachträglich zu recherchieren. Polizeiliche Todesschüsse 2000 weiterlesen