Schlagwort-Archive: Demonstrationen

„Begrenztes Risiko“? Polizeilicher Einsatz von Pfefferspray bei Fußballspielen

von Thomas Feltes

Beim Einsatz des im Fachjargon als „polizeilicher Reizstoff“ be­zeichneten Sprays als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt kommt es immer wieder zu starken gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Verletzungen. Das nordrhein-westfälische Innenministerium verharmlost die Gefahr.

Nach dem Spiel des 1. FC Kaiserslautern (FCK) in Düsseldorf am 19. März 2016 betraten Fans in einem Regionalexpress ein unverschlossenes Dienstabteil und spielten über das Mikrofon Musik ab. Nach kurzer Zeit schloss der Zugbegleiter die Tür ab. Beim Eintreffen des Zuges im Kölner Hauptbahnhof versuchten sich PolizeibeamtInnen Zutritt zu dem Abteil zu verschaffen. Sie wollten zum Dienstabteil, um sich davon zu überzeugen, dass dieses wirklich abgeschlossen war. Die Situation eskalierte und die BeamtInnen begannen, Pfefferspray in das vollbesetzte Abteil zu sprühen. Fans verließen panikartig den Zug und wurden auf dem Bahnsteig erneut mit Pfefferspray und Schlagstöcken traktiert. „Begrenztes Risiko“? Polizeilicher Einsatz von Pfefferspray bei Fußballspielen weiterlesen

Informationelle Fremdbestimmung: Eine Odyssee durch Staatsschutz-Datenbanken

von Harun Spies

Mehr als zwei Jahre dauerte der Kampf eines Betroffenen um vollständige Auskunft und Löschung der Daten, die das Bundeskriminalamt und der Berliner Staatsschutz über ihn gespeichert hatten.

Nüchtern klingt die Schilderung eines gravierenden Rechtsbruchs im Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI): „Wie eine Kontrolle der Zentraldatei ‚Politisch motivierte Kriminalität – links’ (PMK-links-Z) ans Licht brachte, sind viele personenbezogenen Speicherungen ohne hinreichende Rechtsgrundlage erfolgt.“[1] Bei einem Kontrollbesuch im Bundeskriminalamt (BKA) hatte der BfDI festgestellt, dass „Anmelder von Versammlungen als ‚sonstige Personen‘ in der Zentral­da­tei gespeichert“ waren. Informationelle Fremdbestimmung: Eine Odyssee durch Staatsschutz-Datenbanken weiterlesen

Eine kleine Demogeschichte – Protest und Polizei in den letzten vierzig Jahren

Interview mit vier Aktivisten aus drei Generationen

Die Geschichte der BRD ist auch eine Geschichte des Protests. So wie sich seine Formen geändert haben, hat sich auch die Herangehensweise der Polizei an das Protestgeschehen gewandelt. Zusammen mit Christoph Ellinghaus, Susanne Falke, Karen Ullmann und Wolf Wetzel gehen wir auf Spurensuche. Die Fragen stellten Martin Beck, Heiner Busch und Matthias Monroy.

Bevor wir tiefer in das Thema einsteigen, wie hat Eure eigene Demonstrationsgeschichte begonnen?

Wolf Wetzel: Meine Erfahrungen beziehen sich auf militante Zusammenhänge, angefangen mit den Demonstrationen zu Zeiten des Häuserkampfes in Frankfurt am Main Anfang der 70er Jahre. Die Polizei operierte damals in großen Einheiten. Immer wieder kam es zu Verletzten und Schwerverletzten. Auch wenn wir öfter verprügelt wurden, so war dennoch die Ohnmacht, die Aussichtslosigkeit nicht dominierend. Das lag zum einen an der politischen Stimmung, zum anderen an ganz materiellen Bedingungen: Wir trugen – wenn gewollt – Helme und andere Schutzkleidung wie z.B. Armschützer, was erst später als „Passivbewaffnung“ verboten wurde. Eine kleine Demogeschichte – Protest und Polizei in den letzten vierzig Jahren weiterlesen

Medien, Polizei und „Schwarze Schafe“ – Das mediale Doppelleben eines Protesttages in Bern

von Dinu Gautier

Am 6. Oktober 2007, zwei Wochen vor den nationalen Wahlen, kam es in der Altstadt von Bern zur Blockade eines Marsches der Schweizerischen Volkspartei und zu Ausschreitungen. Ein Beispiel für polizeiliche Medienarbeit in schwierigen Zeiten.

Mit einem Stimmenanteil von 29 Prozent etablierte sich die Schweizerische Volkspartei (SVP) bei den Wahlen im Oktober als stärkste Partei des Landes. Sie verdankt diesen Erfolg zu großen Teilen dem Multimilliardär und umstrittenen Justizminister Christoph Blocher, der die einst gemäßigte Partei der Bauern und des Kleinbürgertums zu einem schlagkräftigen rechtspopulistischen Apparat geformt hat. Wirtschaftspolitisch verfolgt die SVP einen stramm neoliberalen Kurs. Sie versteht es jedoch seit Jahren, mit ihren Kernthemen – der Ablehnung eines schweizerischen EU-Beitritts und der „Überfremdung“ – die Unsicherheit in der Bevölkerung in Wählerstimmen umzumünzen. Medien, Polizei und „Schwarze Schafe“ – Das mediale Doppelleben eines Protesttages in Bern weiterlesen

„Schaut auf diese Stadt!“ – Videoüberwachung in Berlin

von Leon Hempel und Eric Töpfer

Überwachungskameras sind aus dem Alltag deutscher Städte kaum noch wegzudenken. Die polizeiliche Videoüberwachung öffentlicher Plätze konnte zwar bisher in Berlin nicht durchgesetzt werden, allerdings filmen zahlreiche private und halböffentliche Kameras auch im öffentlichen Raum.[1]

„Die Unterstützung des Schutzes einzelner, besonders gefährdeter Objekte mit den Mitteln optischer Überwachungstechnik wird unter Beachtung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung gesetzlich geregelt. Eine Videoüberwachung öffentlicher Plätze wird nicht ins Auge gefasst“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen SPD und PDS vom 16. Januar 2002. Berlin gehört damit neben Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen weiterhin zu den Bundesländern ohne eine polizeirechtliche Ermächtigungsgrundlage für die Videoüberwachung „gefährlicher Orte“. „Schaut auf diese Stadt!“ – Videoüberwachung in Berlin weiterlesen

Auflagen, Verbote, Schikanen – Demonstrationsfreiheit unter Polizeivorbehalt

von Wolfgang Kaleck

Der bis heute wegweisende Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 14.5.1985 liest sich vielversprechend.[1] Die Demonstrationsfreiheit sei ein „unentbehrliches Funktionselement eines demokratischen Gemein­wesens“. Was ist aus den Versprechungen geworden?

Gemäß dem Beschluss sind die staatlichen Behörden gehalten, „versammlungsfreundlich zu verfahren“. Demnach seien bei Verletzung der Anmeldepflicht Spontandemonstrationen, die sich aus aktuellem Anlass augenblicklich bilden, nicht schematisch zu verbieten oder aufzulösen. Verbote und Auflösungen sollen nur „zum Schutz gleichwertiger Rechts­güter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit und nur bei einer unmittelbaren, aus erkennbaren Umständen herleitbaren Gefährdung dieser Rechtsgüter erfolgen“. Wenn einzelne Teilnehmer oder eine Minderheit unfriedlich werden, dürften nicht ganze Demonstrationen den Schutz der Versammlungsfreiheit verlieren. Auflagen, Verbote, Schikanen – Demonstrationsfreiheit unter Polizeivorbehalt weiterlesen

Abgetrennt und eingekesselt – Polizeilicher Umgang mit Antifa-Demonstrationen

von Wilhelm Achelpöhler

Die Reichweite der Versammlungsfreiheit für die NPD und sonstige rechtsradikale Veranstalter ist seit einiger Zeit Gegenstand einer bemerkenswerten Kontroverse zwischen dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht (OVG) und dem Bundesverfassungsgericht.[1] Doch wie weit reicht die Versammlungsfreiheit von Anti-Nazi DemonstrantInnen?

Nahezu jede Demonstration von Nazi-Kameradschaften oder der NPD provoziert Demonstrationsauflagen und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bis zum Bundesverfassungsgericht. Bemerkenswert wenig Entscheidungen gibt es dagegen zu den Demonstrationen der Gegenseite, den Antifa-Demonstrationen. Dies dürfte zwei Gründe haben: Zunächst gibt es recht häufig Gegendemonstrationen, die von einem sehr breiten gesellschaftlichen Spektrum getragen werden und bei denen von vornherein jeder Konflikt etwa mit der Polizei oder auch mit den Nazi-DemonstrantInnen vermieden werden soll. Hier stellt sich die Frage gerichtlichen Rechtsschutzes schon deshalb nicht, weil er schlicht nicht benötigt wird: Das Vorhaben kollidiert in der Regel kaum mit den Einsatzplanungen der Polizei. Abgetrennt und eingekesselt – Polizeilicher Umgang mit Antifa-Demonstrationen weiterlesen

Per Gesetz gegen ein Grundrecht – Eine kurze Geschichte des Demonstrationsrechts

von Heiner Busch

Das Versammlungsgesetz, autoritäre Traditionsbestände im Strafrecht und flexible Regelungen des „modernen“ Polizeirechts bewirkten seit Gründung der Bundesrepublik, dass die Versammlungsfreiheit nicht grenzenlos wurde.

Mutig waren sie nicht, die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes (GG). Sie verankerten zwar in Art. 8 Abs. 1 GG das Recht aller Deutschen, „sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, sorgten jedoch in Abs. 2 dafür, dass das Grundrecht „für Versammlungen unter freiem Himmel … durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden“ kann. Die Formulierung der Versammlungsfreiheit ist halbgar, diktiert von der Angst vor dem Volk – ein „typisches Kompromissprodukt der deutschen Verfassungsgeschichte“, in der einer Opposition außerhalb der verstaatlichten Formen immer polizeiliche Grenzen gesetzt wurden. „Der Gesetzesvorbehalt in Art. 8 Abs. 2 GG, der seine Schranke erst in der Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG findet, war das gesetzestechnische Einfallstor, mit dem an staatsautoritäre Traditionsbestände reibungslos angeknüpft werden konnte.“[1] Per Gesetz gegen ein Grundrecht – Eine kurze Geschichte des Demonstrationsrechts weiterlesen