von Otto Diederichs
In insgesamt 27 Fällen hat die deutsche Polizei im vergangenen Jahr ihre Schusswaffen gezielt gegen Personen eingesetzt. Sechs Menschen kamen dabei ums Leben; 15 weitere wurden verletzt. In zwei Fällen wertet die (bislang noch unveröffentlichte) offizielle Schusswaffengebrauchsstatistik der Innenministerkonferenz (IMK) den Schusswaffeneinsatz als unzulässig.[1]
In fünf Fällen waren die Beamten unmittelbar mit Waffen angegriffen worden.[2] In einem Fall (Nr. 3) überfuhr der Straftäter auf der Flucht zuvor einen Polizisten; diesen tödlichen Schuss wertet die IMK-Statistik nicht wie die übrigen als „Notwehr/Nothilfe“, sondern als Versuch der „Fluchtvereitelung“. Polizeiliche Todesschüsse 2006 weiterlesen